Lebenslanges Lernen in der Europäischen Union


Seminararbeit, 2008

15 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

Einleitung

Definition

Memorandum über lebenslanges Lernen der Europäischen Kommission
Botschaft 1: Neue Basisqualifikation für Alle
Botschaft 2: Höhere Investitionen in die Humanressourcen
Botschaft 3: Innovationen bei Lehren und Lernen
Botschaft 4: Bewertung des Lernens
Botschaft 5: Umdenken in Berufsberatung und Berufsorientierung
Botschaft 6: Das Lernen den Lernenden auch räumlich näherbringen

Programm „Lebenslanges Lernen“ 2007-2013
Comenius
Erasmus
Leonardo da Vinci
Jean Monnet
Grundtvig

Reflexion

Literaturverzeichnis

Einleitung:

Lebenslanges Lernen ist heute ein wichtiger und viel diskutierter Bildungspolitischer Schwerpunkt. Gerade zur heutigen Zeit, wo hohe Flexibilität und mehrmaliges Umschulen nichts Außergewöhnliches sind und noch dazu von dem sich ständig ändernden Arbeitsmarkt erzwungen werden, ist es nötig die Bildungslandschaft zu verbessern. Aus diesem Grund ernannte die Europäische Union das Jahr 1996 zum Jahr des Lebenslangen Lernens. Freilich gab es Lebenslanges Lernen schon immer, doch der heutige schnelle wirtschaftliche und technische Wandel macht Schlüsselqualifikationen, sowie technische, soziale und kommunikative Kompetenzen immer wichtiger. Der technische Fortschritt macht uns zu einer Lerngesellschaft, in der man nur durch Selbstlernen erfolgreich bestehen kann (vgl: http://www.bmbf.de/de/411.php).

Für die EU dient das Konzept des Lebenslangen Lernens als Bewältigungsstrategie um dem sozialen und technischen Wandel gerecht zu werden.

Unterschiedliche Menschen lernen auch unterschiedlich. Nicht alle können und wollen sich ständig weiterbilden. Doch unser Bildungssystem sollte für jeden/jede immer zugänglich sein. Da der Mensch als Individuum im Mittelpunkt steht, muss auf die verschiedenen Lernprozesse jeden Alters eingegangen werden. Trotzdem steht oft nur die Beschäftigungsfähigkeit im Vordergrund. Um dieser einseitigen Bildung entgegen zu wirken arbeitete die EU an einer ganzheitlichen Sichtweise, die gegen Benachteiligungen und Ausgrenzungen wirken soll. Damit sollen gleiche Chancen für alle Menschen in Europa entstehen, um dem sozialen und wirtschaftlichen Wandel zu folgen und aktiv an der Gestaltung Europas mitwirken zu können. Um das Ziel der aktiven Staatsbürgerschaft und der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit zu erreichen entstand nach dem Jahr des Lebenslangen Lernens das EU Memorandum für lebenslanges Lernen, an dem alle Mitgliedstaaten beteiligt wurden. Fertiggestellt und veröffentlicht wurde das Memorandum im Jahr 2000, aus dem ich die wichtigsten Grundbotschaften in weiteren Verlauf meiner Arbeit vorstellen möchte.

Wie entstand eigentlich der Begriff lebenslanges Lernen, der heute so wichtig für unsere berufliche Zukunft ist? 1970 wurde die Bildungsdiskussion von drei großen Organisationen aufgenommen: dem Europarat, der UNESCO und der OECD. Ihr Ziel war es, die moderne Gesellschaft zu einer Lerngesellschaft zu machen, um den schnellen wissenschaftlichen und technischen Fortschritt bewältigen zu können (vgl: http://erwachsenenbildung.at/fachthemen/lebenslangeslernen/rueckblick_anfaenge.php).

Nachdem die europäische Kommission im Jahr 1995 das Weißbuch „Lehren und Lernen. Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft“ veröffentlichte, erklärte die EU das Jahr 1996 zum europäischen Jahr des lebenslangen Lernen, dessen Erfahrungen dann im Jahr 2000 in das Memorandum über Lebenslanges Lernen einflossen (vgl. Löcker 2003, S.48).

Definition:

„Lebenslanges oder lebensbegleitendes Lernen umfasst alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen dient und im Rahmen einer persönlichen, bürgergesellschaftlichen, sozialen, bzw. beschäftigungsbezogenen Perspektive erfolgt...Lebenslanges Lernen umfasst demnach alle Lernformen in allen Lebensaltern. Es ist also weder nur auf Erwachsene beschränkt noch auf Lernen in formalen Prozessen“ (http://erwachsenenbildung.at/fachthemen/lebenslangeslernen/lll_heute_definition.php).

Eine einheitliche Begriffsdefinition ist in der Literatur nicht zu finden. Ich entschied mich für die Definition auf der Homepage www.erwachsenenbildung.at, weil ich sie für aktuell und leicht verständlich halte. Diese Definition ist EU weit und trifft somit auch auf Österreich zu, allerdings verstehen die österreichischen Sozialpartner unter lebenslanges Lernen auch "Menschen zu befähigen, über ihre gesamte Lebensspanne Bildungsprozesse aufzunehmen und zu lernen. Es dient der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, der sozialen Eingliederung wie auch der persönlichen Entwicklung" (http://erwachsenenbildung.at/fachthemen/lebenslangeslernen/lll_heute_definition.php.

Memorandum über lebenslanges Lernen der Europäischen Kommission

Ich werde nun genauer auf die 6 Grundbotschaften anhand des Hintergrundberichtes zum Memorandum über lebenslanges Lernens eingehen. Der Hintergrundbericht stammt aus dem Jahr 2001 und wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Auftrag gegeben. Die Autoren sind Dr. Arthur Schneeberger und Mag. Peter Schlögl.

