Personengesellschaften sind in Deutschland sehr verbreitet und nehmen im internationalen Wirtschaftsverkehr bedingt durch die zunehmende Internationalisierung vor allem im Mittelstand eine immer größere Bedeutung ein. Im Ausland sind sie hingegen nicht so häufig im grenzüberschreitenden Bereich anzutreffen. Personengesellschaften nehmen eine gewisse Sonderstellung ein, da sie in verschiedenen Staaten eine unterschiedliche steuerliche Behandlung erfahren können. Teilweise werden sie als Steuerrechtssubjekt betrachtet, d.h. sie werden wie Kapitalgesellschaften besteuert (Trennungsprinzip). Teilweise werden sie transparent behandelt, d.h. die Gesellschafter werden unmittelbar der Besteuerung unterworfen, nicht die Gesellschaft (Transparenzprinzip). In einigen Staaten besteht für Personengesellschaften diesbezüglich ein Wahlrecht. Aus diesen Gründen können Konflikte entstehen, die zu Doppelbesteuerungen oder Keinmalbesteuerungen führen. Zudem können Regelungen, die dies verhindern sollen, nicht problemlos auf Personengesellschaften angewendet werden.
Einführend sollen noch zwei zentrale Begriffe erläutert werden. Der Begriff „internationales Steuerrecht“ wird uneinheitlich verwendet. Gemeinhin werden darunter alle Normen nationalen Ursprungs verstanden, die die Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte betreffen.1 Davon abzugrenzen sind solche Normen, die internationalen Ursprungs sind. Hierzu gehören vor allem die Doppelbesteuerungsabkommen. Daher wird dieser Bereich als „Abkommensrecht“ bezeichnet. Das ausländische nationale Steuerrecht wird von keinem der beiden Begriffe umfasst.2
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung und Problembereiche
- II. Besteuerung bei Fehlen eines DBA
- 1. Grundsätze
- 2. Qualifikationskonflikte
- 3. Steuersubjektqualifikation
- 4. Steuerobjektqualifikation
- 5. Inländische Personengesellschaft
- 6. Ausländische Personengesellschaft
- III. Besteuerung bei Bestehen eines DBA
- 1. Grundsätzliches
- 2. Abkommensberechtigung
- 3. Qualifikationskonflikte
- 4. Vorschläge der OECD zur Lösung von Qualifikationskonflikten
- 5. Einkünftequalifikation
- a) Unternehmensgewinne
- b) Betriebsstättenvorbehalt
- 6. Einkünfteermittlung und -zuordnung
- 7. Vermeidung der Doppelbesteuerung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht und Abkommensrecht. Ziel ist es, die komplexen Herausforderungen der Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personengesellschaften zu beleuchten und Lösungsansätze aufzuzeigen.
- Steuerliche Behandlung von Personengesellschaften im internationalen Kontext
- Transparenzprinzip vs. Trennungsprinzip
- Qualifikationskonflikte und deren Lösung
- Doppelbesteuerungsabkommen und deren Anwendung
- Vermeidung von Doppelbesteuerung und Keinmalbesteuerung
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung und Problembereiche: Die Einleitung beschreibt die wachsende Bedeutung von Personengesellschaften im internationalen Wirtschaftsverkehr und die daraus resultierenden steuerlichen Herausforderungen. Sie hebt die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Personengesellschaften in verschiedenen Staaten hervor, die zu Doppelbesteuerungen oder Keinmalbesteuerungen führen kann. Die Einleitung differenziert zwischen internationalem Steuerrecht (nationaler Ursprung) und Abkommensrecht (internationaler Ursprung) und erläutert die uneinheitliche Verwendung des Begriffs "internationales Steuerrecht".
II. Besteuerung bei Fehlen eines DBA: Dieses Kapitel behandelt die Besteuerung von Personengesellschaften, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) existiert. Im deutschen Steuerrecht findet in der Regel das Transparenzprinzip Anwendung, welches durch das Konzept der Mitunternehmerschaft (§ 15 I Nr. 2 EStG) verwirklicht wird. Die Personengesellschaft besitzt dabei eine partielle Steuerrechtssubjektivität. Das Kapitel beleuchtet die Komplexität dieser Besteuerung, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Gesellschaft oder der Gesellschafter, sowie deren Aktivitäten im In- oder Ausland.
