Wie versuchte man zu Beginn des 20. Jahrhundert, die Gruppe von Menschen, welche als „Zigeuner“ bezeichnet wurden, als eigenes „Volk“ und „Rasse“ zu kategorisieren, beziehungsweise zu definieren? Dabei soll untersucht werden welche „Kategorien“ entscheidend waren – das heißt inwiefern angeborene und äußere Erscheinungsmerkmale, biologische oder soziale Aspekte eine Rolle gespielt haben. Um die Frage zu beantworten, werden zwei Quellen näher betrachtet: Zum einen das Zigeuner-Buch von Alfred Dillmann aus dem Jahr 1905 und zum anderen das von Friedrich Wilhelm Brepohl geschriebene Die Zigeuner nach Geschichte, Religion und Sitte aus dem Jahr 1909.
Bereits seit Jahrhunderten wurden immer wieder höchst unterschiedliche Gruppen von Behörden und Regierungen als „Zigeuner“ bezeichnet . Und auch noch in der heutigen Zeit wird der Begriff gelegentlich verwendet, um über Sinti und Roma zu sprechen, obwohl er noch immer eng verwoben ist mit rassistischen Vorurteilen. Unter anderem als kriminell, unzivilisiert, betrügerisch, lernfähig und nicht lernfähig wurden die „Zigeuner“, im Laufe der Zeit charakterisiert. Diese Arbeit soll sich mit der Charakterisierung der „Zigeuner“ in einer Zeit beschäftigen, in welcher bereits bestehende Vorurteile über sie auf den Beginn des modernen Rassismus prallten. Wer also sind die Menschen, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts als „Zigeuner“ bezeichnet wurden? Oder wer sollten sie sein?
In der aktuellen Forschungsdiskussion herrscht über diese Frage noch immer Uneinigkeit. Während Historiker wie Wolfgang Wippermann und Marion Bonillo die Auffassung vertreten, dass die „Zigeuner“ als einheitliche Gruppe die „rigide Minderheitspolitik des Kaiserreichs“ ertragen mussten , unterscheidet Michael Zimmermann in seinem Buch „Rassenutopie und Genozid“ zwischen einem Zigeunerbegriff, welcher mit Kategorien wie „Volk“ und „Rasse“ agiert, und einem zweiten, welcher sich nicht auf angeborene Merkmale bezieht, sondern als „soziographische“ Kategorie zu verstehen sei – auf das ‚Umherziehen‘‚ ohne festen Wohnsitz‘. Derselben Ansicht ist auch Leo Lucassen, welcher auf Grundlage des Zigeuner-Buches von Alfred Dillmann auch von einer differenzierteren Bezeichnung ausgeht, indem er zwischen „Zigeunern“ und „nach Zigeunerart herumziehenden Personen“ unterscheidet . Auch Karola Fings vertritt diesen Standpunkt, indem sie ihr Augenmerk auf die nicht-sesshafte Lebensform als entscheidendes Merkmal in der Charakterisierung der „Zigeuner“ legt .
Gliederung
1. Einleitung 2
2. Historischer Kontext 5
3. Textanalysen 8
3.1 Das Zigeuner-Buch von Dillmann 8
3.2. Die Zigeuner nach Geschichte, Religion und Sitte von Brepohl 12
3.3. Dillmann und Brepohl im Vergleich 16
4. Fazit 18
5. Bibliographie 21
1. Einleitung
Bereits seit Jahrhunderten wurden immer wieder höchst unterschiedliche Gruppen von Behörden und Regierungen als „Zigeuner“1 bezeichnet2. Und auch noch in der heutigen Zeit wird der Begriff gelegentlich verwendet, um über Sinti und Roma zu sprechen, obwohl er noch immer eng verwoben ist mit rassistischen Vorurteilen. Unter anderem als kriminell, unzivilisiert, betrügerisch, lernfähig und nicht lernfähig wurden die „Zigeuner“, im Laufe der Zeit charakterisiert. Diese Arbeit soll sich mit der Charakterisierung der „Zigeuner“ in einer Zeit beschäftigen, in welcher bereits bestehende Vorurteile über sie auf den Beginn des modernen Rassismus prallten. Wer also sind die Menschen, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts als „Zigeuner“ bezeichnet wurden? Oder wer sollten sie sein?
