Impfschutz für Soldaten - Primäre Prävention

Impfaktionen - Planen, Durchführen, Nachbereiten


Diplomarbeit, 2008

36 Seiten, Note: Sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Gesetzliche Grundlagen
2.1 Impfpflicht
2.2 Impfschadengesetz
2.3 Amtshaftung

3 Impfstoffe und Krankheiten
3.1 Polio Salk “Merieux“
3.2 dT – reduct “Merieux“
3.3 FSME-Immun 0,5 ml
3.4 Twinrix
3.5 NeisVac-C
3.6 Repevax

4 Was sind Kontraindikationen für eine Impfung?
4.1 Kontraindikationen
4.2 Keine Kontraindikationen

5 Planung

6 Vorbereitung
6.1 Anforderung von Impfstoff
6.2 Lagerung
6.3 Impfstatus
6.4 Belehrung / Information
6.5 Dokumentation

7 Durchführung
7.1 Personalbedarf
7.2 Vorbereitung der Stationen
7.3 Ablauf
7.4 Impfung
7.5 Impfungen außerhalb einer Sanitätseinrichtung

8 Sicherheit
8.1 Beobachtung nach erfolgter Impfung
8.2 Impfreaktionen/Impfnebenwirkungen
8.3 Impfkomplikationen
8.4 Notfallmedikamente
8.4.1 Behandlung einer anaphylaktischen Reaktion (lt. Impfplan 2008)
8.4.2 Behandlung einer allergischen Reaktion mit Bronchospasmus (lt. Impfplan 2008)
8.4.3 Behandlung einer allergischen Reaktion mit kutaner Manifestation (lt. Impfplan 2008)
8.5 Impfschäden
8.6 Verhalten nach der Impfung

9 Mögliche Fehler können sein

10 Argumente von Impfgegnern

11 Zusammenfassung

12 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Das Österreichische Bundesheer hat eine besondere Verpflichtung, auf die Gesundheit seiner ihm anvertrauten Grundwehrdiener zu achten. Dies nicht nur aus Gründen der gesetzlichen Vorgabe oder aus der Sicht eines gesundheitspolitischen Auftrages, sondern vor allem aus moralischen Gründen. Die jungen ÖsterreicherInnen, die beim Bundesheer ihren Präsenzdienst ableisten, dürfen als Gegenleistung erwarten, dass ihre Gesundheit gehegt und gepflegt wird.

Mit dieser Arbeit möchte ich dies am Beispiel der Impfprävention für GWD darlegen. Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Dieses Manuskript soll einen möglichen Ablauf einer Impfaktion an einer großen Zahl Soldaten präsentieren und es sollen alle möglichen Detailprobleme, die hierbei auftreten können, besprochen werden. Ich habe versucht, einen Leitfaden zu erstellen, der, je nach Bedarf, abgeändert oder angepasst werden kann. Er stellt somit keinen Anspruch auf die einzig richtige Methode.

Um eine Impfaktion in optimaler und gleichbleibender Qualität durchzuführen, stellen sich folgende Fragen:

1. Wie plant man eine Impfaktion richtig?
2. Wie sieht eine korrekte Durchführung dieser aus?
3. Welches Wissen ist wesentlich, um Sicherheit für alle an einer Impfaktion Beteiligten zu gewährleisten?

Sehr viel Fachwissen ist für die Durchführung von Nöten und daher habe ich in diesem Leitfaden besonderen Wert auf Informationen gelegt, die entscheidend sind, um eine große Sicherheit für alle Beteiligten zu bieten. Das Wissen um die Krankheiten, den Impfstoff und die gesetzlichen Vorgaben ist absolutes Muss, um ein Optimum an Qualität zu erreichen, welches selbstverständlich sein sollte.

Veranstaltungen, wie z.B. das jährlich stattfindende Bundesheer- Impfsymposium, die das Wissen des Sanitätspersonals erhöhen, sind immens wichtig. Um dem Anspruch der Eigenverantwortung (GuKG) gerecht zu werden, ist eine selbstständige Fortbildung notwendig (vgl. Weiss-Faßbinder/Lust, 1998, S.27).

Der Dienstführende einer Sanitätseinrichtung sollte sein ihm unterstelltes Sanitätspersonal dazu anhalten, sich auf den aktuellen Wissensstand zu bringen.

2 Gesetzliche Grundlagen

Der Impfplan für das ÖBH ist grundsätzlich im VBl I 85/2003 geregelt. Dieses bezieht sich natürlich auf die Impfempfehlungen bzw. den Impfplan des Obersten Sanitätsrates (Impfausschuss). Dieser Impfplan wird einmal im Jahr evaluiert (meist im Herbst) und für das Folgejahr neu erstellt (Erhältlich unter: http://www.bmgfj.gv.at). Dies alles geschieht auf Empfehlung der WHO. (Jeder Arztkontakt soll dazu genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind und, wenn notwendig, fehlende Impfungen nachzuholen.)

