Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.. Doch nicht immer gelingt es Eltern das Wohl der
Kinder/Jugendlichen zu gewährleisten. Nicht selten wird in den Medien von einer Kindeswohlgefährdung berichtet. Oftmals wird dabei auch das Jugendamt kritisiert und der Druck an die Fachkräfte steigt. Die Aufgabe des ASD ist es die Kinder und Jugendliche vor Wohlgefährdungen zu schützen und ihre soziale Entwicklung zu fördern. Dabei stellt sich die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten sich für den ASD bei einer Kindeswohlgefährdung anbieten.
Im Rahmen der folgenden wissenschaftlichen Arbeit soll daher der Versuch unternommen werden, die Handlungsfelder des ASD im Fall einer Kindeswohlgefährdung darzustellen. Im ersten Schritt wird der ASD mit seinen Aufgaben und Kernaufträgen vorgestellt. Um einen Zugang zum Thema Kinderschutz im ASD zu gewinnen wird daraufhin der Begriff
der Kindeswohlgefährdung und seine verschiedenen Formen vorgestellt. Dabei ist zu beachten, dass keine eindeutige Definition zum Begriff Kindeswohl vorliegt, und daher auch keine eindeutige Definition zum Begriff Kindeswohlgefährdung.
Anschließend wird dann der ASD im Zusammenhang mit dem Kinderschutz behandelt. Dabei wird der Fokus auf den Schutzauftrag, die rechtlichen Grundlagen, die Risikoeinschätzung und die Inobhutnahme gelegt. Abschließend erfolgt im Fazit eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der allgemeine soziale Dienst
2.1 Handlungsfeld des allgemeinen sozialen Dienstes im Jugendamt
2.2 Schwerpunktaufgabe Beratung
2.3 Hilfeplanung §36
2.4 Hausbesuch
3. Kindeswohlgefährdung
3.1 Definition
3.2 Formen von Kindeswohlgefährdung
4. Der allgemeine soziale Dienst im Kinderschutz
4.1 Schutzauftrag
4.2 Rechtliche Grundlagen
4.3 Risikoeinschätzung
4.4 Inobhutnahme
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die vielfältigen Handlungsfelder des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Kontext einer Kindeswohlgefährdung. Dabei wird insbesondere analysiert, wie der ASD seinen Schutzauftrag unter Berücksichtigung gesetzlicher Rahmenbedingungen wahrnimmt und welche Verfahren zur Risikoeinschätzung sowie Intervention zur Verfügung stehen.
- Aufgaben und Kernauftrag des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)
- Methoden der Hilfeplanung und Beratung
- Definition und Kategorisierung von Kindeswohlgefährdung
- Rechtliche Grundlagen und der staatliche Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII
- Interventionsmöglichkeiten wie Risikoeinschätzung und Inobhutnahme
Auszug aus dem Buch
2.4 Hausbesuch
Hausbesuche sind für den ASD gängige Praxis (vgl. Poller / Weige 2011, S. 77). Er bezeichnet „das Aufsuchen von Menschen in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus durch professionelle Personen im Kontext helfender, pflegender, kontrollierender und ermittelnder Aufgabenstellung.“ (vgl. Urban-Stahl 2019, S. 251). Dieses Eindringen in die Privatsphäre nutzen die Mitarbeiter*innen des ASD um die Klienten in ihrer Lebenswirklichkeit besser verstehen zu können. Zudem können Beziehungen aufgebaut und Hemmschwellen abgebaut werden, um somit gemeinsam an alltagsorientierten Lösungen zu arbeiten. Außerdem können durch Hausbesuche Informationen ermittelt werden, an die man sonst nicht so einfach dran kommen würde und es findet eine Kontrolle statt (vgl. Poller / Weigel 2011, S. 77).
