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Das AGG und die Widersprüchlichkeit des kirchlichen Arbeitsrechts in der Sozialen Arbeit. Sollte das kirchliche Arbeitsrecht entkräftet werden?

Titel: Das AGG und die Widersprüchlichkeit des kirchlichen Arbeitsrechts in der Sozialen Arbeit. Sollte das kirchliche Arbeitsrecht entkräftet werden?

Hausarbeit , 2022 , 18 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Martina Resch (Autor:in)

Soziale Arbeit / Sozialarbeit
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Zusammenfassung Leseprobe Details

"Wir brauchen dringend eine gesellschaftspolitische Debatte darüber, wie es sein kann, dass im Jahr 2022 eine Institution mit ihrem eigenen Arbeitsrecht fundamentale Menschenrechte verletzt." Das sind Jens Ehebrecht-Zumsandes Worte. Er ist Referatsleiter des Erzbistums Hamburg und gleichzeitig Initiator der Kampagne #OutInChurch. Diese erhielt im Januar 2022 große Aufmerksamkeit in der Presse. 125 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Kirche erklären, sich nicht mit der nicht binären cis heterosexuellen Vorstellung der Kirche als einzig mögliche Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung identifizieren zu können.

Der Grund, weshalb diese Kampagne für Schlagzeilen sorgt, ist das diskriminierende kirchliche Arbeitsrecht, nach welchem sie beschäftigt sind. Nach § 9 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist eine Ungleichbehandlung durch kirchliche Arbeitgeber*innen aufgrund bestimmter Merkmale sogar gerechtfertigt. Die Mitarbeiter*innen katholischer Einrichtungen müssen daher bei einem offenen Umgang mit ihrer Sexualität fürchten, ihre Beschäftigung nicht weiter ausführen zu dürfen. Zwar hat das AGG gemäß § 1 sogar insbesondere das Ziel, eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, aber den Kirchen und den dazugehörenden Einrichtungen werden gewisse Ausnahmen gestattet, die im Folgenden noch genauer analysiert werden.

Anhand dieser Arbeit wird untersucht, ob das kirchliche Arbeitsrecht entkräftet werden sollte. Dabei soll auch das AGG genauer betrachtet und dessen Widersprüchlichkeit zum kirchlichen Arbeitsrecht aufgezeigt werden. Zusätzlich soll ein Bezug zur Sozialen Arbeit hergestellt werden.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Angst der Mitarbeiter*innen kirchlicher Einrichtungen

2 Darstellung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

2.1 Geschichte und Entwicklung des AGG

2.2 Anwendungsbereich

2.3 Verbotene Diskriminierungsmerkmale

2.4 Folgen bei Zuwiderhandlung

3 Kurze Darstellung des kirchlichen Arbeitsrechts

4 Diskriminierung von Sozialarbeiter*innen durch das kirchliche Arbeitsrecht

4.1 Diskriminierung aufgrund von Kirchenaustritt

4.2 Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

5 Gründe für die Entkräftung des kirchlichen Arbeitsrechts

5.1 Individueller Grundrechtsschutz

5.2 Engere Orientierung an EU-Richtlinie

5.3 Erbringung öffentlicher Dienstleistungen

6 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Widersprüchlichkeit zwischen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem kirchlichen Arbeitsrecht. Das Hauptziel besteht darin zu analysieren, inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht in der Sozialen Arbeit entkräftet werden sollte, da es durch Loyalitätsobliegenheiten fundamentale Grundrechte der Beschäftigten einschränkt.

  • Analyse der Vereinbarkeit von kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und dem AGG.
  • Untersuchung der Diskriminierungsrisiken bei Kirchenaustritt und sexueller Orientierung.
  • Bewertung der Auswirkungen kirchlicher Sonderrechte auf Sozialarbeiter*innen.
  • Diskussion der Notwendigkeit einer stärkeren Priorisierung individueller Grundrechte.

Auszug aus dem Buch

4.1 Diskriminierung aufgrund von Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt wird sowohl von der evangelischen als auch von der katholischen Kirche als außerordentlicher Kündigungsgrund angesehen. Gemäß § 5 Abs. 2 der EKD-Loyalitätsrichtlinie kommen Arbeitnehmer*innen nach dem Austritt aus der Kirche nicht mehr für den weiteren Dienst in Betracht. In der GrOkathK ist ebenfalls in Art. 5 Abs. 2 Nr. 2a festgesetzt, dass ein Kirchenaustritt durch katholische Arbeitnehmer*innen keine Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses zulässt. Aber auch ein Austritt vor dem Antritt der Beschäftigung ist nach Art. 3 Abs. 4 ein berechtigter Grund einen Dienst zu untersagen. Zwar müssen die Arbeitnehmer*innen nicht der Kirche angehören, aber dennoch ihren Dienst im Auftrag der Kirche erfüllen. Von dieser Erfüllung kann allerdings bei einem zuvor erfolgten Austritt nicht ausgegangen werden. (vgl. Richardi 2020, S. 68f.)

