Ergänzungsbilanzen gehören zu den Steuerbilanzen und dienen der laufenden Gewinnermittlung. Das Handelsrecht kennt keine Ergänzungsbilanzen. Ergänzungsbilanzen existieren nur bei Personenhandelsgesellschaften nicht bei Kapitalgesellschaften. Grund hierfür ist, dass KapG selbst das Subjekt der Besteuerung
darstellen. Dagegen müssen bei einer PersG die einzelnen Gesell-schafter die Einkünfte der Steuer unterwerfen. Deshalb sind evtl. Ergänzungsbilanzen aufzustellen, um eine sachgerechte Versteuerung der von der PersG erzielten Einkünfte bei den Gesell-schaftern sicherzustellen. Die Ergebnisse der Ergänzungsbilanzen sind in voller Höhe dem betreffenden Gesellschafter zuzuordnen. Zusammen mit seinem anteiligen Ergebnis der StB der Gesellschafte bildet es seinen steuerlichen Gewinnanteil i.S.d. § 15 Abs. 1.
S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG.
Ergänzungsbilanzen sind strikt von Sonderbilanzen zu unter-scheiden. Sie weisen keine WG des Gesellschafter aus, sondern es erscheinen nur seine Mehr- oder Minderaufwendungen, die sich nicht in seinem in der Gesamthandsbilanz ausgewiesenen Kapital- konto niederschlagen.
Strittig ist, ob Ergänzungsbilanzen lediglich rechnerische Korrekturposten zur Gesamthandsbilanz, Anteile an den WG des Gesellschaftsvermögens oder die Beteiligung an der PersG ausweisen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhof erwirbt der Käufer des Mitunternehmeranteils, Anteile an den einzelnen zum GesVermögen der PersG gehörende WG.
Unstrittig ist, dass Ergänzungsbilanzen die Wertansätze der WG des GesVermögens in der StB korrigieren, und sich der Buchwert eines WG aus dem Wert der StB zuzüglich dem Wert aus der
Ergänzungsbilanz zusammensetzt, und dass das Kapitalkonto der Ergänzungsbilanz zum Kapitalkonto i.S.d. des § 15a EStG eines Mitunternehmers zählt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Gesellschafterwechsel bei einer bestehenden Personengesellschaft
2.1. Anteilserwerb bei positivem Kapitalkonto
2.1.1. Kaufpreis entspricht dem Buchwert des Kapitalkontos
2.1.2. Kaufpreis übersteigt den Buchwert des Kapitalkontos
2.1.3. Kaufpreis liegt unter dem Buchwert des Kapitalkontos
2.2. Anteilserwerb bei negativem Kapitalkonto
2.3. Fortschreibung der Ergänzungsbilanzen
2.3.1. Absetzung für Abnutzung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern
2.3.2. Geringwertige Wirtschaftsgüter
2.3.3. Teilwertabschreibungen
2.3.4. Immaterielle Wirtschaftsgüter
3. Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft i.S.d. § 24 UmwStG
3.1. Einbringung zum Buchwert
3.1.1. Buchwertansatz in der Gesamthandsbilanz
3.1.2. Teilwertansatz in der Gesamthandsbilanz
3.2. Einbringung zu einem Zwischenwert
4. Inanspruchnahme personenbezogener Steuervergünstigungen durch einzelne Gesellschafter
4.1. Degressive Absetzung für Abnutzung beweglicher Wirtschaftsgüter
4.2. Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
4.2.1. Degressive Absetzung für Abnutzung
4.2.2. Lineare Absetzung für Abnutzung
4.3. Rücklage nach § 6b EStG
4.3.1. Übertragung aus Gesamthandsvermögen auf die Gesellschaft
4.3.2. Übertragung aus Gesamthandsvermögen auf den Gesellschafter
4.3.3. Übertragung vom Gesellschafter auf Gesamthandsvermögen
5. Kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die steuerliche Funktion und Notwendigkeit von Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften, insbesondere im Kontext von Gesellschafterwechseln, Einbringungsvorgängen und der Inanspruchnahme personenbezogener Steuervergünstigungen.
- Grundlagen und Notwendigkeit von Ergänzungsbilanzen
- Einfluss von Kaufpreisabweichungen zum Kapitalkonto beim Gesellschafterwechsel
- Steuerliche Konsequenzen bei Einbringung von Betrieben nach § 24 UmwStG
- Handhabung personenbezogener Steuervergünstigungen wie AfA und § 6b EStG
- Kritische Analyse der mangelnden gesetzlichen Definitionen und Verteilungsmethoden
Auszug aus dem Buch
2.1.2. Kaufpreis übersteigt den Buchwert des Kapitalkontos
Enthalten die WG stille Reserven und/oder ist ein Geschäfts- oder Firmenwert vorhanden, dann erfolgt die Veräußerung zu einem Kaufpreis der über dem veräußerten Kapitalkonto liegt. In Höhe des Mehrbetrags liegen für den Erwerber zusätzliche AK, für die von ihm anteilig erworbenen WG des GesVermögens vor. Diese spiegeln sich allerdings nicht in seinem Kapitalkonto wieder, da es sich nicht um AK des Gesamthandsvermögens handelt, und das in der Gesamthandsbilanz ausgewiesene Kapitalkonto repräsentiert lediglich den BW. Des Weiteren würde ein höherer Kapitalausweis des Neu-Gester dazu führen, dass der Beteiligungswert der verbleibenden Gester gesunken wäre. Der neu eintretende Gester muss jedoch seinen Anteil mit den von ihm aufgewendeten AK aktivieren, und daher ist der Mehrbetrag in einer für den Erwerber zwingend aufgestellten positiven Ergänzungsbilanz als aktives Mehrkapital auszuweisen. Weiterhin kann auf die Erstellung einer Ergänzungsbilanz nicht verzichtet werden, da der Veräußerer die aufgedeckten stillen Reserven bereits versteuert hat, daher muss der Neu-Gester bei einer Weiterveräußerung des MU-Anteils oder bei Realisierung der stillen Reserven der übrigen WG, diese nicht nochmals versteuern. Die Werte aus der Ergänzungsbilanz werden dann entsprechend gewinnmindernd aufgelöst.
