Gewalt an Schulen ist seit den 90er Jahren ein hochaktuelles und brisantes Thema. Das Problem Gewalt in der Schule rückte immer mehr ins öffentliche erschreckende Einzelfälle berichtet haben.
Wesentlicher Auslöser der Diskussion war u.a. die Annahme, die Gewaltbereitschaft unter Kindern habe insgesamt und in erheblichem Maße zugenommen.
Dabei wurde von Ohnmachtsgefühlen bei der Regelung von Konflikten, dem Versagen der herkömmlichen Erziehungsmittel und den Schwierigkeiten, den alltäglichen Aggressionen und Streitigkeiten in den Klassen und auf dem Schulgelände kompetent zu begegnen, berichtet.
Diese dramatischen Ereignisse, die besonders von den Medien aufgegriffen wurden,
bilden sicherlich sehr extreme Formen von Aggression in Schulen. Neben diesen
Formen existieren in der Schule allerdings auch andere Erscheinungsformen von Aggression, die mittlerweile fest zum schulischen Alltag zu gehören scheinen. Zu
erwähnen wären an dieser Stelle: Ängstigen, Bedrohen, Auflauern, Hänseln, Quälen, Provozieren, Pöbeln, Erpressen, Schlagen, Berauben, Verletzen, Kleidung
beschädigen, Vandalismus etc.
Die Debatte der 90er Jahre zum Thema „Gewalt an Schulen“ hat dazu geführt, dass
sich eine Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen mit diesem Gegenstand
beschäftigt hat. Die Forschung hat sich dabei zunächst auf die Erklärung der
Entstehungsbedingungen von Aggression und Gewalt konzentriert und in diesem
Zusammenhang auch zahlreiche Vorschläge und komplexe Modelle zur
„Gewaltprävention“ ausgearbeitet.
Neben vielen anderen sinnvollen Ansätzen im Bereich der Gewaltprävention hat sich die “Streitschlichtung“ an vielen Schulen als ein zentraler Baustein entwickelt. Streitschlichtung ist ein erfolgreiches Konzept, das sich in den letzen Jahren wie ein “Buschfeuer“ ausgebreitet hat: Zunächst an einzelnen Schulen, in kürzester Zeit bereits an Hunderten von Schulen in vielen Bundesländern. Trainingshandbücher mit Übungen gibt es viele am Markt.
Das Streitschlichterprogramm auch als Peer-Mediation bekannt, wird als probates Mittel zur Deeskalation von Gewalt und zur konstruktiven Lösung von Konflikten eingesetzt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretischer Bezugsrahmen - Definition relevanter Begriffe
