Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz, welches am 15. Juli 1999 ausgearbeitet
worden war und schließlich zum 1. Januar 2000 in Kraft trat, wurde das deutsche
Staatsangehörigkeitsrecht einer deutlichen Reform unterzogen.1
Der Hauptgrund lag sicherlich darin begründet, dass viele Menschen über mehrere
Generationen hinweg, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben, dauerhaft in
Deutschland leben und, dass die Regelungen aus dem Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, die beinahe unverändert bestanden, einfach
nicht mehr zeitgemäß waren.2
In dieser Arbeit soll zuerst auf die historische Entwicklung des deutschen
Staatsangehörigkeitsrechts, seit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1866 bis
heute, Bezug genommen werden.
Wesentliche Veränderungen erfuhr das geltende Recht natürlich während der
Gründung des deutschen Reiches, kurz vor dem ersten Weltkrieg, durch das schon
erwähnte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, während der Zeit der
Nationalsozialisten, dann wieder 1990 durch das Ausländergesetz und schließlich am
1. Januar 2000 durch das neue Staatsangehörigkeitsgesetz.3
Dieser historische Verlauf soll zu Beginn der Ausarbeitung vorgestellt werden.
Dann wird das Augenmerk auf die wichtigsten Reformen gelegt, welche das neue
Gesetz mit sich bringt und anschließend auf die geltenden Voraussetzungen, welche
eine Einbürgerung erfordert.
Im Folgenden verdeutlicht eine Übersicht der verschiedenen Aufenthaltstitel, welche
differenzierten Möglichkeiten des legalen Aufenthalts ein Ausländer in Deutschland
besitzt.
Abschließend soll dann geklärt werden welche Möglichkeiten der Einbürgerung
bestehen und welche es vor allem nach der Geburt ermöglichen die deutsche
Staatsbürgerschaft zu erlangen.
[...]
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung: Allgemeine Vorstellung des Themas und Ausblick auf die Schlussbetrachtung
B. Hauptteil: Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Januar 2000 Historische Rekonstruktion, wichtige Neuerungen und Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit
I. Die historische Entwicklung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts
a) Die Einbürgerungspraxis bis 1870
b) Das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Januar 1871
c) Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913
d) Die Entwicklung bis zum Ausländergesetz von 1990
e) Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Januar 2000
II. Die Schwerpunkte der Reform
a) Neue Erwerbsgründe und erleichterte Einbürgerungsansprüche
b) Verlustgründe der deutschen Staatsangehörigkeit
c) Hinnahme von Mehrstaatigkeit
III. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Einbürgerung
IV. Übersicht der Aufenthaltstitel
a) Dauerhafte Aufenthaltstitel
b) Befristete Aufenthaltstitel
V. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
a) Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt
b) Späterer Erwerb der Staatsangehörigkeit
C. Schluss: Fazit und abschließende Bewertung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts und beleuchtet insbesondere die signifikanten Reformen durch das Gesetz vom 1. Januar 2000, um aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können.
- Historische Rekonstruktion des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts seit 1866
- Neuerungen und Schwerpunkte der Reform zum 1. Januar 2000
- Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einbürgerung
- Systematik der Aufenthaltstitel in Deutschland
- Möglichkeiten des Erwerbs der Staatsangehörigkeit durch Geburt oder Einbürgerung
Auszug aus dem Buch
a) Die Einbürgerungspraxis bis 1870
Der Begriff der Staatsangehörigkeit des 19. Jahrhunderts wurde von der französischen Revolution geprägt, welche die Idee einer einheitlichen, unteilbaren Nation mit den ihr angehörigen Bürgern, schuf.
Die Tatsache, dass Deutschland zu dieser Zeit aus zahlreichen Einzelstaaten bestand, welche sich feindselig gegenüberstanden und auch die Schaffung eines gesamtdeutschen Staates ablehnten, machte diese Idee unmöglich. Jedoch waren es die Verfassungen dieser Einzelstaaten, die wie in Frankreich, die Zugehörigkeit des Bürgers bestimmten.
Bayern folgte zuerst dem französischen Vorbild durch eine Verfassungsurkunde vom 26.05.1818, welche das Staatsangehörigkeitsrecht dahin regelte, dass jeder in Bayern Geborene die gesamten bürgerlichen, öffentlichen und Privatrechte zugesprochen bekommen sollte.
Das Großherzogtum Hessen folgte 1820 der bayerischen Entwicklung und auch das Herzogtum Coburg-Saalfeld zog ein Jahr später nach.
Damit wurde erstmals das gewohnheitsrechtlich geltende Territorialprinzip (Ius Soli), welches einem Menschen die Staatsangehörigkeit seines Geburtsortes zuordnet, durch das Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis), also die Abhängigkeit vom Status der Eltern, ersetzt.
Das gut 20 Jahre später, am 31.12.1842, formulierte preußische „Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als preußischer Untertan sowie über den Eintritt in fremden Staatsdienst“, war auf Grund seiner klaren Regelungen aller Erwerbs- und Verlustgründe von besonderer Bedeutung für die deutsche Rechtsentwicklung.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Allgemeine Vorstellung des Themas und Ausblick auf die Schlussbetrachtung: Einführung in die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 1. Januar 2000 sowie Darlegung des geplanten Aufbaus der Arbeit.
B. Hauptteil: Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Januar 2000 Historische Rekonstruktion, wichtige Neuerungen und Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit: Detaillierte Untersuchung der historischen Entwicklung von 1866 bis zur Reform 2000 sowie Analyse der neuen Anforderungen und Möglichkeiten für Einbürgerungen.
C. Schluss: Fazit und abschließende Bewertung: Zusammenfassung der enormen Entwicklung des Rechtsgebiets und Plädoyer für eine gegenseitige Unterstützung von Behörden und Einzubürgernden.
Schlüsselwörter
Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Abstammungsprinzip, Territorialprinzip, Ius Soli, Ius Sanguinis, Aufenthaltstitel, Reform, Staatsbürgerschaft, Integration, Mehrstaatigkeit, deutsche Geschichte, Staatsangehörigkeitsgesetz, Einwanderung, Rechtsentwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung und die rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, mit einem Fokus auf das Gesetz vom 1. Januar 2000.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zu den Schwerpunkten gehören die historische Genese des Staatsangehörigkeitsrechts, die Reformbestrebungen, die Voraussetzungen für Einbürgerungen und die Bedeutung verschiedener Aufenthaltstitel.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Veränderungen des Rechts durch das neue Staatsangehörigkeitsgesetz zu analysieren und die Möglichkeiten sowie Hürden beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Die Arbeit nutzt die historische Rekonstruktion des Staatsangehörigkeitsrechts und eine Analyse der geltenden Gesetzeslage und Reformvorhaben.
Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, die Kernpunkte der Reform von 2000, die Einbürgerungsvoraussetzungen und eine Übersicht über den Erwerb der Staatsbürgerschaft.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Begriffe wie Abstammungsprinzip, Territorialprinzip, Einbürgerungsansprüche und Mehrstaatigkeit sind für das Verständnis der Arbeit zentral.
Welche Rolle spielt das Abstammungsprinzip heute?
Das Abstammungsprinzip bildet nach wie vor eine Grundlage, wurde jedoch durch das Gesetz von 2000 um wichtige Elemente des Territorialprinzips ergänzt.
Wie hat sich die Haltung zur Mehrstaatigkeit verändert?
Obwohl das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit besteht, sieht das neue Gesetz für bestimmte Personengruppen oder Härtefälle explizite Ausnahmen vor.
- Quote paper
- Christian Lübke (Author), 2008, Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht vom 1. Januar 2000, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118092