Ist Rassismuskritik Aufgabe des Geschichtsunterrichts? Exemplarische Analyse zur Einstellung und Sichtweise von Lehrkräften


Masterarbeit, 2020

128 Seiten, Note: 2,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Forschungsstand Teil I Theoretische Grundlagen

3. Rassismus aus verschiedenen Perspektiven
3.1 Annäherung an eine Definition
3.2 Der gesellschaftliche Umgang mit Rassismus im deutschsprachigen Raum

4. Rassismuskritik
4.1 Auffassung von Rassismuskritik
4.2 Abgrenzung zum Antirassismus
4.3 Dilemmata von Rassismuskritik
4.4 Weiße Rassismuskritik
4.5 Kritik an der Rassismuskritik
4.6 Reflexion

5. Rassismuskritik im Kontext von Geschichtsdidaktik und Geschichtsunterricht
5.1 Die Relevanz von Rassismuskritik für die Geschichtsdidaktik __
5.1.1 Geschichtsbewusstsein und Rassismuskritik
5.1.2 Historisches Lernen als Rassismuskritik
5.1.3 „Race“ als Analysekategorie
5.2 Die Relevanz von Rassismuskritik für den Geschichtsunterricht
5.2.1 Die Rolle der Lehrperson Teil II Empirische Erhebung

6. Planung und Durchführung der Erhebung
6.1 Begriffsklärung: Einstellung und Sichtweise
6.2 Design der Befragung
6.3 Befragungsinstrument
6.4 Durchführung
6.5 Stichprobenzusammensetzung
6.6 Auswertungsmethode: Qualitative Inhaltsanalyse
6.7 Gütekriterien der qualitativen Inhaltsanalyse

7. Auswertung der Fragebögen
7.1 Allgemeine Auffälligkeiten
7.2 Auswertung Teilbereich I
7.2.1 Auswertung der geschlossenen Fragen
7.2.2 Auswertung Kategorie „Fachwissen“
7.2.3 Auswertung Kategorie „didaktisches Wissen“
7.2.4 Auswertung Kategorie „Rahmenbedingungen“
7.2.5 Auswertung Kategorie „Erfahrungen und Verhalten im Unterrichtsgeschehen“
7.3 Auswertung Teilbereich II

8. Zusammenfassung und Fazit

9. Literaturverzeichnis

10. Anhang

1. Einleitung

Im Zuge der weltweiten Protestbewegung, die sich nach dem grausamen Todesfall George Floyds im Mai 2020 in den Vereinigten Staaten unter dem Motto „Black Lives Matter“ entwickelte, wurde das Phänomen Rassismus erneut in den Fokus von gesellschaftlichen Diskursen gerückt. In Deutschland demonstrierten dementsprechend zehntausende Menschen in mehreren Städten größtenteils friedlich gegen Rassismus.1 In anderen Ländern hingegen, beispielsweise in Belgien oder Großbritannien, kam es im Rahmen der Anti-Rassismus-Demonstrationen dazu, dass Denkmäler und Statuen der Kolonialzeit beschmiert, beschädigt oder sogar im Wasser versenkt wurden.2 Aufgrund dieser Reaktionen muss sich die Frage gestellt werden, welche Art und Weise geeignet ist, Rassismus zu thematisieren und zu kritisieren. Ist es im Rahmen einer Kritik tatsächlich sinnvoll und notwendig, historische Denkmäler zu beschädigen oder zu entfernen? Solange Rassismus nicht als ein bedeutendes gesellschaftspolitisches Problem anerkannt und diesem nicht gesamtgesellschaftlich entgegengewirkt wird, solange wird auch eine Protestbewegung oder das Entfernen von historischen Denkmälern nicht dazu führen, dass rassistische Strukturen und Denkweisen verschwinden bzw. negiert werden.