2.1 Definition von Aggression, Gewalt und Konflikte
2.1.1 Der Aggressionsbegriff
2.1.2 Der Gewaltbegriff
2.1.3 Zusammenhang zwischen den Begriffen Aggression und Gewalt
2.2 Konflikte
2.2.1 Positives Konfliktverständnis
2.2.2 Umgang mit Konflikten
2.2.2.1 Destruktive Konfliktaustragung
2.2.2.2 Konstruktive Konfliktaustragung
2.2.3 Konfliktkultur in der Schule
2.3 Zusammenhang zwischen Konflikt und Aggression
3. Theoretische Erklärungsansätze zu menschlichem aggressiven Verhalten: Aggressionstheorien
3.1 Erklärungsansätze zur aggressiven Natur des Menschen:
3.1.1 Aggression als angeborene Triebkraft
3.1.2 Zur pädagogischen Relevanz der Triebtheorien
3.2 Die Frustrations- Aggressions- Hypothese
3.3 Lerntheoretische Ansätze
3.3.1 Lernen am Modell
3.3.2 Lernen am Erfolg
3.3.3 Signallernen
3.3.4 Kognitives Lernen
3.2 Soziologische Erklärungsansätze
3.2.1 Anomie- Theorie
3.2.2 Die Subkulturtheorie
3.2.3 Etikettierungstheorien
3.2.4 Aggression als Folge von Modernisierung und Individualisierung
4. Ausmaß von Aggression in der Schule
5. Pädagogische Aggressionsprävention und Aggressionsintervention
5.1 Begriffsbestimmung
5.1.1 Was ist Aggressionsintervention?
5.1.2 Was ist Aggressionsprävention?
5.2 Ebenen der Aggressionsprävention
5.3 Zwischenbilanz
6. Mediation- Die Lehre von Vermittlung und Schlichtung
6.1 Begriffsbestimmung
6.1.1 Mediation
6.2 Mediation als Verfahren
6.3 Ziele der Mediation
6.4. Ursprünge der Mediation
6.4.1 Historische und kulturelle Wurzeln
7. Mediation an Schulen
7.1 Peer- Mediation
7.1.1 Peer- Group- Education
7.2 Entstehungsgeschichte und Verbreitung der Peer- Mediation
7.2.1 Entwicklung der Peer- Mediation in den USA
7.2.2 Verbreitung in Deutschland
7.3 Ablauf einer Peer- Mediation
7.4 Die Peer-Mediator/innen
7.4.1 Rolle und Aufgaben der Peer-Mediator/innen
7.4.2 Auswahl der Peer- Mediator/innen an der Mediationsausbildung
7.4.3 Ausbildung der Peer- Mediator/innen
7.5 Peer- Mediation in der schulischen Praxis
7.5.1 Grenzen der Peer-Mediation
7.5.2 Chancen und Vorteile der Peer-Mediation
8. Peer- Mediation und Aggressionsprävention
8.1 Möglichkeiten und Chancen der Peer-Mediation bei der Aggressionsprävention
8.2 Grenzen und Konsequenzen der Peer-Mediation bei der Aggressionsprävention
9. Schlussbetrachtungen
10. Literaturangaben
1. Einleitung
Gewalt an Schulen ist seit den 90er Jahren ein hochaktuelles und brisantes Thema. Das Problem Gewalt in der Schule rückte immer mehr ins öffentliche Bewusstsein. Dazu haben vor allem die Medien beigetragen, die vermehrt über erschreckende Einzelfälle berichtet haben.
Wesentlicher Auslöser der Diskussion war u.a. die Annahme, die Gewaltbereitschaft unter Kindern habe insgesamt und in erheblichem Maße zugenommen.
Dabei wurde von Ohnmachtsgefühlen bei der Regelung von Konflikten, dem Versagen der herkömmlichen Erziehungsmittel und den Schwierigkeiten, den alltäglichen Aggressionen und Streitigkeiten in den Klassen und auf dem Schulgelände kompetent zu begegnen, berichtet.
Diese dramatischen Ereignisse, die besonders von den Medien aufgegriffen wurden, bilden sicherlich sehr extreme Formen von Aggression in Schulen. Neben diesen Formen existieren in der Schule allerdings auch andere Erscheinungsformen von Aggression, die mittlerweile fest zum schulischen Alltag zu gehören scheinen. Zu erwähnen wären an dieser Stelle: Ängstigen, Bedrohen, Auflauern, Hänseln, Quälen, Provozieren, Pöbeln, Erpressen, Schlagen, Berauben, Verletzen, Kleidung beschädigen, Vandalismus etc.
Die Debatte der 90er Jahre zum Thema „Gewalt an Schulen“ hat dazu geführt, dass sich eine Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen mit diesem Gegenstand beschäftigt hat. Die Forschung hat sich dabei zunächst auf die Erklärung der Entstehungsbedingungen von Aggression und Gewalt konzentriert und in diesem Zusammenhang auch zahlreiche Vorschläge und komplexe Modelle zur „Gewaltprävention“ ausgearbeitet.
Neben vielen anderen sinnvollen Ansätzen im Bereich der Gewaltprävention hat sich die “Streitschlichtung“ an vielen Schulen als ein zentraler Baustein entwickelt. Streitschlichtung ist ein erfolgreiches Konzept, das sich in den letzen Jahren wie ein “Buschfeuer“ ausgebreitet hat: Zunächst an einzelnen Schulen, in kürzester Zeit bereits an Hunderten von Schulen in vielen Bundesländern. Trainingshandbücher mit Übungen gibt es viele am Markt.
Das Streitschlichterprogramm auch als Peer-Mediation bekannt, wird als probates Mittel zur Deeskalation von Gewalt und zur konstruktiven Lösung von Konflikten eingesetzt. Das in den 60er und 70er Jahren in den USA entwickelte vermittelnde Streitprogramm hat sich in der dortigen Schullandschaft bewährt. In Deutschland fehlen bislang fundierte Ergebnisse. Es handelt meist um Dokumentationen oder Selbstevaluationen von Projekten, die Auskunft über die bisherige Entwicklung geben.
In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden welchen Beitrag Streitschlichterkonzepte zum konstruktiven Umgang mit Aggressionen leisten. Hierbei stützt sich die Arbeit auf die Ergebnisse der Aggressions- und Gewaltforschung.
Im Anschluss darauf werden im zweiten Teil fundamentale Begriffe definiert.
Im dritten Teil werden die verschiedenen Erklärungsansätze zur Entstehung menschlicher Aggressionen dargestellt, unterteilt in psychologische und soziologische Erklärungsansätze.
Im vierten Kapitel wird das Ausmaß von Aggressionen in der Schule beschrieben, um darauf aufbauend präventive Maßnahmen daraus schließen zu können.
Der fünfte Teil befasst sich mit der Begriffsbestimmung von pädagogischer Aggressionsintervention und Aggressionsprävention, um mit ihnen entsprechend operieren zu können.
