Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gründungsprozess und Strukturen einer GmbH


Hausarbeit, 2011

23 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Gründung einer GmbH
2.1 Der Gründungsprozess einer GmbH
2.1.1 Der Gründungsprozess einer GmbH in Anlehnung an das Drei-Phasen-Modell von Klandt
2.1.2 Spezielle Gründungsphasen einer GmbH
2.2 Rechtsform und rechtliche Struktur der GmbH

3 Grundlegende Strukturen einer GmbH
3.1 Organe der GmbH
3.2 Stammkapital und Gründungskosten
3.3 Haftungsangelegenheiten
3.4 Die Geschäftsführung der GmbH
3.4.1 Der Geschäftsführer der GmbH
3.4.2 Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers
3.4.2.1 Allgemeine Aufgaben und Pflichten
3.4.2.2 Innenverhältnis und Außenverhältnis
3.4.2.3 Besondere Pflichten zum Schutz des Unternehmens
3.4.3 Die Haftung des Geschäftsführers der GmbH

4 Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Gründungsprozess nach Klandt

Abbildung 2: Leitungsbefugnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Gesellschaften mit beschränkter Haftung wurden in Deutschland erstmals durch das am 20. April 1892 erlassene „Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ (GmbHG) als vollkommen neues gesellschaftsrechtliches Institut ermöglicht. Mit der GmbH sollte eine Rechtsform der Gesellschaft geschaffen werden, welche sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen richtet und bei der die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden konnte. Darüber hinaus sollten die Gesellschafter von der komplizierten Gründung und Verwaltung der in ihren Ursprüngen bis auf das römische Recht zurückgehenden Aktiengesellschaft (AG) befreit werden. Ebenso hinderte das höhere Mindestgrundkapital der AG bis dahin viele Unternehmer daran, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Die AG war bis dato die einzige Gesellschaftsform, welche für alle gesetzlich zugelassenen wirtschaftlichen Zwecke gewählt und bei der gleichzeitig die Haftung auf das Gesellschaftskapital beschränkt werden konnte.1 Die GmbH sollte zwischen den Personengesellschaften oHG und KG sowie der AG angesiedelt sein und die Vorteile beider Gesellschaftsformen miteinander verbinden. Gingen die Überlegungen zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens noch dahin, eine neue Personengesellschaft mit Haftungsbeschränkung zu schaffen, konnte sich schließlich die Konzeption durchsetzen, die GmbH als Kapitalgesellschaft mit starker personalistischer Prägung auszugestalten.2 Entscheidend für die Schaffung der Rechtsform GmbH war dabei, dass mit dieser Unternehmensform berücksichtigt werden sollte, dass das unternehmerische Handeln zahlreichen Risiken unterworfen ist und für Selbständig schnell in den Ruin führen kann. Grundlegend für eine GmbH ist dabei die Überlegung, dass mit dieser Rechtsform Risiken deutlich reduziert werden sollen. Im Folgenden geht es, angelehnt, an den Grundgedanken der Gründung einer GmbH, um die Darstellung der Gründung und der wesentlichen Strukturen einer GmbH. Dabei soll aufgezeigt werden, worin diese Reduzierung von Risiken besteht und wie sich diese Reduzierung explizit in den Strukturen der GmbH zeigt.

Im Folgenden geht es zunächst um eine kurze Darstellung der Gründung einer GmbH, angelehnt an die Phasen einer Gründung und die speziellen Phasen der Gründung, die für eine GmbH relevant sind (Kapitel 2). In Kapitel 3 stehen dann die grundlegenden Strukturen und Inhalte einer GmbH im Mittelpunkt, die bei einer Gründung zu berücksichtigen sind. Dabei geht es zentral um die Leitung der Gesellschaft durch den Geschäftsführer, wobei in diesem Schwerpunkt des Kapitel 3 die Überlegungen zur Haftung und des damit verbundenen reduzierten Risikos der Geschäftsführung bzw. der Unternehmensgründung berücksichtigt werden.

Eine kurze Schlussbetrachtung beendete die Arbeit (Kapitel 4).

2 Gründung einer GmbH

2.1 Der Gründungsprozess einer GmbH

2.1.1 Der Gründungsprozess einer GmbH in Anlehnung an das Drei-Phasen-Modell von Klandt

Der Gründungsprozess für eine GmbH kann in Anlehnung Klandt in drei Phasen unterschieden werden. Die Abbildung 1 gibt diese Phasen grafisch wieder.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Gründungsprozess nach Klandt

Quelle: Eigene Darstellung.

