Wohl kaum ein Thema hat die Öffentlichkeit im letzten Jahrzehnt mehr erregt und beschäftigt als das der Sterbehilfe. Die medizinische Forschung hat durch zahlreiche Entdeckungen alte Lebensbedrohungen ungefährlich gemacht und dadurch erreicht, das Leben allgemein um Jahre oder Monate zu verlängern. Sie kann auch das Sterben verkürzen oder verlängern. Trotz dieser Fortschritte und der gestiegenen Lebenserwartung fühlen sich heute viele schwerkranke und sterbende Patienten durch die moderne Medizin nicht gut versorgt. Entgegen der häufig behaupteten Tabuisierung des Todes in unserer Gesellschaft haben in den letzten Jahren diese als Defizit empfundene Versorgungsprobleme in Deutschland, im Hinblick auf die legalisierte Sterbehilfe im Nachbarland der Niederlande, zu einer sowohl wissenschaftlichen als auch öffentlichen Diskussion geführt. Die Qualität von Leben, der Status von Mensch- bzw. Personsein und die Möglichkeiten legaler Einführung von aktiver Sterbehilfe werden international diskutiert.
Darf ein Mensch sich anmaßen über das Lebensende eines Dritten zu bestimmen? Welche Konsequenzen hat dieses vermeintliche Recht für unsere Gesellschaft? Könnte aus dem "Recht zum Sterben" nicht die Pflicht zum Sterben werden?
Im nachfolgenden Teil meiner Arbeit beschäftige ich mich vorerst mit der aktuellen Rechtslage in Deutschland und mit der Definition der Sterbehilfe nach unserem Gesetz. Diese Bestimmung des Begriffes ist eine wesentliche Vorraussetzung um die Sterbehilfediskussion sachgerecht darstellen zu können. Darauf folgend werde ich das Niederländische Modell in ihrer Entwicklung bis zur legalisierten aktiven Sterbehilfe und den damit verbundenen Problemen darstellen. Diese beiden Kapitel zeigen die großen Unterschiede zweier benachbarten Ländern in ihrer Einstellung zur Selbstbestimmung der Lebensbeendigung.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Sterbehilfe in Deutschland
2.1 Die Rechtslage in Deutschland zur Sterbehilfe
2.1.1 Die aktive Sterbehilfe und Mitwirkung am Suizid
2.1.2 Die Indirekte Sterbehilfe
2.1.3 Die passive Sterbehilfe
2.1.4 Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und die so genannte Patientenverfügung
2.2 Euthanasie im Nationalsozialismus
3. Euthanasie - Das Niederländische Modell
3.1 Die Entwicklungen in den Niederlanden
3.2 Die gesetzliche Regelung im niederländischen Strafgesetzbuch
3.3 Das Gesetz über die Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und der Hilfe bei der Selbsttötung
3.3.1 Sorgfaltskriterien
3.3.2 Willenserklärung
3.3.3 Kontrollkommission
3.3.4 Die Leichenschau und das Meldeverfahren
3.4 Probleme der Sterbehilfe in den Niederlanden
4. Sterbebegleitung
4.1 Hospiz
4.1.1 Geschichte der Hospizbewegung
4.2 Palliativmedizin
4.3 Palliativmedizinische Dienste
4.4 Sterbebegleitung in den Niederlanden
4.5 Interview
5. Schlusswort
Zielsetzung und Themen
Diese Bachelorarbeit untersucht die ethischen und rechtlichen Spannungsfelder zwischen Sterbehilfe und Sterbebegleitung, indem sie die restriktive Rechtslage in Deutschland dem liberalen niederländischen Modell gegenüberstellt und das Hospizkonzept als alternative Form der menschlichen Zuwendung in der letzten Lebensphase beleuchtet.
- Aktuelle Rechtslage und strafrechtliche Einordnung der Sterbehilfe in Deutschland.
- Analyse der historischen Entwicklung und der Gesetzgebung zur Euthanasie in den Niederlanden.
- Untersuchung der Sorgfaltskriterien und Kontrollmechanismen für aktive Sterbehilfe.
- Darstellung des Hospizgedankens als Gegenmodell zur aktiven Lebensbeendigung.
- Diskussion über gesellschaftliche Einstellungen und Wissensdefizite bezüglich Palliativmedizin.
