Psychoanalyse, Ethik oder Theologie? - Die Frage der Schuld bei Franz Kafka am Roman "Der Proceß"


Magisterarbeit, 2008

83 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

A Einleitung und Methodik

B Psychoanalyse, Ethik oder Theologie? Die Frage der Schuld bei Franz Kafka am Roman „Der Proceß“
I. Psychoanalytische Deutungen der Schuld im „Proceß“
1. „Gedanken an Freud natürlich“ – Kafka und die Psychoanalyse
a) „Von Freud kann man Unerhörtes lesen“ – Kafkas Kenntnis der Psychoanalyse
b) „Übelkeit nach zuviel Psychologie“ – Kafkas Verhältnis zur Psychoanalyse
2. K.s Schuld als Schuldgefühl
a) K.s Schuld anhand Freuds Definition des Schuldgefühls
b) Schuldgefühl oder Existentialschuld?
Diskussion der Forschungsliteratur
3. Exkurs: „War gebunden wie ein Verbrecher“ – Kafkas Ver- und
Entlobung mit Felice Bauer und ihre Auswirkung auf sein Schreiben
II. Ethische Deutungen der Schuld im „Proceß“
1. Brentano, Platon, Kant - Kafkas Ethikverständnis
2. Abgrenzung des ethischen Schuldbegriffs von einer juristischen
Schulddefinition
a) K. Schuld als Verstoß gegen positives Recht oder
natürliches Recht?
b) Juristische Termini als Zeichen für juristische Schuld?
3. K.s Schuld als Verstoß gegen den kategorischen Imperativ
III. Theologische Deutungen der Schuld im „Proceß“
1. Jude, Christ, Philosoph? - Franz Kafkas Einstellung
zur Theologie
2. Das Schuld- und Gerichtsverständnis im „Proceß“ aus
theologischer Sicht
a) K.s Schuld als jüdisch-kabbalistische Schuld
b) Umsetzung der jüdisch-kabbalistischen Gerichtsvorstellung
im „Proceß“
c) „Vor dem Gesetz“ – Worin liegt die Schuld des Mannes
vom Lande?
3. Diskussion der Forschungsliteratur über eine Schuld K.s aus theo- logischer Sicht
a) Das verlorene Gesetz: Die Unfähigkeit, schuldlos zu sein
b) K.s Schuld als Erbsünde: Schuldig wegen des Wissens um
Gut und Böse
IV. Resümee

C Schluss

Verwendete Literatur

A Einleitung und Methodik

Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne daß er etwas Böses getan hätte,

wurde er eines Morgens verhaftet. (P 7)

Das Romanfragment „Der Proceß“ von Franz Kafka beginnt mit einer der bekanntesten Expositionen in der deutschsprachigen Literatur – und zugleich mit einem unendlich viele Fragen aufwerfenden Rätsel.

Warum wird K. verhaftet? Was hat er getan? Etwas „Böses“ kann es ja nicht sein. Wer klagt ihn an?

Ursprünglich hieß es im Manuskript, K. sei „gefangen“ genommen worden, später ersetzt Kafka „gefangen“ durch „verhaftet“. Kann man bei der Vorstellung, K. sei gefangen genommen worden, durchaus noch vom willkürlichen Handeln einer unbekannten Macht ausgehen, assoziiert man mit einer Verhaftung sofort das Eingreifen einer rechtlichen Institution oder eines bürokratischen Apparats.[1]

Von Seiten dieses Gerichts wird die Schuld K.s behauptet, wobei - auf den ersten Blick - kein Verstoß gegen juridische, sittliche oder religiöse Normen vorzuliegen scheint.

K. dagegen wird nicht müde, immer wieder seine Schuldlosigkeit zu beteuern.

Kafka jedoch bezeichnet den Protagonisten seines „Proceß“-Romans, im Gegensatz zu Karl Roßmann im „Amerika“-Fragment, am 30. September 1915 in seinem Tagebuch eindeutig als schuldig: „Roßmann und K., der Schuldlose und der Schuldige, schließlich beide unterschiedslos strafweise umgebracht […]“[2].

Was ist es also, das die Schuld K.s ausmacht? Was hat er getan oder nicht getan, verbrochen oder versäumt, gegen welches Gesetz hat er verstoßen, so dass sein Tod, seine Hinrichtung unumgänglich ist?

Da es sich bei Josef K. „nicht um einen Proceß vor dem gewöhnlichen Gericht“ (P 124) handelt, muss die Schuld des Josef K. auf einer anderen Ebene gesucht werden.

Die Schuld ist hier kein einheitliches, simples, sondern ein alles durchdringendes Thema und Problem ist, das in allen möglichen Facetten auftaucht.

In dieser Arbeit werde ich versuchen, K.s Schuld aus psychoanalytischer, ethischer und theologischer Sichtweise zu erhellen.

Dafür halte ich zwei Prämissen für notwendig und wichtig:

Erstens: Die Unfassbarkeit des Gerichts und der Schuld darf nicht als „künstlerische[r] Mangel“[3] gesehen werden, den man durch Interpretation beseitigen muss, sondern als wesentliches Merkmal der Welt im „Proceß“. Auf den Anspruch, die „Wahrheit“ über die Schuld K.s herauszufinden, zu einem wissenschaftlich fundierten „Ergebnis“ zu kommen, muss von Anfang an verzichtet werden. Nur so halte ich eine Auseinandersetzung mit Kafka für möglich, nur so kann man Kafka gerecht werden.

Zweitens: Kafka ist nicht K.! Zwar sind in Kafkas Werk, und gerade beim „Proceß“, eindeutig biografische Einflussquellen nachzuweisen, aber es darf natürlich nie ganz vom Biografischen her gedeutet werden, obwohl Kafka selbst ein solches Vorgehen provoziert, indem er auf die Verknüpfungen zwischen seinem Leben und dem seiner Protagonisten hinweist.[4]

Dennoch ist „Der Proceß“ kein autobiographischer Roman, denn die Fakten aus Kafkas Leben durchlaufen einen Prozess der Fiktionalisierung, sie werden umgewandelt in Zeichen, deren Ursprung nur noch vermutet werden kann.

Malcolm Pasley erklärt die Beziehung zwischen Autor und Werk folgendermaßen:

Kafka „[schöpft] […] aus persönlichen Erfahrungen […] [und bezieht] sich manchmal [...] auf diese […], [aber] auf verschleierte Weise, ohne daß es dem Uneingeweihten möglich wäre, den Zusammenhang völlig zu durchschauen“[5].

„Semi-private Games“[6] nennt er dieses Phänomen des Neben- und Ineinanders des Lebens und Schreibens Kafkas. Auch mir ist es sehr wichtig, zu beachten, dass der Text nicht in der Biographie aufgeht, sondern noch weit darüber hinausgeht.

Deshalb werde ich auf eine deutliche Abgrenzung zwischen dem Protagonisten des „Proceß“-Romans und dem Autor achten.

Unter Beachtung dieser beiden Prämissen werde ich in der folgenden Arbeit auf hermeneutische Weise die Schuld im „Proceß“ untersuchen. Jedes Kapitel beginne ich mit einer kurzen Ausführung darüber, in welchem Verhältnis Franz Kafka zur jeweiligen Wissenschaft stand, was ihn besonders prägte.

