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Verbindlichkeit der Menschenrechte für transnationale Unternehmen

TNCs: Global Players oder Global Accountable Players?

Title: Verbindlichkeit der Menschenrechte für transnationale Unternehmen

Essay , 2008 , 44 Pages

Autor:in: Doktorand Botiagne Marc Essis (Author)

Law - Miscellaneous
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Summary Excerpt Details

Der Transnationalisierungsprozess, der eines der wesentlichen Merkmale der
Globalisierung darstellt, charakterisiert sich durch die Entstehung von Akteuren
einer ganz anderen Natur in den internationalen Beziehungen. Diese neuen
Akteure kennzeichnen sich dadurch, dass sich ihre Tätigkeit der klassischen
bzw. „konventionellen“ staatlichen Kontrolle entzieht. Unter diesen neuen
Akteuren kommt den transnationalen Unternehmen (TNCs) eine besondere
Bedeutung zu. Und zwar deshalb, weil die TNCs mit der verstärkten
Deregulierung der Märkte und der Liberalisierung der Handelsbeziehungen seit
den 80er und 90er Jahren zu Zentralakteuren der internationalen Beziehungen
geworden sind. Die TNCs sind multinationale Konzerne, deren Transaktionen
von globalem Ausmaß sind und deren Tätigkeiten einen nicht-territorial
eingeschränkten Charakter besitzen. Sie werden deswegen zu Recht als Global
Players bezeichnet. Die weltweit orientierte Tätigkeit der TNCs wird in den
meisten Fällen anhand einer von Staaten unabhängigen Unternehmensstrategie
getrieben.
Obwohl die Tätigkeit der TNCs ernsthafte Trümpfe bezüglich der globalen
Wirtschafts- bzw. Finanzbeziehungen aufweisen, kann die Tatsache, dass diese
Tätigkeit eine der wichtigsten Herausforderungen für die internationale
Gemeinschaft darstellt, keineswegs verschleiert werden. Diese Tätigkeit
repräsentiere sogar die größte Herausforderung sowohl für die Souveränität der
Nationalstaaten als auch für die internationalen Organisationen. In diesem
Zusammenhang diagnostizierte Daniel Thürer die Existenz einer gewissen
Grauzone zwischen internationalem und nationalem Recht. Diese
Herausforderungen betreffen nämlich die Verbindlichkeit der Menschenrechte für die TNCs. Oftmals wird die Tätigkeit der TNCs wegen
Menschenrechtsverletzungen, Ausbeutung bzw. menschenunwürdiger
Behandlung der Arbeitnehmer, Umweltzerstörung, Korruption, Einmischung in
die inneren Angelegenheiten der ärmeren Länder oder sogar Finanzierung von
Bürgerkriegen scharf kritisiert. Angesichts einer solchen Situation empfiehlt es
sich zu fragen, wie sich die Verbindlichkeit der Menschenrechte für
transnationale Unternehmen entwickelt hat und im heutigen Zeitalter der
Globalisierung weiterentwickelt. Welches sind dabei die Hindernisse und
welche Lösungen wären eventuell vorzuschlagen?