Aus diesem Grund sollte es auch die Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern sein, sich im Kontext der schulischen Bildung kritisch mit Rassismus auseinanderzusetzen. Oftmals findet in diesem Rahmen die kritische Auseinandersetzung mit Rassismus in den Fächern Politik und Ethik statt, wobei vor allem soziale, sozialpsychologische und gesellschaftspolitische Fragen thematisiert werden können. Da jedoch auch das Fach Geschichte den Anspruch hat, Schülerinnen und Schüler3 zur Mündigkeit und zur Orientierung in der gegenwärtigen Lebenspraxis zu befähigen, muss hinterfragt werden, ob Rassismuskritik auch als Aufgabe des Geschichtsunterrichts anzusehen ist. Um dieser Frage nachgehen zu können, müssen jedoch verschiedene Faktoren und Sichtweisen, beispielsweise Ansätze aus der Geschichtsdidaktik oder die Rolle der Geschichtslehrkraft, sowie curriculare Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. In dieser Arbeit soll sich anhand einer exemplarischen Analyse der Einstellungen und Sichtweisen von Geschichtslehrkräften einer Beantwortung dieser Frage angenähert werden. Dazu werden, nach einer kurzen Betrachtung des Forschungsstandes, in einem ersten Schritt die theoretischen Grundlagen thematisiert, wobei die Gegenstände Rassismus und Rassismuskritik ausführlich erläutert werden und ein erster Blick auf die Rassismuskritik im Kontext von Geschichtsdidaktik und Geschichtsunterricht geworfen wird. Im zweiten Teil der Arbeit werden im Rahmen einer empirischen Erhebung exemplarisch die Einstellungen und Sichtweisen von Geschichtslehrkräften mittels eines Fragebogen analysiert, wobei die Auswertung über eine qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring erfolgt.

2. Forschungsstand

Aufgrund der Ablehnung des Rassismusbegriffes (vgl. Kapitel 3.2) kann in Deutschland auf eine eher kurze Geschichte der Thematisierung von Rassismus und den damit verbundenen rassismuskritischen Ansätzen und Perspektiven zurückgeblickt werden. Die Studie „die Schwierigkeit, nicht rassistisch zu sein“ von Räthzel und Kalpaka von 1986 wird dabei als Grundstein für den Beginn der jüngeren Rassismusforschung im deutschsprachigen Raum angesehen.4 Für den europäischen Raum hingegen können u. a. Robert Miles (1992), Stuart Hall (1989) oder Etienne Balibar (1991) als führende Vertreter ideologietheoretischer Rassismustheorien genannt werden, die mit ihren Ansätzen die Grundlage für weitere Rassismusforschungen ermöglichten.5 Ferner habe sich nach Leiprecht eine durchaus nennenswerte empirische Rassismusforschung gebildet, die sich neben die Forschungen zu Antisemitismus, Nationalsozialismus und Rechtsextremismus gestellt habe. Dabei handelt es sich u. a. um Forschung zu Rassismus und (deutschem) Kolonialismus (Kößler, 2005), Untersuchungen und Analysen zu Erinnerungskulturen in der Migrationsgesellschaft (Georgi, 2003), Forschung zu rassistischen Dynamiken im Kontext von Bevölkerungsstatistik (Supik, 2014), Forschung zu institutionellen Verfahren und Routinen (Gomolla 2011), um diskurs- und sprachanalytische Untersuchungen (Jäger, 2000; Arndt / Ofuatey-Alazard, 2011), um Analysen zu Medien (Jäger/Halm, 2007), zu Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien (Marmer / Sow / Ziai, 2015), zu Kinder- und Jugendliteratur (Rösch, 2000), um Jugendforschung (Leiprecht, 2001) und um ethnografische Forschung (Held / Bibouche et al., 2008).6

