Neben der alltäglichen Relevanz ist die rechtliche Dimension der Frage hochaktuell. Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des angepassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25.5.2018 erhielt die Diskussion um die Zulässigkeit der Videoüberwachung der Arbeitnehmer einen neuen Impuls.
Daneben befeuern Schlagzeilen über Bußgelder in Millionenhöhe auf Unternehmerseite die Sorge, Fehler im Umgang mit Datenschutz könnten die Existenz des Unternehmens bedrohen.
Nun steht der jahrzehntelangen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Videoüberwachung der Arbeitnehmer die neue europäische Verordnung gegenüber. In dieser Arbeit wird untersucht, welche Auswirkungen die neue Rechtslage auf die Zulässigkeit der Videoüberwachung hat und an welcher Stelle die bereits entwickelten Grundsätze weitergelten.
Die Untersuchung geht von den Regelungen der DSGVO aus und beantwortet die Frage, ob das gleichzeitig novellierte BDSG eine zulässige Konkretisierung im Rahmen der Öffnungsklauseln ist. Anschließend werden nach einem kurzen Exkurs in die grundrechtliche Dimension der Fragestellung, die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an die Videoüberwachung systematisiert. Danach wird gezeigt, wieso die verdeckte Videoüberwachung nach der deutschen Rechtslage nicht zu rechtfertigen ist und es eines Rückgriffs auf die DSGVO bedarf. Abschließend werden die für die Praxis relevanten Grundsätze der Beweisverwertungsverbote skizziert.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Problemaufriss
II. Gang der Untersuchung
B. Zulässigkeit der Videoüberwachung von Arbeitnehmern
I. Gesetzliche Ausgangslage
1. Beschäftigtendatenschutz der DSGVO und des BDSG
a) Europäische Regelung in der DSGVO
aa) Grundsatz und ausgewählte Anforderungen
bb) Öffnungsklauseln, insbesondere Art. 88 Abs. 1 DSGVO
(1) Unzulässigkeit der Abweichung nach unten
(2) Unzulässigkeit der Abweichung nach oben
b) Nationale Gesetzesgrundlage im BDSG
aa) Relevante Erlaubnisnormen
bb) Verhältnis der Erlaubnisnormen zueinander
c) Vereinbarkeit des BDSG mit europäischem Recht
aa) § 4 BDSG europarechtswidrig
bb) § 26 BDSG dagegen zulässige Konkretisierung der DSGVO
(1) Datenverarbeitung nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG
(2) Datenverarbeitung nach § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG
cc) Auswirkungen auf die Zulässigkeitsanforderungen
2. (Unions-) Grundrechtliche Dimension der Fragestellung
a) Verfassungsgrundrechte der Arbeitgeber
b) Verfassungsgrundrechte der Arbeitnehmer
3. Zwischenergebnis zur gesetzlichen Ausgangslage
II. Zulässigkeitsanforderungen der Videoüberwachung
1. Ausgangsüberlegungen
2. Systematisierung der Zulässigkeitsvoraussetzungen nach der Rechtsprechung
a) Legitimer Zweck oder Anfangsverdacht
b) Geeignet
c) Erforderlichkeit
d) Angemessenheit/Überwachungsquadrant
aa) Offene Überwachung öffentlicher Räume
bb) Offene Überwachung nicht öffentlicher Räume
cc) Verdeckte Überwachung öffentlicher Räume
dd) Verdeckte Überwachung nicht öffentlicher Räume
ee) Kriterien zur Bestimmung der Eingriffsintensität
3. Verdeckte Videoüberwachung europarechtswidrig?
4. Mitbestimmungsrecht
5. Bewertung der Zulässigkeitsvoraussetzungen
III. Rechtsfolgen bei Unzulässigkeit
C. Untersuchungsergebnis und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Zulässigkeit der Videoüberwachung von Arbeitnehmern unter Berücksichtigung der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des angepassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das primäre Ziel ist es, zu analysieren, welche Auswirkungen die europäische Verordnung auf die jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat und wie eine rechtskonforme Videoüberwachung in modernen Betrieben gestaltet sein muss.
- Verhältnis von DSGVO und BDSG im Beschäftigtendatenschutz
- Grundrechtliche Dimensionen der Videoüberwachung
- Systematisierung der Zulässigkeitsanforderungen nach der Rechtsprechung
- Abgrenzung zwischen offener und verdeckter Überwachung
- Rechtsfolgen bei Verstößen und Beweisverwertungsverbote
Auszug aus dem Buch
I. Problemaufriss
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Von diesem Motto lassen sich offenbar auch Arbeitgeber vermehrt leiten, denn mehrfach haben innerbetriebliche Überwachungsskandale die deutsche Unternehmenslandschaft erschüttert.
