Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Jugenddelinquenz / Jugendkriminalität
2.1 Jugendliche
2.2 Delinquenz/ Kriminalität bei Jugendlichen
3. Ebenen der Kriminalisierung
4. Kriminalprävention
5. Methodische Ansätze
5.1 Präventionsarbeit der Polizei
5.2 Sozialpolitische Kriminalprävention
5.3 Sozialarbeiterische Maßnahmen
6. Kriminalprävention als Risiko und Möglichkeit
7. Persönliches Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Wenn es um das Gewaltverhalten und die Gewaltausprägung von Jugendlichen geht, gibt es unterschiedlichste Meinungen in der Bevölkerung. Der überwiegende Tenor ist allerdings jener, dass die jugendliche Kriminalität brutaler geworden sei und zugenommen hat. „“Junge Männer: Die gefährlichste Spezies der Welt.“ Solche und ähnliche Berichte bestimmen weitgehend unser ‚Wissen‘ über Jugendkriminalität, unsere ‚Kriminalitätsfurcht‘ und unsere kriminalpolitischen Einstellungen.“ (Heinz 2016: 1) Erwiesen ist, dass junge Personen, vorwiegend das männliche Geschlecht, im Vergleich zu Erwachsenen häufiger kriminell sind (vgl. Heinz 2016: 1). Bedeutet dies aber gleichzeitig, dass die Jugendkriminalität ansteigt? Die durch das BKA veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet einen Rückgang von Straftaten vom Jahr 2018 auf das Jahr 2019. Auch die Straftaten mit Opfererfassung von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren nahmen im Vergleich zum Vorjahr ab (vgl. BMI 2020: 34).
Die rückläufige Statistik der Jugendkriminalität war für mich der Anlass, mich mit methodischen Ansätzen gegen Jugenddelinquenz zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang lautet die Fragestellung meiner vorliegenden Hausarbeit: Inwieweit können verschiedene präventive Maßnahmen Jugenddelinquenz beeinflussen? Ich möchte mit meiner Arbeit keine pauschalisierte Antwort auf die oben aufgeführte Fragestellung erzielen, sondern vielmehr Ansätze vorstellen, die zur langfristigen Prävention beitragen können und darlegen, in welchen Lebensbereichen von Jugendlichen diese einzusetzen sind.
In meiner Hausarbeit möchte ich zunächst den Begriff der Jugenddelinquenz erläutern und diesen in einen Kontext zu kriminologischen und juristischen Informationen und der Lebensphase Jugend setzen. Nachfolgend werde ich die verschiedenen Ebenen der Kriminalisierung erläutern und Kriminalprävention inklusive der drei Präventionsstufen definieren. Anschließend werde ich Möglichkeiten durch Prävention vorstellen und verschiedene Bereiche aufzeigen, in denen präventive Maßnahmen gegen Jugenddelinquenz eingesetzt werden. Auch das Zusammenwirken aller beteiligten Institutionen sowie Chancen und Risiken möchte ich gerne näher beleuchten, um mir schlussendlich einen Gesamteindruck zwischen der rückläufigen Kriminalstatistik und den angewandten präventiven Maßnahmen zu schaffen und diese in einem persönlichen Fazit zusammenzufassen.
2. Jugenddelinquenz / Jugendkriminalität
Zunächst ist es sinnvoll, den Begriff der Jugenddelinquenz/ Jugendkriminalität separiert zu betrachten. Dafür werden im Folgenden zuerst die Gruppe der Jugendlichen und ihre Lebensphase definiert, um diese anschließend im Kontext der Delinquenz beziehungsweise Kriminalität zu beleuchten.
2.1 Jugendliche
Hurrelmann und Quenzel (2016) beschreiben in der Lebensphase Jugend junge Menschen zwischen 14 und unter 18 Jahren. „Wie jede Lebensphase ist Jugend nicht allein durch die körperliche Entwicklung definiert, sondern zugleich durch kulturelle, wirtschaftliche, soziale und ökologische Faktoren beeinflusst. Zusammen bestimmen sie Ausdehnung und Profil dieses Lebensabschnitts.“ (Hurrelmann/ Quenzel 2016: 9) Beeinflussende Faktoren für die Entwicklung von Jugendlichen sind sowohl äußere als auch innere Faktoren sowie das Zusammenspiel dieser beiden. Äußere Einflüsse beinhalten beispielsweise den Übergang von der Kindheit zum Erwachsenenalter und die damit beginnende Selbstständigkeit, das Erleben von komplexeren Rollenbeziehungen oder Wahlmöglichkeiten und Wahlzwänge hinsichtlich eigener Lebensformen und Lebensstile (vgl. Hurrelmann/ Quenzel 2016: 53ff.). Zu den inneren Einflüssen zählen unter anderem die Bewältigung von Stress und Belastungen oder die Entwicklung von Urteilsfähigkeit und Intelligenz (vgl. Hurrelmann/ Quenzel 2016: 72ff.). Schaffen es die Jugendlichen nicht diese unterschiedlichen Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, kann der Sozialisationsprozess und die Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt werden (vgl. Hurrelmann/ Quenzel 2016: 232). „Bei […] einer unzureichenden Bewältigung von Entwicklungsaufgaben kommt es zu mehr oder weniger starken Verstößen gegen einvernehmlich soziale Umgangsformen“ (Hurrelmann/ Quenzel 2016: 232). Das dadurch entstandene sozial abweichende und delinquente Verhalten, wird schließlich durch Regelverstöße, unerwünschte Handlungsweisen oder Straftaten nach außen getragen (vgl. Hurrelmann/ Quenzel 2016: 232).