Obwohl das Phänomen Rassismus immer wieder von einzelnen Forscherinnen und Forschern aus theoretischer und empirischer Perspektive aufgegriffen und thematisiert wurde, beispielsweise von Jäger (1992), Leiprecht (2001), Räthzel & Kalpaka (1990), Rommelspacher (1995), Mecheril (2003) und Scherschel (2006)7, muss jedoch betont werden, dass die „akademische Etablierung der Rassismusforschung im deutschsprachigen Raum doch noch am Anfang“8 steht. Darüber hinaus gibt es die Kritik, dass Forschungen nur selten zu Intersektionalitäten zwischen Rassismen und Sexismen, Rassismen und Klassismen oder zwischen Rassismen, Ageism und Ableismus thematisieren würden. Auch würde es an Studien mangeln, welche die Intersektionalitäten zwischen den verschiedenen Rassismen (kolonial, antimuslimisch, antiziganistisch), sowie zwischen Rassismen und Antisemitismus empirisch analysieren würden.9 Allerdings muss auch erwähnt werden, dass über eine Reihe von vorwiegend quantitativen Studien, beispielsweise dem „Annual Report on the Situation regarding Racism and Xenophobia in the Member States of the EU“ von der Institution des „European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia“ (2006) oder einer Langzeitstudie im Zeitraum von 2002 bis 2012 von Heitmeyer, in der europäischen und deutschen Rassismusforschung versucht wurde, die „Vielgesichtigkeit und Indirektheit von Rassismen empirisch nachzuweisen und zu rekonstruieren“.10 Anhand dieser generierten Daten gelang es, Hinweise über die Normalität rassistischer Strukturen, Selbstverständnisse und Denkweisen zu modellieren und sichtbar zu machen.11

Als Grundlage für die Thematisierung der Rassismuskritik wurden in dieser Arbeit vor allem die Beiträge aus dem zweibändigen Buchprojekt von Melter, Scharathow, Leiprecht und Mecheril von 2011 verwendet, mittels derer vor allem das Ziel verfolgt wurde, unterschiedliche Ansätze rassismuskritischer Bildungsarbeit zusammenzuführen. In diesen beiden Bänden werden sowohl Theorieansätze und Forschungsbefunde als auch konzeptionelle Ansätze und Bildungspraxen unter rassismuskritischer Perspektive betrachtet und analysiert. Dabei wurde der Anspruch verfolgt, den aktuellen Stand rassismustheoretischer Analyse und rassismuskritischer Orientierung im deutschen Raum abzudecken.12 Jedoch kritisieren beispielsweise Fereidooni und Massumi, dass die wissenschaftliche Aufarbeitung von schulischer und universitärer Rassismuskritik noch in ihren Anfängen stecke. Fundamentale empirische Studien würden fehlen, um die massiven wesentlichen Forschungslücken schließen zu können. Sie fordern daher u. a., dass die vorhandene Leerstelle zwischen der „unzureichenden rassismuskritischen Ausbildung von Lehramtsstudierenden und der anschließenden Erwartung rassismussensiblen Handelns von Lehrerinnen und Lehrern der schulischen Praxis“13 geschlossen werden müsse. Außerdem seien eine kritische Analyse der Lehrwerke in den Schulen durch die rassismuskritische Schulbuchforschung, sowie eine Neubewertung des Curriculums unabdingbar.14

Auch im Kontext der rassismuskritischen Geschichtstheorie und -didaktik lassen sich einige relevante Forschungen und Ansätze finden. So müssen beispielsweise die rassismuskritische Analyse von Fava (2015), welche die geschichtsdidaktischen und pädagogischen Diskurse zum Lernen in der Migrationsgesellschaft kritisiert, ebenso genannt werden wie das Buch „Historisches Lernen als Rassismuskritik“ von Brüning, Deile und Lücke (2016), welches neben Begriffen, Konzepten und Theorien auch rassismuskritische Reflexionen zum historischen Lernen sowie Vorschläge zur Konzeptionalisierung von rassismuskritischem historischem Lernen thematisiert. Nennenswert sind außerdem die Beiträge von Richter von 2014 und 2016, in denen sie dazu anregt die Grundlagen des historischen Denkens und Lernens zu hinterfragen und zu reflektieren, um so die historische Bildung rassismuskritischer zu gestalten.

