Das Hauptthema der Masterarbeit ist die Neuregelung des Börsenrückzugs durch den Gesetzgeber im November 2015. Im Zuge der Umsetzung der neuen europäischen Transparenz-Richtlinie wurden im Deutschen Bundestag auch die Voraussetzungen für den Rückzug eines Unternehmens von der Börse neu geregelt. Zuvor hatte der BGH in seiner Frosta-Entscheidung am 08.10.2013 entschieden, dass es in den Fällen des Börsenrückzugs keiner Hauptversammlung und Barabfindung mehr bedarf. Zwei Jahre später wurde § 39 BörsG im Bundestag erweitert. Durch die Neuregelung wurde die Barabfindungspflicht eingeführt, die Zustimmung der Hauptversammlung für entbehrlich erachtet. Diese Masterarbeit dient dazu, einen Überblick über die Gesetzesentwicklung des § 39 BörsG zu geben.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen
C. Der Börsenrückzug (Going Private)
I. Kaltes Delisting
II. Delisting von Amts wegen
III. Reguläres Delisting
1.) Regulierter Markt
2.) Freiverkehr
3.) Downlisting und Downgrading
D. Entwicklung der Rechtsprechung
I. Macrotron-Urteil des BGH
II. Lindner/MVS-Urteil des BVerfG
III. Frosta-Urteil des BGH
E. Würdigung der Rechtslage
I. Gesellschaftsrechtlicher Anlegerschutz
1.) § 29 I 1 UmwG analog – Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag
2.) § 207 UmwG analog – Angebot der Barabfindung
3.) § 243 II 1 AktG analog – Anfechtungsgründe – Sondervorteil
4.) Gesamtanalogie zu den §§ 305, 320b, 327b AktG, §§ 29, 207 UmwG – Gesamtanalogie zu gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen
II. Vermögensinteressen
III. Kapitalmarktrechtlicher Anlegerschutz
1.) Börse Frankfurt FBW
2.) Börsen Berlin und München
3.) Börsen Düsseldorf und Hamburg/Hannover
F. Die Neuregelung des Börsenrückzugs durch den Gesetzgeber
I. Überblick
II. Praxisfolgen der Frosta-Rechtsprechung 2013–2015
III. Inhalt des neu geregelten Gesetzes § 39 BörsG
1.) § 39 I BörsG – Widerruf der Zulassung von Amts wegen
2.) § 39 II BörsG – Widerruf der Zulassung auf Antrag des Emittenten
3.) § 39 III BörsG – Regelung der Abfindung
4) § 39 III 4 BörsG – Marktenge
5.) § 39 IV BörsG – Delisting von ausländischen Emittenten
6.) § 39 V BörsG – Verfahren der Geschäftsführung
7.) § 39 VI BörsG – Rechtmäßigkeit des Widerrufs
IV. Rechtsschutz
1.) Rechtsschutz bezüglich des Börsenrückzugs
2.) Rechtsschutz bezüglich des Angebotspreises
V. Übergangsregelung
G. Stellungnahme
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Masterarbeit analysiert die gesetzliche Neuregelung des Börsenrückzugs (§ 39 BörsG) im Kontext der Umsetzung europäischer Transparenzrichtlinien und untersucht dabei, inwieweit diese Neuregelung den Anlegerschutz gegenüber der vorangegangenen, durch die Frosta-Rechtsprechung des BGH geprägten Rechtslage verbessert hat.
- Entwicklung und Wandel der Rechtsprechung zum Delisting (Macrotron bis Frosta).
- Gesellschaftsrechtliche vs. kapitalmarktrechtliche Anforderungen an den Anlegerschutz.
- Analyse des § 39 BörsG n. F. und seiner Tatbestandsvoraussetzungen für den Börsenrückzug.
- Bedeutung der Barabfindung und des Erwerbsangebots als Bedingung für das Delisting.
- Rechtsschutzmöglichkeiten für Minderheitsaktionäre nach der Neuregelung.
Auszug aus dem Buch
C. Der Börsenrückzug (Going Private)
Der Rückzug einer an der Börse vermerkten Gesellschaft aus dem regulierten Markt wird als Delisting bezeichnet. Das Delisting ist in § 39 BörsG geregelt und enthält keine Legaldefinition. Aufgrund der variierenden Begrifflichkeit werden verschiedene Bezeichnungen wie Börsenaustritt, Going Private, Public to Private (P2P) synonym verwendet. Es wird unterschieden zwischen dem Widerruf der Zulassung von Amts wegen nach § 39 I BörsG und dem Widerruf der Zulassung auf Antrag des Emittenten nach § 39 II BörsG. Dennoch geht es in beiden genannten Fällen ohne Weiteres um die Beendigung der Zulassung von Wertpapieren und nicht um die Auflösung der Börsennotierung, da diese automatisch beim Delisting entfällt. Beantragt ein Unternehmen eine Widerrufsentscheidung gemäß § 39 II BörsG, so wird die öffentlich-rechtliche Interaktion zwischen Unternehmen und Börse durch die Börsengeschäftsführung beendet.