III. Besteuerung bei Bestehen eines DBA: Dieses Kapitel analysiert die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften im Kontext eines DBA. Es erörtert die grundsätzlichen Prinzipien, die Abkommensberechtigung und die Herausforderungen durch Qualifikationskonflikte. Besondere Aufmerksamkeit wird den Vorschlägen der OECD zur Lösung dieser Konflikte gewidmet. Das Kapitel beschreibt ausführlich die Einkünftequalifikation (insbesondere Unternehmensgewinne und den Betriebsstättenvorbehalt), die Einkünfteermittlung und -zuordnung sowie Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Komplexität der Anwendung von DBAs auf Personengesellschaften wird detailliert dargestellt.
Schlüsselwörter
Personengesellschaften, internationales Steuerrecht, Abkommensrecht, Doppelbesteuerung, Keinmalbesteuerung, Transparenzprinzip, Trennungsprinzip, Qualifikationskonflikte, OECD-Musterabkommen, DBA, Einkünftequalifikation, Betriebsstättenvorbehalt, Mitunternehmerschaft.
FAQ: Internationale Besteuerung von Personengesellschaften
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit untersucht die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht und Abkommensrecht. Sie beleuchtet die komplexen Herausforderungen der Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personengesellschaften und zeigt Lösungsansätze auf.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften im internationalen Kontext, das Transparenzprinzip versus Trennungsprinzip, Qualifikationskonflikte und deren Lösung, Doppelbesteuerungsabkommen und deren Anwendung sowie die Vermeidung von Doppelbesteuerung und Keinmalbesteuerung. Sie analysiert die Besteuerung sowohl mit als auch ohne bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Wie wird die Besteuerung von Personengesellschaften ohne DBA behandelt?
Im Kapitel II wird die Besteuerung von Personengesellschaften ohne DBA behandelt. Im deutschen Steuerrecht gilt in der Regel das Transparenzprinzip (§ 15 I Nr. 2 EStG), wobei die Personengesellschaft eine partielle Steuerrechtssubjektivität besitzt. Die Komplexität dieser Besteuerung wird unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Gesellschaft oder der Gesellschafter und deren Aktivitäten im In- oder Ausland beleuchtet.
Wie wird die Besteuerung mit einem DBA behandelt?
Kapitel III analysiert die Besteuerung mit einem DBA. Es werden die grundsätzlichen Prinzipien, die Abkommensberechtigung und Herausforderungen durch Qualifikationskonflikte erörtert. Die Arbeit widmet sich den OECD-Vorschlägen zur Konfliktlösung, der Einkünftequalifikation (insbesondere Unternehmensgewinne und Betriebsstättenvorbehalt), der Einkünfteermittlung und -zuordnung sowie Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Komplexität der DBA-Anwendung auf Personengesellschaften wird detailliert dargestellt.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Wichtige Schlüsselwörter sind: Personengesellschaften, internationales Steuerrecht, Abkommensrecht, Doppelbesteuerung, Keinmalbesteuerung, Transparenzprinzip, Trennungsprinzip, Qualifikationskonflikte, OECD-Musterabkommen, DBA, Einkünftequalifikation, Betriebsstättenvorbehalt, Mitunternehmerschaft.
Was ist die Zielsetzung der Arbeit?
Die Zielsetzung ist es, die komplexen Herausforderungen der Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personengesellschaften zu beleuchten und Lösungsansätze aufzuzeigen. Die Arbeit differenziert zwischen internationalem Steuerrecht (nationaler Ursprung) und Abkommensrecht (internationaler Ursprung) und erläutert die uneinheitliche Verwendung des Begriffs "internationales Steuerrecht".
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit umfasst drei Kapitel: Einleitung und Problembereiche, Besteuerung bei Fehlen eines DBA und Besteuerung bei Bestehen eines DBA. Jedes Kapitel wird in der Zusammenfassung der Kapitel detailliert beschrieben.
- Quote paper
- Adrian Lohmann (Author), 2002, Die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht und Abkommensrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11784