2.2 Delinquenz/ Kriminalität bei Jugendlichen
Unter Delinquenz oder Kriminalität versteht man das Verhalten, welches gegen bestehende strafrechtliche Normen gemäß Strafgesetzbuch (StGB) und Nebengesetze verstößt. Hierbei kann unter registrierter Kriminalität (Hellfeld) und nicht registrierter Kriminalität (Dunkelfeld) unterschieden werden. Die registrierte Kriminalität unterliegt der Strafverfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft, während die Straftaten des Dunkelfelds zu diesem Zeitpunkt „[…](bislang) nicht ans Licht der Öffentlichkeit gelangt[…]“ sind (Oberlies 2013: 13f.). Die Bezeichnungen Jugenddelinquenz und Jugendkriminalität beziehen sich somit auf die strafrechtlichen Verstöße jugendlicher Personen. Anzumerken ist, dass die beiden Begrifflichkeiten die Gesellschaft in der Anwendung spalten. Einige Personen verwenden die Wörter Jugenddelinquenz und Jugendkriminalität als Synonym, andere machen eine Unterscheidung bei den Bezeichnungen. Die Begründung bei der Differenzierung einiger Menschen liegt darin, dass Jugenddelinquenz im Gegensatz zur Jugendkriminalität von den Strafverfolgungsbehörden nicht registriert wird (vgl. Möller et al. 2011: 29f.) In der vorliegenden Arbeit werden die Begrifflichkeiten Jugenddelinquenz und Jugendkriminalität sinngleich gewertet und verwendet.
Wie bereits im vorherigen Abschnitt erwähnt, kann das delinquente Verhalten von Jugendlichen durch Regelverstöße, unerwünschte Handlungsweisen oder Straftaten nach außen getragen werden. Regelverstöße sind hierbei auf das Zusammenleben mit anderen Menschen bezogen, wie beispielsweise in der U-Bahn Zigaretten zu rauchen. Unerwünschte Handlungsweisen schließen Aggression und Gewalt mit ein und Straftaten sind auf die Kategorie Kriminalität bezogen. Als kriminelle Handlungen können hier unter anderem Diebstahl, Waffenbesitz oder Körperverletzung angebracht werden (vgl. Hurrelmann/ Quenzel 2016: 232f.). Verschiedene Ebenen der Kriminalisierung legen fest, welche Tatbestände bestraft werden. Diese Ebenen werden im Abschnitt 3 noch genauer erläutert.
Das Strafrecht von Jugendlichen ist im Jugendgerichtsgesetz verankert. Demnach liegt die Altersgrenze für Jugendliche gemäß §1 JGG zwischen 14 bis unter 18 Jahren. Allerdings kann ein_e Jugendliche_r gemäß §3 JGG strafrechtlich nur dann belangt werden, wenn er/ sie während der strafrechtlichen Handlung in seiner/ ihrer kognitiven und sittlichen Entwicklung reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen. Die strafrechtliche Verantwortung der/ des Jugendlichen bedarf einer Einzelfallprüfung. Im Zweifelsfall kann auch ein Gutachten angefordert werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass der/ die Jugendliche aufgrund genannter Kriterien nicht reif genug ist, kann das Verfahren durch die Staatsanwält_innen eingestellt werden (vgl. Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz).
