Seit Anfang Juni 2007 steht Charles Taylor, der ehemalige Präsident von Liberia in Den Haag vor dem UN-Sondertribunal für Sierra Leone (TSSL). Erstmals muss sich ein afrikanischer Staatschef wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten.
Das Tribunal steht damit in der dynamischen Entwicklung des modernen Völkerstrafrechts- zwei wesentliche Vorgänger waren und sind die internationalen Ad-hoc-Strafgerichtshöfe für Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR).
An den beiden Strafgerichtshöfen müssen sich dutzende Angeklagte wegen Verletzungen der Genfer Konventionen, Verletzungen des Kriegsrechts und der Kriegsbräuche, sowie Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten.
Insbesondere die Genese und Gestalt der Zwillingsgerichte werden hier behandelt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vorgeschichte des Jugoslawien-Strafgerichtshofes
2.1. Resolutionen vor Einsetzung des Gerichtes
2.2. Formale Einsetzung des Gerichtes
3. Rechtsgrundlage zur Gerichtsgründung
3.1. Kompetenzüberschreitung des Gerichtes
3.2. Einschränkung nationaler Souveränität
3.3. Bindungswirkung der Resolution 827 und des Statuts
4. Struktur des Gerichtshofes
5. Aufgaben des Gerichtshofes
6. Das anzuwendende Recht
6.1. Schwere Verletzungen der Genfer Konventionen von 1949, Art. 2
6.2. Verletzungen des Kriegsrechts und der Kriegsbräuche, Art. 3
6.3. Völkermord, Art. 4
6.4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. 5
7. Verfahrensrecht vor dem Strafgerichtshof
8. Stand der Verfahren und Urteile
9. Vorgeschichte des Ruanda-Strafgerichtshofes
10. Rechtsgrundlage, Errichtung und Zuständigkeit des Gerichtes
11. Struktur und Besetzung des Gerichtes
12. Die Straftatbestände
12.1. Völkermord, Art. 2
12.2. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. 3
12.3. Verletzungen gegen den gemeinsamen Art. 3 der Genfer Konventionen von 1949 und des II. Zusatzprotokolls, Art. 4
13. Stand der Verfahren und Urteile
14. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die internationale Strafgerichtsbarkeit am Beispiel der UN-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR) und analysiert deren völkerrechtliche Legitimation sowie deren Rolle beim Schutz der Menschenrechte.
- Völkerrechtliche Grundlage und Legitimation der Ad-hoc-Tribunale durch den UN-Sicherheitsrat
- Struktur und prozessuale Organisation der Gerichtshöfe
- Materielle Zuständigkeit und Definition der Straftatbestände (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen)
- Vergleich der Mandate und operativen Herausforderungen beider Institutionen
- Bewertung der Wirksamkeit und des Beitrags zur internationalen Friedenssicherung
Auszug aus dem Buch
6.2. Verletzungen des Kriegsrechts und der Kriegsbräuche, Art. 3
Es befindet sich in Art. 3 ICTY- Statut eine Aufzählung einzelner Delikte, deren Begehung gegen Gesetze und Gebräuche des Krieges verstößt. Der Fünf-Punkte-Katalog stammt fast wörtlich aus der Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907.
Durch die Formulierung „ohne Anspruch auf Vollständigkeit“ wird klargestellt, dass über Art. 3 des Statuts der Strafgerichtshof für alle völkerrechtlich anerkannten Kriegsverbrechen zuständig ist. So könnten neben den vier Genfer Konventionen vor allem die Genfer Zusatzprotokolle (I. und II. Zusatzprotokoll) von 1977 zur Anwendung kommen. Sie sollen den Schutz der Zivilbevölkerung gerade auch bei nicht internationalen Kriegshandlungen verstärken.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der UN-Tribunale ICTY und ICTR als Instrumente der internationalen Strafjustiz zur Verfolgung von Kriegsverbrechen.
2. Vorgeschichte des Jugoslawien-Strafgerichtshofes: Darstellung der historischen Entwicklung sowie der verschiedenen Resolutionen des Sicherheitsrates, die zur formalen Einrichtung des Tribunals führten.
3. Rechtsgrundlage zur Gerichtsgründung: Analyse der Kompetenzen des Sicherheitsrates nach Kapitel VII der UN-Charta und der Frage nach der Einschränkung nationaler Souveränität.
4. Struktur des Gerichtshofes: Erläuterung des Aufbaus der Institution, bestehend aus Rechtsprechungsorgan, Anklagebehörde und Kanzlei.
5. Aufgaben des Gerichtshofes: Definierung der zeitlichen, materiellen und personellen Zuständigkeit sowie der Funktion der Strafverfolgung als Mittel zur Friedenssicherung.