Teil I Theoretische Grundlagen

3. Rassismus aus verschiedenen Perspektiven

Bei Rassismus handelt es sich um ein komplexes, stets kontrovers diskutiertes Phänomen, welches aufgrund seiner Abhängigkeit von den jeweils vorherrschenden historischen und gesellschaftlichen Ausgangsbedingungen spezifische Formen und Wirkweisen aufzeigt, welche wiederum mit anderen komplexen Konzepten und Machtdimensionen z. B. Antisemitismus, Sexismus, Kapitalismus, Adultismus verwoben sind.15 Aufgrund dessen plädieren u. a. der renommierte Rassismusforscher Stuart Hall16, sowie der britische Soziologe Robert Miles dafür, dass von Rassismus im Plural, also von Rassismen, gesprochen werden müsse:

„There is no single, unitary racism that is everywhere the same. Rather, there are many historically specific forms of racism.“17

So müsse beispielsweise für eine historische Betrachtung des bundesdeutschen Kontextes neben dem Kolonialrassismus und der Ideologie des Nationalsozialismus auch die Betrachtung von ausdifferenzierten Rassismen stattfinden, die mit diesen einhergehen. Dazu zählen u. a. der Antisemitismus, der antimuslimische Rassismus, (Neo-)Linguizismus, Antislawismus und der Antiziganismus. Diese Formen unterscheiden sich zwar, weisen jedoch diskursive und strukturelle Gemeinsamkeiten auf.18

Um besser verstehen zu können, was Rassismus eigentlich ist und wie er wirkt, muss sich in einem ersten Schritt dem Rassismusverständnis angenähert werden, das als Ausgangspunkt dieser Arbeit zugrunde liegt. Die Annäherung an eine Definition erfolgt über die Darstellung der verschiedenen, flexiblen Strukturen, Formen und Funktionsweisen, die Rassismus aufweisen kann, wodurch auch dessen

Transformationspotenzial verdeutlicht werden soll (Abschnitt 3.1). Im zweiten Schritt wird der gesellschaftliche Umgang mit Rassismus näher beleuchtet, wobei besonders auf gesellschaftliche Strategien und Widerstände eingegangen wird, die eine Tabuisierung von Rassismus zur Folge haben können (Abschnitt 3.2).

