Die Auswirkungen der politischen Lage im Deutschen Reich auf die Synode von Guastalla (1106)


Ausarbeitung, 2021

17 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Beziehungen zwischen Heinrich IV., Heinrich V. und Paschalis II
2.1 Die politische Lage im Deutschen Reich zu Beginn des 12. Jahrhunderts
2.2 Die Beziehung zwischen Heinrich V. und Paschalis II

3. Die canones von Guastalla

4. Schlussbetrachtungen

5. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das von den Ottonen geformte Deutsche Reich bildete von der Mitte des 10. Jahrhunderts bis zu den Tagen Kaiser Heinrichs III. das Kernstück und das Herz des christlichen Abendslandes.1 Es stützte sich nach Adolf Waas auf vier Grundpfeiler: Erstens auf die Gefolgschaft des deutschen Adels, der Fürsten und der Ritter, zweitens auf die Einfügung der Reichskirchen in das Schutz- und Herrschaftssystem des Königs und Kaisers, drittens auf seine Herrschaft über Reichsgut, -pfalzen, -forste, -burgen, -städte und -herrschaftsgebiete und viertens auf den Glauben des Volkes an das dem Königsgeschlecht anhaftende „Königsheil“, in welchem sich seine charismatische Kraft und Fähigkeit, seine starke Persönlichkeit und sein durch Gott legitimierter Herrschaftsanspruch widerspiegelten.2 Unter der Regentschaft Heinrichs IV. begann dieses Gebilde zunehmend instabil zu werden. Die erstarkende Kirche, deren äußeres und inneres Wachstum die Könige selbst gefördert hatten, entwickelte im Rahmen des so genannten „Reformpapsttums“ ein erstarkendes Selbstbewusstsein, welches mit der Herrschaft eines Laien zunehmend in Konflikt geriet: Die Exkommunikation Heinrichs IV. und sein „Gang nach Canossa“ waren die Folge. Schlussendlich wurde Heinrich IV. mit Duldung des Papstes Paschalis II. zu Beginn des 12. Jahrhunderts von seinem Sohn Heinrich V. getäuscht, entmachtet und zur Abdankung gezwungen. Die Weichen für eine versöhnliche Zukunft zwischen regnum und sacerdotium waren scheinbar gestellt. Doch da der Investiturstreit zwischen Kirche und Reich erst im Wormser Konkordat 1122 beigelegt wurde lohnt es sich, das Beziehungsgeflecht zwischen den Protagonisten zu Beginn des 12. Jahrhunderts und seine unmittelbaren Auswirkungen auf nachfolgende Entscheidungen zu untersuchen.

Aufgrund der Kürze des Textes soll in dieser Ausarbeitung der Fokus auf die Auswirkungen des Todes Heinrich IV. auf die canones der Synode von Guastalla am 22. Oktober 1106 gerichtet werden. Es wird keine ausführliche Auseinandersetzung mit der Regierungszeit Heinrichs IV. und der daraus resultierenden Beziehung zwischen regnum und sacerdotium erfolgen.3 Die Frage, warum sich zur Abhaltung des päpstlichen Konzils kurzfristig gegen den Austragungsort Piacenza und für das etwa 70 Kilometer entfernte Guastalla entschieden wurde, wird im Rahmen dieser Ausarbeitung nicht diskutiert werden. Ebenso wird die Frage, warum Heinrich V. der ersten päpstlichen Synode nach dem Tod Heinrichs IV. fernblieb, in dieser Ausarbeitung nicht diskutiert werden.

In dieser Ausarbeitung soll lediglich untersucht werden, inwieweit sich der erzwungene Machtwechsel von Heinrich IV. zu Heinrich V. auf die canones des anschließenden Konzils auswirkte. Außerdem wird der Hintergrund dieses Machtwechsels hinterfragt. Was war die Motivation Heinrichs V.? Wie war das Verhältnis zwischen Heinrich V. und dem damaligen Papst Paschalis II.? Beeinflusste ihr Verhältnis den Verlauf des Konzils von Guastalla? Welche Rolle spielte der Investiturstreit für Heinrich V.? Warum konnte in der Investiturfrage zwischen Heinrich V. und Paschalis II. keine Kompromisslösung gefunden werden, so wie es in Frankreich und England geschehen war?