Im Verlauf der Kapitel werde ich unter Zuhilfenahme des jeweiligen „Handwerkzeugs“ von Psychoanalyse, Ethik und Theologie, versuchen, die Frage der Schuld von allen Seiten zu beleuchten und die bisherige Forschungsliteratur zu diskutieren.

Am Schluss folgt ein Resümee: Kann die Frage der Schuld als beantwortet gelten?

B Psychoanalyse, Ethik oder Theologie? Die Frage der Schuld bei Franz Kafka am Roman „Der Proceß“

I. Psychoanalytische Deutungen der Schuld im „Proceß“

1. „Gedanken an Freud natürlich“ - Kafka und die Psychoanalyse

a) „Von Freud kann man Unerhörtes lesen“ - Kafkas Kenntnis der Psychoanalyse

Mit der Psychoanalyse kommt Franz Kafka spätestens im Jahre 1912 in Berührung.

Zum ersten Mal dokumentiert ist diese durch ein Gespräch, dass Kafka im Juli 1912 auf seiner Reise Weimar - Jungborn mit einem Gymnasialdirektor führte. Im Tagebuch vermerkt dazu: „Koeduktation, Naturheilkunde, Cohen, Freud.“[7]

Kafka war also vertraut mit der Psychoanalyse, insbesondere mit Sigmund Freud.

Ein weiterer Tagebucheintrag vom 23. September 1912 erwähnt: „Gedanken an Freud natürlich“[8].

Kafka spricht hier vom Begründer der Psychoanalyse im Zusammenhang mit der Arbeit an seiner Erzählung „Das Urteil“. In dem Stück, das Kafka innerhalb einer Nacht zu Papier bringt, ist in der Auseinandersetzung eines erfolgreichen Sohnes mit seinem scheinbar machtlosen Vater, der sich schließlich unter dem Zwang seines im Vater personifizierten Über-Ich selbst hinrichtet, deutlich eine geistige Beteiligung Freuds zu spüren.[9] Auch im „Brief an den Vater“ zeigt Kafka sich instinktiv vertraut mit den Grunderkenntnissen der Freudschen Psychoanalyse.[10]

Dabei kennt Kafka die Lehre Freuds wohl weniger durch Lektüre von dessen Texten, sondern aus Vorträgen, Referaten oder Gesprächszirkeln zum Thema Psychoanalyse, die er in den Jahren 1912/1913 im Haus „Fanta“ besucht.[11] Kafka ist dort zwar kein Dauergast, wird aber immer eingeladen, wenn dort angesehene Referenten vorsprechen.[12]

Dieser Weg der Aneignung von psychoanalytischen Kenntnissen ist durch einen Brief an Willy Haas vom Juli 1912 belegt: „Von Freud kann man Unerhörtes lesen, das glaube ich. Ich kenne leider nur wenig von ihm und viel von seinen Schülern“[13].

Auch in Zeitschriften, wie der „Neuen Rundschau“, die Kafka regelmäßig liest, verfolgt er Abhandlungen über die Bedeutung der Lehren Freuds.[14] In dem Kafka ebenfalls bekannten Magazin „Aktion“ kommt er mit mehreren Aufsätzen von Otto Gross, der auf besonders auf die kulturelle Seite der Psychoanalyse hinwies, in Kontakt.[15] Mit dessen Veröffentlichungen beschäftigt Kafka sich umfassend, da er sich diesem besonders auf Grund dessen These, Freuds Lehre „als Beitrag zum Sturz einer autoritären Vaterordnung“[16] zu sehen, nahe fühlt.[17] Außerdem erklärt dieser die Psychoanalyse zum Instrument der Gesellschaftskritik. Anz ist der Meinung: „Gerade weil Gross […] sich nicht nur als Arzt und Therapeut verstand, konnte er Kafka und seine Generation derart faszinieren.“[18]

Interessant: Der Beginn eines Artikels in „Die Aktion“ vom Herbst 1913, in dem von der Verhaftung und Zwangseinweisung des Otto Gross in eine psychiatrische Anstalt durch seinen Vater, berichtet wird, dient später als Vorlage für den legendären ersten Satz des Kafkaschen „Proceß“-Romans.[19]

Im „Pan“ erscheinen Abhandlungen von Theodor Reiks über Gustave Flaubert und Freud, der sich auch selbst in dieser Zeitschrift äußerte.[20] Dass Kafka diese Artikel kennt, gilt als nahezu sicher: Im Tagebuch ist belegt, das er die Zeitschrift „Pan“ liest: „[S]elbst das Heft des ‚Pan‛, das ich auf den Knien habe und das einige von Zeit zu Zeit anschauen […]“[21].

Außerdem werden dort unbekannte Texte von Flaubert und Robert Walser publiziert, Max Brod ist Mitarbeiter. Wichtigstes Indiz für die Kenntnis dieser Artikel ist die Tatsache, dass Brod Ende 1912 in „Pan“ Reiks Buch „Flaubert und seine Versuchung des heiligen Antonius“ bespricht. Zusammen mit Brod hat Kafka drei Jahre zuvor das Gesamtwerk Flauberts gelesen, weshalb er, insbesondere aufgrund Brods Auffassung, Reiks Arbeit habe neue Erkenntnisse über den Zusammenhang der Biographie eines Autors und dessen Werk gebracht, stark an dessen Ausführungen interessiert sein musste.[22]

Kafka bezeichnet sich in einem Brief an Felice (15.11.1912) einmal als „geistiges Kind dieses Schriftstellers [Flaubert] […]“[23], wohl weil auch er geneigt ist, „seine unglückliche Kindheit auf den Gegensatz zu seinem ungeliebten Vater zurückzuführen“[24].

Auch in späteren Jahren lässt sich Kafkas Wissbegierde an der Psychoanalyse belegen:

So liest er 1917 „Die Rolle der Erotik in der männlichen Gesellschaft“ von Hans Blüher und setzt sich wegen seiner „persönlichen Verbundenheit“[25] immer mehr mit Otto Gross, den er im Juli 1917 auf einer Bahnfahrt von Budapest nach Prag persönlich kennen lernt[26], auseinander, erklärt sich sogar bereit, an einer von diesem geplanten psychoanalytischen Zeitschrift mitzuarbeiten:[27]

„Wenn mir eine Zeitschrift längere Zeit hindurch verlockend schien […], so war es die von Dr. Gross […]. Zeichen eines persönlich aneinander gebundenen Strebens, mehr kann vielleicht eine Zeitschrift nicht sein.“[28]

b) „Übelkeit nach zuviel Psychologie“ – Kafkas Verhältnis zur Psychoanalyse

Wie lässt sich das überaus große Interesse Franz Kafkas an der Psychoanalyse erklären?

Peter-André Alt leitet eine Begründung aus einem Ausschnitt aus einem Brief an Felice Bauer vom 15. Juni 1913 her: „Ein wenig Menschen zu beurteilen und in Menschen mich einzufühlen, das verstehe ich.“[29][30]. Tatsächlich sticht dieses Bekenntnis sehr seltsam hervor aus dem sonst durchweg negativen Selbstbild Kafkas, weshalb Alt ihm eine herausragende Bedeutung zumisst: „Aus der Sensibilität im Umgang mit fremden Erfahrungen mußte notwendig ein stärkeres Interesse an der Psychoanalyse erwachsen.“[31]

Dementsprechend bezeichnet auch Kafkas Freund Max Brod in einem Brief an Felice Bauer dessen maßgebliche Charaktereigenschaft als „oft krankhafte Sensibilität“[32].