Zur Vorgründungsphase, die auch alsSeed-Phasebezeichnet wird, werden alle Aktivitäten gezählt, die der Vorbereitung der Gründung einer GmbH dienen. In der Vorgründungsphase geht es darum, diejenigen Schritte in die Wege zu leiten, die notwendig sind, um eine Geschäftstätigkeit für eine GmbH überhaupt aufnehmen zu können. Ausgangspunkt ist eine konkrete Geschäftsidee, die als Grundlage für verschiedene Analyse- und Sondierungsaktivitäten dient. Dazu gehören in erster Linie die Erstellung eines Business-Plans, die Durchführung von Marktanalysen sowie die Suche nach potenziellen Kapitalgebern. Darüber hinaus wird in dieser Phase auch Forschungs- und Entwicklungsarbeit betrieben, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der spezifischen Geschäftsidee steht. Die in dieser Phase getroffenen Entscheidungen sind dabei von zentraler strategischer Bedeutung für die Unternehmensgründung, da neben der Festlegung in welcher Branche und mit welchen Produkten bzw. Dienstleistungen das Unternehmen operieren soll, auch eine Vorstrukturierung hinsichtlich der Frage, welche Gestalt und Größe sowie welchen Standort und welche Rechtsform das Unternehmen aufweisen soll, vorgenommen wird.3

An die Vorgründungsphase schließt sich die eigentliche Gründungsphase (oder auchStart-up-Phase) für die GmbH an. Hierzu gehören auf zum einen formal-rechtliche Schritte wie zum Beispiel der Eintrag ins Handelsregister oder die Anfertigung einer Satzung. Zum anderen geht es darum die zuvor vorgenommenen Planungen mit dem Ziel eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit in der Praxis umzusetzen. Konkret bedeutet dies, dass Produktionsstätten eingerichtet, geeignete Mitarbeiter eingestellt und erste Kunden gewonnen werden müssen. Parallel hierzu sind zudem Maßnahmen durchzuführen, die dabei helfen können, das Unternehmen bekannt zu machen. An dieser Stelle lassen sich erste Rückschlüsse ziehen, inwieweit die Vorgründungsphase angemessen absolviert wurde.4

Sind die Geschäftsaktivitäten der GmbH aufgenommen, folgt die Frühentwicklungsphase (oder auchEarly-Stage-Phase), in der das Unternehmen eine erste Wachstumsphase durchläuft. Gemeinhin wird das betreffende Produkt bzw. die Dienstleistung auf breiter Basis in den Markt eingeführt, sodass die Chance besteht, kontinuierliche Umsätze generieren zu können.5 Das anvisierte Ziel in dieser Phase ist es, den Break-even-Punkt zu erreichen, bei welchem die gesamten Ausgaben von den gesamten Einnahmen abgedeckt werden.6 Von entscheidender Bedeutung für die Erreichung dieses Ziels ist vor allem eine Fokussierung auf Vertriebs- und Marketingstrategien, da nur mit diesen Instrumenten eine substanzielle Etablierung des Unternehmens am Markt erreicht werden kann.7 In diesem Kontext ist insbesondere der Aufbau verlässlicher, d. h. langfristiger und wertvoller Kundenbeziehungen anzustreben. Des Weiteren ist dafür Sorge zu tragen, dass die Produktion bei einer ansteigenden Nachfrage angepasst und gegebenenfalls auf eine Massenproduktion umgestellt werden kann.8

2.1.2 Spezielle Gründungsphasen einer GmbH

Die Gründung einer GmbH kann aber auch speziell auch angelehnt an die speziellen Implikationen der rechtlichen Grundlagen einer GmbH in drei Phasen unterteilt werden, wie dies z.B. Jula vorgenommen wird. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Vorgründungsgesellschaft und der GmbH in Gründung. Eine Vorgründungsgesellschaft entsteht dabei vor der eigentlichen Gründung der GmbH durch den Entschluss der zukünftigen Gesellschafter eine GmbH zu gründen. Zweck dieser Vorgründungsgesellschaft ist es eine GmbH zu gründen.9 Rechtlich gesehen handelt es sich bei dem gemeinsamen Entschluss der Gesellschafter um einen sogenannten Rechtsbindungswillen, wobei durch Abrede ein Gesellschaftsverhältnis entstanden ist. Neben der eigentlichen Vorbereitung der Gründung kann bei dieser Vorgründungstätigkeit aber auch bereits eine erste Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen.10 Für die rechtlichen Belange der Vorgründungsgesellschaft gilt das GmbH-Recht nicht, vielmehr kann die Vorgründungsgesellschaft z.B. eine GbR darstellen oder eine OHG. Dabei gilt dann das Recht dieser Rechtsform.11

Die eigentliche Grundlage für die wirkliche Gründung der GmbH wird dann durch den Status „GmbH in Gründung“ vorbereitet. Diese GmbH in Gründung entsteht durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages.12 Bei der Vor-GmbH handelt es sich um ein rechtsfähiges Rechtssubjekt. Haftungsfragen werden hier aber anders gehandhabt wie bei einer GmbH. Geschäftführer, die für die Gesellschaft tätig werden, haften für die Verbindlichkeiten im Außenverhältnis unbeschränkt. Gesellschafter haften ebenfalls unbeschränkt, wobei sich diese Haftung nach ihrem Beteiligungsverhältnis richtet. Diese Haftungsregelungen erlöschen, wenn die GmbH in das Handelsregister eingetragen wird.13

