Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Börsensegmenten in Deutschland
und den daraus resultierenden Berichtsanforderungen an Börseneinführung
und Börsennotierung. In Deutschland sind durch das vierte Finanzmarktförderungsgesetz
umfassende Neuerungen in den einzelnen Teilmärkten der
Börse vorgenommen wurden. In einem ersten Teil wird die Abbildung des
Status quo vorgenommen, welcher durch u.a. Illustrationen eine Eingliederung
der nachgehenden Vertiefung ermöglicht.
Going Public, der Gang einer Unternehmung an die Börse und die damit verbundene
Emission von Wertpapieren, stellt in jeder Phase vor, während und
nach der Börsennotierung eine besondere Herausforderung für die Unternehmen
dar und wird den zweiten Teil der Seminararbeit ausmachen. Die Publizitätspflichten hinsichtlich des Wertpapierprospektes und den darin enthaltenen
Finanzinformationen werden den Schwerpunkt bilden. Hinsichtlich der Finanzinformationen wird ein besonderes Augenmerk auf die Vertiefung der
Pro-Forma-Finanzinformationen gelegt.
Finanzinformationen füllen meist mehr als die Hälfte eines Wertpapierprospektes
und verlangen somit eine konkrete und eben erläuterte Vertiefung. Auf
etwaige reguläre Publizitätspflichten, wie etwa die tiefergehende Beschäftigung
mit Lagebericht etc. wurde verzichtet.
Inhaltsverzeichnis:
1. Problemstellung
2. Gang der Untersuchung
3. Börsensegmente in Deutschland
3.1. Vertikale Segmentierung
3.2. Transparenzlevel der Deutschen Börse
3.2.1. EU regulierter Markt
3.2.1.1. Prime Standard
3.2.1.2. General Standard
3.2.2. Börsenregulierter Markt
3.2.2.1. Entry Standard
3.2.2.2. Attraktivität
4. Publizitätspflichten
4.1. Wertpapierprospektpublizität
4.1.2. Billigungsverfahren
4.1.3. Mindestangaben
4.1.4. Aufmac hung
4.1.5. Prospektinhalt
4.2. Finanzinformationen
4.2.1. Historische Finanzinformationen
4.2.2. Pro- Forma- Finanzinformationen
4.2.2.1 Umfang der Pro - Forma- Finanzinformationen
4.2.2.2 Ausgangszahlen
4.2.2.3 Pro - Forma- Anpassung
4.2.3 Zwischenfinanzinformationen
5. Schlussbetrachtung
6. Abkürzungsverzeichnis
7. Abbildungsverzeichnis
8. Literaturverzeichnis
9. Verzeichnis der Internetquellen
10. Verzeichnis der verwendeten Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen
1. Problemstellung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Börsensegmenten in Deutsc h- land und den daraus resultierenden Berichtsanforderungen an Börseneinfü h- rung und Börsennotierung. In Deutschland sind durch das vierte Finanzmarkt- förderungsgesetz umfassende Neuerungen in den einzelnen Teilmärkten der Börse vorgenommen wurden. In einem ersten Teil wird die Abbildung des Status quo vorgenommen, welcher durch u. a. Illustrationen eine Eingliede- rung der nachgehenden Vertiefung ermöglicht.
Going Public, der Gang einer Unternehmung an die Börse und die damit ver- bundene Emission von Wertpapieren , stellt in jeder Phase vor, während und nach der Börsennotierung eine besondere Herausforderung für die Unterne h- men dar und wird den zweiten Teil der Seminararbeit ausmachen. Die Publizi- tätspflichten hinsichtlich des Wertpapierprospektes und den darin enthaltenen Finanzinformationen werden den Schwerpunkt bilden. Hinsichtlich der Fi- nanzinformationen wird ein besonderes Au genmerk auf die Vertiefung der Pro-Forma-Finanzinformationen gelegt.
Finanzinformationen füllen meist mehr als die Hälfte eines Wertpapierp ros- pektes und verlangen somit eine konkrete und eben erläuterte Vertiefung. Auf etwaige reguläre Publizitätspflichten, wie etwa die tiefergehende Beschäfti- gung mit Lagebericht etc. wurde verzichtet.