3.1 Annäherung an eine Definition

Nach Hall handelt es sich beim Rassismus um die Abgrenzung von Gruppen aufgrund willkürlich gewählter Markierungskriterien, wie z. B. Hautfarbe oder Herkunftsland, um die bestimmten Gruppen von materiellen und symbolischen Ressourcen auszuschließen und der eigenen Gruppe einen privilegierten Zugang zu diesen zu sichern. Diese Unterscheidungsmerkmale werden dazu verwendet, soziale, wirtschaftliche und politische Handlungen und Entscheidungen zu legitimieren.19 Die koloniale Eroberung im Rahmen des Imperialismus der europäischen Großmächte kann laut Rommelspacher dabei als „Prototyp des Rassismus“20 verstanden werden, der sich vor allem auf biologische „Rasse“-Kategorien beruft. Anhand der Rassifizierung über diese biologischen Merkmale, vor allem über das Kriterium der Hautfarbe, grenzte sich der „moderne und zivilisierte europäische Westen“ von den „unterentwickelten und primitiven nichteuropäischen Anderen“21 ab. Dadurch sollte die ungleiche Behandlung von Menschen, die u. a. durch kapitalistische Ausbeutung, Versklavung und Vernichtung kolonialisierter Gesellschaften, sowie durch unzulässige politische Herrschaftsansprüche stattfand, gegenüber der Gesellschaft begründet und legitimiert werden, die von den in der Aufklärung postulierten Menschenrechten und der prinzipiellen Gleichheit aller Menschen ausging.22 Mit dem Nationalsozialismus wurde an die sozialdarwinistische Rassentheorie des Kolonialrassismus angeknüpft und „Rasse“ wurde als eine „zentrale Differenz zur Entscheidung über Menschenleben“23 verstanden. Nationalismus und Rassismus wirkten als sich gegenseitig verstärkende Elemente24 und die „Rasse“-Ideologie der Nationalsozialisten wurde zur Legitimation von Vertreibungs-, Umsiedlungs-, Ausbeutungs- und Vernichtungspraktiken, sowie für Mord und Genozid verwendet.25 Somit könne Rassismus auch als eine „Legitimationslegende“ charakterisiert werden.26 Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass unter „Rasse“ keine deskriptive Kategorie zur Beschreibung von biologischen Gegebenheiten zu verstehen ist, sondern es sich um eine diskursiv hergestellte Konstruktion handelt.27 Aus heutiger Perspektive ist „Rasse“ als biologische Unterscheidungskategorie zwar widerlegt28, jedoch wird mit dem Begriff nach wie vor ein sozio-kulturelles Konzept assoziiert, welches weiterhin einen hegemonialen Blick auf die Menschen wirft und sich in der Realität als Ungleichheit wiederfinden lässt.29 Somit kann laut Etienne Balibar bei der gegenwärtigen Form des Rassismus von einem „differenzialistischen Neo­Rassismus“, quasi einem „Rassismus ohne Rassen“ gesprochen werden.30 Diese Form des Rassismus wird auch als „kulturalisierender Rassismus“ betitelt, fungiert als ideologisches Legitimationsinstrument postkolonialer Herrschaft und durchzieht weltweit Alltagstheorien, sowie politische und wissenschaftliche Diskurse.31 Bei dieser Form wird „Rasse“ nicht mehr als Markierungskriterium verwendet, vielmehr findet eine Kulturalisierung statt, da sich der Fokus auf die „Kultur“ als Differenzierungskriterium richtet. Über diese Funktionsweise bleibt die „Kultur“ der eigenen hegemonialen Gruppe oder Gesellschaft unberührbar und wird als „universalistisch und fortschrittlich“32 konstruiert, während die „Kultur“ der „Anderen“ bzw. „Migrationsanderen“33 thematisiert und als „anders“ und „unheilbar partikularistisch und primitiv“34 klassifiziert wird. Durch diese vermeintliche „kulturelle“ Differenz wird unterstellt, dass Migrationsandere in ihrer „Kultur“ gefangen sind und nur beschränkte bzw. keine Entwicklungsmöglichkeiten hätten.35 Eine Vermischung von „Kulturen“ führe dabei vermeintlich zu „Degeneration und Untergang“36 und werde als „geistiger Tod der Menschheit“37 verstanden. Es findet also eine Hierarchisierung statt, die eine gewisse Inkompatibilität von „Kulturen“ voraussetzt. Dies habe zur Folge, dass gesellschaftliche Ungleichheits- und Machtverhältnisse auf die „kulturelle“ Zugehörigkeit verschoben werden, was u. a. politisch-rechtliche Benachteiligungen, Probleme gesellschaftlicher Ausgrenzung, sowie sozioökonomische Ausschließungen ausblendet, leugnet und de-thematisiert.38

Rommelspacher hingegen setzt in ihrer Definition des modernen westlichen Rassismus nicht nur die Aspekte der „Rasse“ und der „Kultur“ in Beziehung, sondern stellt auch klare Funktionsweisen bzw. Grundprinzipien von Rassismus heraus:

„Rassismus im modernen westlichen Sinn basiert auf der „Theorie“ der Unterschiedlichkeit menschlicher „Rassen“ aufgrund biologischer Merkmale. Dabei werden soziale und kulturelle Differenzen naturalisiert und somit soziale Beziehungen zwischen Menschen als unveränderlich und vererbbar verstanden (Naturalisierung). Die Menschen werden dafür in jeweils homogenen Gruppen zusammengefasst und vereinheitlicht (Homogenisierung) und den anderen als grundsätzlich verschieden und unvereinbar gegenübergestellt (Polarisierung) und damit zugleich in eine Rangordnung gebracht (Hierarchisierung): Beim Rassismus handelt es sich also nicht einfach um individuelle Vorurteile, sondern um die Legitimation gesellschaftlicher Hierarchien, die auf der Diskriminierung der konstruierten Gruppen basieren. In diesem Sinne ist Rassismus immer ein gesellschaftliches Verhältnis.“39