3. Ebenen der Kriminalisierung
Lembert, als soziologischer Vertreter der Labelingtheorie, erfasste 1974 die primäre und sekundäre Devianz von Personen. Diese Theorie beschreibt die Verbindung zwischen einem delinquenten Handeln sowie der anschließenden Kriminalisierung dieser Person durch die Gesellschaft und der Justiz. Während der Begriff Devianz das abweichende Verhalten von Personen ausdrückt, stehen die Bezeichnungen ´primär` und ´sekundär` für die Entwicklungsstufe des kriminellen Werdegangs. Primäre Devianz beschreibt die Überschreitung von Normen und die dadurch entstehende Rechtverletzung, unter Berücksichtig personenspezifischer und struktureller Gründe als Auslöser. Zudem kennzeichnet diese Ebene, dass Rechtsverletzungen alltäglich werden und das Bewusstsein der Normübertretung verloren geht. Findet daraufhin eine Stigmatisierung dieser Person durch „soziale Kontrollinstanzen“(Hermann 2003: 30) statt, beginnt die sekundäre Devianz. Diese Ebene zeichnet sich dadurch aus, dass die normübertretende Person ihr oder sein eigenes Bild durch die Fremdwahrnehmung der Kontrollinstanzen austauscht. Dadurch kommt es zur Rollenübernahme, was wiederum zu einer Veränderung und Festigung des Verhaltens führen kann. Zusammengefasst kann also davon ausgegangen werden, dass Kriminalität einerseits auf individuelle, strukturelle Ursachen sowie Normüberschreitungen zurückzuführen und andererseits als Folge der Etikettierung und Stigmatisierung anzusehen ist (vgl. Hermann 2003: 30).
4. Kriminalprävention
Der Begriff ´Prävention` ist lateinisch und bedeutet übersetzt zuvorkommen. Eine allgemeingültige Begriffsbestimmung für das Wort Kriminalprävention gibt es zwar nicht, allerdings existiert nach Dienstvorschrift PDV 100, Ziffer. 2.1.1.1 der Polizei die nachfolgende Erläuterung (vgl. Wickert 2019: 1). „Prävention umfasst die Gesamtheit aller staatlichen und privaten Bemühungen, Programme und Maßnahmen, welche die Kriminalität und die Verkehrsunfälle als gesellschaftliche Phänomene oder individuelle Ereignisse verhüten, mindern oder in ihren Folgen geringhalten. Zu solchen negativen Folgen zählen physische, psychische und materielle Schäden sowie Kriminalitätsangst, insbesondere die Furcht, Opfer zu werden.“ (Wickert 2019: 1) Bei der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen ist es besonders wichtig, dass diese bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert durchgeführt werden. Aus diesem Grund orientiert sich die Kriminalprävention an einem dreistufigen Modell. Hierbei wird unter der Primärprävention, der Sekundärprävention und der Tertiärprävention differenziert (vgl. Wickert 2019: 1).
Primärprävention zeichnet sich dadurch aus, dass sie an die gesamte Bevölkerung gerichtet ist, mit dem Ziel, die Heranbildung von Kriminalität durch zweckgerichtete Programme zu unterbinden. Als Beispiel kann hier Wertevermittlung für Kindergarten- und Schulkinder angebracht werden. Die sekundäre Prävention hat die Intention, mögliche Opfer und das Lebensumfeld in der Art zu sensibilisieren, dass die Umsetzung von Straftaten erschwert wird. Dies könnte durch technische Aufbesserung der Wohnung gegen Einbrüche oder durch öffentliche Polizeikampagnen erreicht werden. Die tertiäre Prävention arbeitet mit bereits straffällig gewordenen Personen zusammen, indem sie einen erneuten Rückfall verhindern wollen. Als Beispiel kann hier eine Ausbildung während der Haftzeit angeführt werden (vgl. BMI 2020: 19).
Es wird deutlich, dass kriminalpräventive Konzepte gezielt auf Geschädigte, Straftäter_innen oder bestimmte Situationen und Lokalitäten angewendet werden können. Daraus ergebend kann zusätzlich unter Verhaltens- und Verhältnisprävention unterschieden werden. Während die Verhaltensprävention eine Verhaltensänderung bei Geschädigten und Straftäter_innen herbeiführen möchte, steht im Fokus der Verhältnisprävention die Änderung der Umwelt (vgl. Wickert 2019: 1). Doch nicht nur die Polizei alleine ist dafür verantwortlich, dass präventive Maßnahmen gegen Kriminalität umgesetzt werden. Zu den weiteren wichtigen Akteur_innen zählen alle staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen wie die Politik, die Wirtschaft oder die Medien sowie das Einzelengagement der gesamten Gesellschaft (vgl. BMI 2020: 19).