2. Gang der Untersuchung
Der Gliederungspunkt „Die Börsensegmente in Deutschland“ soll vornehmlich eine Einordnung durch Erläuterung von vertikalen und horizontalen Mark t- strukturen geben. Es erfolgt eine nähergehende Betrachtung der drei Transp a- renzlevel der Frankfurter Wertpapierbörse, welche stellvertret end für andere Börsenplätze stehen können. Dies ist zum einen der EU- regulierte Prime Standard mit den höchsten Transparenzanforderungen , sowie General Stan- dard und zum anderen der von der Börse regulierte Entry Standard mit dengeringsten Transparenzanforderungen, welcher jedoch am häufigsten gewählt wurde und die AGB des betreffenden Börsenplatzes gelten.
Ab dem Gliederungspunkt „Publizitätspflichten zur Börseneinführung“ wer- den nach einer kurzen und generell gehaltenen Einführung , die gesetzlichen Grundlagen für die Anforderungen zur Erstellung des Wertpapierprospektes erörtert. Dabei wird auf verschiedenen Kriterien für die einzelnen Teilbere i- che, wie beispielsweise die Zusammenfassung, die Form, der Inhalt der Wer t- papierbeschreibung en détail eingegangen. Im Anschluss erfolgt die Erläut e- rung des Billigungsverfahrens mit einer Übersicht von Fristen und Terminen, die für das Unternehmen eine erhöhte Wichtigkeit darstellen und unbedingt einzuhalten sind. Nach einer anschließenden Betrachtung weiterer Mind estan- gaben, wird die in der Praxis oft dargestellte Aufteilung des Wertpapierpro s- pektes dargestellt und die Aktienemission als solche unter höchsten Vorau s- setzungen beleuchtet. Die darin angesprochenen Finanzinformationen gliedern sich in historische, wobei der Zeitraum und die Bestandteile der zu veröffent- lichenden Inhalte dargestellt wird, in pro -Forma, worin die Bedingungen für die Aufstellung, der Inhalt, die Form, Anpassung und Bereinigung der Au s- gangszahlen enthalten ist, sowie Zwischenfinanzinformationen, die der Voll- ständigkeit Genüge tun. Schließlich erfolgt das Schlusswort, welche die Se- minararbeit abrunden soll.
3. Bör sensegmente in Deut schland
Die Teilmärkte zum Wertpapierhandel werden Börsensegmente genannt.1 Eine Novellierung der Marktsegmente in Deutschland erfolgte durch das 4. Fi- nanzmarktförderungsgesetz.2 Es kann grundsätzlich in vertikale und horizon- tale Marktsegmente unterschieden werden.3 Im Gegensatz zur horizontalen Segmentierung des Aktienmarktes in unterschiedliche Börsenplätze darf das Wertpapier bei der vertikalen Segmentierung jeweils nur einem Segment z u- geordnet werden.4 Aufgrund der Ähnlichkeit von den Börsenordnungen an den verschiedenen Handelsplätzen soll im folgendem exemplarisch auf die Bör- senordnung der Frankfurter Wertpapierbörse verwiesen werden.5
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 : Indexkonzept der Deutschen Börse6
3.1 Ver tikale Segment ierung
Bei der vertikalen Segmentierung unterscheiden sich die Marktsegmente b e- züglich Handelsverfahren und Zulassungsvoraussetzungen.7 Die Zulassung zum von der EU regulierten8 amtlichen Markt9 kann durch einfache Zulas- sungsvoraussetzungen im „General Standard“ oder durch zusätzliche Zulas- sungsfolgepflichten im „Prime Standard“ erfolgen.10 Gem. §§ 33 II, 42 BörsG i.V.m. §§ 42 ff., 45 ff. BörsO11 erfolgt die kodifizierte Zulassung zu beiden Standards. Im Freiverkehr, geregelt durch § 48 BörsG, hingegen führt die Er- füllung zusätzlicher Transparenzanforderungen in den überwiegend von der
Börse regulierten Entry Standard.12
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2 : Die drei Transparenzlevel der Frankfurter Wertpapierbörse13
Die Publizitätspflichten zum Jahresabschluss, Lagebericht, der anzuwenden- den Rechnungslegungsnorm, den Zwischenberichten und u. a. den Unterne h- mensnachrichten sind in den Transparenzstandards unterschiedlich ausgestal- tet.
