Auswirkungen der Goodwill-Bilanzierung auf die Marktbewertung börsennotierter Gesellschaften

Eine empirische Untersuchung anhand von Unternehmen des TecDAX und ausgewählten Multiplikatoren zur Unternehmensbewertung


Bachelorarbeit, 2021

98 Seiten, Note: 1,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Abgrenzung und Aufbau der Arbeit

2 Grundlegende Erläuterungen zum Goodwill
2.1 Begriffsbestimmung und Erklärung des Goodwills
2.1.1 Originärer, derivativer und negativer Goodwill
2.1.2 Aktivierungsfähigkeit des Goodwills gemäß IFRS
2.2 Ökonomische Bedeutung der Goodwill-Position
2.2.1 Ökonomische Substanz des Goodwills
2.2.2 Ursachen für den Bedeutungszuwachs des Goodwills

3 Bilanzielle Behandlung des Goodwills gemäß IFRS/IAS
3.1 Einführung in die Thematik
3.1.1 Zielsetzung und Grundsätze der internationalen Rechnungslegung
3.1.2 Entwicklung der Goodwill-Bilanzierung
3.1.3 Zielsetzung und Anwendungsbereich von IFRS
3.2 Unternehmenszusammenschlüsse
3.3 Zugangsbilanzierung nach der Erwerbsmethode
3.3.1 Grundsätzliche Vorgehensweise als Prozessübersicht
3.3.2 Analyse des Unternehmenszusammenschlusses
3.3.3 Ansatz und Bewertung des erworbenen Nettovermögens
3.3.4 Ermittlung des Goodwills und Goodwill-Allokation
3.4 Folgebilanzierung gemäß IAS
3.4.1 Grundkonzeption des Werthaltigkeitstests
3.4.2 Feststellung eines Wertberichtigungsbedarfs
3.4.3 Kritische Würdigung der Folgebewertung
3.5 Möglichkeiten zur bilanzpolitischen Einflussnahme

4 Grundlagen der Marktbewertung börsennotierter Gesellschaften
4.1 Einordnung des Multiplikatorverfahrens in die Unternehmensbewertung
4.2 Durchführung des Multiplikatorverfahrens
4.3 Multiplikatoren zur marktorientierten Unternehmensbewertung

5 Empirische Analyse über die Auswirkungen der Goodwill-Bilanzierung auf die Marktbewertung der TecDAX-Unternehmen
5.1 Hinführung zur empirischen Untersuchung
5.1.1 Herleitung der Hypothesen und Zielsetzung
5.1.2 Methodische Vorgehensweise
5.2 Analyse, Bearbeitung und Bereinigung der Daten
5.2.1 Datenanalyse und Durchführung der grundlegenden Berechnungen
5.2.2 Prüfung der Datenbasis der Stichprobe
5.3 Auswirkungen der Goodwill-Bilanzierung auf die Marktbewertung
5.3.1 Regressionsanalyse Goodwill und P/E-Ratio
5.3.2 Regressionsanalyse Goodwill und EV/EBITDA-Ratio
5.3.3 Zusammenfassung und Bewertung der empirischen Untersuchung

6 Fazit
6.1 Abschließende kritische Stellungnahme
6.2 Handlungsempfehlungen und Zukunftsausblick

Anlagenverzeichnis

Anlage

Literaturverzeichnis

Gender-Erklärung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Bachelorarbeit die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Die Goodwill-Bilanzierung ist eines der ältesten und gleichzeitig umstrittensten Gebiete der Rechnungslegung überhaupt.1 Bereits im Jahr 1929 stellte der Ökonom John B. Canning fest: „Accountants […] economists […] have all tried their hands at defining goodwill […]. The most striking characteristic of this immense amount of writing is the number and variety of disagreements reached.”2 Zwar ist die Rechnungslegung heutzutage, anders als zur Zeit Cannings, durch Vorschriften reguliert, die Goodwill-Bilanzierung bleibt dennoch umstritten.3

Der Impairment only Approach,4 welcher anstelle einer planmäßigen Abschreibung nur dann eine Abschreibung des Goodwills verlangt, sofern eine Wertminderung vorliegt, stößt seit der Einführung durch IFRS 3 im Jahr 2004 auf starke Kritik. Vor allem in der Finanzkrise 2008/2009 stand die Methode oftmals als Negativschlagzeile in den Wirtschaftszeitungen, da die Unternehmen weniger Goodwill-Abschreibungen als erwartet vornahmen.5 Die derzeit geltenden Bilanzierungsvorschriften halten den Goodwill in den IFRS-Bilanzen auf hohem Niveau und blähen diese auf,6 weshalb oftmals von einer „Goodwill-Blase“7 oder einer „tickenden Zeitbombe in der Bilanz“8 die Rede ist. In der aktuell herrschenden Wirtschaftskrise ausgelöst durch die COVID-19-Pandemie ist die Diskussion um die Bilanzierung und vor allem um die Werthaltigkeit des Goodwills aktueller denn je. Im Diskussionspapier des IASB vom 19.03.2020 steht nun sogar die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwills zur Debatte, wodurch die Kontroverse rund um die Goodwill-Bilanzierung erneut zunimmt.9

Praxisfälle aus der Vergangenheit haben gezeigt, was Unternehmen mit einer zu hohen Goodwill-Position über einen langen Zeitraum hinweg droht: Das Abschreibungsrisiko steigt – und damit auch das Verlustrisiko für die beteiligten Anleger. Der US-Warenhausriese Macy`s beispielsweise wies im Jahresabschluss 2019 eine Goodwill-Position in Höhe von 3,9 Milliarden US-Dollar aus und ist an der Börse mittlerweile, nach vielzähligen Kursabstürzen bedingt durch eine geringere Werthaltigkeit der übernommenen Unternehmen als ursprünglich angenommen, weniger als halb so viel Wert, wie die einst bezahlten Übernahmeprämien.10

Aus Investoren-Sicht ist eine hohe Goodwill-Position in der Bilanz nur schwer nachvollziehbar und ähnelt nach außen hin einer Black Box.11 Schließlich sollte den meisten Anlegern bewusst sein, dass der Goodwill in einigen Fällen einem reinen Hoffnungswert ähnelt12 und ihm kein realer Gegenwert gegenübersteht.13 Eine Abschreibung dieses Wertes ist mit buchhalterischen Verlusten verbunden, denn jede Abschreibung des Goodwills wirkt sich nicht nur negativ auf den Jahresgewinn aus, sondern auch auf das Eigenkapital, also auf den Anteil des Vermögens, welcher den Aktionären zusteht.14 Aufgrund der IFRS-Regelungen zur Folgebilanzierung ist für Außenstehende nicht vorhersehbar, wann und in welcher Höhe die Unternehmen an ihren Goodwill-Positionen Abschreibungen vornehmen werden.15 Für Anleger bedeutet das in erster Linie eins: Unsicherheit.

Doch wie wirkt sich diese kritische Haltung der Investoren gegenüber hohen Goodwill-Positionen und ihre damit verbundene Unsicherheit auf die betreffenden börsennotierten Unternehmen aus? Müsste dies nicht folgerichtig Auswirkungen auf deren Aktienkurse haben? Klar ist, dass die Höhe der Aktienkurse an der Börse vor allem durch eins geprägt werden – durch die zukünftigen Erwartungen der Investoren.16 Demnach wäre es nur konsequent, wenn in die Marktbewertung17 der börsennotierten Unternehmen auch die mit einem hohen Goodwill verbundene Unberechenbarkeit und die damit einhergehenden Risiken einfließen würden.

Die Brisanz des Themas verdeutlicht sich vor allem dann, wenn der Blick auf die aktuelle Goodwill-Bilanzierungspraxis börsennotierter Unternehmen gerichtet wird. Beispielsweise kamen die 30 Dax-Konzerne im Jahr 2019 auf einen bilanzierten Goodwill in Höhe von insgesamt 323 Milliarden Euro, was über 35 Prozent des gesamten Eigenkapitals der untersuchten Unternehmen ausmachte.18 Hinzu kommt, dass in dem gleichen Jahr gerade einmal 1,7 Prozent des Goodwill-Buchwertes abgeschrieben wurde.19

Ist es nicht widersprüchlich, dass Unternehmen nach einer hohen Bewertung am Markt streben und zeitgleich durch einen hohen Goodwill in der Bilanz bei den Anlegern womöglich für Unsicherheit sorgen – und damit möglicherweise einen negativen Einfluss auf ihre Marktbewertung riskieren?

Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich in diesem Zusammenhang mit der Forschungsfrage ob und wie sich die Höhe des bilanzierten Goodwills auf die Marktbewertung börsennotierter Unternehmen auswirkt. Zielsetzung ist es, mit Hilfe einer empirischen Untersuchung dazu eine wissenschaftlich fundierte Aussage treffen zu können. Daneben soll basierend auf den aktuell geltenden Vorschriften gemäß IFRS auch beleuchtet werden, welche Gestaltungsmöglichkeiten börsennotierte Unternehmen bei der Goodwill-Bilanzierung überhaupt haben. Schlussendlich soll auf Basis der Ergebnisse aus der empirischen Untersuchung und vor dem Hintergrund der Spielräume innerhalb der Bilanzierungsvorschriften eine Empfehlung ausgesprochen werden können, wie börsennotierte Gesellschaften, im Hinblick auf das Ziel einer hohen Marktbewertung, die Goodwill-Bilanzierung praktizieren sollten.