Zur Beantwortung dieser Fragen können einerseits verschiedene Briefe Heinrichs IV.4 und andererseits die Chronik des Geschichtsschreibers Ekkehard von Aura herangezogen werden. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen die Beziehungen zwischen Heinrich IV., Heinrich V. und Paschalis II. näher beleuchtet werden (2.). Hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Paschalis II. zu Heinrich IV. zum einen und zu dem Deutschen Reich zum anderen beschränkt sich die Untersuchung auf die wichtigsten Kernfragen. Von größerem Interesse für diese Ausarbeitung ist die Beziehung zwischen Heinrich IV. und seinem Sohn Heinrich V. (2.1) sowie die Beziehung zwischen dem König des Deutschen Reiches zur Zeit der Synode von Guastalla (Heinrich V.) und dem Papst Paschalis II. (2.2). Nachfolgend sollen diese Erkenntnisse mit den canones von Guastalla in Verbindung gebracht werden (3.). Abschließend werden die wichtigsten Ergebnisse dieser Ausarbeitung zusammengefasst, und es wird die Frage beantwortet, inwieweit der von Heinrich IV. auf dem Sterbebett ausgesprochene Segen an Heinrich V. dessen Position gegenüber der Kirche beeinflusst hat (4.).

2. Die Beziehungen zwischen Heinrich IV., Heinrich V. und Paschalis II.

Nach dem Tod Papst Urbans II. 1099 hoffte Heinrich IV., durch dessen Nachfolger von der von Gregor VII. ausgesprochenen Exkommunikation befreit zu werden. Der Nachfolger, Abt Rainer von San Lorenzo mit dem Papstnamen Paschalis II., wies die Annäherungen Heinrichs IV. zurück. Gemäß Ernst Wies war Paschalis II. „kein Gregor VII., der die Weltherrschaft wollte, und auch kein Urban II., der für die Anerkennung seiner päpstlichen Würde streiten musste. Er wollte die Freiheit der Kirche, und dem standen die königlichen Investiturrechte entgegen, an denen Heinrich [IV.] als Königserbe unerschütterlich festhielt.“5 Das Investiturverbot erneuerte Papst Paschalis II. auf der Fastensynode von 1102.6 Es ist nicht erstaunlich, dass sich durch die Exkommunikation Heinrichs IV. zahlreiche Fürsten ihrer Treupflicht gegenüber dem Kaiser enthoben fühlten, bedeutete doch der Kirchenbann den Ausschluss aus der kirchlichen und christlichen Gemeinschaft und somit in der Epoche des Mittelalters die Ausgrenzung von dem gesellschaftlichen Leben an sich.

Zu der politischen Misere Heinrichs IV. gesellte sich ab dem ausgehenden elften Jahrhundert auch eine familiäre: Seine erste Frau Bertha starb, sein ältester Sohn und Mitkönig Konrad III. wandte sich gegen ihn wie ebenfalls seine zweite Frau Praxedes.

2.1 Die politische Lage im Deutschen Reich zu Beginn des 12. Jahrhunderts

Der wahrscheinlich 1081 geborene Heinrich wuchs also seit seinem sechsten Lebensjahr mutterlos auf. Das mutterlose Kind erlebte kein Familienleben mehr, in dem die Liebe zum Vater genährt und Gehorsam und Treue gegen ihn als selbstverständliche Pflicht hätte wachsen und reifen können. Die Vermutung liegt also nahe, dass Heinrich aufgrund der Wirren seiner Kindheit und Jugend stetig verschlossener und härter wurde. Im Gegensatz zu der Machtlosigkeit seines Vaters, der sich in Deutschland und in Oberitalien politisch oft nicht durchsetzen konnte, orientierte sich Heinrich an Erzählungen über die ruhmvollen Regierungsjahre seines Großvaters Heinrich III. Macht, Kaiserherrlichkeit in Deutschland und in Italien beeinflussten Heinrich und erzeugten sein zukünftiges Wunschbild als gerechter Herrscher das honor regni zu erhalten.7 Da Heinrich IV. Konrad III. nicht länger als Mitkönig einsetzen konnte, wurde Konrad abgesetzt und Heinrich V. am 6. Januar 1099 in Aachen zum König gekrönt. Um einen erneuten Konflikt zwischen Vater und Sohn von vornherein einzudämmen, verlangte Heinrich IV. von seinem Sohn unter Eid, sich niemals zu Lebzeiten in die Regierungsgeschäfte des Vaters einzumischen. Darüber berichtet Heinrich IV. 1106 seinem Taufpaten Abt Hugo von Cluny:

„Qui [der Sohn] in ipsa electione sua nobis iuravit Mogontie vitam et salutem persone nostre, et quod de regno et omni honore nostro et de omnibus, que habebamus vel ha1bituri eramus, nullo modo se intromitteret me vivente contra voluntatem et preceptum nostrum. Idem quoque super crucem et dominicum clavum cum lancea coram omnibus principibus nobis iuravit, cum intronizatus fuisset Aquis.”8

Heinrichs IV. Vorahnungen sollten sich als berechtigt erweisen, doch seine frühzeitig getroffenen Gegenmaßnahmen blieben erfolglos.

