Frequently Asked Questions: Inhaltsverzeichnis
Was ist der Gegenstand des Textes?
Der Text bietet einen umfassenden Überblick über die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO). Er beinhaltet eine Definition des Begriffs, erläutert dessen Bedeutung und listet die wesentlichen Bestandteile auf, wie sie vom Bundesverfassungsgericht definiert wurden.
Was ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO)?
Die FDGO setzt sich aus den Begriffen Freiheit, Demokratie und Grundordnung zusammen. Der Text definiert Freiheit als die Möglichkeit, selbstbestimmt zu leben und nicht unterdrückt zu werden. Demokratie beinhaltet neben der Freiheit von Unterdrückung auch die Beteiligung des Individuums an der Herrschaft. Die Grundordnung betont die besondere Bedeutung und den Schutz dieser beiden Aspekte.
Wie definiert das Bundesverfassungsgericht die FDGO?
Das Bundesverfassungsgericht definiert die FDGO als eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Diese Definition entstand im Kontext des Verbots der Sozialistischen Reichspartei.
Welche Mindestinhalte umfasst die FDGO laut Bundesverfassungsgericht?
Die Mindestinhalte der FDGO umfassen unter anderem die Achtung der Menschenrechte (insbesondere das Recht auf Leben und freie Entfaltung), die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien und das Recht auf verfassungsmäßige Opposition.
Ist die FDGO unveränderlich?
Nein, die FDGO ist nicht vollständig unveränderlich. Das Bundesverfassungsgericht definiert einen unabänderlichen Kernbestand, außerhalb dessen Veränderungen nach Überwindung hoher parlamentarischer Hürden möglich sind.
Wo findet man weitere Informationen?
Der Text verweist auf Niccolò Machiavelli's "Discorsi" (S.69) für weiterführende Informationen zum Begriff der Freiheit.
Inhaltsverzeichnis
Freiheitlich-demokratische Grundordnung
Begriff und Inhalt der FDGO
Bedeutung der FDGO
Begriff und Inhalt der FDGO
Das Wesen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung lässt sich begrifflich bereits gut erschließen. Der Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) ist aus den drei Begriffen Freiheit Demokratie und Grundordnung zusammengesetzt.
Der Begriff der Freiheit lässt sich dabei am einfachsten in praktischer Hinsicht bestimmen. Freiheit ist in erster Linie die Freiheit, möglichst selbstbestimmt zu leben und nicht unterdrückt zu werden1. Diese Freiheit von Unterdrückung setzt eine staatliche Ordnung voraus, die dem Einzelnen genügend Raum zur Entfaltung seiner privaten Interessen lässt.
Hierüber hinaus geht die Demokratie, indem sie nicht nur die Freiheit vor Unterdrückung gewährt, sondern dem Individuum einen Anteil an der Herrschaft einräumt.
Der Begriff der Grundordnung schließlich weist darauf hin, dass den beiden vorgenannten Begriffen eine besondere Bedeutung beigemessen wird im Sinne einer „isonomia“, deren Bestand besonders schützenswert ist.
Die Definition der FDGO, auf die sich die Literatur heute stützt, wurde durch das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„So [lässt] sich die freiheitliche demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmen, die unter [Ausschluss] jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.“ (BverfGE 2,1,12)
Interessanterweise wurde diese Definition in der konkreten Auseinandersetzung mit den Gegnern der jungen demokratischen Ordnung der Bundesrepublik geprägt. Das obige Zitat stammt aus dem Verbot der Sozialistischen Reichspartei – die in der geistigen Tradition der NSDAP stand - durch das Bundesverfassungsgericht.
Durch die Ausweisung eines unabänderlichen Kernbestand des deutschen Gemeinwesens stellt das Bundesverfassungsgericht nicht die gesamte Ordnung der Bundesrepublik unter Veränderungssperre; außerhalb der vom BVerfG definierten Mindesstandards der FDGO kann die Grundordnung Deutschlands nach Überwindung der hohen parlamentarischen Hürden durchaus verändert werden.
Die Mindestinhalte der FDGO wurden ebenfalls durch das Bundesverfassungsgericht definiert.
- Achtung vor den Menschenrechten (v.a. Recht auf Leben und freie Entfaltung)
- Volkssouveränität
- Gewaltenteilung
- Verantwortlichkeit der Regierung
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Mehrparteienprinzip
- Chancengleichheit für alle politischen Parteien
- Recht auf verfassungsmäßige Opposition
[...]
1 Vgl.: Niccolò Machiavelli: Discorsi, S.69.
- Arbeit zitieren
- Magister Artium Andre Budke (Autor:in), 2008, Freiheitlich-demokratische Grundordnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117171