Es wird erwartet, dass ein negativer Zusammenhang zwischen der Höhe des Goodwills und der Höhe der Marktbewertung besteht, welcher empirisch belegt werden kann. Jedoch ist bereits vorwegzunehmen, dass keine extreme Abhängigkeit der beiden Variablen erwartet wird. Die Marktbewertung spiegelt die Erwartungen und Hoffnungen der Anleger wider und hängt von unzähligen Faktoren ab, was bei der Interpretation des Ergebnisses beachtet werden sollte. Dennoch: Sofern der Zusammenhang bestätigt werden kann, sollten Unternehmen, die das Ziel einer hohen Unternehmensbewertung verfolgen, darum bemüht sein, ihre bilanzierte Goodwill-Position möglichst niedrig zu halten. Diese Empfehlung wäre gegensätzlich zur aktuell herrschenden Vorgehensweise – was die enorme Brisanz des Themas untermauert.

1.2 Abgrenzung und Aufbau der Arbeit

Der erste Teil der Arbeit widmet sich den begrifflichen Grundlagen zum Goodwill.20 Neben der Klärung der themenrelevanten Terminologie und der Aktivierungsfähigkeit des Postens werden auch die Bestandteile des Goodwills skizziert und Gründe für dessen zunehmende Bedeutung im Jahresabschluss angeführt.

Im Kapitel drei wird die bilanzielle Behandlung des Goodwills nach der IFRS-Rechnungslegung behandelt. Zunächst erfolgt ein knapper Einblick in die Grundlagen der internationalen Rechnungslegung sowie in die Entwicklung der Goodwill-Bilanzierung. Die Schwerpunkte liegen danach vor allem auf der Bewertung des Goodwills, also der Zugangs- und Folgebilanzierung21 und den bilanzpolitischen Gestaltungsspielräumen, welche die IFRS-Regelungen ermöglichen.

Die Bachelorarbeit behandelt ausschließlich die Darstellung des Goodwills in den Konzernabschlüssen nach der IFRS-Rechnungslegung. Die Bilanzierung nach dem deutschen Handelsrecht22 und nach der US-GAAP-Rechnungslegung werden hingegen vom Untersuchungsgegenstand abgegrenzt, da diese für die spätere Analyse deutscher börsennotierter Gesellschaften keine Relevanz haben.

Das Kapitel vier soll einen knappen Einblick in die theoretischen Grundlagen der Marktbewertung mit Hilfe des Multiplikatorverfahrens vermitteln, da dies neben dem Goodwill die zweite Komponente der folgenden Untersuchung darstellt. Dieses Kapitel bildet den Übergang zum empirischen Teil der Arbeit.

Im fünften Kapitel wird die empirische Analyse anhand der Unternehmen des deutschen TecDAX durchgeführt. Die Untersuchung baut auf dem aktuellen Stand der Forschung zu dieser Thematik auf, welcher eindeutig den Zuwachs des Goodwills seit der Einführung des Impairment only Approach bei verhältnismäßig nur sehr geringen Abschreibungen belegt.23 Weitergehend soll anhand der durchgeführten Analyse nun eine Erkenntnis darüber gewonnen werden, wie sich die hohen Goodwill-Posten auf die Marktbewertung auswirken. Die Untersuchung erfolgt anhand zweier ausgewählter Multiplikatoren zur marktorientierten Unternehmensbewertung. Daraus ergeben sich im ersten Schritt zwei Hypothesen, welchen sich die Arbeit widmet. Die Herleitung der Hypothesen, ein Überblick über die methodische Vorgehensweise der Untersuchung sowie ein Ausblick auf erwartete Ergebnisse finden sich im Abschnitt 5.1. Nach der Sammlung, Analyse und Bereinigung der Daten findet sich im Kapitel 5.3 die Durchführung der beiden einfachen linearen Regressionsanalysen zur Überprüfung der Hypothesen. Nachdem die erhaltenen Ergebnisse zusammengefasst und bewertet wurden, ist es möglich, ein Gesamturteil zu treffen.

Abgerundet wird die Bachelorarbeit durch eine abschließende kritische Stellungnahme mit Bezug auf die Ergebnisse der empirischen Untersuchung, worauf die im letzten Abschnitt gegebenen Handlungsempfehlungen aufbauen. Außerdem wird am Ende der Bachelorarbeit ein Blick in die Zukunft gerichtet.

2 Grundlegende Erläuterungen zum Goodwill

2.1 Begriffsbestimmung und Erklärung des Goodwills

2.1.1 Originärer, derivativer und negativer Goodwill

Der Goodwill gehört zu den immateriellen Vermögenswerten,24 welche gemeinhin als die „ewigen Sorgenkinder des Bilanzrechts“25 angesehen werden.26 Die Pflichtpublizität und damit der Informationsgehalt zu den immateriellen Werten eines Unternehmens zählt als mangelhaft.27 Insbesondere gilt auch für den Goodwill, dass eine zuverlässige und exakte Messung des Wertes bislang ein ungelöstes Problem im Rechnungswesen darstellt.28 Als kaum entwirrbares Wertkonglomerat birgt seine zweckmäßige Abbildung eine besondere Herausforderung. Dennoch trägt gerade der Goodwill, als eines der größten immateriellen Sorgenkinder,29 ein ungewöhnliches Potenzial in sich.30 Im Grunde spiegelt er jene Potenziale wider, um derentwillen eine Unternehmung als solche überhaupt existiert.31

Beim Versuch den Goodwill zu definieren fällt auf, dass er gleichermaßen vier verschiedene Interpretationen annehmen kann.32 Der Goodwill kann definiert werden als:

- rein technische Residualgröße,
- Teil der Ertragskraft des Unternehmens,
- Summe von immateriellen Werten und
- eigenständiger Vermögenswert.33

Der Unternehmenswert beinhaltet nicht nur die Summe der bilanziellen Vermögenswerte inklusive der darin enthaltenen stillen Reserven abzüglich der Schulden, sondern wird vielmehr von Ertragserwartungen, welche den Substanzwert wesentlich übersteigen können, bestimmt.34 Diese rechnerische Residualgröße zwischen Ertragswert35 und Substanzwert36 wird als Goodwill definiert.37

Da diese Größe ein Bestandteil des Erfolgswertes ist,38 spiegelt der Goodwill auch den Teil der Ertragskraft wieder, welcher die „normale“ Ertragskraft übersteigt.39 Gleichzeitig kann dieser Residualgröße gewissermaßen doch eine Substanz zugewiesen werden,40 denn der Goodwill kann zum Beispiel Werte wie Standortvorteile oder die Belegschaftsqualität reflektieren41 und bildet damit eine Summe von immateriellen Werten ab. Im Vergleich zum Substanzwert herrscht hierbei die Schwierigkeit der Konkretisierung der Wertkomponenten, die nicht identifizierbar sind.42 Aufgrund der Problematik der Abgrenzung und Bewertung der im Goodwill gebündelten Werte kann es für einige Zwecke auch sinnvoll sein, das Konglomerat Goodwill als separaten, eigenständigen Vermögenswert zu definieren.43

Ein Goodwill kann selbst erschaffen oder im Zuge einer Unternehmensakquisition erworben werden.44 Die Entstehung eines originären, d.h. eines selbst erschaffenen Goodwills kann zum Beispiel durch eine positive Gesamtentwicklung des Unternehmens oder auch durch erhebliche Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbemaßnahmen begründet werden.45 Der derivative, also der erworbene Goodwill repräsentiert gemäß IFRS 3.A und IAS 36.81 einen Wert, der den künftigen wirtschaftlichen Nutzen von Vermögenswerten abbildet, welche durch einen Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, nicht einzeln identifizierbar sind und auch nicht separat angesetzt werden.46 Er entsteht, wenn die Anschaffungskosten der Beteiligung das Reinvermögen des Unternehmens, also alle zu Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte abzüglich der Schulden, übersteigen.47 Er wird als derivativer Wert verstanden, weil er im Zuge der Kaufpreisallokation als Residualgröße ermittelt wird48 und reflektiert die Zahlung des Erwerbers in Antizipation an den künftigen wirtschaftlichen Nutzen.49

Daneben ist außerdem eine Sonderform definiert: Der negative Goodwill. Üblicherweise wird im Rahmen eines Unternehmenserwerbs ein höherer Kaufpreis als der Zeitwert des Reinvermögens bezahlt, wodurch ein derivativer Goodwill entsteht. In besonderen Fällen wird jedoch ein unterhalb des zu Zeitwerten bewerteten Reinvermögens des Unternehmens liegender Kaufpreis vereinbart. Ein derartiger Erwerb wird oftmals als sogenannter Lucky Buy betitelt50 und die daraus resultierende Residualgröße wird als Badwill bezeichnet.51

Gründe für einen derartigen Unternehmenskauf bzw. -verkauf können beispielsweise sanierungsbedürftige Unternehmen52 oder ein Verkauf unter Zwang sein.53 Zusätzlich kann auch die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten oder die Einbeziehung von Eventualverbindlichkeiten54 darüber entscheiden, ob ein Badwill oder ein Goodwill entsteht.55 Ein Badwill stellt aus wirtschaftlicher Perspektive einen Gewinn des Käufers dar und wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und damit nicht passiviert.56 Die Aktivierungsfähigkeit des originären und derivativen Goodwills wird im Folgenden untersucht.

