Am 01.01.2008 trat das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts in Kraft und brachte zahlreiche Veränderungen mit sich. So wurde u. a. im Rahmen des § 1579 Nr. 2 BGB n. F. ein neuer Versagungsgrund in das Recht des Geschiedenenunterhalts („weil der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt“) eingeführt. Der vorher nicht ausdrücklich normierte Grund wurde von der Rechtsprechung in die Generalklausel des § 1579 Nr. 7 BGB a. F. hineingelesen, wodurch sich eine überaus reiche, kaum überschaubare Kasuistik herausgebildet hat. Der Gesetzgeber strebt mit der nun ausdrücklichen Normierung in erster Linie eine Vereinfachung des Unterhaltsrechts an. Ob und inwieweit eine solche Vereinfachung durch die getroffene Maßnahme aus Sicht der etwaig Rechtsbetroffenen (Bürgerinnen und Bürger) und der Justiz (auch Anwaltschaft) ggf. möglich ist, ist Gegenstand der nachfolgenden Erläuterungen. In diesem Rahmen soll nach einer kurzen allgemeinen Darstellung zu § 1579 BGB zunächst auf die Erfassung entsprechender Sachverhalte vor der Gesetzesreform und deren Problematik eingegangen werden. Anschließend soll das reformierte Recht dargestellt und dieses beurteilt werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Allgemeines
- I. Entwicklung des § 1579 BGB
- II. Aufbau und Anwendung des § 1579 BGB
- C. Die Problemlösung vor der Reform
- I. Die Unterhaltsgemeinschaft - sog. „sozio-ökonomische Gemeinschaft“
- II. Sog. „eheähnliche Gemeinschaft“
- 1. Zusammenleben / Verfestigung
- 2. Dauer des Zusammenlebens
- 3. Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit
- 4. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften, sexuelle Beziehungen
- 5. Indizien für eine eheähnliche Gemeinschaft
- III. Kein Verwirkungsgrund
- IV. Wiederaufleben der Unterhaltsanspruchs
- D. Die Problematik der bisherigen Lösung
- I. Stellungnahme der Literatur / Gesetzesbegründung
- II. Eigene Stellungnahme
- E. Das neue (reformierte) Recht
- F. Reformbeurteilung
- I. Reformbeurteilung in der Literatur
- II. Eigene Stellungnahme
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Einführung eines neuen Versagungsgrundes für nachehelichen Unterhalt gemäß § 1579 Nr. 2 BGB n.F. Die Arbeit analysiert die Gesetzesänderung im Kontext der bisherigen Rechtsprechung und Literatur, beleuchtet die Problematik der vorherigen Regelung und bewertet die Reform.
- Entwicklung und Anwendung des § 1579 BGB
- Die Rechtslage vor der Reform und ihre Problematik
- Das reformierte Recht und die neu eingeführte Regelung zum Versagungsgrund
- Bewertung der Reform aus juristischer Sicht
- Analyse der Literatur und der Gesetzesbegründung
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beschreibt die Gesetzesänderung zum Unterhaltsrecht vom 01.01.2008 und die Einführung des neuen Versagungsgrundes in § 1579 Nr. 2 BGB n.F., dass der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Die Arbeit skizziert den Forschungsansatz, der die Entwicklung, die Problematik der vorherigen Regelung und die Bewertung der Reform umfasst.
B. Allgemeines: Dieses Kapitel beleuchtet die Entwicklung des § 1579 BGB, beginnend mit seiner Einführung 1977 bis zu den Änderungen 1986 und 2008. Es beschreibt den Aufbau und die Anwendung der Härteklausel, inklusive der zweistufigen Prüfung und der Berücksichtigung von Billigkeitsaspekten. Die Bedeutung der Kindeswohl-Wahrung im Abwägungsprozess zwischen den Interessen des Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten wird betont.
C. Die Problemlösung vor der Reform: Dieser Abschnitt untersucht die Praxis vor der Reform, wobei die Konzepte der „sozio-ökonomischen Gemeinschaft“ und der „eheähnlichen Gemeinschaft“ im Detail analysiert werden. Die Diskussion umfasst Aspekte wie Zusammenleben, Dauer der Beziehung, öffentliches Erscheinungsbild und gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Die fehlende explizite Normierung des Versagungsgrundes und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit werden herausgestellt.
D. Die Problematik der bisherigen Lösung: Das Kapitel präsentiert die Kritikpunkte an der bisherigen Rechtsprechung und der Literatur zum Thema. Es analysiert die Unsicherheiten und die Inkonsistenzen der bisherigen Praxis und die Notwendigkeit einer Klarstellung durch den Gesetzgeber.