Doch nicht immer erfolgt ein Hausbesuch mit dem Willen der Klienten. Die Auftragslage ändert sich dann, wenn ein Hausbesuch zur Durchsetzung von Maßnahmen durchgeführt wird. Wenn beispielsweise Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung bestehen, muss dies von der Fachkraft wahrgenommen und differenziert gehandhabt werden (ebd.). Bei gewichteten Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung hat das Jugendamt die Aufgabe, [...] das Gefährderisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen [...] (vgl. § 8a Abs. 1 SGB VIII). Da Hausbesuche in das Freiheits- und Autonomierecht der Personen eindringt, erfordert dieses Vorgehen eine Legitimation. Dies geschieht dann, wenn die Betroffenen einwilligen, dass die Fachkräfte die Wohnung betreten dürfen. Sollten die Betroffenen nicht einwilligen, ist ein Eingreifen nur unter Amtshilfe der Polizei oder richterlichen Beschlusses möglich (vgl. Gerull 2014, S. 21).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung stellt die rechtliche Bedeutung des Kindeswohls dar und definiert das Ziel der Arbeit, die Handlungsfelder des ASD im Krisenfall zu untersuchen.
2. Der allgemeine soziale Dienst: Dieses Kapitel erläutert die organisatorische Einbettung des ASD, seine Kernaufgaben wie Beratung und Hilfeplanung sowie die Rolle von Hausbesuchen.
3. Kindeswohlgefährdung: Hier werden der unbestimmte Rechtsbegriff der Kindeswohlgefährdung sowie deren verschiedene Erscheinungsformen (Vernachlässigung, Misshandlung) wissenschaftlich definiert.
4. Der allgemeine soziale Dienst im Kinderschutz: Dieses Kapitel vertieft den staatlichen Schutzauftrag, die gesetzlichen Grundlagen und die methodische Vorgehensweise bei der Risikoeinschätzung sowie der Inobhutnahme.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, wie der ASD zwischen Hilfe und Kontrolle agiert, um das Kindeswohl durch interdisziplinäre Zusammenarbeit zu sichern.
Schlüsselwörter
Allgemeiner Sozialer Dienst, ASD, Kindeswohlgefährdung, SGB VIII, Schutzauftrag, Hilfeplanung, Hausbesuch, Risikoeinschätzung, Inobhutnahme, Jugendamt, Kinderschutz, Beratung, Vernachlässigung, Misshandlung, Elternrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Rolle und den Handlungsmöglichkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Themen sind die gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes, die Definition von Kindeswohlgefährdung, die methodische Risikoeinschätzung sowie die rechtlichen Grenzen des Handelns im Kinderschutz.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die spezifischen Handlungsfelder und Interventionsmöglichkeiten des ASD darzustellen, wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist.
Welche wissenschaftlichen Grundlagen werden verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf das Sozialgesetzbuch (SGB VIII), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie relevante Fachliteratur zur Sozialen Arbeit und Kinderschutzforschung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der Aufgabenbereiche des ASD, eine theoretische Einordnung der Kindeswohlgefährdung und eine Analyse der professionellen Handlungsschritte wie Schutzauftrag und Inobhutnahme.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Kinderschutz, § 8a SGB VIII, Gefährderisiko, Hilfeplanung und ASD bestimmt.
Wie definiert der Autor das Konzept des Hausbesuchs im ASD?
Der Hausbesuch wird als ein professionelles Instrument zur Lebensweltorientierung beschrieben, das sowohl zur Hilfeleistung als auch zur Kontrolle und Gefährdungseinschätzung dient.
Wann ist eine Inobhutnahme laut dieser Arbeit gerechtfertigt?
Eine Inobhutnahme ist als kurzfristige Maßnahme zulässig, wenn eine akute Gefahr für das Kind besteht und andere Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahr nicht ausreichen oder nicht möglich sind.
- Arbeit zitieren
- Selen Olgun (Autor:in), 2021, ASD im Kinderschutz. Welche Handlungsmöglichkeiten bieten sich bei einer Kindeswohlgefährdung für den allgemeinen sozialen Dienst an?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1180872