2.1.2 Aktivierungsfähigkeit des Goodwills gemäß IFRS

Die Aktivierungsfähigkeit des Goodwills begründet sich in der Frage, ob ein immaterieller Vermögenswert vorliegt oder nicht. Damit dieser im Sinne des IFRS besteht, müssen neben dem generellen Vorliegen eines nicht monetären Vermögenswertes ohne physische Substanz57 vor allem folgende drei Kriterien kumulativ erfüllt sein, siehe Abbildung 1.

Abb. 1: Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte nach IFRS58

IAS 38.11-12 fordert die Identifizierbarkeit, d.h. der Vermögenswert muss separierbar, also getrennt vom Unternehmen veräußerbar sein oder seine Nutzenstiftung muss vertraglich bzw. gesetzlich zugesichert worden sein. Zusätzlich muss das erwerbende Unternehmen die Beherrschung über den Vermögensgegenstand erlangt haben. Dies ist gemäß IAS 38.13-16 der Fall, wenn das Unternehmen sich den künftigen wirtschaftlichen Nutzen, welcher aus dem zugrunde liegenden Vermögensgegenstand zufließt, verschaffen kann und gleichzeitig den Zugriff Dritter darauf beschränken kann. Der künftige Nutzenzufluss gemäß IAS 38.17 kann durch Geldzufluss, künftig ersparte Aufwendungen oder erhaltene Sachleistungen erfolgen.

Durch das erste Kriterium wird der originäre vom derivativen Goodwill abgegrenzt. Der originäre Goodwill hat seinen Ursprung stets innerhalb des Unternehmens und ist daher niemals identifizierbar59 und folglich nicht aktivierungsfähig. Dementsprechend ist für den selbst geschaffenen Goodwill gemäß IAS 38.48 mangels nicht erfüllter Vermögenswerteigenschaft ein Aktivierungsverbot geregelt.60 Der derivative Goodwill ist gemäß IFRS den immateriellen Vermögenswerten zugehörig,61 da er alle notwendigen Kriterien (s.o.) erfüllen kann und gilt dementsprechend als aktivierungsfähig.62 Folglich beziehen sich sämtliche weitere Ausführungen der vorliegenden Bachelorarbeit lediglich auf den derivativen Goodwill.

2.2 Ökonomische Bedeutung der Goodwill-Position

2.2.1 Ökonomische Substanz des Goodwills

Aufgrund der jüngst hohen Goodwillpositionen in den Abschlüssen internationaler Konzerne63 und dem daraus resultierenden enormen Interesse der Abschlussadressaten an der genauen Zusammensetzung der Position, ist die weiterführende Differenzierung der in den Goodwill einfließenden Komponenten von hoher Relevanz.64 Auch infolge der durch die Bilanzskandale in den frühen 2000er Jahren65 verschärften Vorschriften bzgl. der Offenlegung und im Kontext des Shareholder-Value-Konzepts66 hat das Management börsennotierter Unternehmen die Zusammensetzung des bilanzierten Goodwills differenziert zu erklären.67 Gegenüber Investoren ist Rechenschaft abzulegen, warum ein teils beachtlicher Teil des Akquisitionspreises nicht auf materielle Güter, sondern auf kaum erfassbare immaterielle Gegenstände fällt.68 Die Literatur weist eine Reihe von Konzeptionen auf, welche versuchen, den Goodwill als rechnerische Restgröße zwischen Ertrags- und Substanzwert idealtypisch zu zerlegen. Der Komponentenansatz ist als wesentlicher Beitrag zum Abbau der Black-Box-Charakteristik eines erworbenen Goodwills zu sehen.69

Im Folgenden wird im Speziellen auf die Konzeptionen von Wöhe sowie von Johnson und Petrone eingegangen, da es sich hierbei um zwei wesentliche Ansätze handelt. Zum Ende der Ausführungen werden die beiden Konzepte miteinander verglichen und Gemeinsamkeiten sowie mögliche Differenzierungen festgestellt.

Wöhe ’s wegweisendes Konzept, der erste Komponenten-Ansatz,70 spaltet den Goodwill in drei Bestandteile, welche im weiteren Verlauf noch ausführlicher erklärt werden.

1. Der Wert der nicht bilanzierungsfähigen immateriellen Vermögenswerte,
2. der Kapitalisierungsmehrwert, welcher in den bereits bilanzierten Vermögenswerten enthalten ist (Synergiepotenziale unabhängig von der Akquisition) und
3. der verlorene Betrag, welcher keinen gegenwärtigen oder zukünftigen Wert des Erwerbs repräsentiert, sondern à fonds perdu71 geleistet wird.72

Die klassische Konzeption von Wöhe stellt eine Symbiose aus den Ausführungen zum ökonomischen Wesen des Goodwills von Kosiol und Schmalenbach dar.73 Kosiol ’s einzelbewertungstechnische Ausführungen beziehen sich auf die sogenannten adjektiven Güter,74 welche zum originären Goodwill des erworbenen Unternehmens gehörten und auch durch den Erwerber nicht identifiziert werden konnten (siehe 1.).75 Adjektive Güter sind nach Kosiol die sogenannten geschäftswertbildenden Faktoren, also ein Mehrwert für nicht identifizierbare Vermögenswerte, wie beispielsweise Standortvorteile oder das Know-how der Mitarbeiter.76

Gemäß Schmalenbach ’s Gesamtbewertungsbetrachtung versteht sich unter dem Goodwill der Kapitalisierungsmehrwert77 (siehe 2.) basierend auf der „Stand Alone Theory“,78 also ein auf den Bewertungsstichtag abgezinster Wert, welcher die künftig zu erwartenden Erträge feststellt, die sich durch die Kombinationseffekte im Unternehmen ergeben und unabhängig von einer Akquisition sind.79

Die dritte Komponente, der sogenannte verlorene Betrag, ist nicht ausschließlich als zu hoher Kaufpreis zu sehen, sondern auch als Bestandteil, welcher nicht für eine spezifische Eigenschaft des akquirierten Unternehmens erworben wurde, sondern beispielsweise für gemeinsame Synergiepotenziale entrichtet wurde.80

Die Komponenten-Darstellung nach Johnson und Petrone ist der international am meisten beachtete Ansatz, welcher auch bei der Entwicklung der Standards nach US-GAAP und IFRS berücksichtigt wurde.81 Gemäß diesem Konzept wirken sich die nachstehenden, teilweise gegenläufigen Bestandteile auf die Höhe des derivativen Goodwills aus.82 Zur besseren Veranschaulichung stellt Abbildung 2 auf der folgenden Seite die Komponenten graphisch dar.

1. Stille Bewertungsreserven: Falls zum Erwerbszeitpunkt nicht alle stillen Reserven aufgedeckt wurden, findet eine Unterbewertung des zugegangenen Nettovermögens83 statt, wodurch sich der Goodwill entsprechend erhöht.
2. Stille Ansatzreserven: Sofern zum Erwerbszeitpunkt nicht alle Vermögenswerte und Schulden vollständig angesetzt wurden, stellt sich das erworbene Reinvermögen falsch dar. Hierunter fallen vor allem Posten, welche bei der erworbenen Einheit aufgrund von Ansatzverboten84 nicht aktiviert bzw. passiviert wurden.85
3. Going-Concern-Goodwill: Dieser Kapitalisierungsmehrwert umfasst die Summe aller werttreibenden Faktoren des erworbenen Unternehmens, welche mangels ausreichender Objektivierung nicht bilanzierungsfähige Vermögenswerte darstellen.86 Darunter versteht sich der tatsächliche (originäre) Goodwill des zu erwerbenden Unternehmens, welcher sich durch Synergiepotenziale oder geschäftswertbildende Faktoren begründet und unabhängig von der Akquisition vorhanden ist.87 Als Beispiel für solch einen Werttreiber kann der dispositive Faktor88 angeführt werden.89
4. Combination-Goodwill: Hierbei handelt es sich um unternehmensübergreifende Synergiepotenziale, also um alle zu erwartenden Effekte aus dem kombinierten Einsatz der zusammengeschlossenen Einheiten.90 So können beispielsweise die jüngst getrennten Verwaltungseinheiten, wie die Personalverwaltung, zusammengelegt werden oder es kann die selbige Infrastruktur, wie zum Beispiel Rechenzentren, verwendet werden. Damit können durch die Synergieeffekte der Verwaltungsaufwand und die Gemeinkosten reduziert werden.91 Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine subjektive Größe handelt, da diese Komponente wesentlich von den Gegebenheiten und Eigenschaften des erwerbenden Unternehmens abhängig ist.92
5. Überbewertung der erbrachten Gegenleistung: Unter diesem Bestandteil wird eine Fehleinschätzung des Erwerbers hinsichtlich des Zeitwerts der hingegebenen Vermögenswerte als Gegenleistung der Transaktion verstanden.93 Ein Beispiel hierfür ist eine Marktüberbewertung der neu emittierten eigenen Aktien.94
6. Überhöhter oder zu geringer Kaufpreis: Unzureichende Informationen oder das Verhandlungsgeschick der Parteien können zu einem Kaufpreis führen, welcher aus Sicht des Erwerbers nicht dem ökonomischen Wert des Unternehmens entspricht.95