6. Das anzuwendende Recht: Detaillierte Untersuchung der Tatbestände, einschließlich der Genfer Konventionen, des Kriegsrechts, des Völkermords und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
7. Verfahrensrecht vor dem Strafgerichtshof: Überblick über die prozessualen Rahmenbedingungen, die Rechte der Angeklagten und das zweistufige Instanzensystem.
8. Stand der Verfahren und Urteile: Darstellung der bisherigen Ergebnisse der Tribunalstätigkeit inklusive der Anklagen und gesprochenen Urteile bis zum Jahr 2001.
9. Vorgeschichte des Ruanda-Strafgerichtshofes: Historische Einordnung des Völkermords in Ruanda und die Reaktion der Weltgemeinschaft durch die Gründung des ICTR.
10. Rechtsgrundlage, Errichtung und Zuständigkeit des Gerichtes: Rechtliche Einordnung des Ruanda-Tribunals im Kontext der UN-Charta und dessen konkurrierende Zuständigkeit zu nationalen Gerichten.
11. Struktur und Besetzung des Gerichtes: Beschreibung des organisatorischen Aufbaus und der personellen Besetzung des ICTR im Vergleich zum ICTY.
12. Die Straftatbestände: Analyse der spezifischen Verbrechenstatbestände, die für das ICTR relevant sind und deren Abgrenzung zu den ICTY-Normen.
13. Stand der Verfahren und Urteile: Aktueller Überblick über die rechtliche Aufarbeitung des Genozids in Ruanda und erste Urteilssprechungen.
14. Ausblick: Kritische Reflexion der bisherigen Arbeit der Tribunale und deren Einfluss auf zukünftige Modelle der internationalen Strafjustiz.
Schlüsselwörter
Internationale Strafgerichtsbarkeit, UN-Sicherheitsrat, Völkerrecht, Jugoslawien-Tribunal, Ruanda-Tribunal, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Genfer Konventionen, Menschenrechtsschutz, Friedenssicherung, Ad-hoc-Tribunale, Statut, Staatliche Souveränität, UN-Charta.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der internationalen Strafgerichtsbarkeit, insbesondere mit der Entstehung, Struktur und dem operativen Wirken der Ad-hoc-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen umfassen die völkerrechtliche Legitimation der Tribunale, die Definition der Straftatbestände, die Verfahrensrechte sowie die Wirksamkeit dieser Institutionen bei der Verfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu analysieren, wie die UN-Tribunale auf Grundlage der UN-Charta etabliert wurden und inwiefern sie zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und zur Wiederherstellung des Friedens beitragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Resolutionen des Sicherheitsrates, den Statuten der Tribunale, internationaler Vertragswerke sowie einschlägiger Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der Rechtsgrundlagen, die Struktur der beiden Institutionen, eine ausführliche Erläuterung der Straftatbestände und einen Überblick über den Stand der Verfahren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Schlüsselbegriffe sind internationale Strafgerichtsbarkeit, UN-Tribunale, Völkerrecht, Völkermord, Menschenrechtsschutz und Friedenssicherung.
Wie unterscheidet sich die Zuständigkeit des Ruanda-Tribunals vom ICTY?
Während das ICTY auf den Konflikt im ehemaligen Jugoslawien fokussiert, ist das Ruanda-Tribunal auf Verbrechen im Hoheitsgebiet Ruandas oder durch ruandische Staatsangehörige in Nachbarstaaten spezialisiert, unter Berücksichtigung der spezifischen sozialen Dynamiken dort.
Warum wird das ICTY als "Ad-hoc-Tribunal" bezeichnet?
Die Bezeichnung rührt daher, dass das Gericht für einen spezifischen räumlichen, zeitlichen und materiellen Kontext (den Jugoslawienkonflikt) geschaffen wurde und nicht als dauerhafte Institution konzipiert war.
Welche Rolle spielt der UN-Sicherheitsrat bei diesen Tribunalen?
Der Sicherheitsrat fungiert als Gründer der Tribunale, indem er unter Rückgriff auf Kapitel VII der UN-Charta deren Einrichtung als Zwangsmaßnahme zur Sicherung des Weltfriedens beschlossen hat.
Wird die Todesstrafe von den Tribunalen verhängt?
Nein, das Statut sieht im Einklang mit neueren Entwicklungen im internationalen Recht nur zeitige oder lebenslange Freiheitsstrafen vor.
- Quote paper
- Dipl. Pol. Martin Schweiger (Author), 2001, Internationale Strafgerichtsbarkeit im Dienste des Menschenrechtsschutzes - Die Strafgerichtshöfe für Jugoslawien und Ruanda, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11765