Kafka ist der Ansicht, dass das seelische Leiden des Einzelnen aus den „Konflikten […] mit der Umwelt und deren Werten und Normen“[33] entsteht.

An eine Möglichkeit zur Überwindung, zur Therapierbarkeit von psychischen Krankheiten glaubt Kafka aber nicht.[34] Er sieht im „therapeutischen Teil der Psychoanalyse einen hilflosen Irrtum“[35]. Für ihn gehen die Erkenntnisse der Psychoanalyse nicht tief genug. Er notiert im Tagebuch:

„Haß gegenüber aktiver Selbstbeobachtung. Seelendeutungen, wie: Gestern war ich so, und zwar deshalb, heute bin ich so, und deshalb. Es ist nicht wahr, nicht deshalb und nicht deshalb und darum auch nicht so und so.“[36]

Kafka sieht, so Alt, die Psychoanalyse als „Beitrag zum Verständnis der Moderne, mit dem er sich prinzipiell zu befassen hatte, obgleich er von seiner medizinischen Leistung nicht überzeugt war“[37]. Dementsprechend schreibt Kafka im vierten Oktavheft: „Psychologie ist Lesen einer Spiegelschrift, also mühevoll, und was das immer stimmende Resultat betrifft, ergebnisreich, aber wirklich geschehen ist nichts.“[38]

Dass Kafkas Einstellung gegenüber der Psychoanalyse durchaus ambivalent ist, zeigt auch ein Ausschnitt aus seiner Kritik an Franz Werfels Drama „Schweiger“ 1922: „Es ist keine Freude sich mit der Psychoanalyse abzugeben und ich halte mich möglichst von ihr fern, aber sie ist zumindest so existent wie diese Generation.“[39]

Binder sieht in einer solchen Äußerung dennoch keine prinzipielle Ablehnung. Es handle sich hier „eher um einen Wunsch als um wirkliches Vorhandensein, hervorgerufen […] durch ein Votieren für die Psychologie in der vorausliegenden Zeit“[40].

Meines Erachtens fasst Alt die Beziehung Kafka – Freud treffend zusammen:

„Die Psychoanalyse zeigt der Moderne […] die Landkarte der Seele, Kafka aber wird durch seine Texte demonstrieren, daß ihre Kenntnis nicht zu unserer Rettung beträgt.“[41] Dem entspricht auch folgender Aphorismus im achten Oktavheft: „Arbeit als Freude, unzugänglich den Psychologen.“[42]

2. K.s Schuld als Schuldgefühl

Im „Proceß“ wird die Schuld Josef K.s fraglos angenommen, obwohl sie niemals konkret benannt oder bewiesen wird.

Deswegen kann man eigentlich nur von einer „behaupteten Schuld“[43] im Romanfragment sprechen – eine behauptete Schuld, die im Protagonisten Schuldgefühl auslöst.

Die einzige Stelle des „Proceß“-Romans, die Kafka im „Brief an den Vater“ zitiert, mit der er bewusst eine Verbindung zwischen sich und K. herstellt, handelt von tiefem Schuldbewusstsein:

„Ich hatte vor Dir das Selbstvertrauen verloren, dafür ein grenzenloses Schuldbewußtsein eingetauscht. (In Erinnerung an diese Grenzenlosigkeit schrieb ich von jemandem einmal richtig: ‚Er fürchtet, die Scham werde ihn noch überleben.’)“[44]

Ist daraus zu schließen, dass es sich bei K.s Schuld nicht um real existierende Schuld, sondern lediglich um ein, aus dem Inneren kommendes, psychoanalytisch deutbares Schuldgefühl handelt?

Kaus ist der Meinung, dass „die literarische Existenzdeutung des Dichters in wenigen Hinsichten der Psychoanalyse so nahe steht, mit ihr so verwandt ist wie in puncto Schuld und Schuldgefühl“[45].

Dies soll in den folgenden Abschnitten diskutiert werden, wobei ich zunächst auf das Schuldgefühl, wie Freud es definiert, eingehen und auf K.s Schuldgefühle im „Proceß“ anwenden werde. Es ist anzumerken, dass ich mich im 2. Punkt werkbezogen äußern werde, also versuchen werde, dass Verhalten K.s psychoanalytisch zu deuten.

In einem Exkurs in Punkt 3 findet dann eine Auseinandersetzung mit der Psyche Kafkas selbst, nämlich mit den Auswirkungen seiner Beziehung zu Felice Bauer, besonders auf sein Schreiben, statt.

a) K.s Schuld anhand Freuds Definition des Schuldgefühls

Vorab ist es wichtig festzuhalten, dass Freud das Schuldgefühl nicht „als psychologisches Pendant eines ethischen Handlungszusammenhangs“ behandelt, sondern als „Phänomen des in seinen Ursachen Unbewußten“[46], das in seinem Wirken oft quälend bewusst wird.

In der Freudschen Lehre gibt es verschiedene Formen des Schuldgefühls: Eine normale, bewusste und eine unbewusste psychopathologische Form.[47]

Das normale Schuldbewusstsein definiert Freud folgendermaßen: „Die Spannung zwischen den Ansprüchen des Gewissens und den Leistungen des Ichs wird als Schuldgefühl empfunden.“[48]

Oder anders ausgedrückt: „Als Ausdruck der Spannung zwischen Ich und Ideal kann auch das Schuldgefühl (und Minderwertigkeitsgefühl) verstanden werden.“[49]

Wenn es also einem Menschen nicht möglich ist, seinen eigenen Idealen und Lebensvorgaben zu genügen, entsteht Schuldgefühl. Dementsprechend „kommt [es] immer zu einer Empfindung von Triumph, wenn etwas im Ich mit dem Ichideal zusammenfällt“[50].

Freud spricht bei diesem Phänomen von einem „Tabuschuldbewußtsein“:

„Wenn wir nicht irren, so wirft das Verständnis des Tabu auch ein Licht auf die Natur und die Entstehung des Gewissens. Man kann ohne Dehnung der Begriffe von einem Tabugewissen und von einem Tabuschuldbewußtsein sprechen. […] Gewissen ist die innere Wahrnehmung von der Verwerfung bestimmter in uns bestehender Wunschregungen; […] Noch deutlicher wird dies beim Schuldbewußtsein, der Wahrnehmung der innere Verurteilung solcher Akte, durch die wir bestimmte Wunschregungen vollzogen haben. […] [D]as Tabu ist ein Gewissensgebot, seine Verletzung lässt ein entsetzliches Schuldbewußtsein entstehen, welches ebenso selbstverständlich wie nach seiner Herkunft unbekannt ist.“[51]

Sigmund Freud prägte vor allem den Begriff des „unbewussten Schuldbewusstseins“.