Abb. 2: Komponenten des derivativen Goodwills nach Johnson/Petrone96

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Als „investitionstheoretisch richtige Bestandteile“97 und damit aus ökonomischer Sicht gerechtfertigt98 sind nach Auffassung von Johnson und Petrone lediglich der Combination- sowie der Going-Concern-Goodwill zu sehen,99 weshalb diese auch als Core Goodwill bezeichnet werden.100 Nur dieser repräsentiert die erwarteten Cashflows im Hinblick auf den Unternehmenserwerb.101 Alle anderen aufgeführten Komponenten sind dagegen auf eine unzureichende Informationsgrundlage des Erwerbers zurück zu führen, zählen daher nicht zum Core Goodwill102 und stellen auch gemäß IFRS keinen Goodwill dar.103 Ökonomisch nicht gerechtfertigte Zahlungen104 können keinen erwarteten Cashflow repräsentieren und stille Reserven bzw. Lasten werden bei einer standardkonformen Kaufpreisallokation vollständig in den jeweiligen Posten aufgedeckt,105 weshalb diese Komponenten vom Goodwill abgegrenzt gehören.

Abschließend kann zusammengefasst werden, dass die beiden ausgeführten Konzeptionen von Wöhe bzw. Johnson/Petrone in den meisten Punkten miteinander übereinstimmen, Wöhe ’s klassische Konzeption erfährt jedoch von Johnson/Petrone eine maßgebliche Erweiterung.106 Wöhe `s erste Komponente, der Wert der nicht bilanzierungsfähigen immateriellen Vermögenswerte, findet sich in der Konzeption von Johnson/Petrone so nicht wieder, weil darin auch die durch den Erwerber als Teil des Substanzwert identifizierbaren Vermögensposten enthalten sind.107 Laut Wöhe führt die Aktivierung durch den Erwerber lediglich zu einer Aufwandsperiodisierung, welche unabhängig von der Entwicklung der Werte der Bestandteile ist und stellt gemäß seinen Ausführungen nur eine Bilanzierungshilfe dar.108 Der Kapitalisierungsmehrwert nach Wöhe kann als Going-Concern-Goodwill interpretiert werden.109 Johnson/Petrone verstehen hierunter allerdings auch die beim akquirierenden Unternehmen nicht als Vermögenswerte identifizierbaren Komponenten.110 Diese findet sich in Wöhe `s Konzept in der ersten Komponente wieder.111 Wöhe ’s dritter Bestandteil, der verlorene Betrag, welcher aber auch für gemeinsame Synergiepotenziale entrichtet wird, findet sich zu Teilen im Combination-Goodwill nach Johnson/Petrone wieder.112

Es verdeutlicht sich, dass nur die Definition der Komponenten des Core Goodwills dem geforderten Abgrenzungskriterium entsprechen und für eine Kaufpreiszahlung oberhalb des erworbenen Reinvermögens einen plausiblen Rechtfertigungsgrund aus ökonomischer Sicht liefern können.113 Nur diese beiden Komponenten sind „richtige“ Goodwill-Bestandteile und dürfen gemäß IFRS aktiviert werden.114 In der Bilanzierungspraxis ist es allerdings nicht immer möglich, die nicht werthaltigen Komponenten vom Core Goodwill abzugrenzen, weshalb damit zu rechnen ist, dass im bilanzierten Goodwill regelmäßig konzeptionell eigentlich nicht erwünschte Bestandteile enthalten sind.115 Eine objektive Einschätzung, inwieweit der bezahlte Akquisitionspreis ökonomisch begründbar ist, ist ohnehin in den meisten Fällen nicht möglich. Ob nach dem Unternehmenszusammenschluss tatsächlich ein Synergiepotenzial und/oder ein Kapitalisierungsmehrwert gegeben ist oder ob es sich hinsichtlich des erwarteten Erfolgspotenzials um eine Fehleinschätzung gehalten hat, welche sich dann letztlich als „bilanzpolitische Luft“116 erweist, kann erst aus der Retroperspektive beurteilt werden.117

2.2.2 Ursachen für den Bedeutungszuwachs des Goodwills

Der Goodwill als solches erlangt in der Rechnungslegungspraxis stetig eine zunehmende Bedeutung, welche durch verschiedene Aspekte begründet wird. Als erster Grund kann angeführt werden, dass insbesondere die immateriellen Vermögenswerte im Allgemeinen einen Bedeutungszuwachs vorweisen können. Maßgeblich hierfür ist der Wandel von einer Industriegesellschaft hin zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft. Folglich gewinnen gerade die immateriellen Werte, wie der Markenname oder die Qualifikation der Belegschaft, immer mehr an Bedeutung.118

Insbesondere im Rahmen von M&A-Tätigkeiten nehmen immaterielle Vermögenswerte einen wichtigen Stellenwert ein.119 Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung ist sowohl die Anzahl an Transaktionen als auch das Transaktionsvolumen in den letzten Jahren enorm angestiegen.120 Dabei sind die Gründe für Unternehmenszusammenschlüsse sehr vielfältig.121 Das durch den Kapitalmarkt geforderte Wachstum kann in vielen Fällen nicht oder nicht schnell genug aus internen Ressourcen generiert werden, weshalb das Wachstum extern durch den Erwerb von Konzernbeteiligungen erfolgt.122 Durch Unternehmenszusammenschlüsse werden häufig ganze Branchen beeinflusst und erhebliche Veränderungen innerhalb der Unternehmen hervorgerufen.123 Dabei rücken heutzutage vor allem strategische Transaktionen immer mehr in den Fokus ­­– und damit wiederum der Erwerb von immateriellen Vermögenswerten. So stand bei 15 Prozent der größten strategischen Übernahmen im Jahr 2019 frisches Know-how für die eigene Unternehmung im Mittelpunkt. Im Jahr 2015 war das vergleichsweise nur bei 2 Prozent der Transaktionen der Fall.124

Als Folge der zunehmenden Bedeutung von M&As sowie der steigenden Relevanz immaterieller Vermögenswerte spielt auch der Goodwill selbst eine immer zentralere Rolle im Konzernabschluss und wird in diesem Zusammenhang als eine der Schlüsselgrößen zur Unternehmensbeurteilung bezeichnet.125 Diese besondere Stellung resultiert daraus, dass der Goodwill aufgrund vieler Gestaltungsmöglichkeiten126 im IFRS-Regelwerk oftmals als bilanzpolitisches Instrument genutzt wird.127

Ebenso sind auch die geltenden Vorschriften zur Folgebilanzierung dafür verantwortlich, dass die Goodwill-Positionen in den Bilanzen auf hohem Niveau gehalten werden und kaum abnehmen.128 Die wachsende Relevanz des Goodwills ist also auch auf die enorm hohe quantitative Ausprägung in den Unternehmensbilanzen internationaler Konzerne zurückzuführen.129

Die enorm hohe Bedeutung des Goodwills wird bereits beim ersten Blick in die jüngsten Bilanzen internationaler Konzerne klar. Der Goodwill machte in den 2019er-Abschlüssen 35 Prozent des gesamten Eigenkapitals der 30 DAX-Unternehmen aus.130 Bei einigen DAX-Unternehmen liegt der Anteil des Goodwills am Eigenkapital sogar über 100 Prozent, was bedeutet, dass das Eigenkapital dieser Unternehmen lediglich aus Goodwill besteht. Brisant ist dies vor allem im Hinblick auf die Tatsache, dass diese Bilanzposition zukünftige Ertragschancen und Wachstumspotenziale repräsentiert – ihr aber keine materiellen Vermögenswerte gegenüberstehen.131

Seine Signifikanz erlangt der Goodwill auch durch seine „nebulöse“132 Eigenart. Dadurch sichert sich der Goodwill eine permanente Stellung als Sonderfall in diversen Büchern und Aufsätzen. Seine Bilanzierung zeigt sich in der Praxis als sehr fehleranfällig – nicht umsonst ist die Goodwill-Bilanzierung seit 2005 einer der Prüfungsschwerpunkte der DPR.133 Generell ist die Bilanzierung des Goodwills geprägt von zahlreichen und ständigen Reformierungen.134 Bedingt durch die mangelnde physische Substanz und die sich daraus ergebende Flüchtigkeit der mit ihm verbundenen Werte, verlangt die Bilanzierung des Goodwills eine besonders sorgfältige Abwägung der einschlägigen Qualitätsmaßstäbe der kapitalmarktorientierten Rechnungslegung.135 In diesem Zusammenhang steht vor allem die Abwägung der Relevanz einerseits und der Verlässlichkeit der Jahresabschlussdaten andererseits im Vordergrund.136 Vor diesem Hintergrund wird im folgenden Kapitel drei die aktuell gültige bilanzielle Behandlung des Goodwills in der IFRS-Rechnungslegung näher beleuchtet.