In der aktuellen Forschungsdiskussion herrscht über diese Frage noch immer Uneinigkeit. Während Historiker wie Wolfgang Wippermann3 und Marion Bonillo4 die Auffassung vertreten, dass die „Zigeuner“ als einheitliche Gruppe die „rigide Minderheitspolitik des Kaiserreichs“ ertragen mussten5, unterscheidet Michael Zimmermann in seinem Buch „Rassenutopie und Genozid“6 zwischen einem Zigeunerbegriff, welcher mit Kategorien wie „Volk“ und „Rasse“ agiert, und einem zweiten, welcher sich nicht auf angeborene Merkmale bezieht, sondern als „soziographische“ Kategorie zu verstehen sei7 – auf das ‚Umherziehen‘‚ ohne festen Wohnsitz‘. Derselben Ansicht ist auch Leo Lucassen, welcher auf Grundlage des Zigeuner-Buches von Alfred Dillmann auch von einer differenzierteren Bezeichnung ausgeht, indem er zwischen „Zigeunern“ und „nach Zigeunerart herumziehenden Personen“ unterscheidet8. Auch Karola Fings vertritt diesen Standpunkt, indem sie ihr Augenmerk auf die nicht-sesshafte Lebensform als entscheidendes Merkmal in der Charakterisierung der „Zigeuner“ legt9.
An diese Diskussion anknüpfend, untersucht die vorliegende Arbeit die Frage, wie man zu Beginn des 20. Jahrhundert versuchte, die Gruppe von Menschen, welche als „Zigeuner“ bezeichnet wurden, als eigenes „Volk“ und „Rasse“ zu kategorisieren, bzw. zu definieren. Dabei soll untersucht werden welche „Kategorien“ entscheidend waren – das heißt inwiefern angeborene und äußere Erscheinungsmerkmale, biologische oder soziale Aspekte eine Rolle gespielt haben. Um die Frage zu beantworten, werden zwei Quellen näher betrachtet: Zum einen das Zigeuner-Buch von Alfred Dillmann aus dem Jahr 190510 und zum anderen das von Friedrich Wilhelm Brepohl geschriebene Die Zigeuner nach Geschichte, Religion und Sitte aus dem Jahr 190911.
Bei der ersten Quelle handelt es sich um das sogenannte „Zigeuner-Handbuch“ von dem Kriminalbeamten12 Alfred Dillmann, das 190513 von der „Zigeunerzentrale“ in München veröffentlicht wurde14. Es wurden etwa 7000 Exemplare von dem Buch gedruckt15, die alle ausdrücklich und ausschließlich für den amtlichen Gebrauch bestimmt waren, um bayerischen Exekutiv-, Justiz-, und Finanzbehörden bei der „‘Bekämpfung des Zigeunerunwesens‘“16 als Hilfsmittel zu dienen17. Das Buch beginnt mit einem Vorwort, auf das ein Verzeichnis aller in Bayern bestehenden „Zigeunerverordnungen“ und eine Namensliste von „Zigeunern“ folgen. Vor dem Schreiben des Buches hatte Alfred Dillmann sich als Leiter der Zigeunerzentrale schon seit längerer Zeit dem Sammeln von Daten und Akten gewidmet, welche er dann auch für sein Buch nutzte18. Für die Untersuchung der Fragestellung dieser Arbeit ist allerdings sein Vorwort entscheidend, da er sich in diesem recht ausführlich mit dem Zigeunerbegriff befasst und Kriterien aufstellt, nach denen „Zigeunern“ bestimmt würden. Bei der zweiten Quelle, die Dillmanns Zigeuner-Buch gegenübergestellt wird, handelt es sich um ein Buch vom evangelischen Theologen und Pfarrer Friedrich Wilhelm Brepohl mit dem Titel Die Zigeuner nach Geschichte, Religion und Sitte aus dem Jahr 1909. Wie der Titel bereits ankündigt, legt Brepohl den Schwerpunkt in seinem Buch auf die Herkunft und die „Sitten“ der „Zigeuner“ und geht mit besonders großer Ausführlichkeit auf ihr religiöses Leben ein.
