Die Forderung nach Integration ist nicht nur ein idealistischer Gleichberechtigungsgedanke, sondern gesetzlich fixiert. So besagt Abschnitt 6, §29, Artikel (2) der 6. Auflage des Brandenburgischen Schulgesetzes von 2007: „Sonderpädagogische Förderung sollen Grundschulen, weiterführende allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren durch gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllen, wenn eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist oder nach Maßgabe gegebener Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden kann.“
Der Gesamtschulausschuss des BER, um beim erwähnten Beispiel zu bleiben, forderte zur Umsetzung desselben konkret: spezielle pädagogische Qualifikationen der entsprechenden GesamtschullehrerInnen, eine verstärkte Zusammenarbeit der Gesamtschulen mit Förderschulen und außerschulischen Einrichtungen wie Trägern der Jugendhilfe, des weiteren die Anstellung von SchulsozialarbeiterInnen, ein verbessertes Entscheidungsverfahren über die weitere Schullaufbahn des betroffenes Kindes sowie den Ausbau der Gesamtschulen zu Ganztagsschulen.
Diese Arbeit erörtert, ob und in wieweit diese Forderungen der Realität entsprechen und welche weiteren Überlegungen und Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung von Integrationskonzepten ergeben können, dieses geschieht hier anhand eines Praxisbeispiels der Oberschule mit Grundschulteil in Glöwen, Land Brandenburg.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Integration an Gesamtschulen – Vision und Wirklichkeit ?
2. Fallbeispiel X.: Integration an der Oberschule mit Grundschulteil
2.1. Allgemeine Informationen
2.2. Chronologische Entwicklung seit 1990
3. Das Integrationskonzept
3.1. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es an der Schule und wie werden diese integriert?
3.2. Praxislernen und gemeinsamer Unterricht
3.3. Lernort Natur: Lehrpfad – Ein Beispiel aus der Unterrichtspraxis
4. Schlussbemerkung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Das Ziel der Arbeit ist es, die Diskrepanz zwischen dem bildungspolitischen Anspruch der schulischen Integration und der tatsächlichen Umsetzung an einer ländlichen Gesamtschule zu beleuchten. Dabei wird untersucht, welche organisatorischen und pädagogischen Rahmenbedingungen notwendig sind, um einen erfolgreichen gemeinsamen Unterricht zu gewährleisten, und an welchen strukturellen Hürden die Umsetzung in der Praxis scheitert.
- Analyse der gesetzlichen Grundlagen und politischen Forderungen zur Integration.
- Darstellung eines konkreten Fallbeispiels einer Oberschule mit Grundschulteil.
- Untersuchung von pädagogischen Konzepten wie Praxislernen und fächerübergreifendem Unterricht.
- Kritische Reflexion der finanziellen und administrativen Rahmenbedingungen in Brandenburg.
Auszug aus dem Buch
1.1. Integration an Gesamtschulen – Vision und Wirklichkeit
Zwei Jahre nach Gründung des Berliner entwicklungspolitischen Ratschlags (BER e.V.), im Januar 1998, diskutierte der Ausschuss der Gesamtschulen in Augsburg das Thema „Integration“ und stellte dabei fest, dass die Realisierung jedweder Integrationsmaßnahmen an Gesamtschulen derart mangelhaft sei, dass von einer Erfüllung des bildungspolitischen Auftrags in Deutschland derzeit nicht die Rede sein kann. Erwähnt wurden vor allem fehlende sächliche und personelle Voraussetzungen zur Umsetzung desgleichen.
Sich auf die Menschenrechte sowie den Artikel 3 des Grundgesetzes berufend, wurden Forderungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Schulen laut. Da es sich hierbei aber nicht nur um eine menschliche oder ethische Forderung handelt, sondern Integrationsmaßnahmen auch immer aus bildungspolitischer Sicht zu behandeln sind, erschließt sich somit ein weit größerer Kontext: organisatorische, finanzielle und personelle Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, damit eine praktische Realisierung der theoretischen Integrationskonzepte gelingen kann.
