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Besprechung des Urteils des EuGH zum Dieselskandal 2015

EuGH vom 9.7.2020, Rs. C-343/19

Titel: Besprechung des Urteils des EuGH zum Dieselskandal 2015

Studienarbeit , 2020 , 31 Seiten , Note: 15

Autor:in: Vincenzo Manzo (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Urteil des EuGHs vom 9.7.2020, Rs. C-343/19 anlässlich des Dieselskandals der VW AG, mit der Bestimmung des zuständigen Gerichts im Rahmen des Deliktsgerichtsstandes.

Im Zuge der Besprechung des Urteils des EuGHs vom 9.7.2020, Rs. C-343/19 überprüft der Verfasser die Vereinbarkeit mit den bis dato erfolgte Grundsatzentscheidungen des EuGHs in den Sachen Tribor-Trans, Kolassa, Löber, Kalfelis, Primera Air Scandinavia, Bier / Mines de Potasse d’Alsace, Dunmez France u.a. / Hessische Landesbank, Shevill, Marinari, Kronhofer, Zuid-Chemie, Universal und eDate.

Es gibt wohl kein zivilrechtliches Problem, das in den letzten Jahren so medienwirksam war und die Öffentlichkeit so sehr beschäftigt hat wie der Dieselskandal. In Deutschland entzündete sich der Dieselskandal im September 2015, als die Volkswagen AG die Verwendung einer Software zur Steuerung einer in den Fahrzeugmotoren verbauten Abschalteinrichtung einräumte, mit deren Hilfe der Schadstoffausstoß eines Motors auf dem Prüfstand verringert wurde. Die Anzahl der daraus resultierten Rechtsstreitigkeiten soll im Millionenbereich liegen.

Ohnehin setzt die gerichtliche Klärung voraus, dass das international und örtlich zuständige Gericht angerufen wird. Mit der allgemeinen Ermittlung des zuständigen Gerichtes hatte sich der EuGH nun in der im Folgenden zu besprechenden Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (im Folgenden: VKI) / VW AG zu befassen. Speziell bildete die Auslegung eines besonderen Gerichtsstandes, nämlich die des Deliktsgerichtsstands nach Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (im Folgenden: EuGVVO), den Gegenstand der EuGH Entscheidung.

Zunächst gilt es zu klären, welcher Sachverhalt der zu besprechenden Entscheidung zugrunde lag und wie der EuGH die dabei aufgekommene Vorlagefrage löste. Daran schließt sich eine Analyse des Urteils an, die mit der Darlegung des Rechtsproblems und bisheriger Rechtsprechung dazu beginnt. Im Schwerpunkt wird unterdessen die Entscheidung erörtert und kritisiert. Dies schließt eine Diskussion über alternative Lösungsvorschläge mit ein. Vor dem Schluss wird in kurzer Weise ein Ausblick gegeben und es werden mögliche Praxisfolgen ausgewiesen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Besprechung des Urteils des EuGH vom 9. Juli 2020, Rs. C-343/19 – VKI ./. VW.

A. Einleitung

B. Die Entscheidung

I. Angaben über das Urteil

II. Sachverhalt und Prozessgeschichte des Ausgangsverfahrens

III. Lösung des Gerichts

C. Analyse

I. Rechtsproblem

II. Anwendbarkeit des Art. 7 Nr. 2 EuGVVO und die bisherige EuGH Rechtsprechung

III. Analyse der Entscheidung

IV. Bewertung und Kritik der Entscheidung

V. Alternativer Lösungsvorschlag

VI. Ausblick und Praxisfolgen

D. Schluss

Zielsetzung & Themen

Die Studienarbeit untersucht die internationale Zuständigkeit in Fällen des "Dieselskandals" unter Auslegung von Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, um festzustellen, ob Schadensersatzklagen von Verbrauchern gegen einen Fahrzeughersteller auch an deren Erwerbsort im Ausland erhoben werden können.

  • Auslegung des Deliktsgerichtsstands nach Art. 7 Nr. 2 EuGVVO.
  • Analyse des EuGH-Urteils vom 9. Juli 2020 (Rs. C-343/19).
  • Abgrenzung von Primär- und Folgeschäden sowie reinen Vermögensschäden.
  • Diskussion alternativer Ansätze zur Bestimmung des Schadensortes.
  • Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit gerichtlicher Zuständigkeiten.

Auszug aus dem Buch

1. Festhalten oder Weiterentwickeln der bisherigen Rechtsprechung?

Zur Beantwortung der Auslegungsfrage hat der EuGH keinen neuen dogmatischen Ansatz herausgearbeitet. Indes war das auch nicht nötig. Denn zur Lösung des Falles genügte dessen Judikatur, die sich in den vergangenen Jahrzehnten ausgiebig mit der Bestimmung des deliktischen Gerichtsstands zu befassen hatte. Mit der Entscheidung hält der EuGH deshalb an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, ohne diese weiterzuentwickeln.