Der Frage nachzugehen, wer die „Zigeuner“ zu Beginn des 20. Jahrhunderts sein sollten, ist deshalb von solcher Bedeutung, da die Quellen zu einer Zeit geschrieben wurden, in welcher der „moderne Rassismus“ zunehmend an Form gewann und den Weg für die Entstehung eines ethnisch-rassistischen Bildes von „Zigeunern“ ebnete19. Während man im 18. Jahrhundert noch davon ausging, „Zigeuner“ zu „brauchbaren Bürgen“ erziehen zu können, änderte sich dies schlagartig mit der Zunahme und Verbreitung von naturwissenschaftlichen Evolutionstheorien20. Dies führte dazu, dass bisherige Vorurteile und Klischees, die man über „Zigeuner“ hatte, „kategorisiert und als Erbgut eines angeblich fremden und die Europäer zersetzenden Volkes kanonisiert“21 wurden. Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vollzog sich ein Übergang von einem sehr negativen Bild von „Zigeunern“ hin zu einem rassisch-fundierten „Zigeuner“-Stereotyp mit angeborenen und unveränderlichen Lebensweisen, die in Texten, wie den zwei vorliegenden Quellen, entstanden22. Die rassistische Konstruktion der „Zigeuner“ mit all ihren Vorurteilen und Assoziationen, wie sie in den zwei vorliegenden Quellen zu Tage treten, könnten somit möglicherweise auch zu einem besseren Verständnis über noch heute bestehende Vorurteile gegenüber den Sinti und Roma beitragen. Dabei können die zwei Quellen allein nicht repräsentativ für alle Definitionsversuche zu Beginn des 20. Jahrhunderts stehen, doch sie geben möglicherweise einen ersten Eindruck über die Verschiedenheit der Ansätze, gerade weil die Autoren sehr unterschiedliche berufliche Hintergründe haben und, wie in der Analyse erkennbar wird, sich aus ihren Definitionsversuchen sehr gegensätzliche Haltungen den „Zigeunern“ gegenüber herauslesen lassen. Auch vermögen die Quellen nichts über die reale Diskriminierung von Sinti und Roma auszusagen. Die aufgelisteten Verordnungen in dem Zigeuner-Buch bieten zwar einen Einblick in den Umgang von Beamten mit den „Zigeunern“, aber da die sogenannte „Zigeunerpolitik“ dem fast alleinigen Zuständigkeitsbereich der Polizei unterlag, waren der Gewalt und Schikanen gegenüber diesen kaum Grenzen gesetzt23. Deshalb können die im Buch beschriebenen Verordnungen vermutlich nur bedingt den wirklichen Umgang zwischen Polizeibeamten und den „Zigeunern“ widerspiegeln. Und obwohl auch Brepohls Buch eine allgegenwärtige und starke alltägliche Diskriminierung suggeriert, kann es nichtsdestotrotz keine Auskunft über die wirklichen Ausmaße im alltäglichen Leben der „Zigeuner“ geben.
Die Arbeit gliedert sich nach der Einleitung in drei Teile. Zuerst folgt ein Kapitel über den historischen Kontext der Zeit wobei, aufgrund der Herkunft der ersten Quelle, ein besonderes Augenmerk auf die „Zigeunerpolitik“ in Bayern gelegt wird. Danach folgt der Hauptteil der Arbeit, in welchem zuerst Alfred Dillmanns Zigeuner-Buch und darauffolgend Friedrich Wilhelm Brepohls Die Zigeuner nach Geschichte, Religion und Sitte analysiert werden. Die beiden Bücher werden im Anschluss miteinander verglichen bevor die Ergebnisse im Fazit festgehalten werden.