Rassismus wirkt also nicht nur auf der individuellen Ebene in Form von persönlicher Einstellung, persönlicher Handlung, sowie Vorurteilen, sondern durchdringt alle Ebenen gesellschaftlichen Lebens. Somit müsse stets zwischen einem individuellen, einem strukturellen und einem institutionellen Rassismus differenziert werden. Beim institutionellen Rassismus wird eine Ausgrenzung bzw. Diskriminierung über die Strukturen von Organisationen, etablierten Wertvorstellungen und Handlungsmaximen bewirkt. Der strukturelle Rassismus hingegen bezieht sich auf die politischen und wirtschaftlichen Strukturen, sowie die Rechtsvorstellungen einer Gesellschaft und setzt damit einen vorherrschenden institutionellen Rassismus voraus.40 Das Resultat der vielfältigen Ausgrenzungsmechanismen von Rassismus sind Segregationslinien41, welche die Gesellschaft auf ökonomischer, politischer, sozialer und kultureller Ebene stark beeinflussen.42

Darüber hinaus müsse auf der institutionellen und individuellen Ebene zwischen einem impliziten / bewusst intentionalen und einem expliziten / nichtintentionalen Rassismus unterschieden werden. Implizit bedeutet in diesem Fall, dass die Maßnahmen im Gegensatz zu der expliziten Form nicht in einem direkten Verhältnis zu der davon betroffenen Gruppe stehen. Als Beispiel zur Veranschaulichung der beiden Formen auf der institutionellen Ebene eignet sich laut Rommelspacher der Gegenstand der Diskriminierung im Bildungssystem. Eine implizite Form von Rassismus zeigt u. a. die Tatsache auf, dass Lehrformen und Bildungsinhalte des deutschen Bildungssystems auf die Mehrheitsgesellschaft ausgerichtet sind und Migrantenkinder sichtbar benachteiligt werden. Wenn an dieser aufgedeckten Situation nichts verändert wird, dann wandelt sich die implizite in eine explizite Form von Rassismus, da die Benachteiligungen hingenommen bzw. akzeptiert werden.43

Eng verwoben mit den Auswirkungen und Diskriminierungen von institutionellem und strukturellem Rassismus ist der Begriff des Alltagsrassismus. Dieser ist auf die niederländische Rassismusforscherin Philomena Essed zurückzuführen und wird verwendet, um alltägliche rassistische Handlungen und Denkweisen zu beschreiben, die in einer Gesellschaft fest verankert sind und unhinterfragt als „normal“ gelten.44 Nach Melter kann Alltagsrassismus auf einer strukturellen, institutionellen, interaktiven, sowie diskursiven Ebene stattfinden.45 Mit der empfundenen „Normalität“ würden Abstumpfungs- und Gewohnheitseffekte einhergehen, die dazu führen würden, dass rassifizierende Differenzierungspraxen im Alltag nicht wahrgenommen werden bzw. als selbstverständlich erscheinen und somit nicht als Rassismus identifiziert werden würden.46 Unter den Begriff Alltagsrassismus fallen also nicht nur die alltäglichen und vorherrschenden Formen von Rassismen, die in extremer oder offensichtlicher Weise hervortreten, sondern auch die, die subtil, unauffällig, verdeckt und latent sein können.47 So spricht beispielsweise der Psychologe Derald Wing Sue von „racial microaggressions“. Dabei handelt es sich um „[...] brief and commonplace daily verbal, behavioral, and environmental indignities, whether intentional or unintentional, that communicate hostile, derogatory, or negative racial slights and insults to the target person or group.“48

Zusammenfassend kann Rassismus als ein Phänomen verstanden werden, welches auf verschiedenen Grundprinzipien beruht, die Ebenen der Gesellschaft durchdringt und gesellschaftliche Lebensrealitäten hierarchisiert. Neben den von Rommelspacher angeführten Prinzipien der Naturalisierung, Homogenisierung, Polarisierung und Hierarchisierung steht vor allem die gezielte Konstruktion von Menschengruppen im Mittelpunkt. Diese Konstruktion fällt unter den Begriff des Otherings und basiert auf dem Konzept des „Weißsein“.49 Othering kann als „Prozess der Konstruktion und Funktionalisierung des Anderen, um die eigene kulturelle ,Normalität‘ zu bestätigen“50, verstanden werden.

