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Die Rechtsstellung der Al-Kaida Häftlinge auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba

Title: Die Rechtsstellung der Al-Kaida Häftlinge auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba

Diploma Thesis , 2005 , 59 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: MMag. Dr. Andreas Weberndorfer (Author)

Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law
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Um 8.46 Uhr Ortszeit raste ein Passagierflugzeug der American Airlines in den
Nordturm des World Trade Centers; nicht einmal 20 Minuten später kollidierte ein
Passagierflugzeug der United Airlines mit dem Südturm des WTC. Während der
Hilfsarbeiten stürzten beide Türme in sich zusammen. Zwei weitere Flugzeuge
wurden ebenfalls gekapert, wovon eines in die westliche Seite des Pentagon stürzte und das zweite von den Passagieren in der Nähe von Pittsburgh, Pennsylvania zum Absturz gebracht wurde. Bei der gesamten Terrorattacke starben fast 3000 Menschen. Die Verantwortung dafür übernahm Osama Bin Laden, Anführer der Terrororganisation Al-Kaida, worauf der amerikanische Präsident George W. Bush den "Krieg gegen den Terror“ verkündete. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erließ eine Resolution (UN-Resolution 1373) basierend auf Art 7 UNCharta (Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei
Angriffshandlungen) zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Nach der
Weigerung der Taliban, Mitglieder der Al-Kaida an die USA auszuliefern, erklärten die USA und einige Verbündete Afghanistan den Krieg; am 7. Oktober 2001 begannen die USA mit der Operation Enduring Freedom.
In der Folge wurden vor allem in Afghanistan nicht nur Menschen festgenommen,
die sich an Kampfhandlungen beteiligten sondern auch andere, die unter dem
Verdacht standen, der Al-Kaida anzugehören. Hierbei wurde der Verdacht nicht
gerade eingehend geprüft, mitunter reichte es aus, dass irgendjemand den
Amerikanern mit der Behauptung übergeben wurde, er würde der Al-Kaida
angehören. Dies erscheint vor allem deshalb problematisch, weil die USA für jeden vermeintlichen Al-Kaida-Angehörigen Kopfgeld bezahlte. Aber nicht nur im von Amerika besetzten Afghanistan, auch an anderen Orten wie im Kosovo wurden
Menschen auf ungeprüften Verdacht hin festgenommen. Viele von den
Festgenommenen wurden nach Kuba gebracht und ohne Recht auf Information (über
Verdacht, Haftgrund, Aufenthaltsort), dem Recht einen Anwalt zu sprechen oder gar dem Recht auf Haftprüfung auf unbestimmte Zeit in einer Haftanlage im dortigen US-Militärstützpunkt verwahrt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

A. Allgemeines

1. Der Terror des 11. September 2001

2. Der Transport nach Guantanamo

3. Die Haftanlage auf dem US Militärstützpunkt Guantanamo

4. Die Verhörmethoden

5. Was ist die Al-Kaida?

B. Gegenstand der Arbeit

II. Innerstaatlicher Rechtsschutz

A. Allgemeines

B. Überblick

C. Rechte der Exekutive

1. Authorization for Use of Military Force und Military Order

2. Combatant Status Review Tribunal

3. Suspendierung des Rechtes auf Habeas Corpus

D. Die Habeas Corpus – Petition

1. Allgemeines

a) Geschichtlicher Überblick

b) Die Writ of Habeas Corpus im geltenden Bundesrecht

2. Gerichtszuständigkeit

a) Territorialität und Personalität

aa) Territorium

ab) US-Bürger vs. Fremde

b) Örtliche Zuständigkeit innerhalb der USA

E. Ausgewählte Rechte der Al-Kaida Häftlinge

1. Verfassungsrechtliche Garantien für Fremde außerhalb der USA?

2. Das Recht auf due process

3. Das Recht auf einen Anwalt

4. Rechte auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen

a) Humanitäres Völkerrecht

b) Internationale Menschenrechte

5. Das Recht auf humane Behandlung

F. Zusammenfassende Betrachtung

III. Völkerrechtlicher Schutz (Überblick)

A. Allgemeines

B. Humanitäres Völkerrecht

C. Internationaler Menschenrechtsschutz

1. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

2. Anti – Folterkonvention

3. Amerikanische Menschenrechtskonvention

IV. Schlussbemerkungen

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung der in Guantanamo Bay inhaftierten Al-Kaida-Mitglieder und hinterfragt, ob deren Inhaftierung und Behandlung mit dem Geist des amerikanischen Rechtsstaates sowie internationalen völkerrechtlichen Standards vereinbar sind.

  • Anwendbarkeit des amerikanischen Rechts und der Bill of Rights auf Nicht-US-Bürger außerhalb des US-Territoriums
  • Befugnisse der Exekutive im "Krieg gegen den Terror" im Hinblick auf checks and balances
  • Rechtsmittel wie die Habeas Corpus-Petition zur Überprüfung von Inhaftierungen
  • Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen und des humanitären Völkerrechts bei der Behandlung von Häftlingen