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einführung

1. Das völkerrechtliche Instrumentarium zur Verbindlichkeit der Menschenrechte für TNCs

1.1. Hard-Law-Instrumente zur Verbindlichkeit der Menschenrechte für TNCs

1.1.1. Das Völkergewohnheitsrechts

1.1.1.1. Die Normen der UN-Charta

1.1.1.2. Die Normen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

1.1.2. Völkerrechtliche Verträge

1.1.2.1. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte

1.1.2.2. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

1.1.3. ius cogens-Normen

1.2. Soft-Law-Instrumente zur Verbindlichkeit der Menschenrechte für TNCs

1.2.1. Die UN-Empfehlungen

1.2.2. Die ILO-Declaration und die OECD-Leitsätze

2. Erschwerte Durchsetzung der Verbindlichkeit der Menschenrechte für TNCs

2.1. Völkerrechtsspezifische Problemfelder

2.1.1. Die Nicht-Anerkennung der TNCs als Völkerrechtssubjekte

2.1.2. Das „unklare“ Verhältnis zwischen völkerrechtlichem und innerstaatlichem Regelwerk

2.1.3. Der nichtbindende Charakter der Soft-Law-Instrumente

2.2. Akteursbezogene Hindernisse

2.2.1. Das mangelhafte Rechtssystem und die Korruption in Entwicklungs- und Schwellenländern

2.2.2. Die außenpolitische De-facto-Genehmigung der Tätigkeit der TNCs

2.2.3. Ineffektive internationale Kontrolle der Tätigkeit der TNCs

2.2.4. Ineffektivität der Selbstverpflichtung der TNCs

3. Lösungsansätze zur Stärkung der Verbindlichkeit der Menschenrechte für TNCs

3.1. Völkerrechtsspezifische Lösungen

3.1.1. Anerkennung der TNCs als Völkerrechtssubjekte

3.1.2. Überwindung der Unterscheidung zwischen Hard Law und Soft Law

3.1.3. Konstitutionalisierung im Völkerrecht als Garantie für die Verbindlichkeit der Menschenrechte für TNCs

3.2. Akteursbezogene Lösungen zur Verbindlichkeit der Menschenrechte für TNCs

3.2.1. Good governance in Entwicklungs- und Schwellenländern

3.2.2. Menschenrechtsbasierte Umorientierung der Außenpolitik der Industrie- und Schwellenländer

3.2.3. Multilaterale Stärkung der Selbstverpflichtung der TNCs

Schlussbetrachtung

Literatur

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik der Verbindlichkeit von Menschenrechten gegenüber transnationalen Unternehmen (TNCs) im Zeitalter der Globalisierung. Ziel ist es, die bestehenden völkerrechtlichen Instrumente zu analysieren, Hindernisse bei deren Durchsetzung zu identifizieren und Lösungsansätze für eine wirksamere menschenrechtliche Verantwortlichkeit der Akteure aufzuzeigen.

  • Völkerrechtliches Instrumentarium (Hard Law vs. Soft Law)
  • Strukturelle Hindernisse und Akteursversagen
  • Rolle von Good Governance in Schwellenländern
  • Konstitutionalisierung des Völkerrechts
  • Transformation von "Global Players" zu "Global Accountable Players"

Auszug aus dem Buch

2.1.1- Die Nicht-Anerkennung der TNCs als Völkerrechtssubjekte

Im klassischen völkerrechtlichen Sinne werden ausschließlich Staaten und Staatenverbindungen - inklusive internationaler Organisationen - als Völkerrechtssubjekte anerkannt. Manchen Akteuren der internationalen Beziehungen wird allerdings eine partielle Völkerrechtssubjektivität zugeschrieben. Es geht etwa um den Heiligen Stuhl, den Souveränen Malteserorden und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz.23 Die Transnationalisierung und das mit ihr einhergehende Zustandekommen neuer Akteure in den internationalen Beziehungen stellen offensichtlich eine Herausforderung für diese klassische Sichtweise dar. Damit wird das Problem des völkerrechtlichen Status von Akteuren wie etwa NGOs, Individuen und TNCs aufgeworfen.

TNCs sind bis dato nicht als Völkerrechtssubjekte anerkannt. Dies führt dazu, dass „mögliche Verstöße gegen Völkerrecht, etwa im Bereich der Menschenrechte, jeweils über den Heimatstaat des transnationalen Unternehmens geltend zu machen sind“24. Die Nicht-Anerkennung der TNCs als Völkerrechtssubjekte führt Elisabeth Strohscheidt auf zwei untrennbar miteinander verbundene Faktoren zurück. Zum einen geht es um den Verlust des staatlichen Machtmonopols, wenn Instrumente – wie etwa die UN-Normen – Unternehmen direkt ansprechen. Zum anderen besteht aus ihrer Sicht das Risiko einer Beschränkung der staatlichen Entscheidungsmacht.25 Diese Tatsache erschwert in erheblichem Maße die Verbindlichkeit der Menschenrechte für transnationale Unternehmen. Ähnlich verhält es sich mit der „unklaren“ Kombinierung vom völkerrechtlichen und innerstaatlichen Instrumentarium.

Zusammenfassung der Kapitel

Einführung: Der Abschnitt erläutert die wachsende Bedeutung transnationaler Unternehmen (TNCs) als Zentralakteure der Globalisierung und skizziert die Problematik ihrer bisher unzureichenden menschenrechtlichen Bindung.

