Das Anliegen der vorliegenden Stunde ist sehr vielfältig. Reduziert auf die wesentlichen Aspekte geht es um die Weiterentwicklung der allgemeinen Sprachfähigkeit oder auch –erfahrung einer-seits, um gelingende Kommunikation die sach-, ziel- und adressatengerichtet verläuft andererseits. Die aktuellen niedersächsischen Kerncurricula für die Grundschule unterscheiden zwischen inhalts- und prozessbezogenen bzw. methodenbezogenen Kompetenzbereichen, die es zu verknüpfen gilt.
Im Kerncurriculum Deutsch verweist der Kompetenzbereich ‚Sprechen und Zuhören’ auf den inhaltlichen Schwerpunkt dieser Stunde. Der Deutschunterricht soll in diesem Bereich vorhandene Kommunikationsfähigkeiten sowohl situativ als auch systematisch weiterentwickeln. Es werden Gespräche geführt und Einsichten in die Notwendigkeit von Gesprächsregeln gewonnen. Aufmerk-sames Zuhören und sich auf andere zu beziehen gehört genauso dazu, wie sich konstruktiv in Dis-kussionen und Argumentationen auseinander zu setzen. Am Ende des vierten Schuljahres sollen die Schülerinnen und Schüler in der Lage sein, gezielt mit anderen über ein Thema zu sprechen und sich dabei an die Gesprächsregeln zu halten. Sie sollen zudem aktiv zuhören können und Anliegen und Konflikte diskutieren und klären können. Dieser inhaltliche Kompetenzbereich wird in der vorliegenden Deutschstunde mit der methodenbezogenen Kompetenz ‚Lernstrategien anwenden’ (auch: Das Lernen lernen) verknüpft. Für die Kinder bedeutet dies „sich aktiv in den Lernprozess ein(zu)bringen (…) (und) Wunschvorstellungen in Absichten und Pläne um(zu)setzen“ (MK 2006, S.12). Hierzu gehört auch die selbstständige Planung, Gestaltung und Beurteilung ihrer Lernpro-zesse (vgl. MK 2006, S.12).
Inhaltsverzeichnis
1. Stellung der Stunde in der Unterrichtseinheit
2. Einordnung der Stunde ins Kerncurriculum
3. Überlegungen zur Sache
4. Anmerkungen zu den Lernvoraussetzungen und zum Lernstand
5. Didaktische Überlegungen und Didaktische Reduktion
6. Methodische Überlegungen
7. Geplanter Unterrichtsverlauf
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Unterrichtsstunde zielt darauf ab, die allgemeine Sprachfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern, indem sie ihre Kompetenzen im Bereich „Sprechen und Zuhören“ durch die Diskussion über Kinderrechte in einer Gruppenarbeitsphase gezielt weiterentwickeln und dabei grundlegende Gesprächsregeln anwenden.
- Vertiefung der kommunikativen Fähigkeiten in kooperativen Lernformen
- Erarbeitung und Diskussion der UN-Kinderrechte
- Umsetzung von Gesprächsregeln in der Gruppenarbeit und im Plenum
- Förderung der eigenständigen Meinungsbildung und Argumentationsfähigkeit
- Stärkung der sozialen Kompetenz durch gegenseitige Wertschätzung
Auszug aus dem Buch
3. Überlegungen zur Sache
Kinder haben Rechte. Diese Rechte sind in der UN- Konvention über die Rechte des Kindes der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 festgehalten. Alle Staaten, mit Ausnahme der USA und Somalia haben dieses internationale Menschenrechtsabkommen unterzeichnet. Allerdings bedeutet diese Ratifizierung nicht, dass es in den unterzeichnenden Staaten keine Verletzungen der Kinderrechte mehr gibt. Millionen Kinder haben nicht die Möglichkeit zur Schule zu gehen, in vielen afrikanischen Ländern gibt es Kindersoldaten und gerade in Dritte Welt- Ländern hungern viele Kinder.