Auszug aus dem Buch
3.3.1 Sorgfaltskriterien
Wendet sich ein Patient mit der Bitte um Sterbehilfe an einen Arzt, muss dieser die in Artikel 293 Absatz 2 Strafgesetzbuch genannten Sorgfaltskriterien beachten. Der Arzt muss:
a) sich davon überzeugt haben, dass der Patient seine Bitte freiwillig und nach reiflicher Überlegung gestellt hat;
b) sich davon überzeugt haben, dass der Zustand des Patienten aussichtslos und sein Leiden unerträglich ist;
c) den Patienten über seine Situation und über die ärztliche Prognose informiert haben;
d) gemeinsam mit dem Patienten zu der Überzeugung gelangt sein, dass es für seine Situation keine andere annehmbare Lösung gibt;
e) mindestens einen anderen, unabhängigen Arzt zu Rate gezogen haben, der den Patienten untersucht und schriftlich zur Einhaltung der vier erstgenannten Sorgfaltskriterien Stellung genommen hat;
f) bei der Lebensbeendigung oder bei der Hilfe bei der Selbsttötung mit medizinischer Sorgfalt gehandelt haben.
Das unter Kriterium b) zu verstehende Leiden ist nicht notwendig von einem bestimmten Maß an Schmerzen bestimmt, sondern ruht wie auch das Urteil über die Unerträglichkeit, das nach Auffassung des Hohen Rates unter anderem der Verlust der persönlichen Würde beinhalten kann, letztendlich bei dem Patienten. Alle Behandlungsalternativen müssen vom Arzt mit dem Patienten durchgesprochen werden. Solange eine realistische Behandlungsalternative besteht, liegt aus medizinischer Sicht kein aussichtloser Zustand vor.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die gesellschaftliche Diskussion um das Lebensende ein und definiert das Ziel der Arbeit, die Rechtslage in Deutschland und den Niederlanden zu vergleichen sowie das Hospizkonzept vorzustellen.
2. Sterbehilfe in Deutschland: Dieses Kapitel erläutert die deutsche Rechtslage und unterscheidet präzise zwischen strafbarer aktiver Sterbehilfe, strafloser indirekter Sterbehilfe sowie der passiven Sterbehilfe.
3. Euthanasie - Das Niederländische Modell: Hier wird die Entwicklung der Euthanasie-Gesetzgebung in den Niederlanden analysiert, inklusive der Sorgfaltskriterien und der Rolle der Kontrollkommissionen.
4. Sterbebegleitung: Dieses Kapitel widmet sich der Hospizbewegung und Palliativmedizin als Alternativen zur aktiven Sterbehilfe und reflektiert deren Stellenwert in der Praxis.
5. Schlusswort: Das Schlusswort resümiert die gewonnenen Erkenntnisse, betont die Notwendigkeit der gesellschaftlichen Aufklärung über palliative Alternativen und unterstreicht die humanitäre Bedeutung der Sterbebegleitung.
Schlüsselwörter
Sterbehilfe, Sterbebegleitung, Euthanasie, Deutschland, Niederlande, Hospiz, Palliativmedizin, Selbstbestimmungsrecht, Patientenverfügung, Lebensbeendigung, Suizid, Recht, Medizinethik, Würde, Gesetzgebung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen aktiver Sterbehilfe und der palliativen Sterbebegleitung in Deutschland und den Niederlanden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Im Zentrum stehen die juristische Definition der Sterbehilfe, die praktische Umsetzung der Gesetze in den Niederlanden sowie das ganzheitliche Betreuungskonzept der Hospizbewegung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, einen Überblick über die Rechtslagen zu geben, die Probleme legalisierter Euthanasie aufzuzeigen und den Stellenwert der Sterbebegleitung als würdevolle Alternative hervorzuheben.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse der aktuellen Gesetzeslagen, der Auswertung wissenschaftlicher Berichte zur Sterbehilfepraxis und der Einbeziehung eines Experteninterviews.
Welche Inhalte werden im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die deutsche Rechtslage, das niederländische Modell inklusive seiner Kontrollmechanismen sowie die Geschichte und Konzepte des Hospizwesens.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Zu den prägenden Begriffen gehören Sterbehilfe, Sterbebegleitung, Hospizarbeit, Patientenverfügung und Selbstbestimmung.
Wie unterscheidet sich die Rechtslage in den Niederlanden von der in Deutschland?
Während in Deutschland die aktive Sterbehilfe unter Strafe steht, haben die Niederlande ein gesetzlich geregeltes Verfahren geschaffen, in dem Ärzte unter strengen Sorgfaltskriterien straffrei aktive Lebensbeendigung leisten können.
Welche Kritik wird an der Sterbehilfepraxis in den Niederlanden geübt?
Die Kritik fokussiert sich unter anderem auf die hohe Dunkelziffer bei nicht gemeldeten Fällen sowie auf die Sorge, dass vulnerablen Personen ohne klaren Wunsch oder in ausweglosen Situationen der Druck zur Lebensbeendigung wachsen könnte.
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- Martina Langen (Author), 2007, Sterbebegleitung contra Sterbehilfe , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117944