In der zweiten Hälfte der Arbeit wird der Fokus der Überlegungen zunächst auf „Mediation“ als Methode im Allgemeinen und davon ausgehend auf die Peer-Mediation im Speziellen gelenkt. Die historische Entwicklung dieser Methode wird dabei ebenso betrachtet wie der theoretische Ablauf eines solchen Mediationsverfahrens.
In einem eigenständigen Kapitel werden zudem die Möglichkeiten und Grenzen der Peer-Mediation bei der schulischen Aggressionsprävention diskutiert. Die Schlussfolgerungen werden in dieser Arbeit die pädagogischen Folgerungen darstellen.
2. Theoretischer Bezugsrahmen - Definition relevanter Begriffe
2.1 Definition von Aggression, Gewalt und Konflikte
Im folgenden Kapitel sollen zunächst Begriffsdefinitionen von Aggression, Gewalt und Konflikte aufgeführt, Überschneidungen und Trennschärfen herausgestellt werden.
Da Aggression oft als Mittel der Konfliktlösung eingesetzt wird und dabei neue Konflikte erzeugt werden, werden die theoretischen Reflexionen über die Bandbreite “Konflikte – Aggression – Gewalt“ vorgenommen.
Aggression und Gewalt werden trotz definitorischer Unterschiede synonym gebraucht. Anstelle des Aggressionsbegriffes wird sowohl im alltäglichen Sprachgebrauch als auch in der Wissenschaftssprache der Oberbegriff Gewalt verwendet. Ein solcher Umgang ist jedoch nicht gerechtfertigt und bedarf der Präzisierung.
Danach werden die in der Wissenschaft relevanten Erklärungsansätze für das Auftreten von Aggression präsentiert und zusammenfassend bewertet.
2.1.1 Der Aggressionsbegriff
Obwohl in der wissenschaftlichen Diskussion um den Aggressionsbegriff keine allgemein gültige Definition vorliegt, wird zunächst eine terminologische Klärung zur Bestimmung des Gegenstandes erfolgen, um dadurch einerseits eine Verständigungsbasis zu schaffen und andererseits den gegenwärtigen Forschungsstand der Aggressionsliteratur bezüglich der ihr zugrundeliegenden Definitionsansätze und die damit verbundene Begriffsproblematik zu erörtern.
Schon allein der vielfältige Sprachgebrauch zeigt den vielschichtigen Bedeutungsgehalt. Während in der psychologischen Tradition der Begriff "Aggression" bzw. "Aggressivität" als Leitbegriff Verwendung findet, fungiert in der soziologischen Kategorie der Begriff des "abweichenden Verhaltens", synonym dazu auch "Devianz". Entsprechend erhalten in der Fachliteratur Begriffe wie Gewalt, Konflikt, Bedrohung oder Devianz eine ähnliche Bedeutung. Dies veranschaulicht wie komplex der Aggressionsbegriff ist und welche Phänomene er in sich vereint. In diesem schwierigen Bereich ist eine verbindliche Definition, die allen Ansprüchen genügt, nicht zu erwarten. Dies gilt insbesondere dann, wenn dabei Begrifflichkeiten aus der Alltags- oder Bildungssprache entlehnt sind, deren Bedeutungsinhalt ambivalent, ungenau und inkonsistent ist. Beispielhaft dafür sind Begriffe wie Intelligenz, Sexualität, Angst, Demokratie etc., die aufgrund der mangelnden Präzision eine einheitliche Definition nicht zulassen. Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich dadurch, dass im alltäglichen Sprachgebrauch im Gegensatz zur Wissenschaftssprache Begriffe in der Regel nicht normiert sind. Dies hat zur Folge, dass unterschiedliche individuelle und situationsabhängige Begriffsverständnisse vorliegen.
Wie NOLTING darlegt, können im alltagsprachlichen Gebrauch der Begriffe "Aggression" und "aggressiv" eine Vielzahl von Bedeutungen differenziert werden.
"So denken manche Menschen nur an massives, intensives Verhalten wie körperliche und verbale Angriffe oder Sachbeschädigung... Andere Menschen beziehen hingegen auch subtilere Formen wie Missachtung oder mangelnde Hilfeleistung mit ein. Für manche gehört zur Aggression eine affektive Erregung (Ärger, Wut), während andere gerade ein Handeln aus kühler Berechnung besonders aggressiv finden. Viele Menschen sprechen nur dann von Aggression wenn sie das Verhalten ungerecht finden... Einige fassen Aggression und vor allem das Adjektiv aggressiv so weit, dass jedes offensive, energische oder tatkräftige Handeln sich mit erschließen lässt.“
Da der Aggressionsbegriff sich nicht in eine allgemeingültige Definition pressen lässt, werden anhand wissenschaftlicher Umschreibungen Akzente gesetzt, die Orientierungs- und Verständigungshilfen geben, die die spezifischen Komponenten von Aggression benennen. Zunächst können in der wissenschaftlichen Diskussion zur Terminologie von Aggression weite und enge Definitionen unterschieden werden (z.B. BACH & GOLDBERG 1974, MITCHERLICH 1969, HACKER 1971). Weite Auslegungen gehen vom etymologischen Ursprung des Wortes Aggression (vom lateinischen ad- agredi: "heran- gehen") aus. In diesem ursprünglichen Sinne wird jede gerichtete, offensive Aktivität des Menschen als Aggression, als Tatkraft beschrieben. Diese Definitionen besitzen in der Wissenschaft bzw. in der Psychologie kaum Relevanz, werden meist von triebtheoretisch orientierten Autoren vertreten.