Er beschreibt die Voraussetzung dafür in „Das Ich und das Es“ so:

„Man kann weiter gehen und die Voraussetzung wagen, daß ein großes Stück des Schuldgefühls normalerweise unbewußt sein müsse, weil die Entstehung des Gewissens innig an den Ödipuskomplex geknüpft ist, welcher dem Unbewußten angehört. […]“[52]

Diese unbewussten Schuldgefühle treten als Angst, Melancholie, Unbehagen oder als diffuse, unbegründete Schuldgefühle und Strafbedürfnisse auf. Die Ursachen dieser Schuldgefühle sind nicht bekannt. Diese versteckten Ursachen aufzudecken, wird als Hauptanliegen der Psychoanalyse betrachtet.[53]

Es geht also um das, das man schon immer unbewusst gewusst hat, um das Vergessene – eine Dimension, die Kafka sicherlich bekannt war und die er mit Freud teilte. Denn die Tatsache, dass die Schuld im „Proceß“-Roman nie direkt genannt wird, sich aber immer wieder in Selbstvorwürfen und Schuldgefühlen äußert, kann durchaus auf eine unbewusste Schuld, ein Schuldgefühl nach Freud hinweisen.[54]

Dieser Meinung ist auch Kaus:

„Das Ungenanntbleiben des Schuld-Inhalts im ganzen ‚Prozeß‛ hat […] nach der phänomenalen, psychologischen Seite hin mit dieser unbewußten Schuld im Sinne Freuds zu tun.“[55]

Für den Roman spielt die „Dramaturgie des Unbewussten“[56] also eine große Rolle.

Das System des Unbewussten hat Freud im Abschnitt „Widerstand und Verdrängung“ des dritten Kapitels seiner „Vorlesungen zu Einführung in die Psychoanalyse“ auf bildliche Art erklärt:

„Wir setzen also das System des Unbewußten mit einem großen Vorraum gleich, in dem sich die seelischen Regungen wie Einzelwesen tummeln. An diesen Vorraum schließe sich ein zweiter, engerer, eine Art Salon, in welchem auch das Bewußtsein verweilt. Aber an der Schwelle zwischen beiden Räumlichkeiten walte ein Wächter seines Amtes, der die einzelnen Seelenregungen mustert, zensuriert und sie nicht in den Salon einläßt, wenn sie sein Mißfallen erregen.“[57]

Bei dieser Beschreibung fallen natürlich sofort Ähnlichkeiten zum „Proceß“ ins Auge: Beispielsweise lässt sich dieses System mühelos auf die „Inszenierung der Verhaftung im Roman“[58] anwenden, indem man Räume, Wächterfiguren und Mitwirkende als „seelische Regungen“ betrachtet. Auch auf die „Türhüterlegende“ kann man dieses System übertragen: Das Gesetz, in das der Mann vom Lande einzudringen versucht, besteht aus mehreren Räumen; das Bewusstsein wäre hier mit dem Inneren des Gesetzes gleichzusetzen. Ein Türhüter verhindert das unbefugte Eintreten des Mannes vom Lande, so wie der Wächter in Freuds Bild dafür sorgt, dass einzelne Seelenregungen überprüft und bei Missfallen nicht ins Bewusstsein eingelassen werden.

Freud spinnt das räumliche Bild des Unbewussten noch weiter:

„Die Regungen im Vorraum des Unbewußten sind dem Blick des Bewußtseins, das sich ja im anderen Raum befindet, entzogen; sie müssen zunächst unbewußt bleiben. Wenn sie sich bereits zur Schwelle vorgedrängt haben und vom Wächter zurückgewiesen worden sind, dann sind sie bewußtseinsunfähig; wir heißen sie verdrängt.“[59]

Angewendet auf den „Proceß“, lässt sich das Gericht als „Medium des Unbewussten“ sehen, das speichert, was das Ich, also K. verdrängt oder vergessen hat. Dementsprechend klärt Titorelli K. auf: „Es geht kein Akt verloren, es gibt bei Gericht kein Vergessen“ (P 214).

K. steht also „vor dem Gerichtshof des eigenen Ichs“[60]. Das, was er zuvor verdrängt hat, dringt jetzt wieder in sein Bewusstsein, er kann dem immer weniger Widerstand entgegenbringen.

Es kommt zu Fehlleistungen von Seiten K.s, die - psychoanalytisch betrachtet – entstehen, weil Unbewusstes, Verdrängtes an die Oberfläche drängt und Schuldgefühle übermächtig werden.

Dazu schreibt Sigmund Freud in „Kurzer Abriß der Psychoanalyse“:

„Die kleinen Fehlleistungen […] [sind] an zahlreichen Beispielen nach[zuweisen]. […] [S]olche Vorkommnisse [sind] sinnreich und [entstehen] durch eine andere, unterdrückte, oft direkt unbewußte.“[61]

Dies zeuge von der „Existenz nicht bewußter seelischer Vorgänge“, die „doch wirksam sind und sich wenigstens als Hemmungen und Modifikationen anderer, beabsichtigter, Akte Ausdruck verschaffen“[62] würden.

Auch K.s Handlungen geraten oft in Widerspruch mit seinen Absichten: Er geht beispielsweise bei seiner Verhaftung „langsamer […] als er wollte“ (P 8) ins Nebenzimmer. Obwohl er „fest entschlossen [ist] wegzugehn“ (P 47), bleibt er dennoch in Fräulein Bürstners Zimmer, wo es daraufhin zum sexuellen Übergriff kommt. Als der Wächter in der Prügler-Szene laut schreit, „konnte [K.] sich nicht zurückhalten“ (P 113) und schlägt ihn zu Boden.

Durch diese Fehlleistungen würden K.s versteckte Neigung zur Gewalttätigkeit und seine unbewussten Schuldgefühle enthüllt, vermutet Robertson.[63]

Freuds Untersuchungen ergeben dementsprechend, dass eine Überhöhung dieses unbewussten Schuldgefühls aus dem betroffenen Menschen einen „Verbrecher“ machen kann:

„Es war eine Überraschung, zu finden, daß eine Steigerung dieses [unbewußten] Schuldgefühls den Menschen zum Verbrecher machen kann. […] Es läßt sich bei vielen […] ein mächtiges Schuldgefühl nachweisen, welches vor der Tat bestand, also nicht deren Folge, sondern deren Motiv ist, als ob es als Erleichterung empfunden würde, dies unbewußte Schuldgefühl an etwas Reales und Aktuelles knüpfen zu können.“[64]

Übertragen auf K. im „Proceß“, könnte dies bedeuten, dass das sein Fehlverhalten, beispielsweise in der Prügler-Szene oder gegenüber Fräulein Bürstner, unbewusste Versuche sind, sein Schuldgefühl, dass sich ihm aufdrängt, an eine reale Missetat zu knüpfen.

Auch für die Tatsache, dass K. bis zum Schluss seine Schuld nicht eingestehen kann, sich aber dennoch bereitwillig zur Hinrichtung führen lässt und ihm bewusst ist, „daß es seine Pflicht gewesen wäre, das Messer […] selbst zu fassen und sich einzubohren“ (P 311), lässt sich eine Entsprechung in den Ausführungen Freuds finden:

„Das unbewusste Schuldgefühl wird uns von den Patienten nicht leicht geglaubt. Sie wissen zu gut, in welchen Qualen (Gewissensbissen) sich ein bewusstes Schuldgefühl, Schuldbewusstsein äußert, und können darum nicht zugeben, daß sie ganz analoge Regungen in sich beherbergen sollten, von denen sie so gar nichts verspüren. Ich meine, wir tragen ihrem Einspruch in gewissem Maße Rechnung, wenn wir auf die ohnehin psychologisch inkorrekte Benennung ‚unbewusstes Schuldgefühl’ verzichten und dafür ‚Strafbedürfnis‛ sagen.“[65]

Dieses „Strafbedürfnis“ ist bei Josef K. stark ausgeprägt. Der ganze Roman könnte als eine einzige Strafphantasie gedeutet werden, deren Gesetz sich durch das ganze Geschehen zieht.

