In der vorliegenden Arbeit werde ich mich mit verbundenen Geschäften befassen und den Konsequenzen, die sich für die verschiedenen Parteien ergeben. Die Fragestellungen, die in dieser Arbeit beantwortet werden sollen, sind: Was sind verbundene Geschäfte und was sind die Konsequenzen, die sich für Verbraucher, Unternehmer und Darlehensgeber ergeben?
Um diese Frage zu beantworten, gehe ich zunächst auf den Begriff der verbundenen Geschäfte (=Verträge) ein und erkläre diesen anhand des Paragraphen 358 (BGB). Ausgehend von der Definition werde ich die beiden Möglichkeiten des Widerrufs (Widerruf des Kredit- bzw. Liefervertrages) untersuchen. Dabei sollen Parallelen und Unterschiede aufgezeigt werden, die sich aus den unterschiedlichen Widerrufsmöglichkeiten der Verträge ergeben.
Anschließend werde ich die rechtlichen Folgen, die sich für die einzelnen Parteien ergeben, erläutern. Hierbei ist es besonders interessant, die unterschiedlichen Ansprüche beim Widerruf zu betrachten.
Abschließend werde ich auf ein aktuelles Thema eingehen, das den sogenannten Handel mit „Schrottimmobilien“ betrifft. Dabei werde ich auf die Veränderung von § 358 Abs III (3) eingehen, welcher unter anderem regelt, ob verbundene Geschäfte bei einer Immobilienfinanzierung vorliegen oder nicht.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Verbundene Geschäfte – Definition
2.1 Verknüpfung der beiden Verträge
2.2 Wirtschaftliche Einheit des Vertrages
3 Widerruf eines Liefervertrages
4 Widerruf eines Kreditvertrages
5 Rechtsfolgen
6 Konkurrenz mit einem Widerrufsrecht für den Liefervertrag
7 Erweiterte Belehrung (nach §358 Abs. V)
8 Immobiliendarlehensverträge
9 Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Rechtskonzept der verbundenen Geschäfte nach § 358 BGB und analysiert die daraus resultierenden Konsequenzen für Verbraucher, Unternehmer und Darlehensgeber. Ziel ist es, die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Einheit zwischen Liefer- und Kreditverträgen zu erläutern sowie die rechtlichen Folgen und Widerrufsmöglichkeiten im Falle einer solchen Verbindung aufzuzeigen.
- Definition und Voraussetzungen verbundener Geschäfte
- Mechanismen des Widerrufs bei Liefer- und Kreditverträgen
- Rechtliche Folgen der Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis
- Besonderheiten bei Immobiliendarlehensverträgen und "Schrottimmobilien"
- Schutzfunktion des § 358 BGB für Verbraucher
Auszug aus dem Buch
2.2 Wirtschaftliche Einheit des Vertrages
Die zweite Voraussetzung für das Vorliegen eines verbundenen Geschäfts ist die wirtschaftliche Einheit des Vertrages. Diese ist dann gegeben, wenn aus Sicht des Verbrauchers der Unternehmer und der Kreditgeber als eine vertragliche Partei gegenüberstehen. Von einer Einheit spricht man, wenn der Verbraucher nicht frei verfügen kann, wann er das Darlehen zahlen möchte (d.h. der Verbraucher ist von der Darlehensvaluta ausgeschlossen), wenn der Verbraucher im Vertrag als Käufer und als Darlehensnehmer bezeichnet wird, wenn der Unternehmer und der Kreditgeber aufeinander abgestimmte Formulare verwenden oder wenn zwischen beiden teilweise Namens- oder Firmensgleichheit besteht.
So liegt eine wirtschaftliche Einheit bereits dann vor, wenn die Verträge aufeinander Bezug nehmen, ein unmittelbares Zusammenwirken ist in diesem Fall jedoch nicht notwendig. Eine wirtschaftliche Einheit liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer selber die Gegenleistung des Verbrauchers finanziert, oder wenn ein Dritter unabhängiger Darlehensgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrags mit dem Unternehmer arbeitsteilig zusammenwirkt. Bei einer solchen Zusammenarbeit ist kein Rahmenvertrag zwischen Unternehmen und Kreditgeber notwendig, sondern es genügt eine, wie oben bereits genannt, faktische Zusammenarbeit.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass §358 den Verbraucher vor Risiken schützen soll, die ihm durch die Aufspaltung des wirtschaftlich einheitlichen Vertrags in ein Bargeschäft und einen damit verbundenen Kreditvertrag drohen würden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der verbundenen Geschäfte ein und definiert das Ziel, die Konsequenzen für die beteiligten Parteien sowie die Problematik von Immobiliengeschäften zu untersuchen.
