Diese Ausarbeitung ist eine nach Inhalt und Umfang auf die wesentlichen Elemente des strafrechtlichen Ausgangsverfahrens begrenzte Darstellung: von der Einleitung der Ermittlungen über die Erhebung der öffentlichen Klage, die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Durchführung der Hauptverhandlung bis hin zu der durch Strafurteil abgeschlossenen ersten gerichtlichen Instanz.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Einleitung
I. Verfahrensabschnitte
1. Vorverfahren (Ermittlungsverfahren)
2. Zwischenverfahren
3. Hauptverfahren – Hauptverhandlung
II. Exkurs: Zuständigkeit – Strafgericht/StA
1. Strafgericht
2. StA
III. Exkurs: Rechtsbehelfe und Rechtsmittel
IV. Einzelne Verfahrensprinzipien und Grundregeln
V. Exkurs: Strafbefehl
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit bietet eine fundierte Übersicht über die wesentlichen Elemente des strafrechtlichen Ausgangsverfahrens. Das primäre Ziel ist es, den Ablauf vom Einleiten der Ermittlungen über das Zwischenverfahren und die Hauptverhandlung bis hin zum erstinstanzlichen Urteil systematisch und verständlich darzulegen, wobei prozessuale Einzelaspekte ergänzend erläutert werden.
- Struktur der strafprozessualen Verfahrensabschnitte
- Grundlagen der Zuständigkeit von Strafgerichten und Staatsanwaltschaft
- Darstellung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln
- Erläuterung zentraler Verfahrensprinzipien wie Fairness und Mündlichkeit
- Analyse des Strafbefehlsverfahrens als Instrument der Kriminalitätsbewältigung
Auszug aus dem Buch
I. Verfahrensabschnitte
Die StPO untergliedert das (von dem Vollstreckungsverfahren gemäß §§ 449 ff. StPO zu unterscheidende) Erkenntnisverfahren (§§ 151 ff. StPO) in folgende drei Abschnitte (Meyer-Goßner/Schmitt, Einl Rn. 58 ff.; Tiedemann, in: Roxin/Arzt/Tiedemann, S. 102 ff.):
• das staatsanwaltschaftliche Vorverfahren (Ermittlungsverfahren),
• das gerichtliche Zwischenverfahren
und
• das gerichtliche Hauptverfahren (welches die Vorbereitung und die Durchführung der Hauptverhandlung umfasst).
1. Vorverfahren (Ermittlungsverfahren)
Herrin des Vorverfahrens (BVerfG NJW 1976, 231; BVerfG NStZ-RR 2015, 347 [Tz. 17]) ist die StA (als der dritten Staatsgewalt zugeordnetes, dem Gericht gegenüber jedoch unabhängiges Organ der Strafrechtspflege [§§ 141 ff. GVG)]: sie entscheidet über Anfang und Ende sowie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens im Einzelnen und trägt deshalb auch die Verantwortung für die Verfahrensdurchführung in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht (vgl. BVerfG NJW 1976, 231; BVerwG NJW 1975, 893, 894; Roxin/Arzt/Tiedemann, S. 103). Das Vorverfahren beginnt mit dem bejahten Vorliegen des Straftat-Anfangsverdachtes.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Verfahrensabschnitte: Dieses Kapitel erläutert die drei Phasen des Strafverfahrens: das Ermittlungsverfahren unter der Leitung der Staatsanwaltschaft, das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren.
II. Exkurs: Zuständigkeit – Strafgericht/StA: Hier werden die sachlichen, örtlichen und funktionellen Zuständigkeiten von Strafgerichten und Staatsanwaltschaften definiert und in ihren Grundzügen dargestellt.
III. Exkurs: Rechtsbehelfe und Rechtsmittel: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung und Änderung von Entscheidungen.
IV. Einzelne Verfahrensprinzipien und Grundregeln: Hier werden zentrale Prinzipien wie das faire Verfahren, die Instruktionsmaxime und Anforderungen an die Beweisaufnahme sowie deren Würdigung behandelt.
V. Exkurs: Strafbefehl: Dieses Kapitel beschreibt das Strafbefehlsverfahren als effizientes, schriftliches Mittel zur Erledigung minder schwerer Kriminalität.
Schlüsselwörter
Strafprozessordnung, StPO, Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, Staatsanwaltschaft, Strafgericht, Anfangsverdacht, Beweisaufnahme, Urteil, Strafbefehl, Rechtsmittel, Rechtsbehelf, Verfahrensprinzipien, Materielle Wahrheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die grundlegenden Abläufe und Strukturen des strafrechtlichen Verfahrens in Deutschland, von den ersten Ermittlungen bis zum Urteil.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Phasen des Strafprozesses, Zuständigkeitsfragen, Rechtsbehelfe sowie wichtige Verfahrensgrundsätze.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist eine kompakte und verständliche Darstellung der prozessualen „Basics“ für ein besseres Verständnis des strafrechtlichen Prozedere.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Systematisierung und Auswertung von Gesetzen, Rechtsprechung und strafprozessualer Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert das Erkenntnisverfahren in seine Abschnitte und beleuchtet ergänzende Themen wie Zuständigkeiten, Rechtsmittel und spezielle Verfahrensarten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind unter anderem StPO, Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Strafbefehl, Rechtsmittel und Verfahrensprinzipien.
Welche Rolle spielt die Staatsanwaltschaft im Vorverfahren?
Die Staatsanwaltschaft agiert als „Herrin des Vorverfahrens“ und trägt die Verantwortung für die rechtliche und tatsächliche Durchführung der Ermittlungen.
Was kennzeichnet das Strafbefehlsverfahren?
Es handelt sich um ein schriftliches, gerichtliches Verfahren zur Erledigung minder schwerer Straftaten, das ohne Hauptverhandlung zu einem Urteil führen kann.
- Arbeit zitieren
- Wolfgang Neuefeind (Autor:in), 2022, Vor-, Zwischen- und Haupverfahren im Strafrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1170463