So ruft K. die Wächter am Morgen seiner Verhaftung selbst durch sein Läuten herbei, er löst also aktiv aus, was weiterhin geschieht. Auch die Behauptung des Wächters, das Gericht werde „von der Schuld angezogen“ (P 14), weist darauf hin, dass K. sich, im Sinne des unbewussten Schuldgefühls Freuds, nach Strafe sehnt.[66]

Auffällig sind auch die Ähnlichkeiten der Schuld K.s zur Freudschen Definition einer Neurose:

„Dem Schuldbewußtsein der Neurotiker liegen nur psychische Realitäten zugrunde, nicht faktische. Die Neurose ist dadurch charakterisiert, daß sie die psychische Realität über die faktische setzt, auf Gedanken ebenso ernsthaft reagiert wie die Normalen nur auf Wirklichkeiten.“[67]

Das Schuldbewusstsein ist dabei eine Begleiterscheinung dieser psychischen Erkrankung:

„Das Schuldbewußtsein der Neurotiker würde man ebenso schlecht verstehen, wenn man es auf reale Missetaten zurückführen wollte. Ein Zwangsneurotiker kann von einem Schuldbewußtsein gedrückt sein, das einem Massenmörder wohl anstünde.“[68]

In der Zwangsneurose ist, so Freud, das Schuldgefühl überlaut, kann sich aber vor dem „Ich“ nicht rechtfertigen, da sich dieses „Ich“ des Kranken gegen die Zumutung sträubt, schuldig zu sein. Es verlangt sogar vom Arzt, in der Ablehnung dieser Schuldgefühle unterstützt zu werden.[69]

Auch Josef K. wird zwar von starken Schuldgefühlen, die sich beispielsweise in einem Rechtfertigungszwang äußern, heimgesucht, gleichzeitig ist es ihm aber nicht möglich, irgendeine Schuld einzugestehen. Genau wie in der Definition des Zwangsneurotikers, erwartet auch K., dass ihn seine Mitmenschen in seinen Unschuldsbeteuerungen bestärken. Beispielsweise berichtet er Frau Grubach in allen Einzelheiten von der vorangegangen Verhaftung, um sich von ihr seine Unschuld in dieser Sache bestätigen zu lassen.

Dies lässt sich durch Freud so erklären:

„Das […] Ich erwehrt sich der peinlichen Wahrnehmung, die ihm von Seiten der Kritik seines Über-Ichs droht, in derselben Weise, wie es sich sonst einer unerträglichen Objektbesetzung zu erwehren pflegt, durch einen Akt der Verdrängung. Es liegt also am Ich wenn das Schuldgefühl unbewußt bleibt.“[70]

In „Das Ich und das Es“ stellt Freud eine Verbindung zwischen Schuldgefühl und Krankheit her:

„Man kommt endlich zur Einsicht, daß es sich um einen sozusagen moralischen Faktor handelt, um ein Schuldgefühl, welches im Kranksein seine Befriedigung findet und auf die Strafe des Leidens nicht verzichten will. […] Aber dies Schuldgefühl ist für den Kranken stumm, es sagt ihm nicht, daß er schuldig ist, er fühlt sich nicht schuldig, sondern krank.“[71]

Auch in Kafkas „Proceß“ lässt sich ein Zusammenhang zwischen Schuld(gefühl) und Krankheitssymptomen herstellen, worauf ich an anderer Stelle noch eingehen werde[72], auch Peter Beickens Untersuchungen zur Krankheitsmetaphorik behandeln ausführlich dieses Thema.[73] In Kürze: K.s Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit nimmt im Laufe seines Prozesses und parallel zu seinem wachsenden Schuldbewusstsein immer weiter ab. Wenn er mit dem Gericht in Verbindung tritt, und seine Schuldgefühle am wenigsten verdrängen kann, treten auch eine Vielzahl körperlicher Beschwerden, wie Schwindel, Übelkeit, Atemnot, usw. auf.

b) Schuldgefühl oder Existentialschuld? Diskussion der Forschungsliteratur

In der Kafka-Forschung wird intensiv diskutiert, ob es sich bei K.s Schuld im „Proceß“ lediglich um ein Schuldgefühl, im Sinne der eben beschriebenen Definition, oder um tatsächliche Schuld handelt.

Kaus hält es diesbezüglich für wichtig, strikt zwischen „existentieller Schuldthematik […] als Signum der über-moralischen oder meta-ethischen Endlichkeit, Versuchbarkeit sowie als fast notwendiges Erliegen“ einerseits, und „der psychologischen Ebene des phänomenalen Entstehens von und des Umgehens mit bewußten oder unbewußten Schuldgefühlen“[74] andererseits zu unterscheiden.

Zunächst will ich auf Interpretationsansätze eingehen, die K.s Schuld als (psychoanalytisch begründbares) Schuldgefühl bestätigen.

So bemerkt Ulf Abraham, dass Josef K. im Laufe seines Prozesses einen extremen Wandel von Selbst- zu Schuldbewusstsein durchmacht.[75]

Tatsächlich ist K. bei seiner Verhaftung noch vorlaut und arrogant, brüskiert die Wächter („Ich will weder hierbleiben noch von Ihnen angesprochen werden, solange Sie sich mir nicht vorstellen.“ (P 8)) und „neigte stets dazu, alles möglichst leicht zu nehmen“ (P 11).

Bei seiner Anhörung vor dem Untersuchungsrichter prangert er aggressiv die Missstände in der Behörde an, ohne vor den Autoritäten zurückzuschrecken:

„Ihre Frage Herr Untersuchungsrichter ob ich Zimmermaler bin […] ist bezeichnend für die ganze Art des Verfahrens, das gegen mich geführt wird. […] Ich sage nicht, daß es ein lüderliches Verfahren ist, aber ich möchte Ihnen diese Bezeichnung zur Selbsterkenntnis angeboten haben.“ (P 62)

Wie anders verhält sich K. in der Hinrichtungsszene: K. erwartet seine Henker bereits „in der Haltung wie man Gäste erwartet“ (P 305), lässt sich widerstandslos mit einem „schulmäßigen, eingeübten, unwiderstehlichen Griff“ (P 306) abführen. Als die Gruppe auf dem Weg zum Richtplatz einem Polizisten begegnet, befürchtet K., dass dieser eingreifen und sein Ende in letzter Sekunde verhindern könnte. „Wie ein Hund“ (P 312) unterwirft er sich seinen Henkern und lässt sich bereitwillig abschlachten.

Aus dem selbstbewussten K. ist ein Büßer geworden - mit eben jener „Grenzenlosigkeit“ des Schuldbewusstseins, die Kafka in seinem „Brief an den Vater“ beschreibt.[76]

Dass sich K.s Schuldbewusstsein immer mehr steigert, zeigt sich bei der genaueren Untersuchung seiner zahlreichen Unschuldsbeteuerungen. Abraham behauptet: „[N]och die scheinbar klarste Unschuldsbeteuerung enthält sozusagen eine kleingedruckte Klausel, die sie zweideutig macht“[77].

K.s Onkel fällt beispielsweise seine merkwürdig passive Haltung auf: „Deine Haltung […] gefällt mir nicht, so erhält sich kein unschuldig Angeklagter, der noch bei Kräften ist.“ (P 123) Dem Maler Titorelli antwortet er auf dessen Frage „Sind Sie unschuldig?“ mit einem klaren „Ja“, freut sich aber gleichzeitig darüber, dass er diese Aussage „gegenüber einem Privatmann, also ohne jede Verantwortung“ (P 200) getroffen hat. Des Malers „wiederholte Erwähnung seiner Unschuld“ ist K. „schon lästig“ (P 205).