Solch weitgefasste Definitionen von "Aggression" sind als Grundlage für die eigene Studie unbrauchbar, da sie Aggression von anderen Verhaltensweisen nicht spezifizieren, dadurch weder eine Analyse noch adäquate Aussichten für pädagogische Prävention und Interventionsmaßnahmen bereitstellen.
Zur Bestimmung destruktiv- aggressiven Verhaltens bieten sich Definitionen aus der größeren Gruppe des engeren Typs an. Diese wählen einen präzisierenden Zugang, indem sie Aggression rein deskriptiv als einen Sachverhalt mit der Zuschreibung einer "intendierten Schädigung" zu bestimmen versuchen.
Beispiele solcher Definitionen sind:
Aggression umfasst jene Verhaltensweisen, mit denen die direkte oder indirekte Schädigung eines Individuums, meist eines Artgenossen, intendiert wird" (Merz 1965), bzw.: "Unter aggressiven Verhaltensweisen werden hier solche verstanden, die Individuen oder Sachen aktiv und zielgerichtet schädigen, sie schwächen oder in Angst versetzen" (Fürntratt 1974).
Dabei wird Aggression lediglich auf der Verhaltens- bzw. Handlungsebene bestimmt, und zugleich eine klare Grenze zu aggressiven Emotionen wie Ärger und Wut gezogen, da es sich hierbei um zwei unterschiedliche Aspekte handelt, die nicht unbedingt einander bedingen. Die beiden Bestimmungsstücke "Schaden" und "Intention" gelten in der Definitionsdiskussion als unstrittig. Aggression mit Schädigung meint Verletzung, Schmerzzufügung, und um dabei Handlungen auszuschließen, bei denen eine unbeabsichtigte Schädigung vorkommt (z.B. versehentliches Anrempeln auf der Straße) oder Situationen, in denen eine Schädigung sich nicht vermeiden lässt (z.B. bei der Haarwachsbehandlung in Beauty- Salons), nehmen die meisten Definitionen die "Intention", "Absicht" oder "Zielsetzung" als weiteres Merkmal auf. Allerdings ergibt sich hierbei das Problem, dass die Intentionalität auf der Beobachtungsebene schwer zu erfassen ist. Aus diesem Anlass bevorzugt SELG anstelle des Begriffs "Intention" die Bezeichnung der "Gerichtetheit" zu verwenden, und plädiert zur validen Erfassung beobachtbarer Merkmale des Verhaltens heranzuziehen. So formuliert er "Als Aggression soll ein solches Verhalten bezeichnet werden, bei den schädigende Reize gegen einen Organismus oder ein Organismussurrogat ausgeteilt werden."
In einer weiter gefassten Definition von BANDURA (1979) wird auf das dritte Kriterium Normabweichung bzw. Unangemessenheit verwiesen, welches Aggression als "schädigendes und destruktives Verhalten charakterisiert, das im sozialen Bereich auf der Grundlage einer Reihe von Faktoren als aggressiv definiert wird, von denen einige eher beim Beurteiler als beim Handelnden liegen." Bei diesem Definitionsvorschlag entscheidet die "normative Angemessenheit des Verhaltens", ob ein Verhalten/ eine Handlung als aggressiv eingestuft wird oder nicht. Demnach wird die Enkodierbarkeit von aggressiven Verhaltensweisen von der jeweils herrschenden Konvention bereitgestellt, sprich von gesellschaftlichen Werturteilen bestimmt. PETERS (1995) bemerkt hierzu noch die Variabilität von Normen, d.h. je nach sozialen Systemen wie Schichten und Subkulturen, sind sie kulturell und zeitlich geprägt, so dass ein beständiger Wandel des "normativen Verständnisses" vorliegt. Darüber hinaus herrschen individuell unterschiedliche Vorstellungen in den Bewertungen, insbesondere in Bezug auf das eigene und fremde Verhalten, denn "aggressiv sind die anderen". Die subjektive Sichtweise fließt als zusätzliche Dimension in die Beurteilungen mit ein. Die Normabweichung als drittes Bestimmungskriterium wird grundsätzlich strittig diskutiert.
