Im Rahmen der Insolvenzordnung stellt die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO ein wichtiges Instrument zur Sanierung eines insolventen Unternehmens dar. In der Eigenverwaltung wird dem insolventen Unternehmen das Recht belassen das Gesellschaftsvermögen selbst zu verwalten und darüber zu verfügen. Anstatt der Bestellung eines Insolvenzverwalters wird in der Eigenverwaltung lediglich ein Sachwalter bestellt, welcher eine Aufsichtsfunktion übernimmt. Der Geschäftsleitung selbst obliegt die eigenverantwortliche Möglichkeit zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Diese Maßnahme soll die Erfolgschancen der Sanierung von Unternehmen steigern sowie eine frühzeitige Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens fördern.
Insgesamt liegt der Anteil von angeordneten Eigenverwaltungen in Deutschland im Jahr 2019 bei 1,4% aller Unternehmensinsolvenzen. Insbesondere aber im Segment der Insolvenz von Unternehmen mit über 50 Beschäftigten spielt die Eigenverwaltung mit einem Anteil von rund einem Viertel eine bedeutende Rolle. Die Haftung der Geschäftsführung in der Eigenverwaltung ist nicht gesetzlich geregelt. Insbesondere bei der Insolvenz von Kapitalgesellschaften drängt sich die Frage nach einer möglichen Haftung der Geschäftsführung auf, da die ohnehin unvermögende Gesellschaft für die Gläubiger nicht von Wert ist. Oftmals begibt sich die Geschäftsführung in die Eigenverwaltung, ohne die Pflichten und Haftungsrisiken des Verfahrens zu kennen. Viele Eigenverwaltungsverfahren sind aufgrund der Rechtsunsicherheit bezüglich der Haftung gescheitert.
In dieser Modularbeit soll das Haftungsregime des Sanierungsgeschäftsführers in der Eigenverwaltung analysiert werden. Insbesondere wird neben der Erläuterung der Haftungstatbestände auf die aktuelle Rechtsprechung eingegangen um die Rechtsunsicherheit bezüglich Haftungsrisiken zu beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Sanierungsgeschäftsführer in der Eigenverwaltung
- Grundlagen der Eigenverwaltung
- Rechtsstellung und Pflichten des Sanierungsgeschäftsführers in der Eigenverwaltung
- Die Haftung des Sanierungsgeschäftsführers in der Eigenverwaltung
- Schaden aus insolvenzspezifischer Pflichtverletzung
- Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft
- Außenhaftung gegenüber den Gläubigern
- Aktuelle Rechtsprechung zur Außenhaftung des Sanierungsgeschäftsführers
- Zum Sachverhalt des BGH, Urteil vom 26.4.2018 – IX ZR 238/17
- Aus den Gründen des BGH, Urteil vom 26.4.2018 – IX ZR 238/17
- Folgefragen
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Modularbeit befasst sich mit der Haftung des Sanierungsgeschäftsführers in der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO. Sie analysiert das Haftungsregime, erläutert die Haftungstatbestände und beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung, um die Rechtsunsicherheit bezüglich der Haftungsrisiken zu beseitigen.
- Analyse der Haftungstatbestände des Sanierungsgeschäftsführers in der Eigenverwaltung
- Untersuchung der Haftung gegenüber der Gesellschaft und den Gläubigern
- Bewertung der aktuellen Rechtsprechung zur Außenhaftung des Sanierungsgeschäftsführers
- Bewertung der Rechtsunsicherheit bezüglich Haftungsrisiken in der Eigenverwaltung
- Bedeutung der Eigenverwaltung als Instrument zur Sanierung insolventer Unternehmen
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Das Kapitel stellt die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO als Instrument zur Sanierung insolventer Unternehmen vor und hebt die Bedeutung und Relevanz der Thematik der Haftung des Sanierungsgeschäftsführers hervor.
- Der Sanierungsgeschäftsführer in der Eigenverwaltung: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen der Eigenverwaltung und die rechtliche Stellung sowie die Pflichten des Sanierungsgeschäftsführers in diesem Verfahren.
- Die Haftung des Sanierungsgeschäftsführers in der Eigenverwaltung: Dieses Kapitel analysiert die Haftung des Sanierungsgeschäftsführers im Detail, wobei die verschiedenen Haftungstatbestände, insbesondere die Schadenersatzansprüche aus insolvenzspezifischer Pflichtverletzung, die Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft und die Außenhaftung gegenüber den Gläubigern, behandelt werden.
- Aktuelle Rechtsprechung zur Außenhaftung des Sanierungsgeschäftsführers: Hier wird die Rechtsprechung des BGH zu der Außenhaftung des Sanierungsgeschäftsführers anhand eines konkreten Urteils (BGH, Urteil vom 26.4.2018 – IX ZR 238/17) untersucht und die daraus resultierenden Folgefragen beleuchtet.
Schlüsselwörter
Eigenverwaltung, Sanierungsgeschäftsführer, Insolvenzrecht, Haftung, Außenhaftung, Innenhaftung, Rechtsprechung, BGH, Insolvenzspezifische Pflichtverletzung, Unternehmenssanierung, §§ 270 ff. InsO.
- Arbeit zitieren
- Dennis Kronig (Autor:in), 2020, Die Haftung des Sanierungsgeschäftsführers in der Eigenverwaltung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1170712