E. Das neue (reformierte) Recht: Hier wird das reformierte Recht nach der Gesetzesänderung von 2008 ausführlich beschrieben. Der Fokus liegt auf der neuen, expliziten Normierung des Versagungsgrundes in § 1579 Nr. 2 BGB n.F. und seinen Auswirkungen auf die Praxis.
F. Reformbeurteilung: Der letzte analysierte Abschnitt beinhaltet die Bewertung der Reform durch die Literatur und die eigene Einschätzung der Autorin oder des Autors. Es wird diskutiert, inwieweit die Reform die angestrebte Vereinfachung des Unterhaltsrechts tatsächlich erreicht hat und welche Herausforderungen verbleiben.
Schlüsselwörter
§ 1579 BGB, nachehelicher Unterhalt, Versagungsgrund, verfestigte Lebensgemeinschaft, Gesetzesreform, Unterhaltsrecht, Billigkeitsabwägung, Härteklausel, Rechtsprechung, Literatur.
Häufig gestellte Fragen zur Seminararbeit: Reform des nachehelichen Unterhalts nach § 1579 BGB
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit analysiert die Einführung eines neuen Versagungsgrundes für nachehelichen Unterhalt gemäß § 1579 Nr. 2 BGB n.F. Sie untersucht die Gesetzesänderung im Kontext der bisherigen Rechtsprechung und Literatur, beleuchtet die Problematik der vorherigen Regelung und bewertet die Reform umfassend.
Welche Aspekte werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung und Anwendung des § 1579 BGB, die Rechtslage vor der Reform und ihre Problematik, das reformierte Recht mit der neuen Regelung zum Versagungsgrund, eine Bewertung der Reform aus juristischer Sicht und eine Analyse der Literatur und der Gesetzesbegründung.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in folgende Abschnitte: Einleitung, Allgemeines (Entwicklung und Anwendung des § 1579 BGB), Die Problemlösung vor der Reform (inkl. Analyse von „sozio-ökonomischer Gemeinschaft“ und „eheähnlicher Gemeinschaft“), Die Problematik der bisherigen Lösung, Das neue (reformierte) Recht und Reformbeurteilung (inkl. Literaturanalyse und eigener Stellungnahme).
Was war die Problematik der Rechtslage vor der Reform 2008?
Vor der Reform bestand Rechtsunsicherheit bezüglich des Versagungsgrundes für nachehelichen Unterhalt bei bestehenden neuen Partnerschaften. Die Konzepte „sozio-ökonomische Gemeinschaft“ und „eheähnliche Gemeinschaft“ waren nicht explizit normiert, was zu unterschiedlichen Interpretationen und Rechtsunsicherheit führte.
Was beinhaltet die Reform des § 1579 BGB (2008)?
Die Reform von 2008 führte die explizite Normierung des Versagungsgrundes in § 1579 Nr. 2 BGB n.F. ein, wonach der Unterhaltsanspruch versagt werden kann, wenn der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Dies sollte für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen.
Wie wird die Reform in der Arbeit bewertet?
Die Arbeit bewertet die Reform anhand der Literatur und einer eigenen Einschätzung. Es wird diskutiert, ob die Reform die angestrebte Vereinfachung und Rechtssicherheit tatsächlich erreicht hat und welche Herausforderungen weiterhin bestehen.
Welche Schlüsselbegriffe sind relevant für das Verständnis der Arbeit?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind § 1579 BGB, nachehelicher Unterhalt, Versagungsgrund, verfestigte Lebensgemeinschaft, Gesetzesreform, Unterhaltsrecht, Billigkeitsabwägung, Härteklausel, Rechtsprechung und Literatur.
Welche Kapitelzusammenfassungen werden angeboten?
Die Arbeit bietet Kapitelzusammenfassungen für alle Abschnitte (Einleitung, Allgemeines, Problemlösung vor der Reform, Problematik der bisherigen Lösung, Reformiertes Recht, Reformbeurteilung), die die wichtigsten Inhalte jedes Kapitels kurz und prägnant zusammenfassen.
Für wen ist diese Arbeit bestimmt?
Diese Arbeit ist primär für akademische Zwecke bestimmt, insbesondere für Studierende und Wissenschaftler, die sich mit dem deutschen Unterhaltsrecht und der Reform des § 1579 BGB befassen.
- Arbeit zitieren
- Nico Ehrlicher (Autor:in), 2008, Die Einführung eines neuen Versagungsgrundes im Recht des Geschiedenenunterhalts: Weil der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117783