In diesem sogenannten engen Bereich der Diskussion sind diese drei Kriterien vorzufinden:
1. Schädigung bzw. Schädigungsabsicht
2. Intention bzw. Gerichtetheit/ Zielgerichtetheit
3. Normabweichung bzw. Unangemessenheit
So fordern einige Autoren wie BERKOWITZ (1993), SELG (1988) und NOLTING (1997) einen wertneutralen Aggressionsbegriff, dessen Bestimmungskriterien Objektivität gewährleisten sollen, ohne dabei auf moralische Wertmaßstäbe Bezug zu nehmen. Konträre Positionen wie beispielsweise MUMMENDEY (1982), BORNEWASSER (1998) und JÜTTEMANN (1982) deklarieren Aggression als einen Wertungsbegriff, da "menschliche Aggression an soziale Interaktionen gekoppelt" ist, die letztendlich eine "soziale Konstruktion" darstellt. Nach MUMMENDEY ist die “Schädigungsabsicht“ als gefordertes Definitionskriterium ebenfalls kein neutraler Begriff, da dies aus einer Verhaltensäußerung nicht unmittelbar ersichtlich wird. “Damit kann der Terminus (Aggression) nicht mehr als Beschreibung eindeutig identifizierbaren Verhaltens verwendet werden, sondern muss als Resultat einer Beurteilung aufgefasst werden.“
Resümierend kann festgestellt werden, dass alle Autoren in irgendeiner Weise das Moment der "Schädigung" verwenden. "Objektive" Bestimmungskriterien, die sich auf beobachtbare Handlungsweisen beziehen, können auch nur solche aggressiven Erscheinungsformen identifizieren. Der Vorteil dieser Definitionskriterien liegt darin, dass sie in Bezugnahme auf beobachtbare Elemente, eine "objektive" wissenschaftliche Erfassung, ermöglichen. Allerdings wird dabei die Komplexität des Aggressionsbegriffes nicht berücksichtigt, da Unterlassungs-, oder verdeckte Aggressionen hiermit nicht eruiert werden können.
JÜTTEMANN definiert daher Aggression folgendermaßen:
“Der Begriff... Aggression bezeichnet eine Denkweise und darüber hinaus jede Handlungsweise,..., die unter dem Gesichtspunkt allgemeiner oder besonderer menschlicher Verantwortung als erwartungswidrig beurteilt wird; für eine derartige Denkweise ist ein bewusstes Negieren oder Ignorieren menschlicher Verantwortung charakteristisch.“
“ Menschliche Verantwortung meint alle schutz- und förderungswürdigen Lebensinteressen, im Hinblick auf die ein Mensch für einen Menschen... verantwortlich sein kann, insbesondere für die Bereiche: Leib und Leben, Freiheit und Entfaltung sowie Würde und Zuwendung.“
Diese Definition umfasst neben beabsichtigte Schädigung auch Handlungen und Unterlassungen mit und ohne Schädigungsfolge, die ein Negieren oder Ignorieren von “menschlicher Verantwortung“ sowie eine “erwartungswiedrige Denkweise“ voraussetzen. Diese “weite“ Definition von JÜTTEMANN unterscheidet sich von der herkömmlichen naturwissenschaftlich orientierten Definitionstradition dadurch, dass aus einer verschiedenen theoretischen und pragmatischen Perspektive argumentiert wird, die eine alleinige “objektive wissenschaftliche“ Annäherung nicht zulässt. Laut SCHOTTMAYER bietet JÜTTEMANNs Auslegung eine gute Grundlage für pädagogische Denk- und Handlungsansätze, man gelangt zu pädagogischen Lernzielen, mit denen Kompetenzen zur Prävention destruktiven Verhaltens gefördert werden können, und sensibilisiert die eigene Wahrnehmung auch gerade für implizite
Aggressionen. Für die vorliegende Arbeit wird dieser weitgefasste Aggressionsbegriff zugrunde gelegt.
Hinter diesen begrifflichen Varianten verbergen sich zugleich auch unterschiedliche paradigmatische Theorien, und ihnen das zugrunde liegende Menschenbild. Diese verschiedenen Paradigmen werden im dritten Teil anhand der Theorien zur Entstehung menschlicher Aggression weiter ausgeführt.
Neben dem Begriff “Aggression“ existiert der Begriff “Aggressivität“, welche insbesondere in der Psychologie Verwendung findet und beschreibt die individuelle Ausprägung von Aggression. Aggressivität meint innere Zustände, Bereitschaften und Potenzen, die das Aggressionsverhalten begleiten oder ihm zugrunde liegen, wie z.B. Gefühle, Bedürfnisse, Motive oder Einstellungen und ist somit von der Aggression zu differenzieren.