Unternehmen entscheiden sich meist für den Börsenrückzug, wenn ihnen hohe Kosten aufgrund aktien- und kapitalmarktrechtlicher Zulassungsfolgepflichten entstanden sind. Der Rückzug vollzieht sich zudem, um die Gefahr von Übernahmen abzuwenden, besonders wenn ein Großaktionär vorhanden und die Summe der am Börsenhandel bestehenden Aktien gering ist. Auch bei wenig Streubesitz und stagnierenden Kursen kann ein Börsenrückzug als Chance zur unternehmerischen Neuausrichtung gesehen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung skizziert das Forschungsvorhaben zur Neuregelung des Börsenrückzugs (§ 39 BörsG) und den historischen Kontext der BGH-Rechtsprechung.
B. Grundlagen: Hier werden die organisatorischen Aspekte der Börse, die Marktsegmente und die Abläufe eines Börsengangs (Going Public) erläutert.
C. Der Börsenrückzug (Going Private): Dieses Kapitel definiert das Delisting und stellt dessen verschiedene Erscheinungsformen wie das kalte Delisting und das reguläre Delisting vor.
D. Entwicklung der Rechtsprechung: Dieses Kapitel analysiert chronologisch die wegweisenden Urteile des BGH (Macrotron, Frosta) sowie die Haltung des BVerfG zum Anlegerschutz.
E. Würdigung der Rechtslage: Es wird kritisch hinterfragt, ob das BGH-Urteil "Frosta" die Rechte der Minderheitsaktionäre angemessen wahrt und ob Analogien aus dem Gesellschaftsrecht greifen.
F. Die Neuregelung des Börsenrückzugs durch den Gesetzgeber: Das Kernkapitel detailliert die gesetzliche Implementierung des § 39 BörsG n. F. und erläutert die Anforderungen an Erwerbsangebote, Abfindungen und Ausnahmefälle.
G. Stellungnahme: Der Autor bewertet die Neuregelung abschließend als angemessene Stärkung des Anlegerschutzes und begrüßt die gesetzliche Klarstellung.
Schlüsselwörter
Börsenrückzug, Delisting, § 39 BörsG, Frosta-Entscheidung, Anlegerschutz, Barabfindung, Erwerbsangebot, Börsenzulassung, Kapitalmarktrecht, Minderheitsaktionäre, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, BaFin, Going Private, Marktmanipulation, Ad-hoc-Publizität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die gesetzlichen Voraussetzungen für den Rückzug einer Aktiengesellschaft von der Börse und die damit verbundenen Schutzrechte der Anleger im deutschen Wirtschaftsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Entwicklung der Rechtsprechung zum Delisting, die Anforderungen an den Anlegerschutz sowie die detaillierte Analyse der neuen gesetzlichen Regelung in § 39 BörsG.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, einen Überblick über die Gesetzesentwicklung des § 39 BörsG zu geben und zu untersuchen, ob die aktuelle Regelung eine angemessene Balance zwischen unternehmerischer Flexibilität und dem Schutz von Minderheitsaktionären bietet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die auf der Analyse von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung, Fachliteratur sowie wirtschaftlichen Überlegungen zum Anlegerschutz basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden der Prozess des Delistings, die historischen BGH-Entscheidungen, die Würdigung der Rechtslage unter Einbeziehung analoger Ansätze sowie die detaillierte Vorstellung der 2015 erfolgten Gesetzesänderungen erläutert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Delisting, Börsenrückzug, § 39 BörsG, Anlegerschutz, Barabfindung und Frosta-Entscheidung.
Warum war eine Neuregelung des § 39 BörsG durch den Gesetzgeber erforderlich?
Die Neuregelung wurde notwendig, da nach der Frosta-Rechtsprechung des BGH Börsenrückzüge ohne Hauptversammlungsbeschluss und ohne Abfindung möglich wurden, was eine Lücke im Anlegerschutz hinterließ und eine gesetzliche Korrektur erforderte.
Wie unterscheidet sich die neue Abfindung nach dem Börsenkurs vom "echten Unternehmenswert"?
Die Abfindung richtet sich nun primär nach dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate; der "echte Unternehmenswert" auf Basis eines Ertragswertgutachtens kommt nur in spezifischen Ausnahmefällen, etwa bei Marktmanipulation oder Marktenge, zur Anwendung.
- Quote paper
- Songül Oktay (Author), 2018, Die Neuregelung des Börsenrückzugs durch den Gesetzgeber, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1176852