3 Bilanzielle Behandlung des Goodwills gemäß IFRS/IAS

3.1 Einführung in die Thematik

3.1.1 Zielsetzung und Grundsätze der internationalen Rechnungslegung

Die IFRS und IAS werden von der privatrechtlichen Organisation IASB entwickelt und herausgegeben.137 Die primäre Zielsetzung des IASB ist es, Jahresabschlüsse weitestgehend vergleichbar zu machen. Erreicht werden soll dies durch die Harmonisierung von nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften.138 Im juristischen Sinne sind die Standards des IASB zunächst keine Rechtsnormen, sondern lediglich ein von einem privatrechtlichen Gremium veröffentlichtes Regelwerk.139 Damit dieses seine gesetzliche Wirkung entfalten kann, hat die EU durch die sogenannte IAS-Verordnung festgelegt, dass die IFRS und IAS ab dem 01.01.2005 für kapitalmarktorientierte Unternehmen bindend sind.140 Seither sind börsennotierte Unternehmen zur Erstellung von Konzernabschlüssen gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards verpflichtet. Der deutsche Gesetzgeber setzte dies in § 315e Abs. 1 HGB um und räumte in § 315e Abs. 3 HGB zusätzlich ein Wahlrecht zur freiwilligen Anwendung für nicht-börsennotierte Unternehmen ein.

Gemäß dem Rahmenkonzept in Verbindung mit IAS 1.15 ist das oberste Ziel von IFRS-Abschlüssen die Informationsvermittlung entscheidungsrelevanter Informationen. Dem Abschlussadressaten soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage sowie der Cashflows vermittelt werden. Dafür verfolgt die internationale Rechnungslegung verschiedene Grundsätze, welche die nachstehende Abbildung 3 veranschaulicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Qualitative Anforderungen an den Abschluss gemäß Rahmenkonzept des IASB141

Die beiden grundlegenden Primärgrundsätze lauten Relevanz und wirklichkeitsgetreue Darstellung. Informationen gelten gemäß RK.26 als relevant, wenn sie die wirtschaftlichen Entscheidungen der Abschlussadressaten beeinflussen. Der Sekundärgrundsatz der Wesentlichkeit relativiert das Kriterium der Relevanz. Die Wesentlichkeit einer Information hängt sowohl von ihrer Art als auch von ihrer Auswirkung auf zentrale Größen, wie Eigenkapital und Gewinn oder Verlust, ab, wobei durch das IASB keine quantitativen Wesentlichkeitsschwellen definiert werden.142 Die wirklichkeitsgetreue Darstellung, also auch die Verlässlichkeit, ist gemäß RK.31-38 dann sichergestellt wenn sie vollständig, neutral und fehlerfrei ist. In der Neuerung des Rahmenkonzepts im Jahr 2018 wurde zusätzlich erneut die wirtschaftliche Betrachtungsweise sowie der Grundsatz der Vorsicht aufgenommen.143 Es müssen also sämtliche zum Verständnis notwendigen Informationen vorliegen, welche frei von verzerrenden Einflüssen und korrekt hergeleitet sind.144 Bei Ermessensentscheidungen unter Unsicherheit wird die Beachtung von Sorgfalt verlangt, was unter dem Begriff der Vorsicht subsumiert wurde.145

Daneben gibt es weitere qualitative Grundsätze, welche die Entscheidungsnützlichkeit von Informationen weiter konkretisieren und verbessern. Sie zählen damit nicht zu den grundlegenden Merkmalen, da sie aus nicht entscheidungsrelevanten keine entscheidungsrelevanten Informationen machen können. Darunter fallen folgende Grundsätze:146

- Vergleichbarkeit: Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und gegebenenfalls Hinweis auf Änderungen mit den daraus folgenden Konsequenzen sowie die Angabe der Vorjahreszahlen.147
- Nachprüfbarkeit: Forderung nach der direkten und indirekten Überprüfungsmöglichkeit einer Information.148
- Zeitnähe: Berichterstattung ohne unangemessene Verzögerungen.149
- Verständlichkeit: Darstellung der Informationen in einer für den Adressaten leicht verständlichen Art und Weise. Auf die Abbildung komplexer Sachverhalte darf aber nicht unter Verweis auf mangelnde Verständlichkeit verzichtet werden.150

Generell muss der Nutzen der Informationen die Kosten rechtfertigen, welche mit der Zurverfügungstellung einhergehen und der Berichtserstattung müssen die Annahmen der Periodenabgrenzung und der Unternehmensfortführung zugrunde liegen.151

3.1.2 Entwicklung der Goodwill-Bilanzierung

Um die Kontroverse rund um die Goodwill-Bilanzierung besser verstehen zu können ist es neben der Kenntnis über die Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung sinnvoll, auf die Entwicklungen innerhalb der Regelungen des IASB zur Bilanzierung des Goodwills zu blicken.

Mit dem IAS 22 „Accounting for Business Combinations“ wurde im Jahr 1983 der erste Standard des IASB zur Goodwill-Bilanzierung verabschiedet. Die erste Fassung sah für den derivativen Goodwill ein Wahlrecht zwischen der erfolgsneutralen Erfassung und der Aktivierung mit anschließender planmäßiger Abschreibung über die Nutzungsdauer i.d.R. von 20 Jahren vor. Bei Bedarf sollte zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden. Zehn Jahre später, im Jahr 1993, wurde mit dem IAS 22 „Business Combinations“ eine grundlegend überarbeitete Version publiziert, worin die erfolgsneutrale Verrechnung vollständig abgeschafft und eine Pflicht zur Aktivierung mit planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibung festgelegt wurde. Bis zum Jahr 2000 wurden kleinere Modifikationen des IAS 22 veranlasst und veröffentlicht, an den grundlegenden Regelungen änderte sich aber nichts.152

Seither befinden sich die Standards zur Goodwill-Bilanzierung in einem intensiven Prozess der Weiterentwicklung, welcher geprägt ist von Konvergenzbemühungen153 zwischen dem IASB und dem FASB, dem amerikanischen privatrechtlichen Rechnungslegungsgremium.154 Der IAS 22 blieb bis in das Jahr 2004 gültig und wurde am 31. März 2004 durch die Veröffentlichung des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ abgeschafft. IFRS 3 gilt als erster Meilenstein in der Umsetzung der ersten Phase des Projekts „Business Combinations“ des IASB und verändert die bilanzielle Darstellung von Unternehmenszusammenschlüssen tiefgreifend – und damit auch die Goodwill-Bilanzierung. Der Standard untermauert die Hinwendung des IASB zum sogenannten Fair-Value-Accounting155 und beschließt die Abschaffung der bislang möglichen Interessenszusammenführungs-Methode zugunsten der Erwerbsmethode.156 Zur selben Zeit wurden auch die Standards IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ überarbeitet und veröffentlicht. IAS 38 enthält Neuerungen zur Identifizierung von erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen. Durch den neu verabschiedeten IAS 36 wird die planmäßige Abschreibung des Goodwills abgeschafft und durch den sogenannten Impairment only Approach157 ersetzt.158

Im Rahmen der zweiten Phase des genannten Projekts wurde nach einem ersten Entwurf und einer dadurch ausgelösten umfänglichen Diskussion im Jahr 2008 die Neufassung des IFRS 3 zusammen mit einem Feedback-Statement publiziert. Darin enthaltene wesentliche Änderungen beliefen sich auf folgende Bereiche: Geänderte Definition eines Unternehmenszusammenschlusses, Einführung der Erwerbsmethode,159 erfolgswirksame Erfassung von Transaktionskosten sowie die geänderte Ermittlung des Goodwills.160 Im Mittelpunkt der Neufassung stand die Umstellung vom „Cost-Based-Approach“ zum „Fair-Value-Approach“161 bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden.162 Seit der grundlegenden Neufassung im Jahr 2008 wurden lediglich kleine jährliche Verbesserungen eingearbeitet. Im Oktober 2018 wurde der derzeit gültige IFRS 3 herausgegeben, welcher eine Änderung in der Definition des Geschäftsbetriebs163 enthält und am 01.01.2020 in Kraft getreten ist.164

3.1.3 Zielsetzung und Anwendungsbereich von IFRS 3

Mit dem IFRS 3 verfolgt das IASB die Zielsetzung, die Informationen, welche das berichtende Unternehmen über einen Unternehmenszusammenschluss und dessen Auswirkungen veröffentlicht hinsichtlich der Relevanz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit zu verbessern. Dafür stellt der Standard Grundsätze und Vorschriften auf, wie der Erwerber:

- die erworbenen Vermögenswerte, Schulden und nicht beherrschenden Anteile165 am erworbenen Unternehmen in seinem Abschluss ansetzt und bewertet,
- den erworbenen Goodwill oder einen Gewinn aus einem Erwerb unter Marktwert (≙ Badwill) ansetzt und bewertet und
- bestimmt, welche Angaben für den Adressaten notwendig sind, um die Art und die finanziellen Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses beurteilen zu können.166

Anzuwenden ist der IFRS 3 gemäß IFRS 3.2 nur auf Transaktionen oder ähnliche Ereignisse, welche die Definition eines Unternehmenszusammenschlusses erfüllen können. Im folgenden Abschnitt wird deshalb beleuchtet, welche Kriterien dafür zwingend vorliegen müssen.

