Galeria Kaufhof, Karstadt, Esprit, Hallhuber – all diese Unternehmen mussten sich im Jahr 2020 insolvenzlicher Verfahren wie etwa der Insolvenz in Eigenverwaltung oder des sogenannten Schutzschirmverfahrens bedienen.
Zwar sinkt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland seit 2015 stetig und erreicht 2020 ein Rekordtief von 16.300 Fällen seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Jedoch stehen einige Branchen wie insbesondere der Einzelhandel vor großen Herausforderungen durch Strukturwandel, Digitalisierung und die Covid-19-Pandemie. Betroffene Unternehmen geraten in eine Krisensituation bedingt durch den Rückgang der Nachfrage, Liquiditätsengpässe sowie die vorübergehenden Schließungen von Betriebsteilen oder des gesamten Betriebs. Der deutsche Gesetzgeber reagiert auf die Fälle betroffener Schuldner im Kontext der Covid-19-Pandemie mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, welche zuletzt durch den § 1 Abs. 1, 3 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz bis 30.April 2021 verlängert wurde. Zwar scheint dies grundsätzlich eine Option zu bieten, unverschuldet in die Krise geratenen Unternehmen eine langfristige Überlebensperspektive zu geben. Jedoch erhöht diese Maßnahme auch die Gefahr für sogenannte Zombie-Unternehmen, welche durch die ausbleibende Insolvenzantragsstellung weitere Geschäftspartner und sonstige Beteiligte in Mitleidenschaft ziehen. Hier setzt der präventive Restrukturierungsrahmen des StaRUG an. Dieses soll Unternehmen Instrumente zur vorinsolvenzlichen Sanierung und Restrukturierung bieten und damit drohende Insolvenzen abwenden. Inwiefern sich die Instrumente der präventiven Restrukturierung nach dem StaRUG als geeignete Maßnahmen für Krisen der Covid-19-Pandemie eignet wird im Folgenden untersucht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen von Sanierung und Restrukturierung
2.1 Zweck und Ziele von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen
2.2 Verfahren bei Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen
2.3 Relevanz von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen
3. Die präventive Restrukturierung nach dem StaRUG
3.1 Entstehung und Verabschiedung
3.2 Ziel der präventiven Restrukturierung
3.3 Wesentliche Inhalte der präventiven Restrukturierung des StaRUG
4. Die präventive Restrukturierung als Antwort auf steigende Restrukturierungsfälle bedingt durch die Covid-19 Pandemie
4.1 Anwendbarkeit der präventiven Restrukturierung
4.2 Geeignetheit der präventiven Sanierung
4.3 Folgefragen
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Projektarbeit untersucht, inwiefern der präventive Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ein geeignetes Instrument für Unternehmen darstellt, die infolge der Covid-19-Pandemie in eine Krisensituation geraten sind.
- Grundlagen und Ziele von Sanierungs- und Restrukturierungsprozessen
- Einführung und zentrale Inhalte des StaRUG
- Analyse der präventiven Restrukturierung im Kontext der Pandemie
- Kritische Würdigung der Eignung des StaRUG für betroffene Branchen
- Auswirkungen des Fehlens einer Vertragsbeendigung als Instrument
Auszug aus dem Buch
Die präventive Restrukturierung als Antwort auf steigende Restrukturierungsfälle bedingt durch die Covid-19 Pandemie
Grundsätzlich können die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens nach § 30 StaRUG von jedem insolvenzfähigen Schuldner in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen auch natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind. Ausgeschlossen sind im § 30 Abs. 2 lediglich Unternehmen der Finanzbranche im Sinne des § 1 Abs. 19 des Kreditwesengesetzes. Ferner bestehen die materiellen Zugangsvoraussetzungen zu den präventiven Restrukturierungsmaßnahmen nach § 29 Abs. 1 StaRUG im Vorliegen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 18 InsO, der Möglichkeit der nachhaltigen Beseitigung dieser drohenden Zahlungsunfähigkeit sowie begründet durch die Gesetzesbegründung und mittelbar durch den § 33 Abs. 2 StaRUG die weitere Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der präventiven Restrukturierungsmaßnahmen keine Insolvenzreife aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen darf. Ferner besteht die formelle Zugangsvoraussetzung, dass eine Inanspruchnahme des Restrukturierungsrahmens der Anzeige beim Gericht nach § 31 Abs. 1 StaRUG bedarf. Dieser sind die in § 31 Abs. 1 StaRUG definierten Anlagen beizufügen. Ferner ist nach § 30 StaRUG erforderlich, dass der Schuldner restrukturierungsfähig ist. Finanzinstitute im Sinne des § 1 XIX Kreditwesengesetz sind von der Anwendung des StaRUG ausgeschlossen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beleuchtung der Krisensituation vieler Unternehmen durch die Covid-19-Pandemie und Einführung in das StaRUG als potenzielle Lösung.