2 Verbundene Geschäfte – Definition: Dieses Kapitel erläutert den Begriff des verbundenen Geschäfts anhand des § 358 BGB und beleuchtet die Voraussetzungen der vertraglichen Verknüpfung sowie der wirtschaftlichen Einheit.
3 Widerruf eines Liefervertrages: Es wird dargelegt, wie ein Widerruf des Liefervertrages bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit automatisch zur Rückabwicklung des damit verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages führt.
4 Widerruf eines Kreditvertrages: Dieses Kapitel behandelt die umgekehrte Situation, in der der Widerruf des Kreditvertrages den Verbraucher ebenfalls vom verbundenen Liefervertrag befreit.
5 Rechtsfolgen: Hier werden die rechtlichen Konsequenzen bei einer Rückabwicklung, insbesondere die Stellung von Kreditgeber und Unternehmer im Abwicklungsverhältnis, detailliert erörtert.
6 Konkurrenz mit einem Widerrufsrecht für den Liefervertrag: Die Problematik wird behandelt, wenn beide Verträge widerruflich sind, wodurch der Widerruf nach § 495 ausgeschlossen ist und nur der Liefervertrag nach § 358 I widerrufen werden kann.
7 Erweiterte Belehrung (nach §358 Abs. V): Es wird die Pflicht des Kreditgebers erläutert, den Verbraucher über die wechselseitigen Folgen des Widerrufs der verbundenen Verträge zu belehren.
8 Immobiliendarlehensverträge: Dieses Kapitel analysiert das spezielle Beispiel der "Schrottimmobilien" und die gesetzliche Ausweitung des § 358 Abs. III auf finanzierte Grundstückskäufe.
9 Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Rekapitulation der Kriterien für verbundene Geschäfte und deren Bedeutung für den Verbraucherschutz ab.
Schlüsselwörter
Verbundene Geschäfte, § 358 BGB, Widerrufsrecht, Verbraucherdarlehensvertrag, Liefervertrag, wirtschaftliche Einheit, Rückabwicklung, Dreipersonenverhältnis, Immobiliendarlehen, Schrottimmobilien, Verbraucherschutz, Kreditgeber, Finanzierung, Rechtsfolgen, Vertragskopplung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Definition und den Auswirkungen verbundener Geschäfte, bei denen ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag mit einem Finanzierungsvertrag eine wirtschaftliche Einheit bildet.
Welche Akteure sind bei einem verbundenen Geschäft involviert?
Typischerweise sind drei Parteien beteiligt: der Verbraucher, der Verkäufer (bzw. Dienstleister) und der Kreditgeber.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu klären, was verbundene Geschäfte auszeichnet und welche Konsequenzen sich aus dieser rechtlichen Verknüpfung für die beteiligten Parteien ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf eine juristische Analyse und Interpretation der einschlägigen Paragraphen des BGB sowie der Rechtsprechung, insbesondere des BGH.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Einheit, die Mechanismen des Widerrufs von Liefer- und Kreditverträgen sowie die Rechtsfolgen der Rückabwicklung.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Zentrale Begriffe sind verbundene Geschäfte, § 358 BGB, Widerruf, wirtschaftliche Einheit und Verbraucherschutz.
Warum sind Immobiliendarlehensverträge in diesem Kontext relevant?
Aufgrund des Skandals um "Schrottimmobilien" wurde der § 358 BGB angepasst, um Verbraucher auch bei finanzierten Immobilienkäufen besser vor unlauteren Praktiken zu schützen.
Was geschieht bei einem Widerruf mit dem verbundenen Kredit?
Bei einem wirksamen Widerruf des Liefervertrages entfällt die Bindung an den Kreditvertrag; die Verträge werden gemeinsam rückabgewickelt, wobei der Kreditgeber in das Abwicklungsverhältnis eintreten kann.
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- Christian Bach (Author), 2008, Verbundene Geschäfte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117446