2. Historischer Kontext
Um den historischen Hintergrund der zwei Quellen zu beleuchten, soll dieses Kapitel einen Überblick über die „Zigeunerpolitik“, bzw. den „Antiziganismus“24, geben. Obwohl der Antiziganismus seinen Anfang lange vor der Reichsgründung hatte, soll diese als Ausgangspunkt für diese Arbeit dienen. Denn mit der Vereinigung der Länder im Jahre 1871 erhöhte sich der Druck auf die „Zigeuner“ abermals25 und ließ die Frage nach ihrer Staatsbürgerschaft noch präsenter werden26. Während bis zur Reichsgründung der allgemeine Konsens darin bestand, dass die „Zigeunerfrage“ primär ein außenpolitisches Problem wäre, machte Bismarck im Jahre 1886 zum ersten Mal die Unterscheidung zwischen in- und ausländischen „Zigeunern“27. Da zu diesem Zeitpunkt allerdings noch keine Kriterien festgelegt worden waren, wen man unter den inländischen „Zigeunern“ zu verstehen habe, führte dies zu einer allgemeinen Verschärfung der Politik „Zigeunern“ gegenüber28. Aufgrund der angespannten politischen Situation, sah sich der bayerische Innenminister Max von Feilitzsch im Jahre 1899 veranlasst, die „Zigeunerzentrale“ in München einzurichten. Die sogenannte Zigeunerzentrale sollte vor allem dem Fehlen einer einheitlichen „Zigeunerpolitik“ im Reich entgegenwirken29. So war der Zweck der Einrichtung, die erlassenen Gesetzte gegen Zigeuner besser umzusetzen30, wofür in Zukunft alle „Zigeunerakten“ und wichtigen Daten über „Zigeuner“ an diesem einen Ort gesammelt und zusammengetragen werden sollten. Der Nachrichtendienst sollte ferner noch als Schaltstelle zwischen dem Innenministerium und den Polizeibehörden dienen31, wobei zu seinen Aufgaben die Weitergabe von Daten über registrierte Personen an die Unterbehörden sowie das umgehende Melden bei dem Sichten von „Zigeunern“ in Distriktverwaltungsbezirken zählte32. Die Zentrale wurde eingerichtet obwohl die Zahlen der „umherziehenden Zigeuner“ in den Jahren 1894 und 1898 nicht angestiegen waren33. So war die Zentrale vielmehr „logische Konsequenz“ der zuvor betriebenen Spezialisierung der Polizei, die sich selbst als „treibende Kraft“ der „Zigeunerbekämpfung“ betrachtete34. Die Einrichtung der Zentrale und die Spezialisierung der verschiedenen Bereiche innerhalb der Polizei führten allerdings auch zu einer Art Legitimationszwang, da sich diese unter Druck gesetzt fühlte ihre neu erworbenen Befugnisse und Einrichtungen durch Fahndungserfolge zu rechtfertigen35. Außerdem unterlag die „Zigeunerpolitik“ dem Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder und galt als „unbestrittene Domäne der Polizei“36. Dies lag daran, dass die Polizei nach einer längeren Zeit beschränkter Handlungsmöglichkeiten zwischen 1870 bis zur Jahrhundertwende immer mehr „Wohlfahrtsaufgaben“ auferlegt bekam37, mit welcher auch ein immenser Zuwachs an neuen Freiheiten einherging, welche ihnen eine „‘unbeschränkte administrative Definitionsmacht‘“38 und somit auch einen immensen Machtzuwachs auf die „Zigeunerpolitik“ ermöglichte. Dies war umso verhängnisvoller, da die Polizei auch gleichzeitig die Instanz war, welche die Mittel innehatte, um über die betroffene Gruppe zu verfügen und sie zu schikanieren, ohne wirkliche Grenzen.39
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1 „Zigeuner“ ist eine Fremdbezeichnung und wird vom Zentralrat der Sinti und Roma abgelehnt. In: Uerling, Herbert, Patrut, Iulia-Karin, „Zigeuner“, Europa und Nation. Einleitung, in: Herbert Uerlings und Iulia-Karin Patrut (Hrsg.), „Zigeuner“ und Nation. Repräsentation-Inklusion-Exklusion. (Exklusion, Inklusion, Bd. 8) Frankfurt am Main 2008, S. 11. In dieser Arbeit wird der Begriff als historische Fremdbezeichnung behandelt, weshalb er in Anführungszeichen gesetzt wird.
2 Leo LUCASSEN, Zigeuner – die Geschichte eines polizeilichen Ordnungsbegriffs in Deutschland 1700-1945. Köln 1996, S. 1.
3 Wolfgang WIPPERMANN, Das „ius sanguinis“ und die Minderheiten im Deutschen Kaiserreich, in: Hans Henning Hahn und Peter Kunze (Hrsg.), Nationale Minderheiten und staatliche Minderheitenpolitik in Deutschland im 19. Jahrhundert. Berlin 1999, S. 133-144.
4 Marion BONILLO, „Zigeunerpolitik“ im deutschen Kaiserreich 1871-1918 (Sinti- und Romastudien, Bd. 28) Frankfurt am Main u.a. 2001.
5 Juliane HANSCHKOW, Etikettierung, Kriminalisierung und Verfolgung von „Zigeunern“ in der südlichen Rheinprovinz zur Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik 1906-1933, in: Herbert Uerlings und Iulia-Karin Patrut (Hrsg.), „Zigeuner“ und Nation. Repräsentation-Inklusion-Exklusion. (Exklusion, Inklusion, Bd. 8) Frankfurt am Main 2008, S.251.
6 Michael ZIMMERMANN, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische "Lösung der Zigeunerfrage". (Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte, Bd. 33) Hamburg 1996.