Im Folgenden wird noch das Verhältnis der beiden Begriffe "Aggression" und "Gewalt" kurz skizziert, da diese im geläufigen Sprachgebrauch und auch in der Forschungsliteratur all zu oft identisch verwendet werden.
2.1.2 Der Gewaltbegriff
Auch hier herrscht kein homogenes Begriffsverständnis. Der Begriff Gewalt ist schillernd und vieldeutig; weder im Recht noch in der Wissenschaft gibt es einen umfassenden Konsens über den Begriff.
Die Gewaltforschung verwendet unterschiedliche sowie widersprüchliche Definitionen von Gewalt und verschiedenartige Einteilungen von Gewalttaten. Die in der Literatur am häufigsten gebrauchten Definitionen sind die, bei denen Gewalt als physische, psychische, personale oder strukturelle Gewalt verstanden wird. Oft fehlt eine Begriffsbestimmung, wird als allgemein bekannt vorausgesetzt.
Sowohl im alltagsprachlichen Gebrauch, als auch in der Wissenschaft, hat sich der Gewaltbegriff kontinuierlich gewandelt. Dabei kam es zunehmend zu einer pejorativen Konnotation und zu einer Bedeutungserweiterung.
Unter Gewalt wurde nicht mehr nur körperliche Angriffe auf Personen begriffen, sondern auch Vandalismus, sowie Angriffe auf die menschliche Psyche, und systembedingter Gewalt. Je nach Umfang der Gewalthandlungen werden dem Gewaltbegriff diese drei Definitionstypen zugeordnet.
Für eine erste Systematisierung kann zwischen personeller und struktureller Gewalt unterschieden werden. Das Konzept der strukturellen Gewalt hat JOHAN GALTUNG (1975) eingeführt. Gewalt liegt im Sinne Galtungs dann vor, „wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung.“ Gewalt wird hier als jede Einflussnahme verstanden, die zur Einschränkung der körperlichen und psychischen Handlungsmöglichkeiten führt, wie z.B. eingeschränkte Lebenschancen durch Armut.
Strukturelle Gewalt bedeutet also , dass Menschen durch gesellschaftliche Strukturen (wie Institutionen, Systeme, Verordnungen, Werte und Normen) in der Entfaltung ihres Menschseins behindert werden, d.h. eine mit Unterdrückung (Schädigung/ Beeinträchtigung) einhergehende Organisationsform. Sind also Ungleichbehandlungen in staatlichen Gesetzen und Verordnungen verankert, ohne dass sich hierbei ein Akteur benennen ließe, handelt es sich um strukturelle Gewalt oder indirekte Gewalt. Gibt es ein handelndes Subjekt, Akteur, so wird diese Gewaltform als personale Gewalt bezeichnet. Personale Gewalt ist auf individuelle Akteure bezogen, die durch eine eindeutige Beziehung zum Täter/ Opfer gekennzeichnet ist. Daher wird sie auch als direkte Gewalt bezeichnet. Sie tritt alltäglich in Handlungen Einzelner als strukturelle Gewalt auf, impliziert allerdings immer auch Bestandteile von Aggression, welche am Beispiel des Polizisten deutlich wird, der staatliche Gewalt exekutiert, aber unnötig aggressiv wird.
Hier soll gewaltförmiges Verhalten insbesondere als eine Form von aggressivem Verhalten verstanden werden.
Strukturelle Gewalt wirkt sich erst sekundär auf das Verhalten von Menschen aus, und schafft somit oft die Voraussetzung für personale Gewalt. So lässt sich eine eindeutige Differenzierung zwischen Aggression und Gewalt vielfach nicht ausmachen.
2.1.3 Zusammenhang zwischen den Begriffen Aggression und Gewalt
Eine verbindliche Grenzziehung zwischen Aggression und Gewalt ist wie bereits erwähnt recht schwierig. Die Diskussion in der Fachliteratur ist entsprechend kontrovers. Eine Begriffstrennung zwischen den Begriffen Aggression und Gewalt wird meist vermisst, oder diese wird als selbstverständlich betrachtet. Der Begriff Gewalt wird in der Psychologie weit weniger verwendet als der Begriff Aggression. Als Gewalt wurde ursprünglich in der Fachliteratur nur die körperliche Aggression sowie der Vandalismus bezeichnet. Wenn von Gewalt die Rede ist, dann werden damit häufig extreme Formen der Aggression beschrieben (BERKOWITZ 1993; KNOPF; H. 1993; MEIER, U. 2003). Heute wird Gewalt meist parallel zum Begriff Aggression verwendet, wobei der Begriff Gewalt den der Aggression wegen seiner größeren Anschaulichkeit mehr und mehr verdrängt. So wurde in der Diskussion der letzten Jahre an Stelle des herkömmlichen Aggressionsbegriffes der Oberbegriff Gewalt gesetzt (HURRELMANN & PALATIEN, 1995). Mit dieser Begrifflichkeit werden alle aggressiven Handlungen erfasst.
