Professionelle Soziale Arbeit in ihren verschiedenen Formen richtet sich an die vielfältigen, komplexen Beziehungen zwischen Menschen und ihrer Umwelt. Sie stellt ein ganzes Netzwerk aus Werten, Theorien und Praxis dar (vgl. IFSW) und ist so vielfältig wie die Lebenswelt der Menschen selbst. Mit dem 1993 erstmals vorgelegten Buch „Sozialpädagogisches Können. Ein Lehrbuch zur multiperspektivischen Fallarbeit“ beabsichtigt Burkhard Müller aufzuzeigen, dass sich die Vielfalt Sozialer Arbeit in einem verhältnismäßig übersichtlichen Muster ordnen lässt. Dieses Muster nennt er multiperspektivische Fallarbeit.
Ob es dieser Methode gelingt, die Komplexität sozialpädagogischen Handelns durch die fallbezogene Aufarbeitung der von Müller benannten Ebenen und Phasen für den Handelnden zu strukturieren und durchschaubar zu machen, ist die leitende Fragestellung dieser Hausarbeit. In der Arbeit sollen die Fallperspektiven und die Arbeitsphasen multiperspektivischen Vorgehens erläutert werden. Inwiefern es sich dabei um eine Methode handelt, die sowohl die komplexen Handlungsbedingungen Sozialer Arbeit berücksichtigt, als auch den spezifischen gesetzlichen Anforderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes entspricht, soll am Beispiel der Hilfeplanung aufgezeigt werden. Abschließend folgt ein Fazit und eine Einschätzung über die Wirksamkeit dieses Modells als Methode der Sozialen Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Hilfeplanung im Kinder- und Jugendhilfegesetz
2. Multiperspektivische Fallarbeit
2.1 Dimensionen der Fallarbeit – Fall von, Fall für, Fall mit
2.2 Sozialpädagogische Anamnese
2.3 Sozialpädagogische Diagnose
2.4 Sozialpädagogische Intervention
2.5 Sozialpädagogische Evaluation
3. Multiperspektivische Fallarbeit in der Hilfeplanung
4. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Arbeit untersucht, wie das von Burkhard Müller entwickelte Modell der multiperspektivischen Fallarbeit dazu beitragen kann, die Komplexität sozialpädagogischen Handelns zu strukturieren und dabei gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Hilfeplanverfahren gerecht zu werden.
- Strukturierung sozialpädagogischer Fallarbeit durch Fallperspektiven (Fall von, Fall für, Fall mit).
- Methodische Unterteilung der Fallarbeit in Anamnese, Diagnose, Intervention und Evaluation.
- Anwendung des Modells auf das gesetzliche Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII.
- Reflexion über die Co-Produktivität und Kooperation zwischen Fachkräften und Adressaten.
- Einschätzung der Wirksamkeit des Modells als Instrument zur Fallsteuerung und Qualitätssicherung.
Auszug aus dem Buch
2.1 Dimensionen der Fallarbeit – Fall von, Fall für, Fall mit
„Sozialpädagoginnen brauchen zur Klärung ihrer 'Fälle' nicht nur einen weiten Horizont und eine ganzheitliche Sichtweise, sondern je nach Fall, auch sehr handfestes Fachwissen.“ (Müller 2008, S. 40). Mit diesem Sachwissen (z.B. Sozialrecht) ist laut Müller eine wichtige Voraussetzung des Fallverstehens zwar gegeben, dennoch darf die Fallarbeit nicht auf rechtskundiges Verstehen beschränkt werden. Hinzu kommen Ebenen des Verstehens, die „nicht einfach nur eine ganzheitliche, sondern, spezifischer, eine mehrdimensionale Sichtweise (...)“ (ebd.) verlangen. Müller unterscheidet daher drei Dimensionen von Fällen, die in aller Regel in der sozialpädagogischen Fallarbeit geleistet werden müssen (vgl. ebd.).
Mit Fall von spricht er vor allem eine Ebene an, die im sozialpädagogischen Handeln den Charakter von „Verwaltungshandeln“ erzeugt. Soziale Arbeit ist bekanntermaßen eine nie ganz freie Profession, sondern eine überwiegend in bürokratische Strukturen eingebundene Tätigkeit (vgl. Galuske 2007, S. 188). Allerdings beschränke sich die Dimension Fall von nicht allein auf rechtliche Aspekte, sondern schließe ebenso sozialpädagogisches Fachwissen ein (vgl. Müller 2008, S.41). Fall von soll heißen, dass der Fall „als Beispiel für ein anerkanntes Allgemeines“ (ebd., S. 42), z.B. für eine Norm oder eine Theorie, betrachtet wird.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in das von Burkhard Müller konzipierte Modell der multiperspektivischen Fallarbeit ein und definiert die zentrale Fragestellung hinsichtlich der Strukturierung sozialpädagogischen Handelns.