3.2 Unternehmenszusammenschlüsse

Unabhängig von der gewählten Form des Unternehmenszusammenschlusses kann eine Bilanzierung nach IFRS 3 inklusive eines möglichen Goodwill-Ausweises nur erfolgen, wenn eine Transaktion oder ein anderes Ereignis vorliegt, wodurch ein Erwerber die Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt.167

Die Beherrschung kann durch verschiedene Arten erlangt werden. IFRS 3 nennt hierfür im Anhang B zum Beispiel die Übertragung von Zahlungsmitteln oder sonstigen Vermögenswerten, das Eingehen von Schulden oder die Ausgabe von Eigenkapitalanteilen.168

Ein Geschäftsbetrieb stellt nach Definition des IFRS 3 ein Bündel aus Ressourceneinsatz und Verfahren dar, welche Outputs in Form von wirtschaftlichen Leistungen erzeugen. Im Zuge des Post Implementation Reviews des IFRS 3 wurde festgestellt, dass die Anwender Schwierigkeiten bei der Bestimmung eines Geschäftsbetriebs nach der dargestellten Definition hatten. Als Reaktion darauf wurde eine weiter gefasste Definition gewählt.169 Demnach ist eine Erbringung einer Leistung nicht zwingend notwendig. Wird diese nicht erwirtschaftet, so ist beispielsweise zu prüfen, ob die Gruppe von Vermögenswerten und Tätigkeiten einen Plan verfolgt, um Leistungen zu erzielen und über Ressourcen wie Mitarbeiter oder geistiges Eigentum sowie über Kunden verfügt.170 Zusammenfassend besteht ein Geschäftsbetrieb gemäß IFRS 3.B7 aus drei Elementen:

- Ressourceneinsatz: Jede Ressource, welche Leistungen erbringt/erbringen kann, sofern ein oder mehrere Verfahren darauf angewendet werden. Zum Beispiel: Zugriff auf Materialien, Rechte, Mitarbeiter oder geistiges Eigentum.
- Verfahren: Alle Systeme, Standards, Protokolle, Regeln etc., welche bei Anwendung auf einen Ressourceneinsatz Leistungen erbringen (können). Zum Beispiel: Managementprozesse, Betriebsverfahren oder Ressourcenmanagementprozesse.
- Leistung: Das Ergebnis aus Ressourceneinsatz und darauf angewandte Verfahren, welches Erträge erwirtschaftet bzw. erwirtschaften kann. Zum Beispiel in Form von: Dividenden, niedrigeren Kosten oder sonstigem wirtschaftlichen Nutzen.171

Sind die Voraussetzungen zur Einstufung als Geschäftsbetrieb nicht erfüllt, so hat der Erwerber die Transaktion gemäß IFRS 3.3 als einen Erwerb von Vermögenswerten zu bilanzieren. Ein Goodwill ist demnach nicht auszuweisen.172

Sofern die Kriterien eines Unternehmenszusammenschlusses erfüllt sind, schreibt der IFRS 3.4 zwingend die Anwendung der Erwerbsmethode zur Abbildung der Akquisition vor. Die Erwerbsmethode ist Gegenstand des folgenden Kapitels 3.3.

Daneben nimmt die explizite Form des Unternehmenszusammenschlusses Einfluss darauf, ob und inwiefern der Erwerb im Einzel- und/oder im Konzernabschluss bilanziert wird. Unternehmenszusammenschlüsse sind grundsätzlich in folgenden drei Varianten denkbar:

- Der Erwerb von Anteilen eines anderen Unternehmens (≙ Share Deal),
- die Verschmelzung/Fusion durch eine Aufnahme oder Neugründung und
- der Erwerb des Reinvermögens eines anderen Unternehmens (≙ Asset Deal).173

Bei einem Unternehmenszusammenschluss als Share Deal entsteht durch den Anteilserwerb ein Mutter-Tochter-Verhältnis. Folglich muss der Käufer das erworbene Unternehmen in seinen Konzernabschluss einbeziehen.174 Im Einzelabschluss wird lediglich eine Beteiligung in Höhe der Anschaffungskosten175 angesetzt, worin auch ein eventuell gezahlter Mehrbetrag über dem Zeitwert des Reinvermögens enthalten ist. Dabei bleibt die Rechtsfähigkeit des erworbenen Unternehmens erhalten und es resultiert eine Einheit zweier oder mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen.176 Die Regelungen des IFRS 3 gelten folglich bei einem Share Deal nur für den Konzernabschluss des Erwerbers.177 Bei einem Asset Deal oder einer Verschmelzung liegt der Fokus bei der Akquisition vor allem auf den einzelnen Vermögenswerten und gegebenenfalls auf den Schulden des Kaufobjekts.178 Eine vorher existierende Rechtspersönlichkeit des erworbenen Unternehmens wird aufgelöst.179 Sowohl beim Asset Deal als auch bei einer Fusion wendet der Erwerber IFRS 3 im Einzel- und im Konzernabschluss an, weshalb es in beiden Abschlüssen zu einer Goodwill-Aufdeckung kommen kann.180 Der wesentliche Unterschied zum Share Deal liegt darin, dass die Kaufpreisallokation181 bereits im Einzelabschluss durchgeführt wird.182

Diese Ausführungen dienen der besseren Übersicht und Vollständigkeit. Aufgrund der Spezifikation dieser Bachelorarbeit auf börsennotierte Unternehmen ist der Konzernabschluss von vorrangiger Relevanz, womit die Form des Zusammenschlusses marginal ist, da die Regelungen des IFRS 3 im Konzernabschluss bei allen genannten Formen anzuwenden sind.

3.3 Zugangsbilanzierung nach der Erwerbsmethode

3.3.1 Grundsätzliche Vorgehensweise als Prozessübersicht

In IFRS-Abschlüssen besteht die Pflicht einen Unternehmenszusammenschluss nach der Erwerbsmethode (≙ Acquisition-Methode) zu bilanzieren. Diese umfasst gemäß IFRS 3.5 folgende wesentliche Schritte:

- Identifizierung des Erwerbers;
- Bestimmung des Erwerbszeitpunkts;
- Ansatz und Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, der übernommenen Schulden sowie aller nicht beherrschenden Anteile und
- Ansatz und Bewertung des Goodwills bzw. eines Gewinns aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert.

Der gesamte Prozess der Zugangsbilanzierung eines Unternehmenserwerbs nach der Erwerbsmethode wird in der Praxis als Kaufpreisallokation (≙ purchase price allocation) bezeichnet.183 Diese wird sinnvollerweise in verschiedene Phasen gegliedert, siehe folgende Abbildung 4.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Phasen der Kaufpreisallokation184

Die weiteren Ausführungen richten sich bezüglich ihres Aufbaus nach dieser Prozessübersicht. Im ersten Schritt, der Analyse des Unternehmenszusammenschlusses, wird sowohl der Erwerber als auch der Erwerbszeitpunkt und die übertragene Gegenleistung ermittelt. Danach findet die eigentliche Kaufpreisallokation statt. Sämtliche erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden neu bewertet. Darin inbegriffen sind insbesondere auch die Identifikation und Bewertung noch nicht aktivierter immaterieller Vermögenswerte. Der Kaufpreis wird auf die zugeflossenen, neu bewerteten materiellen und immateriellen Vermögenswerte allokiert. Als Residualgröße aus der Gegenleistung und dem Nettovermögen ergibt sich der Goodwill.185

3.3.2 Analyse des Unternehmenszusammenschlusses

Identifikation des Erwerbers

IFRS 3.6 schreibt verpflichtend die Identifikation eines der beteiligten Unternehmen als Erwerber vor, da die Bilanzierung einer Unternehmenstransaktion nach der Erwerbsmethode aus der Perspektive des erwerbenden Unternehmens zu erfolgen hat. Gerade bei Zusammenschlüssen, bei denen bezogen auf die Größe186 und Struktur vergleichbare Unternehmen beteiligt sind, kann die Identifikation des Erwerbers zu Schwierigkeiten führen. Es ist diejenige Partei als Erwerber zu identifizieren, welche die Beherrschung über eine andere, also über das erworbene Unternehmen, erlangt. Zur Feststellung einer Beherrschung sind die Vorgaben des IFRS 10 anzuwenden.187

[...]