Auszug aus dem Buch

4. Die Verhörmethoden

Nachdem sich in den ersten Monaten der Gefangenschaft die Verhöre auf die Anwendung von bloß psychologischen, allgemein als unbedenklich bekannten Methoden wie „wir wissen alles“ oder „guter Bulle – böser Bulle“ beschränkte, sich daraus aber so gut wie keine wichtigen Informationen gewinnen ließen, wurde in der Folge eine gänzlich andere Gangart eingelegt. So wurde versucht, die Anwendung von weitergehenden Techniken (der zweiten Kategorie) genehmigt zu bekommen wie ausgedehnte Isolationshaft, Einsatz qualvoller Stresspositionen (z.B. stundenlanges Stehen oder Sitzen in krummen Positionen), ununterbrochene Verhöre, Entkleiden und aufgezwungene Körperpflege (z.B. Rasieren) bzw. das Ausnützen von Phobien der Häftlinge (wie Angst vor Hunden). Da dies ebenfalls wenig Erfolg zeitigte, wurde um die Erlaubnis zur Anwendung von Techniken der „dritten Kategorie“ ersucht. Diese beinhaltet z.B. die Suggestion, dass dem Häftling oder seiner Familie der Tod oder qualvolle Schmerzen drohe, das Quälen mit Wasser oder extremer Kälte und Hitze, und zur Krönung „mittels eines nassen Handtuchs und tropfenden Wassers die irrige Empfindung bei ihm erzeugen, dass er im Begriff ist, zu ersticken“. Der Verteidigungsminister genehmigte explizit alle Techniken der zweiten Kategorie, jene der dritten nicht, allerdings wurde gleichzeitig behauptet, dass die Anwendung der weitergehenden Techniken durch eine Interessenabwägung im Einzelfall (zu Gunsten der nationalen Sicherheit) gerechtfertigt werden kann.

Das würde bedeuten, dass ein Wärter, der eine dieser Techniken anwendet und dies im Interesse der nationalen Sicherheit liegt, also z.B. die Abwendung eines weiteren terroristischen Akts, nicht bestraft werden würde.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Dieses Kapitel gibt einen historischen Überblick über den Terror des 11. September, den Transport der Gefangenen nach Guantanamo, die dortigen Haftbedingungen sowie eine Definition der Al-Kaida.

II. Innerstaatlicher Rechtsschutz: Hier werden die Kompetenzen der US-Exekutive, gerichtliche Zuständigkeitsfragen und spezifische Rechtsinstrumente wie die Habeas Corpus-Petition sowie verfassungsrechtliche Garantien für die Häftlinge analysiert.

III. Völkerrechtlicher Schutz (Überblick): Das Kapitel beleuchtet die Rolle des humanitären Völkerrechts und internationaler Menschenrechtskonventionen bei der Inhaftierung und Behandlung der Gefangenen.

IV. Schlussbemerkungen: Der Autor resümiert, dass die Aussetzung der Verfassung durch die Exekutive rechtswidrig ist und fordert die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien, einschließlich des Zugangs zu Gerichten und anwaltlicher Vertretung.

Schlüsselwörter

Guantanamo, Al-Kaida, Habeas Corpus, Rechtsstellung, Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht, Exekutive, due process, Militärkommission, Terrorismus, Verfassungsrecht, Kriegsgefangene, Inhaftierung, Rechtsschutz, Anti-Folterkonvention

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die juristische Situation der in Guantanamo Bay inhaftierten Personen und prüft, ob deren Behandlung den Anforderungen von US-amerikanischem Recht und völkerrechtlichen Verträgen entspricht.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zentrale Themen sind die Befugnisse des US-Präsidenten als Oberbefehlshaber, die Anwendbarkeit der US-Verfassung auf Nicht-Staatsbürger im Ausland sowie die Rolle von Militärgerichten und internationalen Standards.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu klären, welche Rechtsordnung für die Häftlinge in Guantanamo gilt und ob die Handlungen der US-Regierung bei der Inhaftierung und Verhörpraxis rechtlich haltbar sind.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor führt eine juristische Analyse durch, die auf der Prüfung einschlägiger Gerichtsentscheidungen (Supreme Court und Bundesbezirksgerichte), völkerrechtlicher Verträge und verfassungsrechtlicher Garantien basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die innerstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten, die Rechte der Exekutive, die Bedeutung der Habeas-Corpus-Petition sowie die Anwendbarkeit von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht detailliert untersucht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Guantanamo, Rechtsstellung, Habeas Corpus, due process und Menschenrechte definieren.

Wie bewertet der Autor die Verhörmethoden in Guantanamo?

Der Autor zeigt auf, dass insbesondere Techniken der sogenannten zweiten und dritten Kategorie massiv gegen Grundrechte und internationale Standards verstoßen und von einer problematischen Interessenabwägung seitens der Exekutive geleitet werden.

Welche Schlussfolgerung zieht der Autor bezüglich des Einflusses der Exekutive?

Der Autor warnt davor, dass die Zusammenführung von legislativen und judikativen Kompetenzen bei der Exekutive die Gewaltenteilung (checks and balances) untergräbt und einen gefährlichen Präzedenzfall schafft.

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Details

Title
Die Rechtsstellung der Al-Kaida Häftlinge auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba
College
University of Salzburg
Grade
1,0
Author
MMag. Dr. Andreas Weberndorfer (Author)
Publication Year
2005
Pages
59
Catalog Number
V117564
ISBN (eBook)
9783640200146
ISBN (Book)
9783640205875
Language
German
Tags
Rechtsstellung Al-Kaida Häftlinge US-Militärstützpunkt Guantanamo Kuba
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
MMag. Dr. Andreas Weberndorfer (Author), 2005, Die Rechtsstellung der Al-Kaida Häftlinge auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117564
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