Im wissenschaftlichen Sprachgebrauch werden jedoch diese benachbarten Termini voneinander begrifflich unterschieden, auch wenn in der Forschungsliteratur die Begriffe Aggression und Gewalt oft parallel gebraucht werden. Unter Gewalt wird strukturelle Gewalt und unter Aggression werden schädigende Verhaltensweisen und Handlungen, die von Einzelnen ausgehen, verstanden. Es lassen sich jedoch Überschneidungen ausmachen, deren Grenzbereich sich kaum feststellen lässt. So ist personale Gewalt immer als Teilmenge von Aggression aufzufassen.
So liegt der eigenen Untersuchung folgende begriffliche Differenzierung vor:
- “ Aggression“ als schädigende Verhaltensweisen und Handlungen einzelner Personen.
- “Gewalt“ im Sinne Galtungs als strukturelle (institutionelle) Gewalt, der nicht von Einzelnen ausgeht, sondern systemimmanent ist.
- “Personale Gewalt“ als Teilmenge von struktureller Gewalt und Aggression, dass in Handlungen Einzelner auftritt.
2.2 Konflikte
Konflikte sind überall dort, wo Menschen aufeinandertreffen, unvermeidbar. In Schulen treten sie jedoch besonders häufig auf, weil keine andere Institution eine so große Heterogenität ihrer Mitglieder aufweist… Der Erfolg, ja vielleicht sogar das Überleben einer Schule hängt davon ab, dass sie über Leute verfügt, die die auftretenden Konflikte konstruktiv lösen können“
GORDON, 1977
Ursprünglich aus dem Lateinischen stammend: "(arma) confligere", was so viel wie zusammenstoßen, aneinandergeraten bedeutet. Somit impliziert das Wort in seiner Wurzel und in seinem alltäglichen wie wissenschaftlichen Gebrauch als wesentliches Merkmal die Auseinandersetzung, mit der eine Störung der inneren oder zwischenmenschlichen (sozialen) Balance einhergeht. Man bezieht Konflikt nämlich auf innere psychische Zustände, individuelle Handlungsorientierungen, Verhaltens- oder Zieldiskrepanzen, die zwischen Individuen oder Gruppen bestehen. So sind Konflikte Spannungssituationen innerhalb einer Person (innerpsychisch, intrapersonal) zwischen Personen (interpersonal), innerhalb einer Gruppe (intragruppal) oder zwischen Gruppen (intergruppal). Nicht immer lassen sich diese zwei Konfliktebenen voneinander unterscheiden. So kann ein intrapersonaler Konflikt Bedingung für einen interpersonalen Konflikt sein.
Da ich mich in dieser Arbeit auf zwischenmenschliche Konflikte konzentrieren werde, halte ich es für angemessen den sozialen Konflikt näher zu bestimmen.
GLASL definiert den sozialen (zwischenmenschlichen) Konflikt wie folgt:
“Sozialer Konflikt ist eine Interaktion zwischen Aktoren (Individuen, Gruppen, Organisationen usw.), wobei wenigstens ein Aktor Unvereinbarkeiten im Denken/ Vorstellen/ Wahrnehmen/ und/ oder Fühlen und/ oder Wollen mit dem anderen Aktor (anderen Aktoren) in der Art erlebt, dass im Realisieren eine Beeinträchtigung durch einen anderen Aktor (die anderen Aktoren) erfolge.“
Laut Schunk nennt GLASL in seiner Definition fünf wesentliche Voraussetzungen, um von einem Konflikt sprechen zu können:
- Es handelt sich mindestens um zwei Personen.
- Es geht um eine Sache oder um einen Vorgang.
- Die beteiligten Personen haben zu dieser Sache eine unterschiedliche Meinung oder
Unterschiedliche Gefühle.
- Die Sache kann realisiert oder auch wahrgenommen werden.
- Im Konfliktfall empfindet wenigstens eine Seite die andere als Beeinträchtigung ihrer
eigenen Interessen.
Eine weitere Begriffsbestimmung nimmt DEUTSCH vor, so formuliert er:
“Ein Konflikt existiert dann, wenn nicht zu vereinbarende Handlungstendenzen aufeinanderstoßen.“
Laut SCHOTTMAYER stellt das Kriterium der Unvereinbarkeit nicht unbedingt eine Voraussetzung für einen Konflikt dar. Denn “wir können z.B. durchaus mit unterschiedlichen Meinungen anderer leben.“
Demnach besteht ein Konflikt, “wenn das Aufeinandertreffen gegensätzlicher Tendenzen (im Sinne GLASL) als Spannung/ Beunruhigung erlebt und als Beeinträchtigung wahrgenommen wird, wie es bei einer Behinderung von Handlungen oder einer Störung von Beziehungen etwa durchweg der Fall sein kann.“ Erst in der Wahrnehmung als Spannung/ Beunruhigung und Beeinträchtigung der nicht vereinbarenden Handlungstendenzen, kann von einem Konflikt gesprochen werden.