Einer der wohl bekanntesten Fälle ist der Spionageskandal bei Lidl. Dort wurden in rund dreißig der Vertriebsgesellschaften systematisch Mitarbeiterdaten durch den Einsatz versteckter Kameras, das Abhören von Gesprächen und den Einsatz von Detektiven erfasst. Auch andere Unternehmen machten durch Überwachungsskandale auf sich aufmerksam. Die Firma Tönnies, derzeit vor allem für den Corona-Ausbruch im Betrieb Gütersloh bekannt, erfasste das Mitarbeiterverhalten mit Hunderten Kameras und beobachtete dabei auch Umkleidekabinen und die Kantine. Besonders im Hinblick auf die neuen technischen Möglichkeiten scheint die Videoüberwachung der Belegschaft längst zum Alltag in deutschen Betrieben zu gehören.
Neben der alltäglichen Relevanz ist die rechtliche Dimension der Frage hochaktuell. Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des angepassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25.5.2018 erhielt die Diskussion um die Zulässigkeit der Videoüberwachung der Arbeitnehmer einen neuen Impuls.
Daneben befeuern Schlagzeilen über Bußgelder in Millionenhöhe auf Unternehmerseite die Sorge, Fehler im Umgang mit Datenschutz könnten die Existenz des Unternehmens bedrohen.
Nun steht der jahrzehntelangen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Videoüberwachung der Arbeitnehmer die neue europäische Verordnung gegenüber. In dieser Arbeit soll untersucht werden, welche Auswirkungen die neue Rechtslage auf die Zulässigkeit der Videoüberwachung hat und an welcher Stelle die bereits entwickelten Grundsätze weitergelten.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Beschreibt den Anlass der Arbeit, insbesondere durch Überwachungsskandale, und skizziert die rechtliche Problematik nach Inkrafttreten der DSGVO.
B. Zulässigkeit der Videoüberwachung von Arbeitnehmern: Analysiert die gesetzlichen Grundlagen von DSGVO und BDSG, die grundrechtlichen Dimensionen und systematisiert die Anforderungen an offene sowie verdeckte Überwachung anhand der BAG-Rechtsprechung.
C. Untersuchungsergebnis und Ausblick: Fasst zusammen, dass die bisherige Rechtsprechung weitgehend Bestand hat, jedoch eine Anpassung an europarechtliche Vorgaben und die Anwendung von Unionsgrundrechten erforderlich ist.
Schlüsselwörter
Videoüberwachung, Arbeitnehmerdatenschutz, DSGVO, BDSG, Bundesarbeitsgericht, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Verdeckte Überwachung, Beschäftigungsverhältnis, Persönlichkeitsrecht, Transparenzgebot, Beweisverwertungsverbot, Öffnungsklausel, Datenschutz-Grundverordnung, Mitbestimmungsrecht, Vollharmonisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen gegenüber Arbeitnehmern durch ihre Arbeitgeber unter dem neuen europäischen Datenschutzregime.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen das Zusammenspiel von DSGVO und BDSG, die grundrechtlichen Schutzansprüche der Beteiligten sowie die Anforderungen der Rechtsprechung an die Verhältnismäßigkeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll geklärt werden, ob die traditionelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit der DSGVO vereinbar ist und welche Anpassungen für eine rechtssichere Überwachung erforderlich sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, um Gesetzesauslegungen und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie des EuGH zu analysieren und in das neue Datenschutzrecht einzuordnen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der gesetzlichen Ausgangslage, die Herleitung der Zulässigkeitskriterien für verschiedene Überwachungsformen und die Analyse der Rechtsfolgen bei unzulässiger Überwachung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Arbeitnehmerdatenschutz, Verhältnismäßigkeit, Interessenabwägung, Verdeckte Überwachung und Vollharmonisierung.
Ist verdeckte Videoüberwachung unter der DSGVO noch möglich?
Ja, in engen Grenzen bleibt sie zulässig, muss jedoch nach Ansicht des Autors über eine Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt werden.
Warum spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle?
Die Installation von Videoüberwachungsanlagen ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig, was eine formelle Verfahrensanforderung darstellt, die bei Missachtung die Wirksamkeit beeinträchtigen kann.
- Citar trabajo
- Dávid Takács (Autor), 2020, Die Zulässigkeit der Videoüberwachung von Arbeitnehmern, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1182834