1. Hilfeplanung im Kinder- und Jugendhilfegesetz: Dieses Kapitel erläutert den rechtlichen Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII als Instrument einer lebensweltorientierten Jugendhilfe.
2. Multiperspektivische Fallarbeit: Hier werden die theoretischen Grundlagen der Kasuistik sowie das differenzierte Modell Müllers mit seinen verschiedenen Fallperspektiven und methodischen Phasen dargelegt.
2.1 Dimensionen der Fallarbeit – Fall von, Fall für, Fall mit: Dieses Kapitel detailliert die drei zentralen Betrachtungsebenen, die eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Fall als Verwaltungs-, Verweisungs- und Beziehungsaufgabe ermöglichen.
2.2 Sozialpädagogische Anamnese: Die Anamnese wird als Phase des „aufmerksamen Umgangs mit Nichtwissen“ beschrieben, die eine vorschnelle Kategorisierung des Falls verhindern soll.
2.3 Sozialpädagogische Diagnose: Hier wird die Diagnose als Prozess der Problemklärung und der „Deutung“ von Symptomen thematisiert, wobei die Perspektiven der Klienten eine zentrale Rolle einnehmen.
2.4 Sozialpädagogische Intervention: Dieses Kapitel behandelt das „Dazwischenkommen“ in den Fall, unterschieden in Eingriff, Angebot und gemeinsames Handeln.
2.5 Sozialpädagogische Evaluation: Die Evaluation wird als abschließende Phase der Selbstevaluation zur Überprüfung der Effektivität und Angemessenheit des geleisteten Handelns eingeführt.
3. Multiperspektivische Fallarbeit in der Hilfeplanung: Das Kapitel führt die theoretischen Phasen der Fallarbeit mit den gesetzlichen Erfordernissen des Hilfeplanverfahrens zusammen.
4. Fazit: Das Fazit resümiert die Eignung des Modells als notwendiges Reflexionsinstrument für eine planvolle und fachlich begründete Soziale Arbeit.
Schlüsselwörter
Multiperspektivische Fallarbeit, Burkhard Müller, Hilfeplanung, SGB VIII, Sozialpädagogische Anamnese, Sozialpädagogische Diagnose, Sozialpädagogische Intervention, Sozialpädagogische Evaluation, Kasuistik, Casework, Fall von, Fall für, Fall mit, Hilfen zur Erziehung, Fallverstehen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Konzept der multiperspektivischen Fallarbeit von Burkhard Müller und prüft dessen Anwendbarkeit auf die gesetzlichen Anforderungen der Hilfeplanung in der Jugendhilfe.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die methodischen Phasen der Sozialarbeit (Anamnese, Diagnose, Intervention, Evaluation) sowie die drei Fallperspektiven „Fall von“, „Fall für“ und „Fall mit“.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Modell Müllers dazu dient, die Komplexität sozialpädagogischer Arbeit zu strukturieren und durchschaubar zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin/der Autor verwendet eine theoretische Analyse und Literaturstudie, um das Modell von Burkhard Müller auf seine praktische Relevanz im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII hin zu untersuchen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die einzelnen Phasen der Fallarbeit detailliert erläutert und deren Integration in das Hilfeplanverfahren anhand der gesetzlichen Vorgaben analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch die Begriffe Multiperspektivische Fallarbeit, Hilfeplanung, Kasuistik und Reflexionsinstrument charakterisieren.
Wie unterscheidet sich „Fall von“ von „Fall mit“?
„Fall von“ betrachtet den Fall als Beispiel für allgemeine Normen oder Verwaltungshandeln, während „Fall mit“ die kooperative Beziehungsarbeit und das „miteinander-Handeln“ zwischen Fachkraft und Klient betont.
Warum ist die Anamnese nach Müller mehr als nur Datensammlung?
Die Anamnese wird bei Müller als „aufmerksamer Umgang mit Nichtwissen“ definiert, die dazu dient, vorschnelle Unterstellungen zu vermeiden und das eigene „Schon-Bescheid-Wissen“ infrage zu stellen.
Welche Rolle spielt die Evaluation im Hilfeplanverfahren?
Die Evaluation ist nicht nur eine technische Überprüfung, sondern ein notwendiger Prozess der Selbstkontrolle, der sicherstellt, dass Hilfepläne aktuell und für die Betroffenen nachvollziehbar bleiben.
- Quote paper
- Christiane Low (Author), 2008, Multiperspektivische Fallarbeit am Beispiel der Hilfeplanung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117480