Zum 01. Juli 2021 trat die Neuregelung der Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen in § 6 AStG in Kraft. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Aufhebung der zinslosen Stundung der festgesetzten Steuer bei Wegzügen innerhalb der Europäischen Union sowie den Wegfall der Berücksichtigung von Wertminderungen, die nach dem Wegzug auftreten.
Diese Masterthesis bewertet diese Reform vor dem Hintergrund der europäischen ATAD- Richtlinie sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Insbesondere stehen die neuen Regeln zur Stundung der Steuerschuld und deren Unionsrechtskonformität im Fokus der Untersuchung.
Dazu wurden relevante Urteile des Europäischen Gerichtshofs untersucht. Insbesondere wurden die Urteile Kommission/Portugal (C-503/14) und Wächtler (C-581/17), das den Wegzug einer natürlichen Person in die Schweiz behandelte, ausführlich besprochen. Das letztere Urteil, die darauf folgende Reaktion des Finanzministeriums sowie das zugehörige Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg wurden sodann bewertet, um vor diesem Hintergrund die Neuregelung des § 6 AStG zu analysieren und zu diskutieren.
In der Thesis wurde sich grundsätzlich aller vier juristischer Auslegungsmethoden bedient, wobei die systematische Auslegung beim Vergleich der Neufassung der Reform mit den Vorgaben der bisherigen Rechtsprechung des EuGH hauptsächlich zur Anwendung kam. Daneben wurde zwecks historischer und teleologischer Auslegung auf die Ausführungen in der Reformbegründung des Regierungsentwurfs zur Neufassung abgestellt.
Im Ergebnis wurde auf tatbestandlicher Seite eine stark überschießende Wirkung festgestellt, da noch immer viele Wegzugsfälle einer Wegzugsbesteuerung unterworfen werden, ohne dass dies zur Sicherung des Steuersubstrats erforderlich ist. Auf der Rechtsfolgenseite wurde festgestellt, dass insbesondere die neue Stundungsregelung des § 6 AStG vor dem Hintergrund der zuvor diskutierten EuGH-Rechtsprechung europarechtswidrig ist. Dies betrifft sowohl die grundsätzliche Umstellung auf ein Ratenzahlungskonzept als auch das generelle Verlangen von Sicherheitsleistungen und den Wegfall der Berücksichtigung nachträglicher Wertminderungen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen
III. Rechtsprechung
1. Privatvermögen
2. Betriebsvermögen
3. Rs. Kommission/Portugal – unklare Auslegung
a) Sachverhalt
b) Entscheidung des EuGH
c) Bewertung und Folgerung
4. Rs. Wächtler
a) Sachverhalt
b) Verfahren vor dem EuGH
(1) Arbeitnehmer oder Selbstständiger?
(2) Gleichbehandlung ggü. Herkunftsstaat?
(3) Ungleichbehandlung?
(4) Rechtfertigung möglich?
(5) Entscheidung
c) Reaktion des BMF
d) Folgeurteil des FG-BW v. 31.08.2020 - 2K 835/19
(1) Auffassung des Finanzamtes
(2) Auffassung Wächtler
(3) Entscheidung
e) Bewertung und Folgerung
(1) Vorlagefrage
(2) Reaktion des BMF
(3) Entscheidung FG-BW
IV. Reform der Wegzugsbesteuerung
1. Motive
2. Tatbestände
a) Verkaufsfiktion oder Rechtsfolgenverweis
b) Besteuerung trotz Erhalt des Besteuerungsrechts
c) Ansässigkeitswechsel
d) Auffangtatbestand
e) Persönlicher Anwendungsbereich und Zeiten
f) Zwischenergebnis
3. Die Rückkehrerregelung
a) Ausschlussgründe
b) Verunglückter Wegzug
4. Stundung
a) Begründung der Reform
b) Funktionsweise
c) Kritik
(1) Umstellung auf Ratenzahlung
(2) Sicherheitsleistung
(3) Nachträgliche Wertminderungen
V. Fazit
VI. Exkurs: ATAD
1. Stundung in Teilzahlungen
2. Sicherheitsleistung
3. Vergleich
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Masterthesis untersucht die Reform der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG durch das ATAD-Umsetzungsgesetz unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und nationaler Gerichte, mit besonderem Fokus auf die Unionsrechtskonformität der neuen Stundungsregeln.
- Analyse der historischen Entwicklung und der Motive für die Reform des § 6 AStG.
- Untersuchung der unionsrechtlichen Vorgaben durch den EuGH (insb. Rs. Kommission/Portugal und Rs. Wächtler).
- Kritische Würdigung der neuen Tatbestandsvoraussetzungen und der Rückkehrerregelung.
- Bewertung der veränderten Stundungsregeln, Sicherheitsleistungen und des Wegfalls nachträglicher Wertminderungen.
