Die vorliegende Hausarbeit um „Rechtsgeltung durch Sanktion (en)“ am Beispiel des Denkgebäudes von Karl Emil Maximilian Weber (kurz: Max Weber, 1864-1920) versteht sich vordergründig als rechtssoziologische mit Bezügen zur Rechtswissenschaft (Rechtsdogmatik), Rechtsphilosophie und zu den Sozialwissenschaften, wenngleich hier auf den ersten (theoretischen) Blick eine disziplinäre Verortung des Problems etwa in dem Bezug von Recht (swissenschaft) und Politik(wissenschaft) sinnvoller erscheint.
Hier soll vorexerziert werden, dass die sozialwissenschaftlichen Methoden durchaus individuell angestrichen werden können, also ein methodischer Individualismus nach Wittgenstein angewendet werden kann, zumal wir uns im sozialwissenschaftlichen Bereich (zu dem ich auch die Politikwissenschaft zähle), eher auf Feldwegen (Heidegger) befinden, auf denen wir die Spuren unserer „Disziplin“ immer wieder neu suchen, wenn wir einer bestimmten Fragestellung entgegengehen. Deshalb wird hier zunächst auch ein Versuch unternommen, die Rechtssoziologie in ihrem Verhältnis zu Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaften wissenschaftstheoretisch zu verorten, bis ich dann bald schon auf die rechtssoziologischen Theorien über die Geltungsgründe des positiven Rechts zu sprechen komme und mich dabei kritisch-konstruktiv mit den Lehren einiger Klassiker der Rechtssoziologie wie den beiden Zeitgenossen Webers Eugen Ehrlich (1862-1922) und Emil Durkheim (1858-1917) auseinandersetzen. Es geht mir darum, ihre Erkenntnisse bezüglich unserer Problemstellung auch vor dem Hintergrund aktuell diskutierter Theorien, wie die von Niklas Luhmann oder Jürgen Habermas, welcher sich v.a. des Diskursmodells bedient, zu untersuchen. Danach stelle ich den historisch erwachsenen Aufgaben der Rechtssoziologie die zentralen Ergebnisse aus dem Leben und Werk von Max Weber als Soziologen und Juristen gegenüber, um schließlich nach seiner heutigen Wirkkraft für den Zweig der Politikwissenschaft und die Entwicklungsperspektive der Rechtssoziologie insgesamt zu fragen.
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Vorbemerkungen/ Zielstellung
- Exkurs: Von den Wurzeln der Rechtssoziologie bis zu ihren heutigen Schwierigkeiten, sich zu etablieren
- § 2 Vorstellung Max Webers und seines rechtssoziologischen Denkgebäudes
- I. Das Leben und Werk des Karl Emil Maximilian Weber für die (Weiter-) Entwicklung der Rechtssoziologie
- II. Webers Beitrag zum Verständnis von „Recht“ und „Soziologie“ oder über die Bedeutung von Sanktion (en)
- 1. Terminologische Klärungen zu den Gründen einer Normbefolgung
- 1.1 Soziologische Anschauung Webers und das Problem des Rechtspositivismus
- 1.2 Webers juristische Rechtsauffassung
- 1.3 Fließende Übergänge zwischen Konvention, Sitte und Recht: Webers Begriff der Ordnung
- 2. Zusammenfassung der Ergebnisse zu Webers Rechtssoziologie
- § 3 Entwicklungsperspektiven für die Rechtssoziologie und Kritische Würdigung der Theorien Webers
- I. Über Geltung und Glauben in Webers Herrschaftssoziologie
- II. Zusammenfassung und Rückwirkungen für seinen Rechtsbegriff
- III. Das Verhältnis Gewalt und Politik oder über Formen der Wirklichkeit von Recht/Rechtsordnungen
- IV. Fazit - Schlussfolgerungen und aktuelle Wirkkraft dieser Überlegungen zu: „Rechtsgeltung durch Sanktion(en)“
- V. Literaturauswahl/ Bibliographie
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit untersucht die Rechtsgeltung durch Sanktionen am Beispiel des Denkens von Max Weber. Sie befasst sich mit der Rechtssoziologie und ihren Verbindungen zu Rechtswissenschaft, Rechtsphilosophie und Sozialwissenschaften. Der Fokus liegt auf der Schnittstelle von Recht und Politik, wobei die Bedeutung des Rechts für das soziale Zusammenleben und die Herausforderungen einer pluralistischen Gesellschaft im 21. Jahrhundert beleuchtet werden.
- Die Ordnungsfunktion des Rechts in der Gesellschaft
- Die Befriedungsfunktion des Rechts als Mittel zur Konfliktlösung
- Die Akzeptanzfunktion des Rechts und die Bedeutung von materieller Gerechtigkeit
- Die Rolle der Sanktionen in der Rechtsgeltung
- Die Entwicklungsperspektiven der Rechtssoziologie im Kontext des Werkes von Max Weber
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Zielstellung der Arbeit und die Bedeutung des Rechts für die Gesellschaft. Es wird auf die Ordnungs-, Befriedungs- und Akzeptanzfunktion des Rechts eingegangen und die Herausforderungen des Rechts in einer modernen, komplexen Gesellschaft aufgezeigt. Das zweite Kapitel widmet sich Max Weber und seinem rechtssoziologischen Denkansatz. Es wird sein Leben und Werk im Kontext der Rechtssoziologie dargestellt, sowie seine Definition von „Recht“ und „Soziologie“ und die Rolle von Sanktionen in diesem Zusammenhang. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Entwicklungsperspektive der Rechtssoziologie und einer kritischen Würdigung der Theorien von Max Weber. Es werden seine Ansichten zur Geltung und zum Glauben in der Herrschaftssoziologie, sowie das Verhältnis von Gewalt und Politik im Kontext von Recht und Rechtsordnungen untersucht.
Schlüsselwörter
Rechtssoziologie, Max Weber, Sanktionen, Rechtsgeltung, Ordnungsfunktion, Befriedungsfunktion, Akzeptanzfunktion, Rechtsordnung, Gesellschaft, Politik, Herrschaftssoziologie.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht Max Weber unter Rechtsgeltung?
Weber betrachtet Recht soziologisch als eine Ordnung, deren Einhaltung durch die Chance eines Zwanges (Sanktion) durch einen spezifischen Stab von Menschen garantiert wird.
Welche Rolle spielen Sanktionen für die Geltung von Normen?
Sanktionen sind das äußere Merkmal, das Recht von bloßer Sitte oder Konvention unterscheidet. Die Androhung von Gewalt oder Strafe sichert die Befolgung der Normen.
Wie unterscheidet Weber zwischen Sitte, Konvention und Recht?
Die Übergänge sind fließend. Während Sitte auf Gewohnheit beruht und Konvention auf sozialer Missbilligung, basiert Recht auf einem staatlich organisierten Zwangsapparat.
Was ist Webers Beitrag zur Rechtssoziologie?
Er etablierte eine wertfreie, verstehende Soziologie des Rechts, die die faktische Wirksamkeit von Rechtsordnungen im sozialen Handeln untersucht.
Wie hängen Recht und Herrschaft bei Weber zusammen?
Recht ist oft ein Instrument der Herrschaft. Die Legitimität einer Herrschaftsordnung stützt sich häufig auf den Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen.
- Citar trabajo
- Diplom-Pädagoge Deniz Düzel (Autor), 2004, Rechtsgeltung durch Sanktion(en) - Das Beispiel Max Weber, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117305