2.1 Impfpflicht

Eine gesetzliche Impfpflicht besteht derzeit nicht, jedoch eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 2003, die bestimmte Impfungen empfiehlt. Natürlich kann bei Bedarf, für einen bestimmten Personenkreis oder bei Auftreten einer ansteckenden Krankheit, eine Impfpflicht angeordnet werden.

2.2 Impfschadengesetz

Es gibt ein Impfschadengesetz (BGBl. Nr. 285/1990 Artikel IVa), das besagt, dass der Bund Ersatz zu leisten hat, wenn auf Grund einer empfohlenen (bzw. einer verpflichtenden) Impfung ein Schaden entsteht. Für eventuelle Ansprüche ist das Bundessozialamt zuständig. Die Ersatzleistungen erfolgen in Form von Pauschalabgeltungen, Pflegegeld oder Beschädigtenrenten.

2.3 Amtshaftung

Im Rahmen ihrer Berufspflichten und ihres Tätigkeitsbereiches haften natürlich auch der TrpA (Impfarzt) und das Sanitätspersonal (SanUO/DGKP, DGKS) für eventuelle Fehler, die bei einer Impfaktion auftreten. Regressansprüche des Rechtsträgers (ÖBH) sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Organs (z.B.: TrpA, SanUO) gegeben (vgl. Sladecek/Marzi/Schmiedbauer, 2006, S.119).

3 Impfstoffe und Krankheiten

Im Folgendem beschreibe ich die Impfstoffe, die das ÖBH standardmäßig für seine GWD anbietet bzw. vor welchen Krankheiten geschützt werden soll. Alle hier vorgestellten Impfstoffe sind Injektionssuspensionen in Fertigspritzen und können gleichzeitig mit anderen Impfstoffen, jedoch an unterschiedlichen Injektionsstellen, verabreicht werden. Die Impfstoffe dürfen keinesfalls gemeinsam mit ein und derselben Spritze verabreicht werden (vgl. Illing/Ledig, 2000, S. 135). Vor Anwendung eines Impfstoffes sind die Hinweise auf dem Beipacktext zu berücksichtigen.

3.1 Polio Salk “Merieux“

Dieser Impfstoff dient zur Vorbeugung und zum Schutz vor Poliomyelitis, allgemein als Kinderlähmung bekannt. Die Erreger sind die Polio-Viren, von denen es drei Typen gibt (Typ 1, 2 und 3). Die Inkubationszeit beträgt 9 bis 12 Tage und der Krankheitsverlauf zeigt sich bei über 90% der Fälle symptomlos oder zumindest symptomarm. Bei ca. 5% der Erkrankten treten grippale Beschwerden, Erbrechen oder Durchfall auf. Jedoch nahezu 1% der Patienten entwickeln die gefürchteten Lähmungserscheinungen und Todesfälle, verursacht durch eine auftretende Atemlähmung, sind nicht auszuschließen.

Der Impfstoff enthält inaktivierte Polio-Viren (Totimpfstoff) und wird im Regelfall intramuskulär verabreicht.

Die Grundimmunisierung umfasst drei Impfungen. Nach der ersten Teilimpfung erfolgt nach 4 Wochen die zweite Teilimpfung und nach 6 bis 12 Monaten wird die dritte Teilimpfung verabreicht. Eine Auffrischungsimpfung alle 10 Jahre wäre empfehlenswert.

Schutzbeginn: ca. 2 Wochen nach der zweiten Impfung (nur bei Grundimmunisierung).

3.2 dT – reduct “Merieux“

Hierbei handelt es sich um einen kombinierten Impfstoff, welcher vor zwei Krankheiten schützt. Einerseits gegen Diphtherie und andererseits gegen Tetanus (Wundstarrkrampf).

Diphtherie wird durch Bakterien verursacht, die ein Toxin bilden, welches den Körper des Patienten schädigt. Die IKZ beträgt 2 bis 5 Tage. Der Erreger befällt den HNO-Bereich und kann Entzündungen im Kehlkopf oder in der Trachea auslösen (Erstickungsgefahr). Das Gift, das der Erreger bildet, kann das Herz und sonstige Organe schädigen.

Den Wundstarrkrampf verursachen anaerobe Sporen, die ebenfalls ein Toxin bilden. Tetanussporen kommen so gut wie überall auf der Erde vor und dringen schon bei kleinsten Verletzungen in die Wunde ein. Die IKZ beträgt 2 bis 4 Wochen. Eine Alternative zur Impfung gibt es hier nicht. Bei einer Ansteckung mit Tetanussporen erfolgt eine relativ rasche Verschlechterung des Allgemeinzustandes. Das Hauptsymptom sind schmerzhafte Muskelkrämpfe am ganzen Körper (Wundstarrkrampf). Die Letalität liegt trotz intensivmedizinischer Versorgung bei über 50%.

