Wie kam es dazu, dass Oskar Gröning für seine Taten in Auschwitz so viele Jahre nicht verfolgt wurde? Wie kann es sein, dass Gröning nicht der Einzige ist, der sich im hohen Alter noch vor den Gerichten für seine Taten vor fast 80 Jahren verantworten muss? Der Prozess gegen Oskar Gröning im Jahr 2015 gehört sicherlich zu einem der aufsehenerregendsten Prozesse der letzten Jahre. Grund dafür war nicht nur, dass Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen angeklagt war, sondern auch, dass er bei Beginn des Prozesses bereits 94 Jahre alt war. Die Frage, wieso sich ein 94-jähriger Mann noch für seine Taten als junger Erwachsener verantworten muss, wurde häufig gestellt.
Um die oben gestellten Fragen zu beantworten, wird zunächst darauf eingegangen, inwiefern die Verbrechen aus der NS-Zeit überhaupt aufgearbeitet wurden. Weiterhin wird geklärt, ob der Prozess gegen Gröning eine „Wiedergutmachung“ für ein mögliches Versagen der deutschen Justiz ist. Dabei sind für die Entwicklung des Verfahrens gegen Gröning während der bundesdeutschen Teilung lediglich die Zustände in Westdeutschland relevant. Zudem war der Fall Gröning auch insoweit besonders, als dass seine Handlungen in Auschwitz nicht eindeutig als Beihilfehandlung zu den Tötungen zu qualifizieren waren.
Es wird daher auch auf die Frage eingegangen, ab wann ein Verhalten als strafrechtlich relevante Beihilfe einzuordnen ist. Dabei soll zum einen auf den Vergleich zwischen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Frankfurter Auschwitzprozess von 1969 und der Rechtsprechung von 2016 eingegangen werden, und zum anderen auf die Frage, was als Haupttat im Rahmen des Holocausts zu werten ist.
Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung
B) Oskar Gröning
I) Kindheit (1921 – 1939)
II) NS-Zeit
III) Die Jahre von 1945 bis 2015
C) Verfolgung von NS-Unrecht
I) Die Zeit unmittelbar nach dem Krieg
II) Der Ulmer Einsatzgruppenprozess
III) Die Verjährung von Mord und Totschlagstaten
IV) Der Auschwitzprozess von Frankfurt
V) Das Verfahren gegen John Demjanjuk
D) Die Ermittlungen gegen Oskar Gröning
I) Ermittlungsverfahren von 1977
II) Wiederaufnahmeanregung 2005
III) Wiederaufnahmeanregung von 2011
IV) Ermittlungsverfahren ab 2013
E) Der Prozess vor dem Landgericht Lüneburg
I) Prozessuale Vorfrage
II) Tatvorwurf
1) Teilnahmefähige Haupttat und Beihilfehandlung
(a) Weg des Landgerichts
(b) Einzeltatbezogene Begründung der Haupttat
(i) Rampendienst
(ii) Tätigkeiten in der Häftlingsgeldverwaltung
(iii) Folgen der einzeltatbezogenen Betrachtung
(c) Gesamttatbezogene Begründung der Haupttat
(d) Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Beihilfe
2) Subjektive Voraussetzung
III) Strafe
F) Folgen des Prozesses
I) Revisionsgründe
1) Verfahrensrügen
(a) Verfahrensverzögerung
(b) Kronzeugenregelung
2) Sachrüge
II) Haftfähigkeit
G) Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Verfahren gegen Oskar Gröning im Jahr 2015 vor dem Hintergrund der deutschen Justizgeschichte bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Dabei wird analysiert, ob dieses späte Urteil als Form der Wiedergutmachung für ein langjähriges Justizversagen gewertet werden kann und wie sich die juristische Bewertung von Beihilfehandlungen in Konzentrationslagern über die Jahrzehnte hinweg verändert hat.
- Historischer Kontext der NS-Aufarbeitung und des Justizversagens in der Nachkriegszeit.
- Biografische Hintergründe von Oskar Gröning und seine Rolle in Auschwitz.
- Rechtliche Analyse der Beihilfe zum Mord und der Wandel in der Rechtsprechung (u.a. Frankfurter Auschwitzprozess vs. Demjanjuk-Verfahren).
- Die Entwicklung von der einzeltatbezogenen Betrachtung hin zur gesamttatbezogenen Argumentation.
- Prozessuale Aspekte wie Verjährungsfragen, Revisionsgründe und die Frage der Haftfähigkeit.
Auszug aus dem Buch
B) Oskar Gröning
Wie auch im Verfahren selbst, soll zunächst auf die Person Gröning eingegangen werden und dabei insbesondere dessen Werdegang und die Familiengeschichte. Dabei soll auch sein Verhalten nach seiner Tätigkeit in Auschwitz und die Zeit bis zum Verfahren 2015 beleuchtet werden.