- Vergleich mit ATAD-Vorgaben für betriebliche Entstrickungssachverhalte.
Auszug aus dem Buch
III. Rechtsprechung
Da § 6 AStG insbes. bei Wegzug ins Ausland eine Besteuerung vornimmt, tangiert die Regelung regelmäßig die im AEUV verankerten Grundfreiheiten der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV), der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV) sowie der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV), da der innerstaatliche Wegzug keine Besteuerung auslöst.
Der EuGH musste sich immer wieder mit den Regelungen der Mitgliedsstaaten zur Wegzugsbesteuerung beschäftigen. Mit den Entscheidungen De Lasteyrie du Saillant und N, welche die Stundungsregeln in § 6 Abs. 4 u. Abs. 5 AStG a. F. maßgeblich prägten, stellte der EuGH die wesentlichen Eckpunkte einer unionsrechtskonformen Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen auf.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Hintergrund der Wegzugsbesteuerung (sog. "Lex Horten") und die Notwendigkeit der Reform durch das ATADUmsG vor dem Hintergrund kritischer EuGH-Rechtsprechung.
II. Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen der Wegzugsbesteuerung als Ergänzungstatbestand zur Vermeidung von Lücken im Bereich der beschränkten Steuerpflicht bei Anteilsveräußerungen.
III. Rechtsprechung: Hier werden die maßgeblichen EuGH-Urteile (insb. Kommission/Portugal und Wächtler) sowie deren Rezeption durch Finanzverwaltung und Gerichte analysiert, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an eine verhältnismäßige Stundung.
IV. Reform der Wegzugsbesteuerung: Das Hauptkapitel untersucht detailliert die Neufassung der Tatbestände, die Rückkehrerregelung sowie die umstrittene Umstellung der Stundungsregeln und deren Kritikpunkte.
V. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Reform als fiskalisch motiviert, jedoch unionsrechtlich weiterhin bedenklich und in der praktischen Umsetzung kritisch.
VI. Exkurs: ATAD: Der Exkurs vergleicht die neuen deutschen Regelungen mit den Vorgaben der ATAD hinsichtlich der Stundung in Teilzahlungen und Sicherheitsleistungen im betrieblichen Bereich.
Schlüsselwörter
Wegzugsbesteuerung, § 6 AStG, ATADUmsG, EuGH, Niederlassungsfreiheit, Stundung, Sicherheitsleistung, Exit Tax, Rückkehrerregelung, Entstrickung, Privatvermögen, Betriebsvermögen, Wertminderungen, Verhältnismäßigkeit, Steuergerechtigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Reform der deutschen Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) im Lichte der EuGH-Rechtsprechung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Thesis?
Die zentralen Schwerpunkte liegen auf den neuen Tatbeständen, der Rückkehrerregelung, der Umstellung von einer unbefristeten Stundung auf Ratenzahlung sowie der kritischen Prüfung der Sicherheitsleistung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist die Bewertung der Unionsrechtskonformität der neuen deutschen Stundungsregelungen und die Prüfung, ob der Gesetzgeber die Anforderungen des EuGH hinreichend berücksichtigt hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Rechtsprechung (EuGH-Urteile), gesetzlicher Neuregelungen und der aktuellen steuerwissenschaftlichen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die unionsrechtlichen Grundlagen der Rechtsprechung dargestellt, gefolgt von einer detaillierten Auseinandersetzung mit der Neukonzeption des § 6 AStG und der Kritik an den neuen Stundungs- und Erhebungsvorschriften.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Exit Tax, Verhältnismäßigkeit, Niederlassungsfreiheit, Stundungsrisiko, Liquiditätsnachteil und das Verhältnis zwischen Privat- und Betriebsvermögen.
Wie steht die Arbeit zum Urteil "Wächtler"?
Die Arbeit bewertet das EuGH-Urteil "Wächtler" als kritisch für die aktuelle Reform, da der EuGH genau das System der Stundung als unionsrechtswidrig eingestuft hat, das der Gesetzgeber nun für alle Fälle anwenden will.
Warum wird die Reform der Stundungsregel als "One-Fits-All-Lösung" bezeichnet?
Der Begriff wird verwendet, da die Reform die bisherige Unterscheidung zwischen EU/EWR-Fällen und Drittstaaten aufgibt und eine einheitliche, starre Ratenzahlungsregelung für alle Wegzugsfälle vorsieht.
Welche Bedeutung hat die Sicherheitsleistung in der Reform?
Die Sicherheitsleistung wird nach der Reform zur Soll-Vorschrift, was aus Sicht der Arbeit unverhältnismäßig ist, da bei Privatvermögen oft kein nachweisbares Nichteinbringungsrisiko besteht, das eine pauschale Sicherheit rechtfertigen würde.
- Arbeit zitieren
- Ingmar Jammer (Autor:in), 2021, Die Reform der Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG im Lichte des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) und der Rechtsprechung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1182945