Allerdings beschränkt sich Rassismus dabei nicht auf die Konstruktion der „Anderen“, die „außerhalb“ der eigenen ethnischen Gemeinschaft stehen, sondern kann sich auch gegen diejenigen richten, die innerhalb der „eigenen“ Gemeinschaft als „minderwertig“ gelten. Im Nationalsozialismus richtete sich die Ideologie beispielsweise auch gegen Menschen mit Behinderung oder sozial abweichende Menschen, wodurch die „arische Rasse“ geschützt werden sollte. Im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus kann von einem eugenischen Rassismus gesprochen werden.51

Wichtig ist auch anzumerken, dass es durchaus Formen von Rassismus in anderen Erdteilen und Epochen gab bzw. gibt und es sich bei Rassismus keineswegs um ein „weißes“ Phänomen bzw. eine „weiße“ Ideologie handelt. So können beispielsweise Legitimationssysteme in Japan oder im Kastensystem Indiens durchaus als rassistisch bezeichnet werden.52

Für den Umfang dieser Arbeit wird für das Verständnis des Rassismusbegriffes die nachfolgende Definition von Leiprecht und Lutz verwendet, da diese sowohl die zentralen inhaltlichen Dimensionen und Logiken von Rassismus, als auch die verschiedenen Ebenen, sowie konstruierten Ordnungsbegriffe umfasst:

„Bei Rassismus handelt es sich um individuelle, kollektive, institutionelle und strukturelle Praktiken der Herstellung oder der Reproduktion von Bildern, Denkweisen und Erzählungen über Menschengruppen, die jeweils als statische, homogene und über Generationen durch (naturhafte und/oder kulturelle) Erbfolge verbundene Größen vorgestellt werden, wobei (explizit oder implizit) unterschiedliche Wertigkeiten, Rangordnungen (Hierarchien) und/oder Unvereinbarkeiten zwischen Gruppen behauptet und Zusammenhänge zwischen äußerer Erscheinung und einem , inneren’ Äquivalent psycho-sozialer

Fähigkeiten suggeriert, also in dieser Weise ,Rassen’, ,Kulturen’, ,Völker’, ,Ethnien‘ oder ,Nationen’ konstruiert werden.“53

3.2 Der gesellschaftliche Umgang mit Rassismus im deutschsprachigen Raum

Anhand der aktuellen Debatte über den Umgang mit Rassismus kann deutlich aufgezeigt werden, dass rassistische Wissensbestände weiterhin wirkmächtig sind. Dabei kristallisiert sich heraus, dass es Unterschiede gibt, wie in den verschiedenen Gesellschaften über Rassismus geredet wird. Die Erfahrungen und Wahrnehmungen sowie die Thematisierung von Rassismus innerhalb einer Gesellschaft hängen dabei von ihren jeweiligen historischen, geographischen und gesellschaftlichen Kontexten, bzw. dem jeweiligen Herkunftskontext ab. So wird beispielsweise das Thema Rassismus in den USA oder Großbritannien anders wahrgenommen und debattiert als im deutschsprachigen Raum.54 Das Rassismusverständnis der deutschen Gesellschaft sei vor allem durch die Ereignisse und Gräueltaten des Nationalsozialismus geprägt, wodurch Rassismus „in einem eher engen Sinne gleichgesetzt mit der biologischen Selektion von Menschen und ihrer Einteilung in höher- und minderwertige ,Rassen’“55 verstanden werde. Auch wurde der Begriff Rassismus im „Deutschland der Nachkriegszeit“ gesellschaftlich, politisch und sozialwissenschaftlich gemieden, zurückgewiesen und abgelehnt, sodass der Begriff bis zum Anfang der 1990er Jahre nur auf Phänomene angewandt wurde, die nationalsozialistischer oder rechtsextremistischer Gewalt zugeschrieben werden konnten.56 Stattdessen wurden eher die Begriffe Ausländerfeindlichkeit, Fremdenangst und Fremdenfeindlichkeit verwendet.57 Als Analysekategorie findet Rassismus ebenfalls erst seit Ende der 1980er Jahre Einzug in wissenschaftliche und politische Debatten und Diskussionen.58 Diese langjährige Ablehnung bzw. Tabuisierung des Begriffes müsse vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus verstanden werden.59 Jedoch habe der Begriff Rassismus seit Mitte der 1990er Jahre eine gewisse Modifikation durchgemacht und erfuhr so auch als Analysekategorie für gegenwärtige gesellschaftliche Verhältnisse immer mehr Anerkennung. Mecheril und Scherschel sehen für diese aufkeimende Akzeptanz des Begriffes zwei relevante Gründe: Einerseits wurde durch die Internationalisierung und Europäisierung, beispielsweise über EU-Richtlinien, Forschungsprojekte oder Aktionsprogramme, der Begriff als gebräuchliche Analysekategorie und terminologische Praxis aufgegriffen und quasi „importiert“.60 Andererseits kamen die alternativ verwendeten Begriffe der Fremdenfeindlichkeit oder Ausländerfeindlichkeit an ihre begrifflich-theoretischen Grenzen und konnten als Analysekategorien nur eine eingeschränkte Wirkung entfalten.61