Insgesamt kann der Argumentationslinie des EuGH gefolgt werden. Im Einklang seiner Rechtsprechung zur engen Auslegung der Voraussetzung der Zuständigkeitszuweisung nach Art. 7 Nr. 2 EuGVVO sieht der EuGH den Ort der Schadensverwirklichung zurecht am Erwerbsort. Das Gericht an diesem Ort ist, hauptsächlich wegen seiner besonderen Sach- und Beweisnähe, objektiv in der günstigsten Position, den Rechtsstreit zu entscheiden. Zwar geht aus dem Vorlagebeschluss hervor, dass nicht jedes Fahrzeug einzeln begutachtet werden muss. Denn für die Wertminderung, die den Schaden darstellen soll, wird für alle Fahrzeuge derselbe Prozentsatz veranschlagt. Entscheidend ist deshalb aber der Nachweis für den Ort und die Zeit, an dem und zu der das Eigentum an den Fahrzeugen erworben wurde. Es ist nämlich der Erwerb, der den Schaden erst verwirklicht hat. Für den Nachweis der Umstände sind dann eben die Gerichte am Erwerbsort besonders sach- und beweisnah, sodass deren internationale und örtliche Zuständigkeit gerechtfertigt ist.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Einführung in den Dieselskandal und die daraus resultierende Notwendigkeit der Klärung des internationalen Gerichtsstands für Schadensersatzansprüche.

B. Die Entscheidung: Darstellung des Urteils des EuGH, des zugrunde liegenden Sachverhalts und der Entscheidung des Gerichts zur Zuständigkeit.

C. Analyse: Detaillierte Untersuchung des Rechtsproblems, der Anwendbarkeit von Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, der Entscheidungsgründe des EuGH sowie kritische Würdigung der Argumentation.

D. Schluss: Zusammenfassende Bewertung der EuGH-Entscheidung und ein Ausblick auf zukünftige Verfahren zur unzulässigen Abschalteinrichtung.

Schlüsselwörter

EuGH, EuGVVO, Deliktsgerichtsstand, Dieselskandal, Volkswagen, Schadensersatz, Erwerbsort, Schadensverwirklichung, internationale Zuständigkeit, Verbraucherschutz, unerlaubte Handlung, Rechtssicherheit, Vorabentscheidungsverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der juristischen Aufarbeitung der internationalen Zuständigkeit im Kontext des VW-Dieselskandals auf Basis eines EuGH-Urteils.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Bestimmung des Deliktsgerichtsstands gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO und die Frage nach dem Ort, an dem ein Schaden aus einer unerlaubten Handlung eintritt.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist die Analyse und kritische Bewertung der Entscheidung des EuGH, die festlegt, dass geschädigte Autokäufer ihren Hersteller auch an ihrem Erwerbsort verklagen können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, indem sie die Entscheidung des EuGH in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung zum europäischen Zivilverfahrensrecht einordnet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Kriterien für den Gerichtsstand, die "Ubiquität" des Schadens und diskutiert verschiedene Lösungsvorschläge zur Schadensverortung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind unter anderem EuGVVO, Deliktsgerichtsstand, Erwerbsort, Schadensverwirklichung und internationale Zuständigkeit.

Warum spielt der Erwerbsort für den EuGH eine so zentrale Rolle?

Der Erwerbsort gilt als Ort der Schadensverwirklichung, da dort der finanzielle Verlust durch den Kauf des manipulierten Fahrzeugs realisiert wurde.

Wird das Urteil in der Arbeit positiv oder kritisch bewertet?

Die Arbeit bewertet das Urteil im Ergebnis als richtig, kritisiert jedoch teilweise die Knappheit der Begründung des EuGH hinsichtlich bestimmter Ausschlusskriterien.

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Details

Titel
Besprechung des Urteils des EuGH zum Dieselskandal 2015
Untertitel
EuGH vom 9.7.2020, Rs. C-343/19
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Note
15
Autor
Vincenzo Manzo (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2020
Seiten
31
Katalognummer
V1166627
ISBN (PDF)
9783346580276
ISBN (Buch)
9783346580283
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Dieselskandal Deliktsgerichtsstand Manipulationssoftware
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Vincenzo Manzo (Autor:in), 2020, Besprechung des Urteils des EuGH zum Dieselskandal 2015, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1166627
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Leseprobe aus  31  Seiten
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