Dem Geistlichen im Dom, der seine „Schuld für erwiesen“ ansieht, erwidert er: „Es ist ein Irrtum. Wie kann denn ein Mensch überhaupt schuldig sein. Wir sind hier doch alle Menschen, einer wie der andere.“ (P 289). Mit dieser Ausflucht ins Allgemeine entgeht er einer konkreten Aussage zu seiner Schuld bzw. Unschuld.

Als K. seiner Vermieterin Frau Grubach den genauen Hergang seiner morgendlichen Verhaftung schildert und diese Fräulein Bürstners liederlichen Lebenswandel kritisiert, bricht es aus ihm heraus: „Die Reinheit! […] [W]enn Sie die Pension rein erhalten wollen, müssen Sie zuerst mir kündigen.“ (P 37). Kokettiert K. hier oder klagt er sich selbst an?[78]

Subtiler tritt K.s Schuldbewusstsein in seinem „Rechtfertigungszwang“[79] zutage.

Er erzählt Fräulein Bürstner, nachdem er die Angelegenheit mit der Aussage, sie sei „nicht so dringend […], um jetzt besprochen […] werden [zu müssen]“ (P 40), zur nicht erwähnenswerten Kleinigkeit degradiert hat, überaus ausführlich und in allen Einzelheiten von der Verhaftung und dem Eindringen in ihr Zimmer:

„Ihr Zimmer ist heute früh, gewissermaßen durch meine Schuld, ein wenig in Unordnung gebracht worden, es geschah durch fremde Leute gegen meinen Willen und doch durch meine Schuld; dafür wollte ich um Entschuldigung bitten.“ (P 40)

Allein, dass in diesem einen Satz, dreimal das Wort „Schuld“ vorkommt, er aber dennoch bis dahin ständig seine Unschuld beteuert hat, deutet auf das unterschwellige Schuldbewusstsein K.s hin.

Als K. später diese Situation dem Untersuchungsrichter schildert, klingt der Sachverhalt gänzlich different:

„Es war das Zimmer einer Dame die ich sehr schätze und ich musste zusehn, wie dieses Zimmer meinetwegen aber ohne meine Schuld durch die Anwesenheit der Wächter und des Aufsehers gewissermaßen verunreinigt wurde.“ (P 65 f.)

K. beteuert gegenüber dem Gericht vehement seine Unschuld – gegenüber Fräulein Bürstner spricht er von „meine Schuld“ (P 40).

Abraham bezeichnet dieses Phänomen als „Oszillieren zwischen Selbstbezichtigungsdrang und Rechtfertigungszwang. Als Ausdruck des eigenen Schuldgefühls komm[e] der Held hier wieder auf die ängstliche Betonung der Unschuld zurück“[80].

Ritchie Robertson nennt dies ein „altes Dilemma“: „Indem [K.] seine Unschuld beteuert, bestätigt er seine Schuld“[81].

Was nun genau dieses Schuldbewusstsein bei K. ausgelöst haben könnte, darüber ist sich die Forschung nicht einig:

Hans H. Hiebel sieht die Ursache der Schuldgefühle K.s in dessen Unfähigkeit, seine animalischen Triebe zu unterdrücken und Gebote einzuhalten. Dieses „Insuffizienzgefühl“[82], das Gefühl des Versagens, des eigenen Ungenügens setzt er mit Schuldgefühl gleich - „das Gebot des ‚Realitätsprinzips‛ (Freud) […] fordert seinen Tribut“[83].

Josef K. behauptet „vollständig unschuldig“ (P 200) zu sein und das Gebot des Triebverzichts immer befolgt zu haben, seine ständige Selbstrechtfertigung spricht eine andere Sprache. Irgendwann erkennt er, dass er dem „Gebot des endlosen Aufschubs“ doch nicht immer Folge leisten kann: Oft ist er versucht, dem „Lustprinzip“ nachzugeben, kann nicht immer dem „Realitätsprinzip“[84] gehorchen.

Hiebel behauptet sogar: „Wenn es […] im Prozeß […] überhaupt eine Schuld gibt, die der Autor affirmiert, dann die Schuld, Schuldgefühle zu haben (skrupulös zu sein), womit das Konzept der Schuld freilich ad absurdum geführt wäre.“[85]

Er ist der Ansicht, dass K. „eher durch Schuldempfindungen bzw. unbewusste Schuldgefühle“ bestimmt ist „als durch wahrhaft schuldhaftes Verhalten“[86].

Hiebel warnt also davor, tiefe Schuld mit Schuldgefühlen gleichzustellen. Vielmehr sieht er K.s Schuldsymptome als eben solche Schuldgefühle: Seine Versuche, sich zu rechtfertigen, beispielsweise durch eine Verteidigungsschrift oder sein großer Schrecken bei der Verhaftung, wobei er „mit den Zähnen ans Glas schlug“ (P 18).

Die Schuldgefühle sind, so Hiebel, „dem Imaginären zugehörige Phänomene“, die nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben (müssen), sondern meist „traumatische Relikte früherer Strafen“[87] sind. Demzufolge wäre auch das Tabu, dass den Mann vom Lande vom Eintreten in den „nur für [ihn] bestimmte[n]“ (P 295) Eingang zum Gesetz abhält, nur in dessen Innerem existent.

Dieses Schuldgefühl K.s kann nicht nur aus seinem Inneren kommen, sondern auch von außen initiiert werden, wie Ulf Abraham in „Der verhörte Held“ beweist:

Er spricht von einer Determinierung der Schuld des Opfers. Das Gericht würde versuchen, in K. ein Schuldbewusstsein zu wecken, beispielsweise bei der Anhörung vor dem Untersuchungsrichter. Dieser rügt K. mit den Worten „Sie hätten vor einer Stunde und fünf Minuten erscheinen sollen.“ (P 59), obwohl K. kein genauer Termin mitgeteilt wurde. K. ist nun durch das Entgegenkommen des Untersuchungsrichters, ihn überhaupt noch anzuhören, von Anfang an ins Unrecht gesetzt.

Abraham sieht in diesem Verhalten des Untersuchungsrichters folgenden Grund: „Der Vorwurf des Zuspätkommens ist eine Fiktion im Dienst einer Strategie, die in Josef K Schuldgefühl erzeugen oder vermehren soll.“[88]

Einen weiteren Versuch einer solchen „Culpabilisierung“ macht Hiebel im Domkapitel aus: Als K. vom Gefängniskaplan darüber aufgeklärt wird, dass „man […] wenigstens vorläufig [s]eine Schuld für erwiesen [hält]“ (P 289) und man K.s Unschuldsbeteuerungen mit „so pflegen die Schuldigen zu reden“ (P 289) abschmettert, reagiert dieser unsicher und unterwürfig. Sein Schuldbewusstsein tritt zutage, wobei auch der sakrale Ort privilegiert ist für eine solche initiierte Produktion von Schuldgefühl.[89]

Doch darf davon ausgegangen werden, dass es sich im „Proceß“ nur um Schuldgefühle handelt? Darf eine wirkliche Schuld durch „psycholgische[] Wegrationalisierung“[90] unsichtbar gemacht werden?