2. Grundlagen von Sanierung und Restrukturierung: Darstellung der Ziele und Verfahren bei Sanierungsmaßnahmen sowie die allgemeine Relevanz dieser Prozesse.
3. Die präventive Restrukturierung nach dem StaRUG: Erläuterung der Entstehung, Ziele und wesentlichen inhaltlichen Bestandteile des StaRUG als neues Rechtsinstrument.
4. Die präventive Restrukturierung als Antwort auf steigende Restrukturierungsfälle bedingt durch die Covid-19 Pandemie: Analyse der praktischen Anwendbarkeit und Eignung des StaRUG unter Berücksichtigung spezifischer Kritikpunkte wie der gestrichenen Vertragsbeendigung.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Wirksamkeit des StaRUG und Ausblick auf künftige Beobachtungen in der Restrukturierungspraxis.
Schlüsselwörter
StaRUG, präventive Restrukturierung, Sanierung, Insolvenzvermeidung, Covid-19-Pandemie, drohende Zahlungsunfähigkeit, Restrukturierungsplan, Stabilisierungsanordnung, Krisenfrüherkennung, Vertragsbeendigung, Insolvenzrecht, Restrukturierungsbeauftragter, Unternehmensrettung, Insolvenzantragspflicht, Einzelhandel
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Wirksamkeit des neuen deutschen Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) im Kontext der Covid-19-Pandemie.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die Grundlagen der Sanierung, die Struktur des StaRUG sowie die Analyse, ob das Gesetz krisengebeutelten Unternehmen tatsächlich als Hilfsmittel dienen kann.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu untersuchen, ob die Instrumente des StaRUG eine geeignete Antwort auf die durch die Pandemie verursachte Zunahme an Restrukturierungsfällen darstellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturrecherche, der Analyse gesetzlicher Texte des StaRUG sowie der Auswertung aktueller Fachgespräche und Expertenmeinungen aus dem Restrukturierungsumfeld.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die theoretischen Grundlagen erläutert, dann das StaRUG detailliert analysiert und abschließend die praktische Anwendbarkeit sowie die Kritik an fehlenden Instrumenten wie der Vertragsbeendigung erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe wie StaRUG, präventive Restrukturierung, Covid-19-Pandemie und drohende Zahlungsunfähigkeit fassen den Kern der Untersuchung zusammen.
Warum wird die Streichung der Vertragsbeendigung kritisch gesehen?
Experten kritisieren, dass ohne das Instrument der Vertragsbeendigung insbesondere Branchen mit vielen laufenden Verträgen, wie der Einzelhandel, vom StaRUG nur eingeschränkt profitieren können.
Was unterscheidet das StaRUG von einem klassischen Insolvenzverfahren?
Das StaRUG ist ein vorinsolvenzliches Instrument, das es Unternehmen ermöglicht, sich frühzeitig, selbstbestimmt und unter Ausschluss der Öffentlichkeit außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu sanieren.
- Arbeit zitieren
- Dennis Kronig (Autor:in), 2021, Die präventive Sanierung als Antwort auf steigende Restrukturierungsfälle bedingt durch die COVID-19-Pandemie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1170721