7 ZIMMERMANN, Rassenutopie und Genozid. S. 61.
8 Leo LUCASSEN, Zigeuner – die Geschichte eines polizeilichen Ordnungsbegriffs in Deutschland 1700-1945. S. 183.
9 HANSCHKOW, Etikettierung, Kriminalisierung und Verfolgung von „Zigeunern“ in der südlichen Rheinprovinz zur Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik 1906-1933. S. 251.
10 Alfred DILLMANN, Zigeuner-Buch. München 1905.
11 Friedrich Wilhelm BREPOHL, Die Zigeuner nach Geschichte, Religion und Sitte. Göttingen 1909.
12 Mario BONILLO, Sinti und Roma im Deutschen Kaiserreich 1871-1918. Eine Minderheit im Fokus der verschärften „Zigeunerpolitik“, in: Oliver von Mengersen (Hrsg.), Sinti und Roma. Eine deutsche Minderheit zwischen Diskriminierung und Emanzipation. (Bundeszentrale für politische Bildung) Bonn 2015, S. 52.
13 BONILLO, Sinti und Roma im Deutschen Kaiserreich 1871-1918. Eine Minderheit im Fokus der verschärften „Zigeunerpolitik“. S. 59.
14 Ebd.
15 LUCASSEN, Zigeuner – die Geschichte eines polizeilichen Ordnungsbegriffs in Deutschland 1700-1945. S. 182.
16 BONILLO, Sinti und Roma im Deutschen Kaiserreich 1871-1918. Eine Minderheit im Fokus der verschärften „Zigeunerpolitik“. S. 59.
17 Ebd.
18 Ebd.
19 Karola FINGS, Zigeuner – die Geschichte eines polizeilichen Ordnungsbegriffs in Deutschland 1700-1945. S. 54-55.
20 Ebd.
21 Ebd., S. 55-56.
22 BONILLO, Sinti und Roma im Deutschen Kaiserreich 1871-1918. Eine Minderheit im Fokus der verschärften „Zigeunerpolitik“. S. 51.
23 LUCASSEN, Zigeuner – die Geschichte eines polizeilichen Ordnungsbegriffs in Deutschland 1700-1945. S. 175.
24 Karola Fings weist darauf hin, dass der Begriff aufgrund seines sprachlichen Bezugs auf „Zigeuner“ nicht unumstritten ist. Antiziganismus lasse sich als eine Vorurteilsstruktur begreifen, die unabhängig vom individuellen Verhalten der Sinti und Roma gegenüber diesen geäußert werde. In: Sinti und Roma. Geschichte einer Minderheit. (C.H Beck Wissen) München 2016, S. 26.
25 Karola FINGS, „Rasse: Zigeuner“. Sinti und Roma im Fadenkreuz von Kriminologie und Rassenhygiene 1933-1945, in: Herbert Uerlings und Iulia-Karin Patrut (Hrsg.), „Zigeuner“ und Nation. Repräsentation-Inklusion-Exklusion. (Exklusion, Inklusion, Bd. 8) Frankfurt am Main 2008, S. 274
26 HANSCHKOW, Etikettierung, Kriminalisierung und Verfolgung von „Zigeunern“ in der südlichen Rheinprovinz zur Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik 1906-1933. S. 257.
27 Ebd.
28 Ebd.
29 LUCASSEN, Zigeuner – die Geschichte eines polizeilichen Ordnungsbegriffs in Deutschland 1700-1945. S. 181.
30 Ebd.
31 BONILLO, „Zigeunerpolitik“ im Deutschen Kaiserreich 1871-1918. S. 137.
32 BONILLO, Sinti und Roma im Deutschen Kaiserreich 1871-1918. Eine Minderheit im Fokus der verschärften „Zigeunerpolitik“. S. 58.
33 Ebd.
34 LUCASSEN, Zigeuner – die Geschichte eines polizeilichen Ordnungsbegriffs in Deutschland 1700-1945. S 175.
35 HANSCHKOW, Etikettierung, Kriminalisierung und Verfolgung von „Zigeunern“ in der südlichen Rheinprovinz zur Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik 1906-1933. S. 258.
36 Ebd.
37 LUCASSEN, Zigeuner – die Geschichte eines polizeilichen Ordnungsbegriffs in Deutschland 1700-1945. S 175.
38 Ebd. 176.
39 Ebd.
- Quote paper
- Jasmina Sovsic (Author), 2019, Wer sind die „Zigeuner“ zu Beginn des 20. Jahrhunderts?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1174287
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