1 Vgl. Wöhe, G. (1980), S. 89

2 Canning, J. B. (1929), S. 38

3 Vgl. Beyer, B. (2015), S. 1

4 Der Impairment only Approach ist die derzeit nach IFRS vorgeschriebene Methode zur Folgebilanzierung des Goodwills; Vgl. ausführlich dazu in Abschnitt 3.4

5 Vgl. Beyer, B. (2015), S. 1

6 Vgl. o. V. (2019)

7 Schürmann, C. (2020), S. 77; WirtschaftsTV (Hrsg.) (2020)

8 o. V. (2019)

9 Vgl. Patloch-Kofler, M. (2020)

10 Vgl. Schürmann, C. (2020), S. 79-80; Der Begriff der Übernahmeprämie meint hier einen Aufpreis, den der Käufer über den Marktpreis eines börsennotierten Zielunternehmens hinaus bezahlt

11 Vgl. Lehmann, K. (2015), S. 1

12 Vgl. Sommer, U. (2020)

13 Vgl. o. V. (2019)

14 Vgl. Schürmann, C. (2012)

15 Vgl. ebenda

16 Vgl. Mondello, E. (2015), S. 442-443

17 In die Marktbewertung mit dem Multiplikatorverfahren fließt in die ausgewählten Bewertungsmultiplikatoren jeweils der Aktienkurs als eine Komponente mit ein; Vgl. ausführlich dazu in Abschnitt 4.3

18 Vgl. Backhaus, S. (2020)

19 Vgl. Schürmann, C. (2020), S. 78

20 Für den Goodwill existieren unterschiedliche Bezeichnungen. Im Rahmen dieser Bachelorarbeit wird einheitlich auf den Terminus Goodwill gesetzt, da dieser auch in der IFRS-Rechnungslegung, worauf diese Arbeit aufbaut, Verwendung findet

21 Auf eine ausführliche Erläuterung der jeweiligen Anhangangaben wird aufgrund der Schwerpunktsetzung verzichtet

22 Börsennotierte Gesellschaften sind zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß der IFRS Rechnungslegung verpflichtet; Vgl. § 315e Abs. 1bzw. 2 HGB

23 Beispielsweise die Studie der EFRAG aus dem Jahr 2016; Vgl. EFRAG (Hrsg.) (2016) oder die Studie vom Flossbach von Storch Research Institute aus dem Jahr 2015; Vgl. Lehmann, K. (2015)

24 Vgl. ausführlich dazu in Abschnitt 2.1.2

25 Moxter, A. (1979), S. 1102

26 Vgl. Davis, M. (1992), S. 76

27 Vgl. Riegler, C. (2006), S. 113

28 Vgl. Zimmermann, J. (2002a), S. 752

29 Vgl. Davis, M. (1992), S. 77

30 Vgl. Kronner, M. (1995), S. 1

31 Vgl. Ballwieser, W. (2004), S. 65-66

32 Vgl. Haaker, A. (2007), S. 59

33 Vgl. Miller, M. C. (1973), S. 281

34 Vgl. Küting, K. (2006b), S. 1665

35 Der Ertragswert ist die Summe aller abgezinsten prognostizierten zukünftigen Ertragsüberschüsse, welche dem Unternehmen entnommen werden können, ohne dabei den Bestand der erfolgsbildenden Substanz zu gefährden; Vgl. Alka, B. (2008), S. 10

36 Der Substanzwert wird definiert als der Betrag, welcher für eine vollkommen identische Reproduktion des zu bewertenden Unternehmens aufzuwenden wäre; Vgl. Alka, B. (2008), S. 10

37 Vgl. Alka, B. (2008), S. 5

38 Vgl. Küting, K. (2007), S. 223; Der Begriff Erfolgswert wird als Synonym zum Ertragswert verstanden

39 Vgl. Edey, H. C. (1962), S. 201

40 Vgl. Gynther, R. S. (1969), S. 255

41 Vgl. Ballwieser, W. (1998), S. 284

42 Vgl. IFRS 3.52-53

43 Vgl. Zimmermann, J. (2002b), S. 385-387

44 Vgl. Grünberger, D. (2012), S. 355

45 Vgl. Esser, M. (2005), S. 14

46 Vgl. IFRS 3.10-14 bzw. IAS 38.12

47 Vgl. Küting, K. (2006a), S. 160

48 Vgl. Busse von Colbe, W. u. a. (2003), S. 236

49 Vgl. IAS 38.11

50 Vgl. Müller, S./Saile, P. (2018), S. 100

51 Vgl. IFRS 3.34-35

52 Vgl. Qin, S. (2005), S. 2-3

53 Vgl. Müller, S./Saile, P. (2018), S. 100; IFRS 3.35

54 Eventualverbindlichkeiten sind künftige Verpflichtungen, deren Vorliegen und/oder Höhe sich noch nicht hinreichend konkretisiert hat, um eine Passivierung zu rechtfertigen; Vgl. ausführlich IAS 37.10

55 Vgl. Küting, K./Wirth, J. (2006), S. 145-146; IFRS 3.35

56 Vgl. Müller, S./Saile, P. (2018), S. 100; IFRS 3.36

57 Vgl. IAS 38.8

58 Eigene Darstellung basierend auf den IAS 38.11 bis 38.17

59 Vgl. IAS 38.11

60 Vgl. Grünberger, D. (2012), S. 355

61 Vgl. Müller, S./Saile, P. (2018), S. 100

62 Vgl. IFRS 3.32

63 Vgl. beispielsweise Backhaus, S. (2020)

64 Vgl. Alka, B. (2008), S. 8

65 Insbesondere der Bilanzskandal des amerikanischen Unternehmens Enron zog Änderungen hinsichtlich der Bilanzierungsvorschriften nach sich; Vgl. hierzu z.B. Böhm, A. (2003)

66 Das Shareholder Value-Konzept basiert auf dem Prinzip, den Gesamtwert des Unternehmens und damit auch den Wert des Eigenkapitals der Anteilseigner zu maximieren; Vgl. Alka, B. (2008), S. 9

67 Vgl. Alka, B. (2008), S. 9-10

68 Vgl. Haller, A./Dietrich, R. (2001), S. 1047

69 Vgl. Velte, P. (2008), S. 425

70 Vgl. Haaker, A. (2008), S. 126; Sellhorn, T. (2000), S. 888

71 Französisch für: verlorener Betrag; ohne Aussicht auf Gegenleistung oder Rückerstattung; Vgl. Duden.de (Hrsg.) (o. J.)

72 Vgl. Wöhe, G. (1980), S. 89-108; Haaker, A. (2008), S. 126; Sellhorn, T. (2000), S. 888

73 Vgl. Wöhe, G. (1980), S. 89

74 Vgl. Kosiol, E. (1944), S. 146

75 Vgl. Wirth, J. (2005), S. 187-188

76 Vgl. Kosiol, E. (1944), S. 146

77 Vgl. Schmalenbach, E. (1954), S. 66

78 Der Goodwill „ergibt sich aus dem Unternehmen, wie es steht und liegt“; Richter, M. (2004), S. 32; Anstelle die Vermögenswerte separat zu betreiben, wird das Nettovermögen als Verbund am Markt gehandelt, um höhere zukünftige Cashflows zu generieren; Vgl. IFRS 3.BC313

79 Der Mehrwert wird durch den kombinierten Einsatz, der dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Produktionsfaktoren determiniert; Vgl. Arnold, A. (1997), S. 66

80 Vgl. Wöhe, G. (1980), S. 99

81 Vgl. Johnson, L. T./Petrone, K. R. (1998), S. 293-303; IFRS 3.BC 313-316 (2008)

82 Vgl. ebenda, S. 295

83 Nettovermögen = Vermögen abzüglich Schulden

84 Z.B. Aktivierungsverbot für selbst erschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nach IAS 38

85 Vgl. Johnson, L. T./Petrone, K. R. (1998), S. 295

86 Vgl. Alka, B. (2008), S. 11

87 Vgl. Johnson, L. T./Petrone, K. R. (1998), S. 295

88 Der dispositive Faktor zählt zu den betrieblichen Produktionsfaktoren und gilt als Ausdruck für die leitenden, planenden und steuernden Tätigkeiten in einem Unternehmen, welche durch die Betriebs- oder Unternehmensleitung ausgeführt werden; Vgl. Wirtschaftslexikon24.com (Hrsg.) (o. J.)

