Einstellungen in den öffentlichen Dienst und Beförderungen im öffentlichen Dienst gehen mit einem Auswahlverfahren einher. Das Auswahlverfahren bezieht sich auf das in Art. 33 II GG normierte Leistungsprinzip und die geforderten Kriterien Eignung, Befähigung sowie fachliche Leistung. Anhand dieser leistungsbezogenen Auswahlkriterien wägt der Dienstherr ab, welcher Bewerber für die Aufgabenwahrnehmung am geeignetsten ist und die mit ihr verbundenen Anforderungen am besten erfüllt. Die getroffenen Entscheidungen werden vom unterlegenen Bewerber aufgrund seiner Selbstwahrnehmung häufig nicht akzeptiert, weil dieser sich selbst für den geeignetsten Bewerber hält und folglich kein Verständnis für die Entscheidung des Dienstherrn aufbringt. Diese Ausgangssituation macht eine Betrachtung der Rechtsschutzmöglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers im Auswahlverfahren notwendig.
Gliederung
1 Einleitung
2 Das Leistungsprinzip und der Grundsatz der Bestenauslese
3 Rechtsschutzmöglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers
3.1 Einschlägiger Rechtsweg
3.2 Arten der Konkurrentenklage
3.3 Rechtsschutz vor der Ernennung des ausgewählten Bewerbers
3.4 Rechtsschutz nach der Ernennung des ausgewählten Bewerbers
3.5 Rechtsschutz bei Niederlage in der abschließenden Beschwerdeinstanz
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die prozessualen Rechtsschutzmöglichkeiten für unterlegene Bewerber in Auswahlverfahren des öffentlichen Dienstes vor dem Hintergrund des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Bewerber ihre Rechte sowohl vor als auch nach der Ernennung eines Konkurrenten gerichtlich geltend machen können.
- Grundlagen des Leistungsprinzips und des Grundsatzes der Bestenauslese
- Differenzierung zwischen dem vorläufigen Rechtsschutz und Klageverfahren
- Bedeutung der Konkurrentenklage sowie der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage
- Rechtsschutzmöglichkeiten bei bereits erfolgter Ernennung
- Die Rolle der Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit
Auszug aus dem Buch
3.3 Rechtsschutz vor der Ernennung des ausgewählten Bewerbers
Ist der ausgewählte Bewerber noch nicht ernannt, kann der unterlegene Bewerber sein Rechtsschutzbedürfnis aus der Negativmitteilung ableiten. Die alte Rechtsprechung hat der Negativmitteilung aufgrund ihrer Regelungsfunktion und der damit einhergehenden Begründungspflicht des Dienstherrn explizit Verwaltungsaktqualität zugesprochen. Die neue Rechtsprechung vertritt zunehmend die Auffassung, dass die Negativmitteilung keinen Verwaltungsakt darstellt, da sie den Abschluss einer behördlichen Willensbildung darstellt, aufgrund ihres ausschließlich informativen Charakters keine unmittelbaren inhaltlichen Rechtsfolgen nach außen bewirkt und noch durch die Ernennung des ausgewählten Bewerbers umzusetzen ist.
Für letztere Ansicht spricht vor allem, dass das BVerwG der Ernennung des ausgewählten Bewerbers mit Urteil vom 04.11.2010 Verwaltungsaktqualität zuspricht. Die Ernennung entfaltet unmittelbare Rechtswirkungen für die gewährleisteten Bewerberverfahrensansprüche des unterlegenen Bewerbers und stellt daher einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung dar. Im Gegensatz dazu ist die Negativmitteilung keine eigenständige Entscheidung, sondern gibt die rechtlich untrennbare Auswahlentscheidung bekannt. Den Ausführungen des BVerwG lässt sich zwar nicht ohne Weiteres eindeutig entnehmen, ob es sich bei der Negativmitteilung um einen Verwaltungsakt handelt und demnach die Widerspruchs- und Klageerhebung möglich sind oder ob die Mitteilung an den unterlegenen Bewerber nur ein Zwischenakt ist, der über die Ernennung als drittbelastenden Verwaltungsakt informiert.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in das Spannungsfeld von Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst ein und erläutert die Bedeutung des Bewerberverfahrensanspruchs sowie die Relevanz der Untersuchung.
2 Das Leistungsprinzip und der Grundsatz der Bestenauslese: Dieses Kapitel definiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen für Stellenbesetzungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
3 Rechtsschutzmöglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers: Das Hauptkapitel detailliert die verschiedenen Klagearten, Rechtswege und die prozessualen Schritte zur Durchsetzung des Bewerberverfahrensanspruchs in unterschiedlichen Stadien des Auswahlverfahrens.
4 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und reflektiert kritisch die praktischen Erfolgschancen und die verbleibende Rechtsunsicherheit im Konkurrentenstreit.
Schlüsselwörter
Konkurrentenstreit, Leistungsprinzip, Bestenauslese, öffentlicher Dienst, Bewerberverfahrensanspruch, Konkurrentenklage, einstweiliger Rechtsschutz, Verwaltungsakt, Ernennung, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Ämterstabilität, Verfassungsbeschwerde, Rechtsschutz, beamtenrechtliches Auswahlverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Rechtsschutzmöglichkeiten von unterlegenen Bewerbern im öffentlichen Dienst, wenn diese sich durch eine Auswahlentscheidung in ihren Rechten verletzt sehen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip (Art. 33 II GG), der Bewerberverfahrensanspruch sowie die prozessualen Instrumente des vorläufigen und endgültigen Rechtsschutzes.
Welches ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Möglichkeiten für unterlegene Bewerber systematisch aufzuzeigen, wie sie gegen eine für sie negative Auswahlentscheidung rechtlich vorgehen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine literarisch-juristische Untersuchung, die maßgeblich auf einschlägiger Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte sowie auf fachwissenschaftlicher Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird der einschlägige Rechtsweg, die verschiedenen Arten der Klagen (negative/positive Konkurrentenklage) und der spezifische Rechtsschutz vor sowie nach der Ernennung des Konkurrenten erläutert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind insbesondere Konkurrentenstreit, Leistungsprinzip, Bestenauslese, Bewerberverfahrensanspruch und Rechtsschutz.
Warum ist die Unterscheidung zwischen vor und nach der Ernennung wichtig?
Die Ernennung des Konkurrenten stellt einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung dar. Nach der Ernennung ändert sich das prozessuale Vorgehen, da dann primär das Hauptsacheverfahren zur Anfechtung der Ernennung in den Fokus rückt.
Welche Rolle spielt der Grundsatz der Ämterstabilität?
Der Grundsatz schützt die Ernennung vor einer Aufhebung. Die Arbeit erläutert, wie sich dieser Grundsatz gegenüber dem Bewerberverfahrensanspruch abwägen lässt, insbesondere wenn das Auswahlverfahren fehlerhaft war.
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- Anonym (Author), 2021, Konkurrentenstreit im Auswahlverfahren. Rechtsschutzmöglichkeiten des nicht ausgewählten Bewerbers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1169302