Das Schicksal von Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz


Hausarbeit, 2017

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Teil A Einleitung

Teil B Hauptteil
I. Abgrenzung Schuldverhältnis und Dauerschuldverhältnis
1. Schuldverhältnis
2. Abgrenzung Dauerschuldverhältnis
II. Folgen für Dauerschuldverhältnisse in der Insolvenz
1. Grundzüge der Insolvenz
2. Fallbeispiel: Auswirkung auf Dauerschuldverhältnisse

Teil C Fazit

Teil D Literaturverzeichnis

Teil A Einleitung

Die Insolvenz eines Unternehmens bringt weitreichende Folgen für das Unternehmen selbst, aber auch für dessen Geschäftspartner mit sich. Für den insolventen Schuldner und dessen Gläubigern ist Wissen über die insolvenzrechtlichen Folgen für die Vertragsbeziehungen von essenzieller Bedeutung. Der Gläubiger wird daran interessiert sein, seine Forderungen gegenüber dem Schuldner durchzusetzen, wohingegen der Schuldner das Ziel verfolgen wird, das Unternehmen zu retten. Dieses Spannungsverhältnis versucht der Gesetzgeber durch die Insolvenzordnung zu lösen. Eine erhebliche Bedeutung kommt dabei engen und wiederkehrenden Leistungsbeziehungen zu. Daher ist es für beide Parteien erforderlich die Auswirkungen der Insolvenz auf Dauerschuldverhältnisse beurteilen zu können. Dem Gläubiger oder dem Schuldner könnten Sonderrechte und Vorteile entstehen, die es ohne die Insolvenz nicht gegeben hätte. Einen außerordentlichen Stellenwert kommt der Kündigung und der Gläubigerbefriedigung zu.

Diese Seminararbeit soll beim Leser zunächst ein grundlegendes Verständnis von Schuldverhältnissen vermitteln. Darauf aufbauend wird der Unterschied zu Dauerschuldverhältnissen herausgearbeitet und auf Beispiele wie Mietverträge eingegangen. Primäre Zielsetzung ist es dem Leser die durch die Insolvenz auftretenden Konsequenzen für Dauerschuldverhältnisse darzulegen. Dabei wird zur Veranschaulichung auf typische Arten von Dauerschuldverhältnissen zurückgegriffen. Um dem Leser die praktische Relevanz des Themas vor Augen zu führen, geschieht dies im Rahmen eines fiktiven Fallbeispiels.

Methodisch handelt es sich um eine überwiegend theoretische Ausarbeitung, welche sich zur Verdeutlichung der gewonnenen Erkenntnisse und der praktischen Umsetzung eines Fallbeispiels bedient. Der Leser wird durch den Lebenszyklus eines Schuldverhältnisses geführt. Von der Entstehung über die dadurch resultierenden Ansprüche bis hin zur Beendigung des Schuldverhältnisses. Die Hauptaufgabe besteht darin, verschiedene Rechtsfolgen für einzelne Dauerschuldverhältnisse in der Insolvenz zu analysieren. Dafür wird zuvor die Insolvenz in Ihren Grundzügen kurz dargestellt. Die Seminararbeit befasst sich somit mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Insolvenzordnung. Einen ersten Überblick zu den Rechtsbegriffen liefert das Rechtswörterbuch von Dr. Carl Creifeld. Die Ausarbeitung bezieht sich jedoch ausschließlich auf Gesetzeskommentierung, Lehrbücher und weitere wissenschaftliche Fachliteratur. Im Fazit werden abschließend die gewonnenen Ergebnisse betrachtet, sowie das Ausmaß der Zielerreichung wiedergegebenen und die methodische Vorgehensweise kritisch reflektiert.

Teil B Hauptteil

I. Abgrenzung Schuldverhältnis und Dauerschuldverhältnis

1. Schuldverhältnis

Für die Beurteilung der insolvenzrechtlichen Folgen für Dauerschuldverhältnisse ist zunächst zu klären, worum es sich bei einem Schuldverhältnis handelt. Die Hauptaufgabe des Schuldrechts ist die Regelung des rechtsgeschäftlichen Verkehrs.1 Es soll dem Einzelnen die rechtlichen Mittel zur Verfügung stellen, um seine Interessen eigenverantwortlich verwirklichen zu können.2 Das Schuldverhältnis ist deshalb gemäß § 241 Abs. 1 s. 1 BGB ein Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen, aufgrund der Gläubiger berechtigt ist, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern.3 Diese Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen (§ 241 Abs. 1 s. 2 BGB). Das Schuldverhältnis wird im BGB zum einen für die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner – Schuldverhältnis im weiteren Sinne –, aus dem sich mehrere Einzelansprüche, sowie Haupt- und Nebenleistungspflichten ergeben, verwendet. Zum anderen wird es für die einzelnen schuldrechtlichen Forderungen – Schuldverhältnis im engeren Sinne – verwendet.4 Grundsätzlich ist ein Schuldverhältnis auf eine einmalige Leistungs- und Gegenleistungsverpflichtung zwischen den Parteien ausgelegt.5