3.2 Transpar enzlevel der Deutschen Bör se
3.2.1 EU regul ier ter Markt
3.2.1.1 Pr ime Standard
Der Prime Standard wurde mit der Schaffung des neuen Marktes Anfang 2003 eingeführt und enthält inzwischen 403 Unternehmen. Zum Prime Standard ge- hören ausschließlich die Auswahlindizes DAX, MDAX, TecDAX, SDAX und GEX, sowie der zusätzliche Prime All Share - Index und der CDAX, der alle deutschen Werte im Prime und General Standard erfasst. Der DAX bildet das14
Segment der Bluechips ab und umfasst die 30 größten und umsatzstärksten deutschen Aktiengesellschaften, die an der Börse notiert sind.15 Der MDAX spiegelt die Kursentwicklung von 50 Mid-Cap Werten wieder, die hinsichtlich Größe und Umsatz auf die DAX-Werte folgen,16 wobei der SDAX die 50 Wer- te unterhalb des MDAX enthält.17 Der TecDAX umfasst die 30 größten und liquidesten Werte aus den Technologiesektoren , die den im DAX gelisteten Werten nach Marktkapitalisierung und Börsenumsatz nachfolgen.18 Der HDAX erfasst 30 Werte vom DAX, 50 Werte vom MDAX und 30 Werte vom Tec- DAX, womit dieser einen verbreiterten Bluechip - Index darstellt.19 Der GEX ist der Index für die Wertentwicklung von mittelständischen Unternehmen mit dem Kriterium des Gründer- oder Eigentümergeführten Unternehmens.20
Bei der Index Zusammensetzung kann man All Share Indizes und Auswahlin- dizes unterscheiden. Auswahlindizes unterscheiden sich hinsichtlich der A b- bildung und der Herausnahme von einer festen Anzahl von Werten. All Share Indizes und Sektorindizes enthalten alle im betreffenden Marktsegment gelis teten Aktien, womit sie die Entwicklung des gesamten Segments angeben und unabhängig von der Zahl der enthaltenen Werte sind. Der Prime All Share- Index beispielsweise erfasst dabei die Entwicklung des gesamten Prime Sta n- dard. Daneben existiert der Classic-, der Technology- und der Entry All Share Index, sowie der CDAX- Index.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3 : Prime All Share ( Kursindex)21
Zudem berechnet die Deutsche Börse Sektorindizes für das Prime-Segment.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4 : Sektoren, Standards und Indizes
Es ergeben sich neun Auswahlindizes, welche die so genannten Supersekto- rindizes für Unternehmen mit einem durchschnittlich täglichem Handelsvol u- men von mindestens einer Million €/ Tag darstellen. Daneben existieren 18 Sektoren und 63 Subsektoren als All Share Indizes. In folgender Übersicht sollen die Transparenzanforderungen des „Prime Standards“ vorgestellt wer- den.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5 : Transparenzanforderungen im Prime Standard
3.2.1.2 General Standard
Neben dem „Prime Standard“ ist der „General Standard “ ein ebenso von der EU regulierter Markt. Ab dem 02.05.2006 gelten hier die Mindestanforderun- gen des Gesetzgebers für den regulierten Markt, woraus sich eine Positioni e- rung des Unternehmens in einen nationalen, sowie internationalen Bereich ergibt.22 Der dazugehörige General Standard Index enthält die 200 umsat z- stärksten Unternehmen des vergangenen Jahres aus dem General Standard Segment, wobei der Dominanz der Bluechips Rechnung getragen wird, indem diese Werte herausgenommen sind.23 Dadurch sind nur Unternehmen berück- sichtigt, deren Marktkapitalisierung kleiner als fünf Milliarden Euro ist und weitere Kriterien erfüllen müssen. Der General All Share beschreibt die Wertentwicklung dieses Segments24. Auch im General Standard existiert eine zusätzliche Einteilung der Werte in Sektorindizes. Im Unterschied zum Prime Standard mit zusätzlichen neun Supersektoren erfolgt hier lediglich die Ei n- teilung in die 18 Sektoren und die 63 Subsektoren durch die All Share - Indizes „DAXsector All“ und „DAXsubsector ALL“. Ein Auswahlindizes für den G e- neral-, sowie Entry Standard ist hier nicht vorgesehen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6 : General All Share ( Kursindex)25