I) Kindheit (1921 – 1939)
Gröning wurde am 10.06.1921 in Nienburg/Weser geboren. Sein Vater war Inhaber eines Stoffgeschäfts; seine Mutter starb als er vier Jahre alt war. Nach Abschluss der mittleren Reife, begann Gröning eine Ausbildung bei der Sparkasse. Gröning war zunächst Mitglied im „Scharnhorst-Bund“, der Jugendorganisation der Organisation „Stahlhelm“, in der auch sein Vater Mitglied war. Dabei handelte es sich um eine radikale Vereinigung, die an der Vernichtung der Weimarer Republik mithalf. Mit der Machtergreifung der NSDAP im Jahr 1933 ging der „Scharnhorst-Bund“ in der „Hitlerjugend“ auf. Seine Familie wies also bereits früh eine nationalsozialistische Überzeugung auf, denn er wurde „erzogen im Geist von Kaisertreue, Uniform, militärischem Drill“.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung: Einführung in das aufsehenerregende Verfahren gegen Oskar Gröning und Darlegung der zentralen Forschungsfrage zur Aufarbeitung von NS-Unrecht durch die deutsche Justiz.
B) Oskar Gröning: Detaillierte Darstellung des persönlichen Werdegangs von Oskar Gröning, von seiner Kindheit und Jugend in der NS-Zeit bis hin zu seiner Tätigkeit in Auschwitz und der Zeit bis zum Prozess.
C) Verfolgung von NS-Unrecht: Analyse der historischen Phasen der juristischen NS-Aufarbeitung, von den Nürnberger Prozessen über den Ulmer Prozess bis hin zu den weichenstellenden Verfahren gegen Demjanjuk.
D) Die Ermittlungen gegen Oskar Gröning: Chronologische Aufarbeitung der langwierigen Ermittlungsverfahren gegen Gröning ab 1977 und der juristischen Probleme bei der Einordnung seiner Handlungen.
E) Der Prozess vor dem Landgericht Lüneburg: Untersuchung des Strafprozesses, des Tatvorwurfs der Beihilfe zum Mord sowie der juristischen Argumentation bezüglich Einzeltat- und Gesamttatbetrachtung.
F) Folgen des Prozesses: Erörterung der eingelegten Revisionen, der verfahrensrechtlichen Rügen und der abschließenden Fragen zur Haftfähigkeit Grönings.
G) Fazit: Resümee über die Bedeutung des Verfahrens als späte Form der Wiedergutmachung und Reflexion über das Versagen und die Lernkurve der deutschen Justiz.
Schlüsselwörter
Oskar Gröning, NS-Aufarbeitung, Auschwitz, Beihilfe zum Mord, Justizversagen, Landgericht Lüneburg, Rechtsprechung, Konzentrationslager, Strafrecht, Demjanjuk-Verfahren, Gesamttat, Verjährung, Revision, nationalsozialistisches Unrecht, Wiedergutmachung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert das Strafverfahren gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning im Jahr 2015 und hinterfragt die Rolle der deutschen Justiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentral sind der historische Umgang der deutschen Justiz mit NS-Tätern, die juristische Definition von Beihilfe zum Mord in Konzentrationslagern und der Wandel der Argumentationslinien der Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob das späte Verfahren gegen Gröning als Wiedergutmachung für ein langes Justizversagen dienen kann und welche rechtlichen Voraussetzungen für die Verurteilung erforderlich waren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch-historische Analyse, die auf der Auswertung von Gerichtsentscheidungen, Literatur und zeitgeschichtlichen Quellen basiert.
Was behandelt der Hauptteil?
Der Hauptteil erörtert die Ermittlungsgeschichte, die unterschiedlichen Etappen der deutschen Justiz in der NS-Aufarbeitung und eine detaillierte Prüfung der Tatvorwürfe und strafrechtlichen Argumentation im Lüneburger Prozess.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie NS-Aufarbeitung, Beihilfe zum Mord, Auschwitz-Prozess, Justizversagen und strafrechtliche Beweiswürdigung beschreiben.
Wie bewertet die Arbeit den Wandel von der Einzeltat- zur Gesamttatbetrachtung?
Die Arbeit beleuchtet, wie der Übergang zur Gesamttatbetrachtung – prominent durch das Demjanjuk-Verfahren beeinflusst – die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen maßgeblich erleichert hat, da eine konkrete Einzeltat nicht mehr zwingend nachgewiesen werden musste.
Welche Rolle spielte die Revision im Fall Gröning?
Die Verteidigung nutzte Revisionen, um Verfahrensverzögerungen und Sachfehler zu rügen, was das Gericht jedoch im Hinblick auf die schwere der Schuld und die rechtliche Einordnung der Beihilfe zurückwies.
- Arbeit zitieren
- Antonia Volhard (Autor:in), 2020, Das Strafverfahren gegen Oskar Gröning. Eine späte Wiedergutmachung des Versagens der deutschen Justiz im Rahmen der Aufarbeitung von NS-Verbrechen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1172324