Kaus ist der Ansicht, dass Kafka selbst diesem durch „selbstrechtfertigende Selbstgespräche“[91] von K. einen Riegel vorgeschoben hat:

„Vor allem war es, wenn etwas erreicht werden sollte, notwendig jeden Gedanken an eine mögliche Schuld von vornherein abzulehnen. Es gab keine Schuld. Der Proceß war nicht anderes, als ein großes Geschäft, wie er es schon oft mit Vorteil für die Bank abgeschlossen hatte.“ (P 168)

Als bedeutendster Kritiker der These, dass K.s Schuld lediglich ein Schuldgefühl ist, darf Martin Buber angesehen werden. Dieser beanstandet in seinem Aufsatz „Schuld und Schuldgefühle“, die Ausschließlichkeit, mit der die Psychoanalyse Schuld als - bewusstes oder unbewusstes - Schuldgefühl deklariert.

Zur Unterscheidung bringt er die Kategorie der Existentialschuld ins Spiel, die entsteht, „wenn jemand eine Ordnung der Menschenwelt verletzt, deren Grundlagen er wesensmäßig als die des ihm und allen gemeinsamen menschlichen Daseins kennt und anerkennt“[92]. Eine Existentialschuld „im Sinne einer tatsächlich ontologisch-dialogischen Verschuldung“[93].

Diese lasse sich nicht „durch das bloße Hinwegräumen von Schuldgefühlen“[94] aus der Welt schaffen, mit denen sich die psychologische Therapie einseitig und nicht in die Tiefe gehend beschäftige.

Schuld gäbe es nicht deshalb,

„weil es ein Tabu gibt, dem man den Gehorsam versagt, daß vielmehr Tabu und Tabuierung nur dadurch ermöglicht worden sind, daß die Führerschaft früher Gemeinschaften eine Urtatsache des Menschen als Menschen gekannt und verehrt hat: die Tatsache, daß der Mensch schuldig werden kann und es weiß“[95].

Existentialschuld sei eine Steigerung dessen, „was in irgendeinem Maße sich überall findet, wo ein authentisches Schuldgefühl brennt; und das authentische Schuldgefühl ist sehr oft unübersehbar mit dem problematischen, dem ‚neurotischen‛ dem ‚grundlosen‛ vermischt“[96]. Oft seien also die zwei Formen von Schuld - Schuld und Schuldgefühl - nicht deutlich voneinander zu unterscheiden.

Es gäbe auch wirkliche Schuld, die „grundverschieden von all den angsteinflößenden Pompanzen, die in der Höhle des Unbewußten hergestellt werden“[97].

Eine solche Schuld Martin Buber bei Josef K. im „Proceß“: Dieser lehnt es ab, sich mit seinem behaupteten Schuldigsein zu beschäftigen und weigert sich, dafür den Grund in sich selbst zu suchen.

Die Ursache dafür liegt für Buber in der Tatsache, dass K. einer „Generation“ angehöre, in der es „als erwiesen [gilt], [dass] es […] wirkliche Schuld nicht [gebe], nur Schuldgefühle und Schuldkonvention“[98].

[...]


[1] Vgl. Alt, Peter-André: Franz Kafka. Der ewige Sohn. Eine Biographie. München 2005, S. 389

[2] Kafka, Franz: Tagebücher 1910-1923. Herausgegeben von Max Brod. Frankfurt a. M. 1973, S. 299

[3] Allemann, Beda: Zeit und Geschichte im Werk Kafkas. Göttingen 1998, S. 39

[4] So behauptet Kafka beispielsweise im „Brief an den Vater“: „Mein Schreiben handelte von Dir, ich klagte dort ja nur, was ich an Deiner Brust nicht klagen konnte.“ Vgl.: Kafka, Franz: Brief an den Vater. Herausgegeben und kommentiert von Michael Müller. Stuttgart 1995, S. 42

[5] Pasley, Malcolm: „Die Schrift ist unveränderlich…“. Essays zu Kafka. Frankfurt a. M. 1995, S. 69

[6] Ranftl, Josef J.: Von der wirklichen zur behaupteten Schuld. Studie über den Einfluß von F.M. Dostojewskijs Romanen „Schuld und Sühne“ und „Der Doppelgänger“ auf Franz Kafkas Roman „Der Prozeß“. Erlangen 1991, S. 29

[7] Kafka, Franz: Tagebücher 1910-1923. S. 418

[8] Ebd. S. 184

[9] Vgl. Kaus, Rainer J.: Kafka und Freud: Schuld in den Augen des Dichters und des Analytikers. Heidelberg 2000, S. 12

[10] Vgl. Politzer, Heinz: Probleme der Kafka-Forschung. In: Politzer, Heinz (Hrsg.): Franz Kafka. Darmstadt 1973, S. 220 f.

[11] Vgl. Alt, Peter-André: Franz Kafka. Der ewige Sohn. S. 308

[12] Vgl. ebd. S. 118 f.

[13] Kafka, Franz: Briefe 1900-191. Herausgegeben von. Hans-Gerd Koch. Frankfurt a. M. 1999, S. 162

[14] Vgl. Alt, Peter-André: Franz Kafka. Der ewige Sohn. S. 308

[15] Vgl. Binder, Hartmut: Kafka-Handbuch in zwei Bänden. Stuttgart 1979, Band 1, S. 410

[16] Alt, Peter-André: Franz Kafka. Der ewige Sohn. S. 309

[17] Gräff, Thomas: Lektürehilfen Franz Kafka, „Der Prozeß“. Stuttgart 1990, S. 79

[18] Vgl. Anz, Thomas : ‚Jemand mußte Otto G. verleumdet haben…‛. Kafka, Werfel, Otto Gross und eine ‚psychiatrische Geschichte‛. S. 2

[19] „Sonntag, den 9. November mittags wurde der bedeutende Wissenschaftler Doktor Otto Groß in seiner Wilmersdorfer Wohnung von drei kräftigen Männern, die sich angeblich als Kriminalbeamte legitimiert haben sollen , besucht und bis zum Abend dort zwangsweise festgehalten.“ Zitiert nach: Alt, Peter-André: Franz Kafka. Der ewige Sohn. S. 389

[20] Vgl. Binder, Hartmut: Kafka-Handbuch. Band 1, S. 410

[21] Kafka, Franz: Tagebücher 1910-1923. S. 66

[22] Vgl. Binder, Hartmut: Kafka-Handbuch.. Band 1, S. 410

[23] Kafka, Franz: Briefe an Felice und andere Korrespondenz aus der Verlobungszeit. Herausgegeben von Erich Heller und Jürgen Born. Frankfurt a. M. 1982, S. 96

[24] Binder, Hartmut: Kafka-Handbuch. Band 1, S. 411

[25] Kafka, Franz: Briefe 1902-1924. Herausgegeben von Max Brod. Frankfurt a. M. 1958, S. 196

[26] Vgl. Anz, Thomas : ‚Jemand mußte Otto G. verleumdet haben…‛. S. 2

[27] Vgl. Binder, Hartmut: Kafka-Handbuch. Band 1, S. 411

[28] Kafka, Franz: Briefe 1902-1924. S. 196

[29] Kafka, Franz: Hochzeitsvorbereitungen auf dem Lande und andere Prosa aus dem Nachlaß. Herausgegeben von Max Brod. Frankfurt a. M. 1980, S. 113