Dies veranlasst Sozialarbeiter*innen das Vorhaben eines Kirchenaustritts zu überdenken, was insbesondere in der Studie von Corinna Gekeler deutlich wird. Diese Studie wurde vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) finanziert, um auf die nahezu unbekannten Konsequenzen der Loyalitätsobliegenheiten aufmerksam zu machen und somit eine breitere Basis für politisches Engagement zu erreichen. Dafür wurden Interviews mit 50 direkt Betroffenen geführt, wobei die meisten wegen ihrer beruflichen Existenz anonym bleiben möchten. (vgl. Gekeler 2014, S. 15)

Eine junge Sozialarbeiterin berichtet beispielsweise, dass selbst in der Großstadt, in welcher sie wohnt, der größte Teil der Arbeitgeber*innen kirchlich sei. Sie sehe sich zwar selbst als Atheistin, sei aber aus beruflichen Gründen noch Mitglied der Kirche. Sie meint, dass den Interviewenden in den Bewerbungsgesprächen selbst bewusst sei, dass sie zum Lügen gezwungen ist. (vgl. ebd., S. 31)

Zusammenfassung der Kapitel

1 Angst der Mitarbeiter*innen kirchlicher Einrichtungen: Einführung in die Problematik durch die #OutInChurch-Kampagne und Darstellung der menschrechtlichen Bedenken gegenüber kirchlichen Arbeitsrechtsnormen.

2 Darstellung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Erläuterung der historischen Entwicklung, des Anwendungsbereichs, der geschützten Merkmale sowie der rechtlichen Folgen bei Diskriminierung nach dem AGG.

3 Kurze Darstellung des kirchlichen Arbeitsrechts: Überblick über das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, das die Basis für spezielle Loyalitätsanforderungen an kirchliche Beschäftigte bildet.

4 Diskriminierung von Sozialarbeiter*innen durch das kirchliche Arbeitsrecht: Konkrete Analyse der arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Kirchenaustritten und nicht heterosexueller Orientierung in kirchlichen Wohlfahrtsverbänden.

5 Gründe für die Entkräftung des kirchlichen Arbeitsrechts: Argumentation für eine stärkere Berücksichtigung individueller Grundrechte gegenüber dem kirchlichen Selbstbestimmungsanspruch unter Einbeziehung europarechtlicher Vorgaben.

6 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Dringlichkeit einer Reform des kirchlichen Arbeitsrechts zur Beendigung der Diskriminierung in der Sozialen Arbeit.

Schlüsselwörter

AGG, kirchliches Arbeitsrecht, Soziale Arbeit, Diskriminierung, Kirchenaustritt, sexuelle Orientierung, Loyalitätsobliegenheiten, Selbstbestimmungsrecht, Grundrechtsschutz, Arbeitsverhältnis, Caritas, Diakonie, EU-Richtlinie, Religionsfreiheit, Arbeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Spannung zwischen dem staatlichen Antidiskriminierungsrecht (AGG) und den speziellen Ausnahmeregelungen für kirchliche Arbeitgeber, insbesondere im Bereich der Sozialen Arbeit.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, die Loyalitätsanforderungen an Mitarbeitende, der Kirchenaustritt als Kündigungsgrund sowie Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist zu untersuchen, ob das kirchliche Arbeitsrecht entkräftet werden sollte, um Mitarbeiter*innen vor unzulässigen Eingriffen in ihr Privatleben zu schützen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine Literaturanalyse, die Gesetze, Rechtsprechung und Fachstudien (wie etwa die von Corinna Gekeler) kritisch zueinander in Bezug setzt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden das AGG und das kirchliche Arbeitsrecht gegenübergestellt, Diskriminierungspraktiken detailliert analysiert und Begründungen für eine Reform des kirchlichen Dienstrechts erarbeitet.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie AGG, kirchliches Arbeitsrecht, Diskriminierung, Soziale Arbeit und Grundrechtsschutz charakterisieren.

Welche Rolle spielt die Caritas bei der Thematik?

Als einer der größten Arbeitgeber im sozialen Sektor in Deutschland nutzt die Caritas kirchliche Sonderrechte, was dazu führt, dass betroffene Sozialarbeiter*innen im ländlichen Raum kaum berufliche Alternativen haben.

Wie bewertet die Autorin die EU-Richtlinie 2000/78/EG im Vergleich zur "Kirchenklausel"?

Die Autorin argumentiert, dass das AGG durch die Kirchenklausel (§ 9) über die Intention der EU-Richtlinie hinausgeht und kirchliche Diskriminierung zu stark legitimiert.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das AGG und die Widersprüchlichkeit des kirchlichen Arbeitsrechts in der Sozialen Arbeit. Sollte das kirchliche Arbeitsrecht entkräftet werden?
Hochschule
Hochschule München
Note
1,0
Autor
Martina Resch (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2022
Seiten
18
Katalognummer
V1180917
ISBN (PDF)
9783346601070
ISBN (Buch)
9783346601087
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kirchliches Arbeitsrecht Kirche Kirchenrecht Diskriminierung Soziale Arbeit
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Martina Resch (Autor:in), 2022, Das AGG und die Widersprüchlichkeit des kirchlichen Arbeitsrechts in der Sozialen Arbeit. Sollte das kirchliche Arbeitsrecht entkräftet werden?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1180917
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Leseprobe aus  18  Seiten
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