Die folgende Arbeit erläutert, wie man eine Online GmbH gründet, wie ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen wird und wie die GmbH als juristische Person entsteht. Als nächsten Schritt setzt sich die Arbeit mit den Grundlagen der Online GmbH Gründung sowie der Gesetzgebungskompetenz der EU bezüglich der Online GmbH auseinander. Dafür wird über wichtige Fragen wie nach welcher Digitalisierungsrichtlinien sich die Online GmbH richtet oder auch über den Gesetztes Entwurf der Online GmbH diskutiert.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann eine Personenvereinigung sein und sie kann durch eine oder mehrere Personen errichtet werden gemäß § 1 GmbHG. Den oder die Inhaber einer GmbH nennt man Gesellschafter. Sie ist ferner eine Handels- und Kapitalgesellschaft gemäß § 13 III GmbHG. Die Gesellschaft ist eine juristische Person, folglich also ein rechtliches Gebilde mit Rechtspersönlichkeit. Die GmbH hat somit auch eigene Rechte und Pflichten gemäß § 13 I GmbHG und sie kann daher auch selbst Vertragspartner sein. Sie kann jedoch nicht selbst handeln oder denken und muss durch eine natürliche Person vertreten werden. Die Besonderheit an der GmbH gegenüber einer GbR oder OHG ist, dass lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet wird gemäß § 13 II GmbHG und nicht Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen zur Haftung herangezogen werden können. Unter den Rechtsformen ist die GmbH so beliebt, weil sie für gute Bonität steht. Die Haftungssumme liegt bei mindestens 25.000 Euro. Wie alle Kapitalgesellschaften werden GmbHs im Handelsregister geführt. So sind die Grunddaten (Gesellschafter, Sitz, Stammkapital usw.) des Unternehmens für jeden öffentlich verfügbar. Die Unternehmensführung der GmbH wird von einem oder mehreren Geschäftsführern übernommen. Diese Schlüsselrolle erfüllt entweder ein Gesellschafter oder ein angestellter Geschäftsführer. Ein weiteres Merkmal der GmbH war bis jetzt, dass man um eine GmbH zu gründen, bisher zwingend einen persönlichen Notartermin wahrnehmen musste. Bereits heute kann eine Firmengründung zum Großteil schon Online über Dienstleister wie firma.de umgesetzt werden. Ab August 2022 ist eine GmbH-Gründung (Remote-Gründung) voraussichtlich komplett online möglich – und zwar ohne, dass Gründer persönlich zum Notartermin vor Ort erscheinen müssen. Und genau diese Änderung beziehungsweise Möglichkeit der Online GmbH Gründung soll diese Arbeit erörtern.
Inhaltsverzeichnis
A) EINLEITUNG
B) WIE GRÜNDE ICH EINE GMBH?
I) Gesellschaftszweck
II) Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
1) Gründungsgesellschafter
2) Inhalt des Gesellschaftsvertrages
a) Firma
b) Sitz
c) Gegenstand
d) Stammkapital
aa) Bar- und Sachgründung
bb) Sacheinlagen
3) Bestellung der Geschäftsführer
III) Entstehung der GmbH als juristische Person
1) Anmeldung
2) Eintragung
IV) Vergleich der Rechtspositionen vor und nach Eintragung der GmbH
1) Vorgründungsstadium
2) Gründungsstadium
a) Arten der Gründung
aa) Höchstpersönliche Gründung
bb) Vollmachtsgründung
3) eingetragene GmbH
C) ONLINE GMBH-GRÜNDUNG
I) Grundlage der Regelung
II) Gesetzgebungskompetenz der EU
III) Wirksamkeit des Onlineverfahrens
IV) Digitalisierungsrichtlinie
V) Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
1) ausschließlich Bargründung
2) technische Voraussetzungen und Identifizierung
3) Online- Videokommunikation
4) Elektronische Niederschrift § 16b BeurkG-RegE
5) Einreichung von Unterlagen
6) § 16e BeurkG-RegE gemischtes Beurkundungsverfahren
7) Zuständigkeitsregelungen insb. Amtsbereichsprinzip im Online-Verfahren
8) Zweigniederlassungen
D) VERGLEICH BEIDER VERFAHREN
E) FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Online-Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel ist es, den Prozess der digitalen Gründung zu erläutern, die rechtlichen Voraussetzungen und die europäische Gesetzgebungskompetenz zu analysieren sowie die praktische Ausgestaltung des Verfahrens basierend auf dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) darzustellen und kritisch zu hinterfragen.