[30] Kafka, Franz: Tagebücher 1910-1923. S. 400

[31] Alt, Peter-André: Franz Kafka. Der ewige Sohn. S. 309

[32] Kafka, Franz: Briefe an Felice. S. 96

[33] Gräff, Thomas: Lektürehilfen Franz Kafka, „Der Prozeß“. S. 79

[34] Vgl. Alt, Peter-André: Franz Kafka. Der ewige Sohn. S. 309

[35] Kafka, Franz: Briefe an Milena. Herausgegeben von Max Brod. Frankfurt a. M. 1982, S. 246

[36] Kafka, Franz: Tagebücher 1910-1923. S. 212

[37] Alt, Peter-André: Franz Kafka. Der ewige Sohn. S. 309

[38] Kafka, Franz: Hochzeitsvorbereitungen auf dem Lande. S. 90

[39] Ebd. S. 202

[40] Binder, Hartmut: Kafka-Handbuch. Band 1, S. 412

[41] Alt, Peter-André: Franz Kafka. Der ewige Sohn. S. 312

[42] Kafka, Franz : Hochzeitsvorbereitungen auf dem Lande. S. 113

[43] Ranftl, Josef J.: Von der wirklichen zur behaupteten Schuld. S. 22

[44] Kafka, Franz: Brief an den Vater. S. 36

[45] Kaus, Rainer J.: Kafka und Freud. S. 11

[46] Ebd. S. 33

[47] Vgl. Kaus, Rainer J.: Kafka und Freud. S. 35

[48] Freud Sigmund: Das Ich und das Es. In: Freud, Sigmund: Gesammelte Werke. Dreizehnter Band. Frankfurt a. M. 1940, S. 265

[49] Freud Sigmund: Massenpsychologie und Ich-Analyse.. In: Freud, Sigmund: Gesammelte Werke. Dreizehnter Band. S. 147

[50] Ebd. S. 147

[51] Freud, Sigmund: Gesammelte Werke. Neunter Band. Totem und Tabu. Frankfurt a. M. 1944, S. 85

[52] Freud Sigmund: Das Ich und das Es. In: Freud, Sigmund: Gesammelte Werke. Dreizehnter Band. S. 281

[53] Vgl. Kaus, Rainer J.: Kafka und Freud. S. 33

[54] Vgl. Kaus, Rainer J.: Kafka und Freud. S. 34 f.

[55] Ebd. S. 34

[56] Daiber, Jürgen: Franz Kafka. Unterlagen zur Vorlesung an der Universität Regensburg im WS 2006/07

[57] Freud, Sigmund: Vorlesung zur Einführung in die Psychoanalyse. Wien 1926, S. 305

[58] Vgl. Daiber, Jürgen: Franz Kafka. Unterlagen zur Vorlesung an der Universität Regensburg im WS 2006/07

[59] Freud, Sigmund: Vorlesung zur Einführung in die Psychoanalyse. S. 305

[60] Daiber, Jürgen: Franz Kafka. Unterlagen zur Vorlesung an der Universität Regensburg im WS 2006/07

[61] Freud, Sigmund: Kurzer Abriß der Psychoanalyse. In: Freud, Sigmund: Gesammelte Werke. Dreizehnter Band. S. 415

[62] Ebd. S. 415

[63] Vgl. Robertson, Ritchie: Der Proceß. In: Müller, Michael: Interpretationen: Franz Kafka. Romane und Erzählungen. Stuttgart 1994, S. 141

[64] Freud, Sigmund: Das Ich und das Es. In: Freud, Sigmund: Gesammelte Werke. Dreizehnter Band. S. 282

[65] Freud Sigmund: Das ökonomische Problem des Masochismus. In: Freud, Sigmund: Gesammelte Werke. Dreizehnter Band. S. 379

[66] Vgl. Daiber, Jürgen: Franz Kafka. Unterlagen zur Vorlesung an der Universität Regensburg im WS 2006/07

[67] Freud, Sigmund: Gesammelte Werke. Neunter Band. Totem und Tabu. S. 191 f.

[68] Freud, Sigmund: Gesammelte Werke. Neunter Band. Totem und Tabu. S. 107

[69] Vgl. Freud Sigmund: Das Ich und das Es. In: Freud, Sigmund: Gesammelte Werke. Dreizehnter Band. S. 280

[70] Ebd. S. 281

[71] Ebd. S. 279

[72] Vgl. mit Kapitel III.2.b)

[73] Vgl. Beicken, Peter: Franz Kafka, Der Proceß. München 1995, S. 145 ff.

[74] Kaus, Rainer J.: Kafka und Freud. S. 31

[75] Vgl. Abraham, Ulf: Der verhörte Held. Verhöre, Urteile und die Rede von Recht und Schuld im Werk Franz Kafkas. München 1985, S. 159

[76] Kafka, Franz: Brief an den Vater. S. 36

[77] Abraham, Ulf: Der verhörte Held. S. 160

[78] Ebd. S. 160

[79] Ebd. S. 160

[80] Abraham, Ulf: Der verhörte Held. S. 161

[81] Robertson, Ritchie: Kafka. Judentum Gesellschaft Literatur. Stuttgart 1988, S. 153

[82] Hiebel, Hans H.: Schuld oder Scheinbarkeit der Schuld? Zu Kafkas Roman „Der Proceß“. In: Kraus, Wolfgang u.a. (Hrsg.): Das Schuldproblem bei Franz Kafka. Wien 1995, S. 105

[83] Ebd. S. 105

[84] Ebd. S. 106

[85] Ebd. S. 97

[86] Ebd. S. 96

[87] Hiebel, Hans H.: Schuld oder Scheinbarkeit der Schuld? In: Kraus, Wolfgang u.a. (Hrsg.): Das Schuldproblem bei Franz Kafka. S. 98

[88] Abraham, Ulf: Der verhörte Held. S. 36

[89] Vgl. Hiebel, Hans H.: Schuld oder Scheinbarkeit der Schuld? In: Kraus, Wolfgang u.a. (Hrsg.): Das Schuld-problem bei Franz Kafka. S. 102

[90] Kaus, Rainer J.: Kafka und Freud. S. 22

[91] Ebd. S. 22

[92] Buber, Martin: Schuld und Schuldgefühle. In: Buber, Martin: Werke. Erster Band: Schriften zur Philosophie. München 1962, S. 481

[93] Kaus, Rainer J.: Kafka und Freud. S. 28

[94] Buber, Martin: Schuld und Schuldgefühle. In: Buber, Martin: Werke. Erster Band. S. 480

[95] Ebd. S. 480

[96] Ebd. S. 481

[97] Ebd. S. 484

[98] Buber, Martin: Schuld und Schuldgefühle. In: Buber, Martin: Werke. Erster Band. S. 500

Ende der Leseprobe aus 83 Seiten

Details

Titel
Psychoanalyse, Ethik oder Theologie? - Die Frage der Schuld bei Franz Kafka am Roman "Der Proceß"
Hochschule
Universität Regensburg
Note
2,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
83
Katalognummer
V116432
ISBN (eBook)
9783640183166
ISBN (Buch)
9783640205059
Dateigröße
779 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Psychoanalyse, Ethik, Theologie, Frage, Schuld, Franz, Kafka, Roman, Proceß
Arbeit zitieren
Magistra Angelika Zahn (Autor:in), 2008, Psychoanalyse, Ethik oder Theologie? - Die Frage der Schuld bei Franz Kafka am Roman "Der Proceß", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116432

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