Sechs Jahre funktionierte die Mitregentschaft Heinrichs V. zunächst reibungslos. Nachdem der ältere Bruder Konrad in Italien 1101 starb, war Heinrich V. der unangefochtene Erbe des Deutschen Reiches. Der andauernde Konflikt mit dem Papsttum musste neben den Misserfolgen seines Vaters die Angst Heinrichs V. fördern, seine zukünftige Nachfolge zu verlieren.

Im Jahre 1104 verschlechterte sich das Verhältnis zwischen Heinrich IV. und seinem Sohn Heinrich V. Nachdem der bayrische Graf Sigehard von Burghausen, welcher Heinrich IV. kritisch gegenüber stand, am kaiserlichen Hof erschlagen wurde, erhob sich Heinrich V. zum Anführer einer Verschwörung und einer Rebellion gegen seinen Vater. Dazu kamen noch die verschiedene Aufforderungen Papst Paschalis II. an die Fürsten in Deutschland, sich von Heinrich IV., welchen er mit den Worten perverso capiti bedachte, abzuwenden und zur römischen Kirche zurückzukehren. Diese päpstlichen Schreiben lieferten ein Alibi für den Hochverrat am Kaiser.9 Wies fasst das Vorgehen des Sohnes am Ende des Jahres 1104 wie folgt zusammen: „Unmoralisch war die Tat des Sohnes in jedem Fall, politisch unklug war sie nicht.“10 Und auch Adolf Waas bewertet den Verrat als „geschichtlich notwendig im Interesse des Reiches.“11

Auf der Synode von Quedlinburg und Nordhausen 110512 gab Heinrich V. sich ganz das Ansehen eines gehorsamen und unterwürfigen Sohnes der Kirche. Dagegen spricht allerdings, was er durch die von ihm beeinflusste Fassung der Chronik Ekkeharts von Aura betonen ließ: Ihn habe die Sorge getrieben, was aus dem Reich werden solle, wenn der Vater bald einmal unerwartet sterbe und er, der Sohn, nicht genügend auf die Herrschaft vorbereitet sei, da man ihn nicht mitregieren lasse.13 Bei Verhandlungen im Herbst des Jahres 1105 zwischen Heinrich IV. und Heinrich V. bot der Kaiser an, neben einer Teilung des Reiches dem Sohn die Erbnachfolge zu verbürgen. Angesichts dessen, was dieser dem Vater angetan hatte, ein großzügiges Angebot. Heinrich V. verlangte aber nichts Geringeres als eine Abdankung seines Vaters und die Unterwerfung unter den Apostolischen Stuhl. Aus Briefen Heinrichs IV. an seinen Taufpaten Abt Hugo von Cluny, an den französischen König, an verschiedene sächsische Fürsten und an seinen Sohn selbst wissen wir, was zwischen den Dezembertagen des Jahres 1105 in Mainz, auf Schloss Böckelheim bei Mainz und Ingelheim im Sommer 1106 geschah:14 Nachdem Heinrich V. bei Mainz erneut das Vertrauen seines Vaters gewonnen hatte, setzte er Heinrich IV. über Weihnachten 1105 auf Burg Böckelberg ohne seelischen und geistigen Beistand fest mit dem Ziel, von seinem Vater die Herrschaftsinsignien und seine Unterwerfung unter den Apostolischen Stuhl zu erzwingen. Waas beschreibt den in den Weihnachtstagen 1105 in der kleinen, abgelegenen Burg vom Sohn in strengem Gewahrsam gehaltenen alternden Kaiser als „eines der düstersten Bilder der deutschen Geschichte“.15 Gemäß Carlo Servatius kann anhand der zur Verfügung stehenden Quellen angenommen werden, „dass Heinrich V. vorgeblich unter dem Banner kirchlicher Interessen vom Vater abgefallen war. […] [E]s wird […] allgemein auf die kirchliche Unzulänglichkeit des Kaisers, insbesondere auf die Herbeiführung des Schismas und auf die Exkommunikation verwiesen.“16 In keinem Zeugnis klinge jedoch auch nur leise die Investiturfrage an, weshalb das Investiturproblem aus der Gruppe der Motive Heinrichs V. ausgeschlossen werden könne.