1. Das völkerrechtliche Instrumentarium zur Verbindlichkeit der Menschenrechte für TNCs: Es werden die verschiedenen rechtlichen Grundlagen analysiert, wobei zwischen bindenden Hard-Law-Instrumenten wie der UN-Charta und ius cogens-Normen sowie unverbindlichen Soft-Law-Empfehlungen differenziert wird.

2. Erschwerte Durchsetzung der Verbindlichkeit der Menschenrechte für TNCs: Dieses Kapitel identifiziert sowohl völkerrechtliche Unzulänglichkeiten, wie die mangelnde Völkerrechtssubjektivität der TNCs, als auch akteursbezogene Hindernisse wie Korruption und unzureichende staatliche Kontrolle.

3. Lösungsansätze zur Stärkung der Verbindlichkeit der Menschenrechte für TNCs: Hier werden Strategien vorgestellt, darunter die Konstitutionalisierung im Völkerrecht, die Anerkennung der TNCs als Völkerrechtssubjekte und die Implementierung von Good Governance-Prinzipien.

Schlussbetrachtung: Die Arbeit resümiert, dass eine stärkere Verbindlichkeit erforderlich ist, um TNCs von rein gewinnorientierten Global Players zu verantwortungsbewussten, rechenschaftspflichtigen Akteuren zu transformieren.

Schlüsselwörter

Menschenrechte, Transnationale Unternehmen, TNCs, Völkerrecht, Hard Law, Soft Law, Globalisierung, Menschenrechtsverletzungen, Good Governance, Völkerrechtssubjekte, Konstitutionalisierung, Unternehmensverantwortung, UN-Normen, Außenwirtschaftspolitik, Rechenschaftspflicht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der menschenrechtlichen Verantwortlichkeit von transnationalen Unternehmen (TNCs) und der Frage, wie diese im internationalen Recht rechtlich verbindlich verankert werden kann.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Zentrale Themen sind die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen (Hard und Soft Law), die Hindernisse bei der Durchsetzung dieser Rechte sowie mögliche Reformansätze zur Stärkung der internationalen Kontrolle.

Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?

Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, wie sich die Verbindlichkeit der Menschenrechte für transnationale Unternehmen entwickelt hat und welche Maßnahmen notwendig sind, um diese angesichts der Globalisierung wirksam zu stärken.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse völkerrechtlicher Instrumente, Verträge und theoretischer Konzepte sowie eine problemorientierte Untersuchung aktueller politischer und ökonomischer Hindernisse.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der rechtlichen Instrumente, die Identifikation von Hindernissen (u.a. Korruption, fehlende Völkerrechtssubjektivität) und die Diskussion von Lösungsansätzen wie der Konstitutionalisierung und Good Governance.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Untersuchung?

Schlüsselbegriffe sind unter anderem "Völkerrechtssubjektivität", "Hard Law", "Soft Law", "Good Governance" und die Transformation von TNCs zu "Global Accountable Players".

Warum stellt die "Grauzone" zwischen internationalem und nationalem Recht ein Problem dar?

Diese Grauzone führt zu einer rechtlichen Unsicherheit, die von TNCs oft ausgenutzt wird, da klare, verbindliche Mechanismen zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen bisher fehlen.

Welche Rolle spielen "failing states" bei den untersuchten Problematiken?

In failing states kollabieren Rechtssysteme oft, was es unmöglich macht, TNCs für ihr Handeln vor Ort zur Rechenschaft zu ziehen, da staatliche Kontrollinstanzen dort kaum existieren oder korrupt sind.

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Details

Title
Verbindlichkeit der Menschenrechte für transnationale Unternehmen
Subtitle
TNCs: Global Players oder Global Accountable Players?
College
LMU Munich
Author
Doktorand Botiagne Marc Essis (Author)
Publication Year
2008
Pages
44
Catalog Number
V117667
ISBN (eBook)
9783640200511
ISBN (Book)
9783640206148
Language
German
Tags
Verbindlichkeit Menschenrechte Unternehmen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Doktorand Botiagne Marc Essis (Author), 2008, Verbindlichkeit der Menschenrechte für transnationale Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117667
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