Der Impfstoff enthält gereinigtes Toxin von beiden Erregern. Die Verabreichung erfolgt intramuskulär.

Die Grundimmunisierung und Auffrischung erfolgen nach demselben Schema wie bei Polio Salk.

Schutzbeginn: Nach einmaliger Impfung besteht kein Schutz, nach der zweiten Impfung zeigt sich ein ansteigender Titer innerhalb weniger Wochen und sicherer Impfschutz besteht 2 Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung.

3.3 FSME-Immun 0,5 ml

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis wird durch ein Virus (Flavivirus) verursacht. Dieser wird durch Zecken auf den Menschen übertragen.

Nach einer Ansteckung (IKZ 2 Tage bis 4 Wochen) entwickeln sich grippeähnliche Symptome, die in ca. 10% der Fälle zu einer Enzephalitis führen können. Auch andere Organe wie z.B. die Leber oder das Herz können angegriffen werden. Bei ca. 1% der Patienten bleiben Lähmungserscheinungen als Dauerfolge zurück und generell ist der Heilungsverlauf langwierig. Für einen Teil der Betroffenen (ca. 1%) endet die Erkrankung mit dem Tod.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auch hier ist die Grundimmunisierung, wie bei den zwei oben genannten Impfstoffen, dieselbe, jedoch wird die Auffrischung bei der FSME alle 5 Jahre empfohlen.

Schutzbeginn: Ein Antikörpernachweis ist frühestens 7 Tage nach der ersten Impfstoffgabe möglich. Guter Schutz ist nach der zweiten Impfung, optimaler Schutz nach der dritten Impfung gegeben.

3.4 Twinrix

Hierbei handelt es sich um den Impfstoff, der vor dem RNA-Virus (Hepatitis A) und dem HBV-Virus (Hepatitis B) schützen soll. Dies ist also ebenfalls ein kombinierter Impfstoff. Beide Erreger können die Leber schwer schädigen und viele verschiedene Symptome und Spätfolgen verursachen. Die IKZ ist bei beiden Erregern ähnlich lang (2 Wochen bis 4 Monate).

Es handelt sich hier ebenfalls um einen Totimpfstoff (inaktiviert) und um eine intramuskuläre Impfung.

1 Monat nach der ersten Impfung folgt die zweite und nach 6 Monaten die dritte. Wann die Auffrischungsimpfung erfolgt, ist abhängig von der

Antikörperbildung des Patienten. Dies kann bei einer Laboruntersuchung festgestellt werden (Titer-Bestimmung).

Schutzbeginn: Bei Hepatitis A besteht ein Impfschutz schon 1 Woche nach der ersten Impfung. Bei Hepatitis B sollte ca. 4 Wochen nach Ende der Grundimmunisierung eine Titerbestimmung durchgeführt werden, da der Impfstoff, abhängig von den zu impfenden Personen, unterschiedliche Wirkung zeigt. Daraus resultierend, zeigt sich ein unterschiedlicher Impfschutz bei den betreffenden Personen.

3.5 NeisVac-C

Dieser Impfstoff schützt vor einem Erreger, der Neisseria meningitidis heißt und zur großen Gruppe der Meningokokken gehört. Leider gibt es nicht gegen alle Meningokokken-Stämme einen schützenden Impfstoff. Die Krankheit, die Meningitis, nimmt leider oft einen raschen Verlauf, der in bis zu 50% der Fälle letal endet (Herz-Kreislaufversagen). Die ersten Symptome sind meist akutes Fieber, Meningismus (Kopfschmerzen, Lichtempfindlichkeit, Nackensteife,…) bis hin zur Bewusstlosigkeit. Die IKZ beträgt 2 bis 10 Tage.

Bei dieser Impfung bekommt der Impfling Erregerbestandteile (zerteilte Bakterien, Totimpfstoff) intramuskulär injiziert.

Zur Grundimmunisierung ist eine Impfdosis ausreichend und die Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung ist noch nicht ausreichend nachgewiesen. Es wird jedoch empfohlen, sich frühestens nach 2 Monaten einen anderen Impfstoff (Mencevax ACWY) verabreichen zu lassen. Dieser bietet Schutz gegen weitere Meningokokken-Stämme. Hier wird eine Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre empfohlen. Schutzbeginn: 15 Tage nach der Impfung.

[...]

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Impfschutz für Soldaten - Primäre Prävention
Untertitel
Impfaktionen - Planen, Durchführen, Nachbereiten
Veranstaltung
Basales und mittleres Pflegemanagement
Note
Sehr gut
Autor
Jahr
2008
Seiten
36
Katalognummer
V117625
ISBN (eBook)
9783640198856
ISBN (Buch)
9783640199037
Dateigröße
654 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Impfschutz, Soldaten, Primäre, Prävention, Basales, Pflegemanagement
Arbeit zitieren
Roman Jäckle (Autor:in), 2008, Impfschutz für Soldaten - Primäre Prävention, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117625

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