Der Mehrbetrag ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und dem BW des übernommenen Kapitalkontos. Dieser ist auf die einzelnen bilanzierten immateriellen und materiellen WG und die nicht bilanzierten immateriellen WG („modifizierte Stufentheorie“) des Gesamthandsvermögens, unter Aufdeckung der stillen Reserven, bis zur Höhe des Teilwerts zu verteilen. Ein nach der Aufteilung verbleibender Mehrbetrag ist als GoF auszuweisen. Die Zuweisung stiller Reserven auf selbst hergestellte immaterielle WG oder einen originären GoF verstößt nicht gegen das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG, da der Gester Bruchteile an den WG entgeltlich erworben hat. Die Mehrwerte sind in den Folgejahren gewinnmindernd, entsprechend dem Verbrauch oder Abgang der WG aufzulösen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Definition und steuerliche Einordnung von Ergänzungsbilanzen als Korrekturposten bei Personenhandelsgesellschaften.
2. Gesellschafterwechsel bei einer bestehenden Personengesellschaft: Analyse der steuerlichen Konsequenzen und Bilanzierung bei Anteilserwerben, die vom Buchwert des Kapitalkontos abweichen.
3. Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft i.S.d. § 24 UmwStG: Darstellung der erfolgsneutralen Aufdeckung stiller Reserven und deren korrespondierender Abschreibung.
4. Inanspruchnahme personenbezogener Steuervergünstigungen durch einzelne Gesellschafter: Untersuchung der Anwendung von personenbezogenen Steuerprivilegien wie degressiver AfA oder § 6b EStG auf die Ergänzungsbilanz.
5. Kritische Würdigung: Diskussion der fehlenden gesetzlichen Grundlagen sowie der methodischen Uneinigkeit bei der Verteilung von Mehrbeträgen.
Schlüsselwörter
Ergänzungsbilanz, Personengesellschaft, Steuerbilanz, Gesellschafterwechsel, Kapitalkonto, stille Reserven, Umwandlungsteuergesetz, Buchwert, Teilwert, AfA, § 6b EStG, Anschaffungskosten, Stufentheorie, Mehrkapital, Sonderbetriebsvermögen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Behandlung von Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften, insbesondere wie diese genutzt werden, um individuelle Anschaffungskosten von Gesellschaftern korrekt abzubilden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zu den zentralen Themen gehören Gesellschafterwechsel, die Einbringung von Betriebsvermögen sowie die Anwendung personenbezogener Steuervergünstigungen unter Berücksichtigung von Ergänzungsbilanzen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die steuerliche Handhabung und Notwendigkeit von Ergänzungsbilanzen theoretisch herzuleiten und die praktischen Auswirkungen anhand von Fallbeispielen zu verdeutlichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse und der Auswertung der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie einschlägiger Steuergesetze.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Aufstellung und Fortschreibung von Ergänzungsbilanzen bei Anteilsveräußerungen, Einbringungen und der spezifischen Anwendung von Absetzung für Abnutzung sowie Rücklagen nach § 6b EStG.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Ergänzungsbilanz, Gesamthandsbilanz, Kapitalkonto, Stufentheorie, stille Reserven und das Umwandlungsteuergesetz geprägt.
Wie unterscheidet sich die Behandlung bei positivem gegenüber negativem Kapitalkonto?
Bei einem positiven Kapitalkonto spiegeln sich Mehrwerte in einer positiven Ergänzungsbilanz wider. Bei einem negativen Kapitalkonto muss bei fehlenden stillen Reserven ein aktiver Ausgleichsposten gebildet werden, der durch künftige Gewinne realisiert wird.
Warum ist die Verteilung des Mehrbetrags auf Wirtschaftsgüter strittig?
Es existieren unterschiedliche Auffassungen in der Literatur (z.B. Stufentheorie vs. modifizierte Stufentheorie), wie Mehrbeträge bei einem Anteilserwerb korrekt auf die stillen Reserven der einzelnen Wirtschaftsgüter und den Geschäfts- oder Firmenwert zu verteilen sind.
Welche Bedeutung hat das Umwandlungsteuergesetz für die Arbeit?
Das Umwandlungsteuergesetz ist insbesondere für Einbringungsvorgänge zentral, da es Rahmenbedingungen für die steuerneutrale oder steuerpflichtige Übertragung von Betrieben und Mitunternehmeranteilen vorgibt.
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- Nicole Bauer (Author), 2007, Ergänzungsbilanzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117243