89 Vgl. Alka, B. (2008), S. 11

90 Vgl. Johnson, L. T./Petrone, K. R. (1998), S. 295

91 Vgl. Angermeier, G. (2010)

92 Vgl. Johnson, L. T./Petrone, K. R. (1998), S. 295

93 Vgl. Johnson, L. T./Petrone, K. R. (1998), S. 295

94 Vgl. Rauschenberg, F. (2018), S. 19

95 Vgl. Johnson, L. T./Petrone, K. R. (1998), S. 295

96 Selbst erstellt in Anlehnung an Rauschenberg, F. (2018), S. 23 und Richter, M. (2004), S. 34; Die Höhe der einzelnen Komponenten ist lediglich beispielhaft gewählt

97 Esser, M. (2005), S. 151

98 Vgl. Alka, B. (2008), S. 11

99 Vgl. Johnson, L. T./Petrone, K. R. (1998), S. 296

100 Vgl. ebenda, S. 295-296; IFRS 3.BC317; In der Literatur wird der Core Goodwill häufig auch als Goodwill im engeren Sinn bezeichnet; Vgl. beispielsweise Wirth, J. (2005), S. 185

101 Vgl. IFRS 3.BC316

102 Vgl. Johnson, L. T./Petrone, K. R. (1998), S. 295-296

103 Vgl. IFRS 3.BC 313-316

104 Diese ziehen in den Folgeperioden oftmals außerplanmäßige Abschreibungen nach sich, da der Goodwill zu hoch angesetzt war; Vgl. Tump, A./Gross, O. (2001), S. 319

105 Vgl. Wirth, J. (2005), S. 185

106 Vgl. Velte, P. (2008), S. 192

107 Vgl. Johnson, L. T./Petrone, K. R. (1998), S. 295

108 Vgl. Wöhe, G. (1980), S. 99

109 Vgl. Haaker, A. (2008), S. 127

110 Z.B. die Unternehmensorganisation; Vgl. Johnson, L. T./Petrone, K. R. (1998), S. 295

111 Vgl. Wöhe, G. (1980), S. 99

112 Vgl. Johnson, L. T./Petrone, K. R. (1998), S. 295; Wöhe (1980), S. 99

113 Vgl. Alka, B. (2008), S. 11

114 Vgl. IFRS 3.BC 313-316

115 Vgl. Hachmeister, D./Kunath, O. (2005), S. 65

116 Küting, K. (2006a), S. 163

117 Vgl. Wirth, J. (2005), S. 192

118 Vgl. Quilligan, L. (2006), S. 10-12

119 Vgl. Breinich-Schilly, A. (2019)

120 Die Anzahl der M&A-Deals belief sich im Jahr 2019 gemäß des IMAA weltweit auf etwa 49.327 Fusionen und Übernahmen. Zehn Jahre zuvor waren es noch knapp 9.000 weniger (40.710); Vgl. IMAA (Hrsg.) (2020)

121 Vgl. Pellens, B. (2011), S. 722

122 Vgl. Küting, K./Weber, C.-P. (2006), S. 85

123 Vgl. Pellens, B. (2011), S. 722

124 Vgl. Breinich-Schilly, A. (2019)

125 Vgl. Küting, K./Koch, C. (2003), S. 49

126 Vgl. ausführlich dazu in Abschnitt 3.5

127 Vgl. Lachnit, L./Müller, S. (2003), S. 540-550

128 Vgl. o. V. (2019); Vgl. ausführlich dazu in Abschnitt 3.4

129 Vgl. Backhaus, S. (2020)

130 Vgl. ebenda

131 Vgl. o. V. (2019)

132 Sellhorn, T. (2000), S. 888

133 Vgl. DPR (Hrsg.) (2020)

134 Vgl. ausführlich dazu in Abschnitt 3.1.2

135 Vgl. Hager, S./Hitz, J.-M. (2007), S. 205

136 Vgl. ebenda, S. 205; Zu den Grundsätzen der internationalen Rechnungslegung erfolgt in Abschnitt 3.1.1 eine genauere Erläuterung

137 Vgl. Pellens, B./Basche, K./Sellhorn, T. (2003), S. 1

138 Vgl. Hayn, S./Matena, S. (2005), S. 432-433

139 Vgl. Hennrichs, J. (2014), Rz. 47

140 Vgl. Heuser, P. J./Theile, C. (2005), Rz. 1602

141 Selbst erstellt in Anlehnung an Pellens, B. u. a. (2017), S. 111 und Deloitte (Hrsg.) (2018), S. 6

142 Vgl. Pellens, B. u. a. (2017), S. 106-107

143 Wurden zuvor im Rahmenkonzept von 2010 gestrichen; Vgl. Deloitte (Hrsg.) (2018)

144 Vgl. Pellens, B. u. a. (2017), S. 107-108

145 Vgl. Deloitte (Hrsg.) (2018), S. 7

146 Vgl. ebenda, S. 6

147 Vgl. IFRS RK.39-42

148 Indirekte Überprüfbarkeit meint z.B. die Überprüfung einer Berechnung; Vgl. Pellens, B. u. a. (2017), S. 109

149 Vgl. IFRS RK.43

150 Vgl. IFRS RK.25; Pellens, B. u. a. (2017), S. 110

151 Vgl. IFRS RK.44 und RK.22-23

152 Vgl. Schmidt, I. (2002), S. 108-110; Kühnberger, M. (2005), S. 677

153 Inhaltlich trägt das IASB dem Konvergenzstreben Rechnung und die wesentlichen Neuregelungen in IFRS 3 erfolgten in Anlehnung an die US-amerikanischen Standards SFAS 141 und SFAS 142; Vgl. Ballwieser, W./Beyer, S./Zelger H. (2005), S. 3

154 Vgl. Hachmeister, D./Kunath, O. (2005), S. 62

155 Unter Fair-Value-Accounting versteht sich eine marktwertorientierte, zeitwertstatische Bilanzierungsweise; Vgl. ControllingWiki (Hrsg.) (o. J.)

156 Vgl. ausführlich dazu in Abschnitt 3.3

157 Vgl. ausführlich dazu in Abschnitt 3.4

158 Vgl. Heyd, R./Lutz-Ingold, M. (2005), S. 131; Dobler, M. (2005), S. 24

159 Die Erwerbsmethode wurde in IFRS 3 (2004) als „purchase method“ bezeichnet und in der Neufas- sung von 2008 in „acquisition method“ umbenannt. Das IASB hat diesen Begriff gewählt, da die acquisition method umfassender gefasst ist. In der deutschsprachigen Literatur wird weiterhin der Begriff Erwerbsmethode verwendet; Vgl. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2012), IFRS 3, Rz. 69

160 Vgl.Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2012), IFRS 3, Rz. 5 und 11

161 Vgl. ausführlich dazu in Abschnitt 3.3

162 Vgl.Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2012), IFRS 3, Rz. 12

163 Vgl. ausführlich dazu in Abschnitt 3.2

164 Vgl. Deloitte (Hrsg.) (2020)

165 Unter einem nicht beherrschenden Anteil wird das Eigenkapital eines Tochterunternehmens verstanden, welches einem Mutterunternehmen weder mittelbar noch unmittelbar zugeordnet wird; Vgl. IFRS 3.A

166 Vgl. IFRS 3.1

167 Vgl. IFRS 3.A

168 Vgl. IFRS 3.B5; ausführlich dazu in Abschnitt 3.3.2

169 Vgl. Rauschenberg, F. (2018), S. 61

170 Vgl. IFRS 3.B10

171 Vgl. IFRS.3B7a-c

172 Sofern ein deutlich über dem Zeitwert des Vermögens liegender Kaufpreis einen Goodwill vermuten lässt, kann die Annahme getroffen werden, dass ein Geschäftsbetrieb vorliegt; Vgl. IFRS 3.B12

173 Vgl.Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2012), IFRS 3, Rz. 23

174 Vgl.Pellens, B. u. a. (2014), S. 739

175 IAS 39 „Finanzinstrumente“ regelt die Bilanzierung einer Beteiligung

176 Vgl.Pellens, B. u. a. (2014), S. 742

177 Vgl. Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2006), S. 656-658 und S. 660; Ruhnke, K. (2005), S. 475

178 Vgl.Senger, T./Brune, J. W. (2016),§ 34 Rz. 41

179 Vgl. Pellens, B. u. a. (2014), S. 738-739

180 Vgl. Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2006), S. 656-658 und S. 660; Ruhnke, K. (2005), S. 475

181 Vgl. ausführlich dazu in Abschnitt 3.3

182 Vgl.Senger, T./Brune, J. W. (2016), § 34 Rz. 41

183 Vgl. z.B. Ballwieser, W./Beyer, S./Zelger, H. (2005), S. 97

184 Selbst erstellt in Anlehnung an Vettiger, T./Hirzel, C. (2009), S. 836 und Ballwieser, W./Beyer, S./Zelger, H. (2005), S. 97

185 Vgl. Vettiger, T./Hirzel, C. (2009), S. 836; Ballwieser, W./Beyer, S./Zelger, H. (2005), S. 97

186 Für den Größenvergleich kann z.B. die jeweilige Summe der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden herangezogen werden; Vgl. Alka, B. (2008), S. 22

187 Vgl. IFRS 3.7

Ende der Leseprobe aus 98 Seiten

Details

Titel
Auswirkungen der Goodwill-Bilanzierung auf die Marktbewertung börsennotierter Gesellschaften
Untertitel
Eine empirische Untersuchung anhand von Unternehmen des TecDAX und ausgewählten Multiplikatoren zur Unternehmensbewertung
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, Horb, früher Berufsakademie Stuttgart; Horb
Note
1,1
Autor
Jahr
2021
Seiten
98
Katalognummer
V1171530
ISBN (eBook)
9783346599124
ISBN (eBook)
9783346599124
ISBN (eBook)
9783346599124
ISBN (Buch)
9783346599131
Sprache
Deutsch
Schlagworte
auswirkungen, goodwill-bilanzierung, marktbewertung, gesellschaften, eine, untersuchung, unternehmen, tecdax, multiplikatoren, unternehmensbewertung
Arbeit zitieren
Sandra Wolf (Autor:in), 2021, Auswirkungen der Goodwill-Bilanzierung auf die Marktbewertung börsennotierter Gesellschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1171530

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