2.2.1 Positives Konfliktverständnis
Ein Zusammenleben ohne Konflikte gibt es nicht und ist auch nicht erstrebenswert.
Bereits in der Sphäre des Alltagssprachlichen verfügt der Begriff des Konflikts über keine positive Intonation. In der Regel werden mit ihm dysfunktionale Phänomene wie Streit, Zank, Zwist, Zusammenstoß u.a. in Verbindung gebracht. Konflikte sind für viele Menschen etwas Unangenehmes, denn häufig sammelten sie in solchen Situationen negative Erfahrungen, die als Spannungen und Störungen bewertet werden und die es zu vermeiden gilt. Dies führt häufig dazu, dass der Betroffene selbst vorgibt keine Konflikte zu kennen und die Störung zu tabuisieren bzw. zu verdrängen. So herrscht auch im pädagogischen Alltag ein negativer und beschränkter Konfliktbegriff, der zum Ausgangspunkt pädagogischen Handelns gemacht wird, dabei muss nicht der Konflikt selbst das Problem darstellen, sondern der Umgang mit ihm. Ob Konflikte jedoch als störend, bedrohlich, destruktiv und schmerzvoll erlebt werden, hängt davon ab, wie sie ausgetragen werden.
Ein weitaus hilfreicher pädagogischer Ansatz ist es, Konflikte als etwas “Normales“ im Zusammenleben zu betrachten, als “Signal“ dafür zu nehmen, dass etwas nicht (mehr) stimmt und verändert werden muss. Sie können als Chance zur Entwicklung und Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen und der Situation gesehen werden.
Auch DEUTSCH betont die positiven, vielfältigen Funktionen des Konflikts, dargestellt an einem Schaubild, welches SCHOTTMAYER folgendermaßen zusammenfasst:
“Konflikt wird als Möglichkeit der Selbstentfaltung, der persönlichen Fortentwicklung des Menschen gesehen. Der soziale Konflikt wird als Chance betrachtet, andere besser kennenzulernen, eine Beziehung zu klären, eine Gruppe zu stabilisieren, gesellschaftliche Handlungsfähigkeit und gesellschaftlichen Fortschritt zu sichern.“
Dieses positive Konfliktverständnis orientiert sich am Menschenbild der Humanistischen Psychologie und geht davon aus, dass es möglich ist einen konstruktiven Umgang mit Konflikten zu erlernen. So liegt in der Bewältigung von Konflikten ein enormes Lern- und Wachstumspotential, das es pädagogisch zu nutzen gilt.
2.2.2 Umgang mit Konflikten
Konflikte können sich grundlegend in zwei Richtungen entwickeln, in eine destruktive und in eine konstruktive. Diese Unterscheidung von Konfliktarten orientiert sich am Ablauf und an der Handhabung von Konflikten. Es geht also um das Verhalten und den Umgang der Konfliktparteien miteinander. Erst der Umgang mit Konflikten ruft positive oder negative Auswirkungen hervor. Eine weitere Möglichkeit des Umgangs ist es bei Konflikten die Flucht zu ergreifen, indem man versucht ihnen auszuweichen, sie zu vergessen, zu verdrängen, zu unterdrücken usw., da die Auseinandersetzung mit ihnen für viele Menschen eine Überforderung darstellt. So werden Konflikte gern “unter den Teppich gekehrt.“
2.2.2.1 Destruktive Konfliktaustragung
Bei der destruktiven Konfliktaustragung wird der Konflikt als eine Störung verstanden, indem sich die Konfliktbeteiligten immer mehr zu Gegnern intensivieren. Aufgrund dessen erhält diese Form der Konfliktregelung Attribute wie aversiv, konkurrierend und selbstfeindlich, da in der Regel versucht wird mit unfairen Mitteln die eigenen Standpunkte und Interessen durchzusetzen. So ist die Beziehung der Konfliktbeteiligten zueinander durch Misstrauen und Vorurteile gekennzeichnet. So bekämpfen sich die Konfliktgegner und versuchen eine Überlegenheitsposition zu erreichen. Zur Durchsetzung werden unterschiedliche Mittel eingesetzt wie aggressives Verhalten, strukturelle und personale Gewalt. Hierzu gehören verbale und nonverbale Mitteilungen, Einsatz von körperlicher Aggression und von Waffen, sowie der Einsatz von institutioneller Gewalt. Dazu zählen Maßnahmen wie Einsatz oder Entzug von materiellen Werten, Disziplinierungsmaßnahmen, Kündigungen, Entziehen von Rechten und Freiheiten, etc.
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