In folgender Übersicht werden die Transparenzanforderungen im General Standard kurz vorgestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 7 : Transparenzanforderungen im General Standard
3.2.2 Bör senregul ier ter Markt
3.2.2.1 Ent ry Standard
Ab Oktober 2005 ist der Freiverkehr der „open Market“, welcher der börse n- regulierte Markt an der FWB und das zweite gesetzliche Marktsegment in Deutschland darstellen. Eine Einteilung der Werte in die verschiedenen Se k- torindizes gestaltet sich, wie im General Standard. Die Gesamtentwicklung aller Unternehmen ist im Entry All Share Index wiedergegeben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 8 : Entry All Share ( Kursindex)
3.2.2.2 Attraktivität
Mit 9.353 Unternehmen ist der „open Market“ der am häufigsten gewählte Transparenzstandard26 mit den deutlich geringsten Anforderungen , welcher sich vornehmlich an qualifizierte Anleger gem. § 2 VI Wp HG richtet. Gem. § 48 Börs G i. V.m. § 146 Börs O ist dieser ein privatrechtliches Segment und stellt gem. § 2 V WpHG keinen organisierten Markt dar, da die Freiverkehrs- richtlinien27 der Deutsche Börse AG maßgeblich sind. Die Einbeziehung von Aktien in den Handel ist keine Börsennotierung gem. § 3 II AktG , womit Re- gelungen für die Ad- hoc-Publizitätspflichten und die Meldung des E rreichens von Schwellenwerten nicht maßgeblich sind. Zudem kann der „Entry Standard“ als Einstiegssegment beschrieben werden, welches eine spätere Noti erung im General oder Prime Standard nicht ausschließt.28 Aktien werden im Hinbl ick auf Regeln zur Insidergesetzgebung und Marktmissbrauch von der BaFin beaufsichtigt , wobei die Überwachung der Preisfindung bei der Ha ndelsüberwachungsstelle liegt .29 Der Aktienhandel erfolgt auf dem Parkett der FWB und auf dem Handelssystem XETRA. Folgende Übersicht gibt einen Überblick über die Transparenzanforderungen.
[...]
1 Vgl. N- TV ( Hrsg.): Glossar.
2 Vgl. Rummer, Markus: Börsengang, S. 81.
3 Vgl. Kirchner, Tobias: Segmentierung, S. 29.
4 Vgl. Zacharias, Erwin: Börseneinführung, S. 176 f. ; Rödl, Bernd / Zinser, Thomas: Mi t- telstand, S. 46 f.
5 Vgl. Kirchner, Tobias: Segmentierung, S. 32.
6 Vgl. Deutsche Börse ( Hrsg.).
7 Vgl. N- TV ( Hrsg.): Glossar.
8 Vgl. Abl. L 184 vo m 6. 7. 2001.
9 Zur Einführung des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes wurde der „ Amtliche Handel“ in „ Amtlicher Markt“ umbenannt; Vgl. auch § 52 VII Börs G.
10 Vgl. Deutsche Börse AG ( Hrsg.): Standards.
11 Vgl. Frankfurter Börse ( Hrsg.): Börsenordnung.
12 Vgl. Deutsche Börse AG ( Hrsg.): Standa rds.
13 Vgl. Deutsche Börse AG ( Hrsg.): Standards.
14 Vgl. Abl. L 145 vo m 30. 04. 2004 , Art. 4 XIV Mi FID; § 2 V Wp HG.
15 Vgl. N- TV ( Hrsg.): Glossar.
16 Vgl. N- TV ( Hrsg.): Glossar.
17 Vgl. Boersenglossar: Glossar A.
18 Vgl. Smarthouse Media Gmb H ( Hrsg.): Tec DAX.
19 Vgl. Deutsche Börse AG ( Hrsg.): Leitfaden.
20 Vgl. Deutsche Börse AG ( Hrsg.): GEX.
21 Vgl. Deutsche Börse Group ( Hrsg.): Performance.
22 Vgl. Deutsche Börse AG ( Hrsg.): Leitfaden.
23 Vgl. Deutsche Börse AG ( Hrsg.): Leitfaden.
24 Vgl. Abb. 6.
25 Vgl. Deutsche Börse, Kursindex vom 25. 07. 2008.
26 Vgl. Deutsche Börse AG ( Hrsg.): Marktsegmente.
27 Vgl. AGB für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse.
28 Vgl . Deut sche Bör se Group (Hr sg. ) : Entry.
29 Vgl . Deut sche Bör se Group (Hr sg. ) : Entry.
- Arbeit zitieren
- Daniel Siebert (Autor:in), 2008, Börsensegmente in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117914