Botschaft 1: Neue Basisqualifikation für Alle

Allen Mitgliedern der EU soll ein ständiger Zugang zum Lernen ermöglicht werden. Die Teilhabe an der Wissensgesellschaft soll allgemein und selbst organisiert sein. Fünf Basisqualifikationen sollte sich jeder EU Bürger, jede EU Bürgerin aneignen, um den sich stets wandelnden Anforderungsprofilen des Arbeitsmarktes gewachsen zu sein: IT-Fertigkeiten, Fremdsprachen, Technologiekultur, Unternehmergeist und Sozialkompetenzen.

Um einen allgemeinen Zugang zur Bildung zu ermöglichen, ist als erster Schritt eine Förderung des Erreichens des Pflichtschulabschlusses von Nöten. Denn wer keinen Pflichtschulabschluss erreicht hat, wird auch in seinem/ihrem weiteren Leben keine Motivation zum Weiterbilden haben. Des Weiteren hat das Memorandum auch eine Entlastung der Lehrpläne der Schulen und Hochschulen zum Ziel. Das lebensbegleitende Lernen soll bereits in der Schule „zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen“ führen. In den Lehrplänen soll der Projektarbeit und der fächerübergreifenden Arbeit mehr Priorität zukommen, um nicht nur das Wissen zu vergrößern, sondern auch um soziale Kompetenz ausbilden zu können.

Durch die Initiative eLearning hat Österreich eine Niveauanhebung im IT Bereich vollzogen. Jedoch soll durch die Einführung dieses Konzeptes bereits in der Grundschule ein breiter und allgemeiner Zugang erreicht werden (vgl. Schneeberger/Schlögl 2001, S. 13-20).

Botschaft 2: Höhere Investitionen in die Humanressourcen

Die Pro-Kopf Investition für Weiterbildung soll in Zukunft erhöht werden. Anreizmaßnahmen sollen vor allem für Personen über 35 verstärkt werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden ältere ArbeitnehmerInnen immer wichtiger. Leider wurde in den vergangenen Jahren in Österreich diesem Punkt keine Aufmerksamkeit geschenkt. Gemessen am BIP ist ein Rückgang der Investitionen in den Bildungsbereich, besonders in den Bereich der Erwachsenenbildung zu beobachten. Bildungsinvestitionen bringen keinen Gewinn, wie in anderen Bereichen, jedoch können sie den ökonomischen Wachstum verstärken, da durch bessere Ausbildung eine „...höhere Wertschöpfung durch qualifizierte Arbeit entsteht“ (Schneeberger/Schlögl 2001, S.43).

Botschaft 3: Innovationen bei Lehren und Lernen

Hier ist die Entwicklung wirksamer Lehr- und Lernmethoden gemeint. „Aktives Lernen erfordert, dass man zum einen die bestehenden Verfahren verbessert und zum anderen eine Vielfalt neuer Methoden entwickelt...“ (Löcker 2003, S.52). Durch höhere Investitionen der Mitgliedstaaten soll eine bessere Qualität der Lehr- und Lernmethoden erreicht werden. Auch das selbst gesteuerte Lernen soll so gut wie möglich unterstützt werden. Lehrer und Ausbilder sollen für die Lernenden als Berater und Unterstützer dienen, damit das selbstständige Lernen mehr in den Vordergrund treten kann. Gerade um die allgemeine Zugänglichkeit zur Bildung zu ermöglichen, sollen neue Ansätze, wie z.B. das Konzept des eLearning verstärkt genutzt und ausgeweitet werden. (vgl. Schneeberger/Schlögl 2001, S.59) „Vor allem Personen mit (zeit- oder ortsbezogenen) Mobilitätseinschränkungen – wozu Menschen mit Behinderungen, Menschen mit zeitlich begrenzten und unregelmäßigen Möglichkeiten durch Schichtarbeit oder Betreuungspflichten (v.a. Frauen) und Menschen in entlegenen Wohngebieten zu zählen sind – können durch die flexible und individualisierte Nutzung von IT zu Bildungszwecken Wissen oder Kompetenzen erwerben oder mit anderen Menschen kommunizieren“ (Schneeberger/Schlögl 2001, S.60).

Botschaft 4: Bewertung des Lernens

Anerkennung/Anrechnung formeller und informeller Qualifikationen Besonders das nicht-formale und das informelle Lernen sollen in Zukunft mehr Bedeutung erlangen, als sie es bis jetzt hatten. Die Zertifizierung dient dem Sichtbarmachen dieser Kompetenzen sowohl für den Lernenden als auch für den Arbeitgeber und sollte innerhalb jedes EU-Landes gleich anerkannt werden (vgl. Schneeberger/Schlögl 2001, S.77). „Formale Diplome, Zeugnisse, Zertifikate müssen verlässliche Orientierungshilfen über tatsächlich vorhandene Fähigkeiten,..., sein“ (Schneeberger/Schlögl 2001, S.91)

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Lebenslanges Lernen in der Europäischen Union
Hochschule
Karl-Franzens-Universität Graz  (Institut für Erziehungswissenschaften)
Veranstaltung
Seminar zur allgemeinen Pädagogik
Note
2
Autor
Jahr
2008
Seiten
15
Katalognummer
V117855
ISBN (eBook)
9783640209101
Dateigröße
451 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lebenslanges, Lernen, Europäischen, Union, Seminar, Pädagogik
Arbeit zitieren
Michaela Kayer (Autor:in), 2008, Lebenslanges Lernen in der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117855

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