Die Forderung nach Integration ist nicht nur ein idealistischer Gleichberechtigungsgedanke, sondern gesetzlich fixiert. So besagt Abschnitt 6, §29, Artikel (2) der 6. Auflage des Brandenburgischen Schulgesetzes von 2007: „Sonderpädagogische Förderung sollen Grundschulen, weiterführende allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren durch gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllen, wenn eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist oder nach Maßgabe gegebener Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden kann.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beleuchtet die Diskrepanz zwischen bildungspolitischen Forderungen nach Inklusion und den mangelhaften realen Rahmenbedingungen in Deutschland.
2. Fallbeispiel X.: Integration an der Oberschule mit Grundschulteil: Stellt die Schule X. als Praxisbeispiel vor, inklusive ihrer Entwicklung seit 1990 und der allgemeinen organisatorischen Struktur.
3. Das Integrationskonzept: Analysiert den pädagogischen Umgang mit Förderbedarf, das Konzept des Praxislernens sowie konkrete Unterrichtsprojekte wie den Lehrpfad.
4. Schlussbemerkung: Zieht ein kritisches Fazit über die prekäre Finanzsituation und die mangelnde politische Unterstützung, welche die langfristige Existenz des Integrationskonzepts gefährden.
Schlüsselwörter
Integration, Inklusion, Gesamtschule, sonderpädagogischer Förderbedarf, gemeinsamer Unterricht, Praxislernen, Brandenburgisches Schulgesetz, Schulentwicklung, Förderplanung, Bildungsfinanzierung, Schulkultur, Reformpädagogik, ländlicher Raum, Chancengleichheit, pädagogisches Engagement.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit im Kern?
Die Arbeit untersucht die Umsetzung von Integrationskonzepten an einer ländlichen Gesamtschule in Brandenburg und hinterfragt, ob der bildungspolitische Anspruch der Inklusion in der Realität erfüllt werden kann.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die organisatorischen Rahmenbedingungen, die pädagogische Gestaltung des gemeinsamen Unterrichts sowie die Auswirkungen bildungspolitischer Sparmaßnahmen auf Schulen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, anhand eines Praxisbeispiels aufzuzeigen, wie erfolgreich Integration bei entsprechendem Engagement sein kann, aber auch, welche Hürden durch mangelnde staatliche Unterstützung existieren.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?
Die Autorin stützt sich auf eine Kombination aus Literaturrecherche, Analyse bildungspolitischer Dokumente und einer Fallstudie (Recherchen/Befragungen an der Schule X).
Was wird im Hauptteil der Arbeit thematisiert?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung der Integrationsarbeit an der Schule, die konkrete Betreuung von Kindern mit Förderbedarf und innovative Konzepte wie das Praxislernen.
Welche Schlagworte charakterisieren das Werk?
Typische Begriffe sind Integration, Inklusion, gemeinsamer Unterricht, sonderpädagogischer Förderbedarf und Schulentwicklung.
Welche Bedeutung hat das "Zweilehrersystem" in der Schule X.?
Es dient dazu, im Regelunterricht individuell auf Schüler mit Förderbedarf einzugehen, wobei ein Integrationslehrer die Lehrkraft unterstützt, um Defizite gezielt auszugleichen.
Wie bewertet die Schulleitung die finanzielle Unterstützung durch das Land?
Die Schulleitung äußert sich sehr kritisch und betont, dass die Integration zwar bewilligt wurde, die Schule in finanzieller Hinsicht jedoch „selbst sehen müsse, wie sie klarkomme“.
Was versteht die Schule unter dem „Praxislernen“?
Es handelt sich um ein Konzept, bei dem Schüler durch Kooperationen mit lokalen Betrieben handlungsorientiert Schlüsselqualifikationen erwerben und Berufsperspektiven in der Region entwickeln sollen.
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- Claudia Becker (Author), 2007, Das Konzept einer integrativen Gesamtschule am Beispiel einer Oberschule mit Grundschulteil, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117929