5. Methodische Ansätze
Methodische Ansätze zur Kriminalprävention funktionieren, indem verschiedene Gremien, Netzwerke und Arbeitsgruppen auf unterschiedlichen Ebenen mit Bund, Ländern, Kommunen, Institutionen und der Wissenschaft zusammenarbeiten. Die Herausforderung besteht darin, unterschiedliche Interessen und Rechtsgrundlagen je nach Bundesland, Institution und Ziel so zu vereinbaren, dass eine bereichsübergreifende Arbeit gewährleistet werden kann. Da es nicht möglich erscheint, in dieser Arbeit die komplexen Zusammenhänge und Methoden aller Beteiligten zu erläutern, werden zur Vereinfachung auf drei methodische Ansätze zur Vermeidung von Straftaten Jugendlicher eingegangen. Dabei wird sich zunächst auf die polizeiliche Arbeit, anschließend auf politische Zusammenarbeit und schlussendlich auf sozialarbeiterische Maßnahmen bezogen. Dafür wird zunächst der strategische Aufbau polizeilicher Präventionsarbeit gegen Jugendkriminalität kurz erläutern und diesen anschließend im Kontext beispielhafter Primärpräventionsprogramme des Jahresberichts der Polizeilichen Kriminalprävention betrachtet. Danach folgt eine Darstellung der sozialpolitischen Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen inklusive Beispiele einiger Präventionsprogramme sowie Optimierungsvorschläge zukünftiger Kriminalprävention Jugendlicher. In dem Abschnitt der sozialarbeiterischen Maßnahmen werden, mit Fokus auf verschiedene Lebensbereiche der Jugendlichen, Projektumsetzungen der Einzelfallarbeit als auch der Gruppenarbeit mit anderen Handlungsfeldern beschrieben.
5.1 Präventionsarbeit der Polizei
Die Polizeiliche Kriminalprävention hat einen besonders hohen Stellenwert, wenn es um die Sicherheit der Gesellschaft geht. Das Programm der polizeilichen Kriminalprävention (ProPK) „[…] ist ein Verbund zwischen den Polizeien der Bundesländer, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und der Deutschen Hochschule der Polizei. Das Bundeskriminalamt ist auf strategischer Ebene in die Arbeiten der Projektleitung Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (PL PK) und auf operativer Ebene in die Arbeiten der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) eingebunden“ (BKA 2020: 1). Die Kommission der polizeilichen Kriminalprävention übernimmt hierbei die konzeptionelle Sacharbeit. Diese besteht darin, verschiedene Präventionskonzepte auszuarbeiten und umzusetzen sowie die länderübergreifende Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Das Programm der Polizeilichen Kriminalprävention hat die Hauptintention, Bürger_innen über verschiedene Formen der Kriminalität zu informieren und Chancen zur Vorbeugung aufzuzeigen. Umgesetzt wird dies beispielsweise mit Hilfe von Kampagnen und kriminalpräventiver Werbung. Ferner ist das ProPK dafür zuständig, regionale Dienststellen der Polizei in ihrer präventiven Arbeit zu unterstützen (vgl. BKA 2020: 1).
Um einen tieferen Einblick in die Arbeit der polizeilichen Kriminalprävention für Jugendliche zu erlangen, kann der Jahresbericht 2019 mit konkreten Projekten und Kampagnen herangezogen werden. Ein Schwerpunkt des Berichts mit dem Fokus auf Jugendliche ist der Ansatz, Gewaltdelikte an Schulen zu bekämpfen. Diese Kampagne richtet sich nicht nur an Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern, sondern bezieht auch weitere Behörden und Ämter mit ein. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Schüler_innen Rahmenbedingungen von funktionierender Gewaltprävention zu erklären und die Funktion der Polizei zu vermitteln. Zudem soll eine Zusammenarbeit zwischen der Schule und der Polizei hergestellt und präventive Konzepte für Lehrer_innen, Schüler_innen und Polizist_innen ausgearbeitet werden (vgl. Christiani 2019: 19). Neben diesem betreibt die polizeiliche Kriminalprävention noch weitere vorbeugende Maßnahmen, welche ebenfalls aus dem Jahresbericht beispielhaft entnommen werden können. Im Bereich der externen Öffentlichkeitsarbeit wurde ein Online-Angebot speziell für Kinder und Jugendliche entworfen, das in zielgruppengerechter Sprache über Delikte aus Sicht der Täter_innen und Opfer aufklärt und rechtliche Informationen darlegt (vgl. Christiani 2019: 44). Des Weiteren haben alle Bürger_innen im Rahmen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit die Chance, elektronische Newsletter zu abonnieren und sich dadurch über Formen der Kriminalität und der Verhinderung dieser selbstständig und freiwillig zu informieren (vgl. Christiani 2019: 48). Die vorgestellten Ansätze des Jahresberichts können in der Primärprävention eingeordnet werden und konzentrieren sich, wie in Abschnitt 4 erläutert, darauf, die Entstehung von Delinquenz durch zweckgerichtete Programme zu unterbinden. Die vorgestellten Ansätze gelten nur als einzelne Beispiele für weitere vielzählige bundesweite Programme der Polizei.
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