Durch die Gefangenschaft zermürbt, unterwarf sich der Vater am 31. Dezember in Ingelheim seinem Sohn sowie den anwesenden Fürsten und päpstlichen Legaten und erklärte sich bereit, die ihm zur Last gelegten Sünden zu bekennen. Doch Heinrich IV. erhielt nicht die erhoffte gnädige Vergebung, wie sie in Canossa aus der Unterwerfung folgte, sondern ihm wurde zusätzlich „entgegen aller Menschlichkeit“17 die Krone des Reiches abgepresst. Für dieses Machtstreben ohne Menschlichkeit Heinrichs V. findet Ernst Wies einen Vergleich aus der Tierwelt: „Heinrich V. handelte nach der Moral des Wolfsrudels, indem der stärkste Wolf die Pflicht hat, den alt und schwach gewordenen Leitwolf [tot zu beißen], damit das Rudel immer vom stärksten geführt werde.“18

Der Vater verzichtete „freiwillig“ auf Krone und Reich unter dem Zwang der Lage. So kann es als unzweifelhaft gelten, dass der Thronverzicht Heinrichs IV. in Ingelheim mit Gewalt und mit psychisch starkem Druck erreicht wurde. Allerdings kann seine übereilte Preisgabe der königlichen Rechte und die Angst um sein Leben auch als eine Unfähigkeit zu werten sein, weiterhin die Geschicke des Reiches mit ruhiger Nervenkraft und fester Hand zu leiten. Zu einer friedlichen Übergabe, wie es die Vertreter Heinrichs V. gerne gesehen hätten, kam es in jedem Fall nicht. Eine entsprechende Version wurde aber propagandistisch verbreitet, so dass der Vater in seinen Briefen dagegen ankämpfen musste.19

Der Geschichtsschreiber und Zeitzeuge Ekkehard von Aura zeichnet ein anderes Bild der Ereignisse:20 Nach ihm sei die Haft in Böckelheim notwendig gewesen, um sich vor einer weiteren geplanten Hinterlist des Vaters (wie auch diesen vor seinen Feinden) zu schützen. Die Gefangennahme sei in keiner Weise listvoll gewesen. Die Perspektive Ekkehards von Aura kann jedoch nicht als vollkommen objektiv bezeichnet werden, da anzunehmen ist, dass er als Mönch mit der Kurie sympathisierte. Heinrich IV. war ebenfalls unmittelbar in das Geschehen involviert und berichtete sicherlich auch nicht rein objektiv, allerdings begründen Wies und Waas die Korrektheit des Inhalts der Briefe Heinrichs IV. glaubhaft.21

Nachdem Heinrich V. seinen Willen bekommen hatte ließ er seinen Vater mit schwacher Bewachung zurück. Nun bewies Heinrich IV. sein für ihn schon charakteristisches Durchhaltevermögen, welches ihn bereits in Canossa zu einem (Teil-) Erfolg geführt hat. In Briefen des Frühjahres 1106 beklagte er sich vor allem über das ihm zugefügte Unrecht. Den Herrschaftsverzicht von Ingelheim betrachtete er nun als gegenstandslos, da er ihm unter Todesfurcht abgepresst worden sei.22 Zwischen März und August 1106 scharrte Heinrich IV. seine Anhänger um sich. Hierzu ist zu bemerken, dass der Kaiser auch noch zur Zeit des Aufstandes seines Sohnes Heinrich V. in einem Teil der Bevölkerung beliebt war. Durch entscheidende Siege bei Visé und Köln befand er sich im Sommer 1106 auf der Siegerstraße. Anfang August erkrankte Heinrich IV. jedoch schwer und starb am 7. August 1106.

Auf dem Sterbelager sandte er Bischof Burkhard von Münster und seinen Kämmerer Erkembald zu seinem Sohn. Er bat ihn, allen zu verzeihen, die in der Not zu ihm gestanden hatten, und darum, ihn in seinem Dom zu Speyer an der Seite seiner Vorfahren beizusetzen. Zusätzlich ließ er Heinrich V., als Zeichen der Versöhnung, sein Schwert und seinen Ring überreichen. So sandte der Vater seinem Sohn, der ihn um Reich und Krone gebracht hatte, die letzten ihm verbliebenen Herrschaftsinsignien und legitimierte damit dessen Königtum durch väterlichen Segen.

[...]


