Zu allen Zeiten hat es in Kriegen Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt gegenüber
Frauen und Männern gegeben.1 In den bewaffneten Konflikten des 20. Jahrhunderts
wurde besonders in Bürgerkriegssituationen ein hohes Maß an Gewalt gegenüber
Frauen ausgeübt.2 In den Konflikten Jugoslawiens und Ruandas der 1990er Jahre
Frauen in sehr starkem Maße von gezielten Gewalttaten betroffen, die systematisch begangen und Mittel der Kriegsführung waren.3
Im Zusammenhang mit diesen Konflikten und der darin verübten sexualisierten Gewalt, wurde in den 1990er Jahren von Politkern und Bürgern gefordert, dass sexualisierte Kriegsgewalt völkerrechtlich als Kriegsverbrechen geahndet werden soll. Bezeichnend ist, dass diese bereits seit 1949 als Kriegsverbrechen im völkerrechtlichen Sinne anerkannt ist, was jedoch nicht der breiten Öffentlichkeit bekannt zu sein scheint.4 Diese Tatsache wirft die Frage auf, ob und wie sexualisierte Kriegsgewalt strafrechtlich verfolgt wird.
In dieser Arbeit soll deshalb der Frage nachgegangen werden, inwieweit eine strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt in bzw. nach Kriegen ausreichend ist.
Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst auf die begriffliche Definition sexualisierter Gewalt eingegangen, anschließend werden die Funktionen sexualisierter Kriegsgewalt erläutert. Der darauf folgende Abschnitt beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Verfolgung sexualisierter Gewalt sowie deren Umsetzungsproblemen. Im Anschluss daran wird die alternative und zugleich komplementäre Strategie der Wahrheitskommissionen vorgestellt. Im letzten Abschnitt soll mit einem Resümee auf die Fragestellung geantwortet werden.
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Sexualisierte Gewalt im Krieg
2.1 Definition
2.2 Funktionen
2.2.1 Spielregel des Krieges
2.2.2 Teilstück männlicher Kommunikation
2.2.3 Männlichkeitsideal in der Armee
2.2.4 Kulturzerstörung
2.2.5 Missachtung von Frauen
3. Strafrechtliche Verfolgung
3.1 Nürnberger und Tokioter Prozesse
3.2 ad hoc Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda
3.3 Internationaler Strafgerichtshof
3.4 Umsetzungsprobleme
4. Wahrheitskommission(en)
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit die strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt in oder nach Kriegen als Aufarbeitungsinstrument ausreichend ist. Dabei wird analysiert, ob eine rein juristische Sanktionierung den komplexen Bedürfnissen von Opfern sowie der systemischen Natur dieser Gewalt gerecht werden kann oder ob ergänzende Ansätze wie Wahrheitskommissionen notwendig sind.
- Definition und Funktionen sexualisierter Gewalt im kriegerischen Kontext.
- Die historische Entwicklung der völkerrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen gegen Frauen.
- Herausforderungen und Umsetzungsprobleme bei internationalen Strafgerichtsprozessen.
- Die Rolle und Bedeutung von Wahrheitskommissionen als komplementäre Strategie zur Strafverfolgung.
- Bewertung der Angemessenheit verschiedener Aufarbeitungsmodelle für Nachkriegsgesellschaften.
Auszug aus dem Buch
2.2.1 Spielregel des Krieges
Die erste These zur Funktion von Vergewaltigungen im Krieg ist, dass diese zu den „Spielregeln“ des Krieges zählen. Der Krieg ist, da das Kriegsvölkerrecht eine klare Kommandostruktur mit der Zurechenbarkeit von Befehlen verlangt, ein „ritualisiertes, auf detaillierte Art und Weise geregeltes Spiel […]“. Im historischen Rückblick deutet nach Ruth Seifert einiges darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen eine dieser „Spielregeln“ ausmacht und dem Sieger in der unmittelbaren Nachkriegszeit zugestanden wurde. Susan Brownmiller belegt, dass es keinen Unterschied in der Anzahl der Vergewaltigungen im Krieg machte, wenn eigene Frauen oder Prostituierte zur Verfügung standen.