2.2 Rechtsform und rechtliche Struktur der GmbH

Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person. Gem. § 13 Abs. 1 GmbHG hat sie selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Damit ist sie selbst rechts- und gem. § 50 Abs. 1 ZPO auch parteifähig. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 InsO ist sie darüber hinaus selbst insolvenzfähig.14

Als Kapitalgesellschaft hat sie ein von dem Vermögen der Gesellschafter getrenntes Gesellschaftsvermögen. Jeder Gesellschafter beteiligt sich mit seiner Stammeinlage am Gesellschaftsvermögen. Dies bedeutet, das die Gesellschafter nach §§ 29 Abs. 1 und 3, 46 Nr. 1 auch Anspruch auf den im Rahmen der Geschäftstätigkeit der GmbH erzielten Jahresüberschuss haben. Die Geschäftsanteile der GmbH sind nicht an der Börse handelbar. Sie sind frei übertragbar. Im Gegensatz zu den Personengesellschaften ist die GmbH als Kapitalgesellschaft vom Bestand ihrer einzelnen Mitglieder unabhängig und hat eine eigenständige Organisation mit verselbständigten Organen.15

Die GmbH ist nach § 13 Abs. 3 GmbHG eine Handelsgesellschaft i.S. des § 6 Abs. 1 HGB. Sie ist damit bereits kraft ihrer Rechtsform Kaufmann i.S. des HGB, und zwar unabhängig davon, ob ihr Unternehmen auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist oder nicht.16 Die GmbH kann gem. § 1 GmbHG grundsätzlich zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, der gewerblich oder auch nichtgewerblich sein kann, errichtet werden.17 Jedoch gibt es gewisse Regelungen der Wirtschaftsaufsicht sowie des beruflichen Standesrechts, welche die Wahl der GmbH als Rechtsform eines gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses verbieten. Dies gilt insbesondere im Bereich der Hypotheken- und Schiffskreditbanken, der Bausparkassen, der Versicherungen, der Apotheken, der gewerbsmäßigen Versteigerung von fremden Sachen und von Grundstücken sowie für bestimmte, in der Regel freiberufliche Tätigkeiten.18

Die GmbH gleicht daher dogmatisch und systematisch eher der AG als einer Personengesellschaft, wobei die rechtliche Ausgestaltung der GmbH deutlich weniger streng ist als bei der AG. Dies äußert sich insbesondere in einer einfacheren und billigeren Gründung, in weniger aufwendigen Kontrollen, einer zumeist geringeren Anzahl von Gesellschaftern bis hin zu Einmanngesellschaften, einem niedrigeren Mindeststammkapital, Gesellschafterbeschlüssen auch ohne Versammlung und ohne Hinzuziehung eines Notars, und schließlich einem regelmäßig nur fakultativen Aufsichtrat.

[...]


1 Vgl. Baumbach/Hueck/Fastrich 2006, Rn. 1 f.

2 Vgl. Hachenburg/Ulmer 1997, Rn. 1 ff.

3 Vgl. Klandt, 2005, S. 53.

4 Vgl. Klandt, 2005, S. 53-54.

5 Vgl. Klandt, 2005, S. 54.

6 Zur Break-Even-Analyse vgl. Klandt (2006), S. 267 f.; Meffert/Burmann/Kirchgeorg (2008), S. 432 f.

7 Zu den Grundsätzen von Marketingstrategien vgl. ausführlich Meffert/Burmann/Kirchgeorg (2008), S. 282-323

8 Vgl. Klandt, 2005, S. 54.

9 Vgl. Jula, 2009, S. 28.

10 Vgl. Jula, 2009, S. 28.

11 Vgl. Jula, 2009, S. 28-29.

12 Vgl. Jula, 2009, S. 29.

13 Vgl. Melchert, 2010, S. 6.

14 Vgl. Schmidt, 2002, § 33 I 2a.

15 Vgl. Werner/Saenger, 2008, S. 591.

16 Vgl. Raiser/Veil, 2005 § 25 Rn. 1.

17 Baumbach/Hueck/Fastrich, 2006, Rn. 21.

18 Vgl. Schmidt, 2002, § 33 I 1b

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gründungsprozess und Strukturen einer GmbH
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
2,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
23
Katalognummer
V1174255
ISBN (eBook)
9783346594815
ISBN (Buch)
9783346594822
Sprache
Deutsch
Schlagworte
GmbH
Arbeit zitieren
Jonas Dorn (Autor:in), 2011, Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gründungsprozess und Strukturen einer GmbH, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1174255

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