1 Vgl. Hilsch, Peter, Das Mittelalter – die Epoche, Konstanz/München 2017, S. 79-120.

2 Vgl. Waas, Adolf, Heinrich V. Gestalt und Verhängnis des letzten salischen Kaisers, München 1967, S. 22-24.

3 Siehe dafür beispielsweise Goez, Elke, Papsttum und Kaisertum im Mittelalter (Geschichte Kompakt), Darmstadt 2009, S. 52-62., Bagliani, Agostino, Die römische Kirche 1054–1124. Reform und Erstarken des Papsttums, in: Engels, Ordilo (Hg. dt. Ausg.), Machtfülle des Papsttums (1054–1274) (Die Geschichte des Christentums: Religion, Politik, Kultur, Bd. 5), Freiburg 1994, S. 33-87. oder Wies, Ernst, Kaiser Heinrich IV. Canossa und der Kampf um die Weltherrschaft, Esslingen/München 1996, S. 127-221.

4 Den genannten Briefen kann nach Waas, Heinrich V., S. 14 und Wies, Ernst, Kaiser Heinrich IV. Canossa und der Kampf um die Weltherrschaft, Esslingen/München 1996, S. 234. uneingeschränkt geglaubt werden.

5 Wies, Kaiser Heinrich IV., S. 218.

6 Vgl. Gresser, Georg, Die Synoden und Konzilien in der Zeit des Reformpapsttums in Deutschland und Italien von Leo IX. bis Calixt II. 1049–1123 (Konziliengeschichte, Reihe A: Darstellungen), Paderborn 2006, S. 338-343.

7 Vgl. Czifer, Erich, Der Salier Heinrich IV. Vater-Sohn-Konflikte im Investiturstreit (Diplomarbeit), Wien 2011, S. 93 f.

8 Heinrich IV., Die Briefe Kaiser Heinrichs IV. mit den Quellen zu Canossa, hrsg. v. Erdmann, Carl (Nachdr. d. Ausg. Leipzig 1937), Stuttgart 1978, Nr. 37, S. 47. Vgl auch Meier, Thomas, Die Rebellion Heinrichs V. (1104/06) im Diskurs über Religion und Lüge, in: Hochadel, Oliver/Kocher, Ursula (Hg.), Lügen und Betrügen. Das Falsche in der Geschichte von der Antike bis zur Moderne, Köln/Weimar/Wien 2000, S. 34 f.

9 Vgl. Wies, Kaiser Heinrich IV., S. 221 f.

10 Ebd. S. 223.

11 Waas, Heinrich V., S. 29.

12 Vgl. Gresser, Synoden und Konzilien, S. 353-359.

13 Vgl. Frutolfi et ekkehardi chronica necnon anonymi chronica imperatorum ed. Schmale, Franz-Josef/Schmale-Ott, Irene (ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters, Bd. 15), Darmstadt 1972, S. 226. Vgl auch Waas, Heinrich V., S. 11 f.

14 Die Briefe Kaiser Heinrichs IV. Nr. 34-40.

15 Waas, Heinrich V., S. 16.

16 Servatius, Carlo, Paschalis II. (1099–1118). Studien zu seiner Person und seiner Politik (Päpste und Papsttum, Bd. 14), Stuttgart 1979, S. 187.

17 Wies, Kaiser Heinrich IV., S. 232.

18 Ebd. S. 223.

19 Vgl. Czifer, Der Salier Heinrich IV., S. 101 f.

20 Vgl. Frutolfi et ekkehardi chronica. Außerdem: Vgl. Czifer, Der Salier Heinrich IV., S. 100. und Meier, Thomas, Die Rebellion Heinrichs V. (1104/06) im Diskurs über Religion und Lüge, in: Hochadel, Oliver/Kocher, Ursula (Hg.), Lügen und Betrügen. Das Falsche in der Geschichte von der Antike bis zur Moderne, Köln/Weimar/Wien 2000, S. 41.

21 Siehe Anm. 4.

22 Vgl. dazu auch Meier, Die Rebellion Heinrichs V., S. 39.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die Auswirkungen der politischen Lage im Deutschen Reich auf die Synode von Guastalla (1106)
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Note
2,7
Autor
Jahr
2021
Seiten
17
Katalognummer
V1172278
ISBN (eBook)
9783346594433
ISBN (Buch)
9783346594440
Sprache
Deutsch
Schlagworte
auswirkungen, lage, deutschen, reich, synode, guastalla
Arbeit zitieren
Lukas Palutzki (Autor:in), 2021, Die Auswirkungen der politischen Lage im Deutschen Reich auf die Synode von Guastalla (1106), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1172278

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