- Grundlagen der GmbH-Gründung unter Berücksichtigung der Rechtslage vor und nach der Eintragung
- Analyse der europäischen Digitalisierungsrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht
- Technische Anforderungen an Identifizierung und Videokommunikation im digitalen Notarverfahren
- Vergleich zwischen traditionellen Präsenzverfahren und neuem Online-Gründungsverfahren
- Diskussion der Beschränkung auf die Bargründung und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
Auszug aus dem Buch
C) Online GmbH-Gründung
Woher kommt der Anreiz ein Online-verfahren für eine Gründung einer juristischen Person zu ermöglichen? Der Gesetzgeber hat momentan die RL 2019/1151/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Änderung der RL 2017/1132/EU im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (ABI 2019 L 186, 80) umzusetzen.56 Gemäß dieser Regelungen soll somit zukünftig die Digitalisierung im deutschen Gesellschaftsrecht mehr gefördert werden. Der Gesetzgeber ist dem Europäischen Parlament nachgekommen, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat nämlich im Dezember 2020 einen Referenzentwurf erschaffen.57 Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist Grundlage für den resultierenden Gesetzesentwurf, welcher am 10.02.2021 der Bundesregierung vorgelegt wurde.58 In diesem Beitrag sollen Regelungen zur Online-Gründung abgehandelt und besprochen werden.59
I) Grundlage der Regelung
Der europäische Gesetzgeber stützt seine Änderung der Gesellschaftsrechtsrichtlinie auf Art. 50 I, II AEUV.60 Die rechtlichen Säulen sollen im Wesentlichen Art. 50 II f, g AEUV bilden, welche dazu befugen, Richtlinien zur Durchsetzung der Niederlassungsfreiheit zu erlassen.61 Der Rückgriff auf die Niederlassungsfreiheit erfordert jedoch eine grenzüberschreitende Konstellation, da rein innerstaatliche Fälle nicht der Niederlassungsfreiheit unterliegen. Somit fehlt der EU dann die Befugnis der Gründung einer Gesellschaft zu regeln, insofern keine grenzüberschreitende Konstellation vorliegt.63 Es ist somit zu klären, ob eine solche Konstellation vorliegt. Die vorgeschlagene Maßnahme, die Gesellschaftsgründung zu digitalisieren und in einem Online-Verfahren zu ermöglichen würde definitiv das Verfahren vereinfachen und die Geschäftstätigkeit erleichtern.
Zusammenfassung der Kapitel
A) EINLEITUNG: Definiert die GmbH als Rechtsform und erläutert die bisher notwendige Notarpräsenz sowie die Motivation zur Digitalisierung.
B) WIE GRÜNDE ICH EINE GMBH?: Beschreibt die materiell-rechtlichen Grundlagen, vom Gesellschaftszweck bis zur Entstehung als juristische Person durch Eintragung.
C) ONLINE GMBH-GRÜNDUNG: Analysiert die europarechtlichen Grundlagen, die Digitalisierungsrichtlinie und die spezifischen Anforderungen des DiRUG-Gesetzesentwurfs.
D) VERGLEICH BEIDER VERFAHREN: Stellt das Online-Verfahren dem klassischen Präsenzverfahren gegenüber und beleuchtet die Unterschiede.
E) FAZIT: Bewertet die Digitalisierung als positiven Schritt, bemängelt jedoch die initiale Beschränkung auf die reine Bargründung.
Schlüsselwörter
GmbH, Online-Gründung, Digitalisierungsrichtlinie, DiRUG, Bargründung, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Notar, Videokommunikation, eIDAS, Stammkapital, Rechtssicherheit, Identifizierung, elektronische Signatur, Unternehmensform
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Einführung und den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Online-Gründung einer GmbH, basierend auf der europäischen Digitalisierungsrichtlinie und deren nationaler Umsetzung in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für eine GmbH-Gründung, der Ablauf des neuen Online-Verfahrens, technische Anforderungen an die Identifizierung und die Rolle des Notars in einem digitalen Beurkundungskontext.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, das geplante Online-Gründungsverfahren zu erläutern, die rechtliche Basis zu prüfen und kritisch zu beleuchten, wie effizient und rechtssicher die Digitalisierung im Gründungsrecht gestaltet wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, insbesondere durch die Auswertung von Gesetzestexten, Regierungsentwürfen, der relevanten EU-Richtlinien sowie aktueller Fachliteratur und Kommentarwerke.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen GmbH-Gründung, die Analyse der EU-Rechtsgrundlagen, die detaillierte Aufarbeitung der technischen Voraussetzungen wie Videokommunikation und qualifizierte elektronische Signatur sowie einen Vergleich mit dem traditionellen Präsenzverfahren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie GmbH, Online-Gründung, Digitalisierungsrichtlinie, Bargründung, Notar und Rechtsvergleichung charakterisiert.
Warum ist die Online-Gründung auf die Bargründung beschränkt?
Der Gesetzgeber hat sich in der Anfangsphase bewusst für die Bargründung entschieden, da diese die unkomplizierteste Variante darstellt und somit als "Pilotprojekt" zur Förderung der Rechtssicherheit dient.
Was passiert, wenn ein Notar Zweifel an der Identität hat?
Der Notar darf das Online-Verfahren verweigern, sofern er die Erfüllung seiner Amtspflichten nicht gewährleisten kann, etwa wenn er keine Gewissheit über die Person oder Geschäftsfähigkeit der Beteiligten erlangen kann.
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- Anonym (Author), 2021, Digitale GmbH-Gründung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1169552