Im Zusammenhang mit der immer größer werdenden Zahl ziviler Opfer in Kriegen, gibt es Hinweise, dass der Angriff auf Frauen eine militärische Strategie ist. So ist nach Hanne- Margret Birkenbach die Antwort auf die Frage, warum in Kriegszeiten Soldaten Frauen vergewaltigen, die gleiche wie auf die, warum sie töten: weil es für die kriegerische Aktion funktional ist. Allerdings ist das Töten im Krieg wesensmäßig, dass vergewaltigen jedoch nicht. Wenn es also der Kriegsstrategie widerspricht vergewaltigen die Soldaten auch nicht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung legt den Fokus auf die systematische Anwendung sexualisierter Gewalt in modernen Konflikten und führt in die Fragestellung ein, ob eine rein strafrechtliche Verfolgung diesen Verbrechen gerecht werden kann.
2. Sexualisierte Gewalt im Krieg: Dieses Kapitel definiert sexualisierte Gewalt als Ausdruck von Aggressivität und Macht sowie als strategisches Mittel, das Funktionen wie Kulturzerstörung und die Demonstration männlicher Dominanz erfüllt.
3. Strafrechtliche Verfolgung: Hier wird die historische Entwicklung der völkerrechtlichen Ahndung, von den Nürnberger Prozessen bis zum Internationalen Strafgerichtshof, nachgezeichnet und kritisch hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzung beleuchtet.
4. Wahrheitskommission(en): Das Kapitel stellt Wahrheitskommissionen als alternative oder ergänzende Strategie vor, die durch öffentliche Geständnisse und den Fokus auf das Opfererlebnis historische Aufarbeitung ermöglichen soll.
5. Fazit: Das Fazit resümiert, dass strafrechtliche Verfolgung zwar notwendig zur Bestrafung der Täter ist, aber oft nicht ausreicht und daher durch komplementäre Ansätze wie Wahrheitskommissionen oder psychosoziale Unterstützung ergänzt werden muss.
Schlüsselwörter
Sexualisierte Kriegsgewalt, Kriegsverbrechen, Völkerrecht, Internationale Strafgerichtshof, Wahrheitskommissionen, Vergewaltigung, Menschenrechte, Aufarbeitung, Geschlechtsspezifische Gewalt, Traumatisierung, Zeugenschutz, Internationale Tribunale, Männlichkeitsideal, Opferrechte, Friedenssicherung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit thematisiert den Umgang mit sexualisierter Gewalt in Kriegen und untersucht, welche Ansätze geeignet sind, um diese Verbrechen aufzuarbeiten und Gerechtigkeit zu schaffen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Schwerpunkte liegen auf der Definition und den Funktionen sexualisierter Gewalt, der historischen und aktuellen Entwicklung des Völkerstrafrechts sowie dem Nutzen von Wahrheitskommissionen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Hauptziel ist zu klären, inwieweit eine strafrechtliche Verfolgung sexualisierter Kriegsgewalt zur Aufarbeitung ausreicht und welche weiteren Maßnahmen für die Betroffenen notwendig sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewandt?
Es handelt sich um eine theoretische Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur, völkerrechtlichen Dokumenten und Berichten von Menschenrechtsorganisationen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die Motive hinter sexualisierter Kriegsgewalt analysiert, gefolgt von einer detaillierten Untersuchung der strafrechtlichen Verfolgung in Tribunalen und einem Vergleich mit dem Modell der Wahrheitskommissionen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?
Die Arbeit lässt sich am besten durch Begriffe wie sexualisierte Kriegsgewalt, Völkerstrafrecht, Wahrheitskommissionen, Opferschutz und internationale Strafgerichtsbarkeit beschreiben.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Ehr- und Gewaltdelikten im Völkerrecht so wichtig?
Diese Unterscheidung ist entscheidend, da sie bestimmt, ob ein Verbrechen als bloße Verletzung der "Familienehre" oder als schwerer Eingriff in die körperliche Integrität und Menschenrechte einer Person gewertet wird, was direkte Auswirkungen auf die Strafzumessung hat.
Inwiefern beeinflussen Tabus die Wirksamkeit von Strafprozessen?
Gesellschaftliche Tabus führen dazu, dass Opfer Schwierigkeiten haben, über das Erlebte auszusagen, was die Wahrheitsfindung erschwert und die psychische Belastung der Betroffenen in langwierigen Kreuzverhören massiv erhöht.
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- Bachelor of Arts Nina Eger (Author), 2008, Sexualisierte Kriegsgewalt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116816