Die Konvention definiert Grundrechte, die völkerrechtlich verbindlich sind. Die Staaten, die das Dokument unterzeichnet haben, stehen in der Pflicht, diese Rechte in ihren nationalen Gesetzen zu verwirklichen. Die Konvention geht davon aus, dass jedem Kind auf dieser Welt individuelle Rechte eigen sind. Die in der Konvention enthaltenen zahlreichen Einzelrechte können in drei Gruppen unterteilt werden: die Versorgungsrechte, die Schutzrechte und die kulturellen, Informations- und Beteiligungsrechte. Im Originaltext stehen 40 Artikel in sehr komplizierter und nicht kindgerechter Sprache. UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst diese in zehn Grundrechten zusammen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Stellung der Stunde in der Unterrichtseinheit: Tabellarische Übersicht über den Verlauf der gesamten Unterrichtseinheit inklusive der Lernziele pro Stunde.
2. Einordnung der Stunde ins Kerncurriculum: Darlegung der fachspezifischen Kompetenzbereiche sowie der konkreten Lernzuwächse für die Schülerinnen und Schüler.
3. Überlegungen zur Sache: Theoretische Auseinandersetzung mit der UN-Kinderrechtskonvention und den pädagogischen Grundlagen von Kommunikation und Gruppenarbeit.
4. Anmerkungen zu den Lernvoraussetzungen und zum Lernstand: Analyse der Klassenzusammensetzung, des Arbeitsverhaltens und des heterogenen Wissensstandes der Kinder hinsichtlich globaler Zusammenhänge.
5. Didaktische Überlegungen und Didaktische Reduktion: Begründung der Themenwahl unter Berücksichtigung des Kerncurriculums und methodischer Vereinfachungen für die vierte Klasse.
6. Methodische Überlegungen: Erläuterung der Wahl der Gruppenarbeitsform zur Förderung kommunikativer Prozesse sowie der Moderationsrolle der Lehrkraft.
7. Geplanter Unterrichtsverlauf: Detaillierte tabellarische Planung der Unterrichtsphasen mit Zeitangaben, Sozialformen und eingesetzten Medien.
Schlüsselwörter
Unterrichtsentwurf, Fach Deutsch, Kinderrechte, UN-Konvention, Sprechen und Zuhören, Gruppenarbeit, Kommunikation, Gesprächsregeln, Kompetenzförderung, Grundschule, Didaktik, Lernvoraussetzungen, Moderation, Reflexion, Partizipation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in diesem Unterrichtsentwurf?
Der Entwurf dokumentiert die Planung einer Deutschstunde in einer vierten Klasse, in der sich die Kinder mit ihren eigenen Rechten auseinandersetzen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Stunde verknüpft das Sachthema der Kinderrechte mit den kommunikativen Kompetenzen wie Sprechen, Zuhören und dem Einhalten von Gesprächsregeln.
Was ist das primäre Ziel der Stunde?
Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen über Kinderrechte diskutieren, diese auf Tonpapier festhalten und ihre Ergebnisse in einer Reflexionsphase vor der Klasse präsentieren.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Lehrkraft setzt primär auf die Methode der Gruppenarbeit, um kommunikative Interaktionen in einem kontrollierten sozialen Rahmen zu schulen.
Was steht im Hauptteil des Entwurfs?
Im Hauptteil werden die fachlichen Hintergründe zu den Kinderrechten, die Lernvoraussetzungen der Klasse sowie die didaktischen und methodischen Entscheidungen detailliert begründet.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit beschreiben?
Die wichtigsten Aspekte sind Kinderrechte, Kommunikation, Gruppenarbeit, soziale Kompetenz und die didaktische Reduktion für den Grundschulunterricht.
Warum wurde Gruppenarbeit als Sozialform gewählt?
Die Gruppenarbeit dient dazu, dass Schülerinnen und Schüler ihre kommunikativen Fertigkeiten – wie aktives Zuhören und Bezugnahme auf andere – in einem realen sozialen Kontext erproben.
Welche Rolle nimmt die Lehrkraft während der Arbeitsphase ein?
Die Lehrkraft agiert als Beobachterin und Beraterin, um die Interaktionsprozesse zu analysieren und bei Bedarf unterstützend einzugreifen.
Wie wird mit unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten umgegangen?
Durch Differenzierungsmaßnahmen wie eine zusätzliche Kopiervorlage für besonders schnelle Gruppen wird eine individuelle Förderung sichergestellt.
Wie werden die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler gesichert?
Die Kinder notieren ihre Ergebnisse in Stichworten auf Tonpapier, die anschließend zu einem sogenannten „Rechtebaum“ zusammengefügt und gemeinsam diskutiert werden.
- Quote paper
- Sabrina Engelke (Author), 2008, Unterrichtsstunde: Die Rechte der Kinder – eine Diskussion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118074