Der Schuldner ist derjenige, der einer anderen Person gegenüber zur Leistung verpflichtet ist und diese zu erbringen hat und der Gläubiger ist derjenige, der von dem Schuldner eine Leistung zu bekommen hat und fordern kann. Zu beachten ist hierbei, dass der Schuldner der Leistung zugleich auch Gläubiger der Gegenleistung ist. Die Parteien haben beide Rollen zur gleichen Zeit inne.6 Rechte und Pflichten aus einem Schuldverhältnis entstehen grundsätzlich nur zwischen Gläubiger und Schuldner, was auch als Relativität der Schuldverhältnisse bezeichnet wird.7 Die Hauptleistungspflicht prägt die Art des jeweiligen Schuldverhältnisses und ist der Hauptbestandteil des Rechtsverhältnisses und begründet dieses. Nebenleistungspflichten dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Hauptleistung. Sie richten sich auf den Leistungserfolg.8 Insbesondere können sich diese aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB und den Rücksichtspflichten nach § 241 Abs 2 BGB ergeben.9

Zu unterscheiden ist zwischen rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen. Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse entstehen gemäß § 311 Abs. 1 BGB durch einen Vertrag zwischen den Parteien. Gesetzliche Schuldverhältnisse entstehen kraft Gesetz durch Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der gesetzlichen Norm. Rechtsgeschäftliches Handeln ist nicht erforderlich.10

Bei rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen herrscht der Grundsatz der Privatautonomie. Danach kann der Einzelne im Rahmen der Rechtsordnung Verträge persönlich nach seinen Interessen gestalten. Die Parteien können ihre Leistungspflichten jederzeit selbst bestimmen, ändern oder aufheben. Es besteht also eine Abschluss- und Inhaltsfreiheit für die Parteien. Dies ist eine Ausprägung des allgemeinen Selbstbestimmungsrechts des Menschen nach Art. 1 und 2 GG.11 Voraussetzung für ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis ist ein geschlossener Vertrag. Ein Vertrag setzt mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen – bestehend aus Angebot und Annahme –, die zu einer Einigung führen, voraus.12 Das BGB gibt hier nur Typisierungen, wie zum Beispiel den Mietvertrag gemäß § 535 ff. BGB oder den Kaufvertrag gemäß § 433 ff. BGB, vor. Hier handelt sich um dispositives Recht. Die gesetzlich geregelten Normen greifen nur, wenn die Parteien im Vertrag keine andere Regelung getroffen haben.13 Es ist somit ohne Weiteres möglich, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Durch den Vertragsschluss erhält der Gläubiger einen Anspruch gemäß § 194 Abs. 1 BGB gegenüber dem Schuldner. Für ein wirksames Schuldverhältnis und einem damit verbundenen Anspruch des Gläubigers muss die geschuldete Leistung bestimmbar sein14

[...]


1 Palandt/ Grüneberg, Kommentar, 2015, Einleitung von § 241 Rnd. 1.

2 Zerres, Bürgerliches Recht, 2016, S. 94.

3 Zerres, Bürgerliches Recht, 2016, S. 93; Reich, Einführung in das Bürgerliche Recht, 2016, S. 89.

4 Zerres, Bürgerliches Recht, 2016, S. 93f.; Graewe/ Joswig, Wirtschaftsrecht, 2017, S. 43.

5 Palandt/ Grüneberg, Kommentar, 2015, § 314 Rnd. 2.

6 Graewe/ Joswig, Wirtschaftsrecht, 2017, S. 43.

7 Zerres, Bürgerliches Recht, 2016, S. 94; Reich, Einführung in das Bürgerliche Recht, 2016 S. 90.

8 Palandt/ Grüneberg, Kommentar, 2015, § 241 Rnd. 5.

9 Graewe/ Joswig, Wirtschaftsrecht, 2017, S. 44; Palandt/ Grüneberg, Kommentar, 2015, § 241 Rnd. 6.

10 Zerres, Bürgerliches Recht, 2016, S. 95.

11 Reich, Einführung in das Bürgerliche Recht, 2016, S. 91; Zerres, Bürgerliches Recht, 2016, S. 56; Palandt/ Grüneberg, Kommentar, 2015, § 311 Rnd. 2.

12 Zerres, Bürgerliches Recht, 2016, S. 52.

13 Zerres, Bürgerliches Recht, 2016, S. 58.

14 Palandt/ Grüneberg, Kommentar, 2015, § 315 Rnd. 1.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Das Schicksal von Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule
Veranstaltung
Gesellschafts- & Insolvenzrecht
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
19
Katalognummer
V1169563
ISBN (eBook)
9783346585813
ISBN (Buch)
9783346585820
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Insolvenz, Dauerschuldverhältnis, Schuldverhältnis, Willenserklärung, Rechtsgeschäft, InsO, Insolvenzverwalter, Masserverbindlichkeit, Insolvenzmasse, Insolvenzgläubiger, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Schadenersatzanspruch, Massergläubiger, Vermietung, Verpachtung, Darlehen, Darlehensvertrag, Pachtvertrag, Sonderkündigungsrecht, Fallbeispiel, Dienstvertrag, BGB
Arbeit zitieren
Bachelor of laws Hendrik Vogel (Autor:in), 2017, Das Schicksal von Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1169563

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