Entgegen der Annahme des Rassismusbegriffes für politische und wissenschaftliche Diskurse wird dieser im gegenwärtigen gesellschaftlichen Umgang wiederholt de- thematisiert bzw. tabuisiert und durch spezifische Distanzierungsmuster zurückgewiesen. Es könne dabei sogar von einer besonders ausgeprägten Abwehr der Thematisierung von Rassismus im bundesdeutschen Kontext gesprochen werden.62

Im Kontext dieses „Scham-Schuld-Abwehrverhältnisses“ können verschiedene spezifische Mechanismen genannt werden, die zu einer Abwehrhaltung führen. Als Beispiele lassen sich die „Verschiebung von Rassismus in die Vergangenheit“, die „Verlagerung von Rassismus in den (Rechts)Extremismus“, sowie die „Skandalisierung von Rassismusdiagnosen“ anführen, die auf Messerschmidt zurückzuführen sind.63

Bei dem Mechanismus der „Verschiebung von Rassismus in die Vergangenheit“ wird der Rassismusbegriff mit den Verbrechen des Nationalsozialismus und der Massentötungen durch die nationalsozialistische Rassenpolitik als gleichgestellt betrachtet und als längst abgeschlossene Vergangenheit suggeriert.64 Dadurch wird die Denkweise konstruiert, dass mit der Vergangenheit des Nationalsozialismus auch Rassismus Vergangenheit sei, folglich eine gewisse Unverbundenheit zu den Taten bestehe, und Rassismus somit ungeeignet sei, um mit Alltagsphänomenen verknüpft zu werden.65 Dieser Mechanismus hat enorme Auswirkungen auf die Wahrnehmung von und den Umgang mit Geschichte, da die Vorstellung entstanden sei, dass die historischen Ereignisse und die rassistischen Weltbilder des Kolonialismus mit dem Ende der NS-Zeit ebenfalls überwunden wurden. Die Bedeutung des Kolonialismus als entscheidendes Ereignis für Rassismus werde kaum mehr wahrgenommen, sodass sogar von einer „kollektive[n], den Kolonialismus relativierende[n] Amnesie“ und der „Verdrängung des Kolonialismus aus dem bundesdeutschen kulturellen Gedächtnis“ gesprochen werden müsse.66 Das Ergebnis ist, dass auch die weltweite Entkolonialisierungsdebatte in Deutschland kaum zur Kenntnis genommen wurde und erst durch einige Forschungen die Kontinuitäten zwischen Kolonialismus und Nationalsozialismus stärker in den Fokus gestellt wurden.67

Im Mechanismus der „Verlagerung von Rassismus in den (Rechts)Extremismus“ wird Rassismus als ein Ausnahmephänomen wahrgenommen, welches über Externalisierung von gewaltbereiten, (rechts)extremen Gruppen auf eine marginale Szene am gesellschaftlichen Rand konstruiert wird. Dadurch entsteht die Vorstellung, dass Rassismus nur dort stattfindet und in der „unproblematischen Mitte“, die als „demokratisches Zentrum der bundesdeutschen Gesellschaft“ lokalisiert wird, kein Verdacht auf Rassismus aufkommt.68 Dieser Mechanismus hat zur Folge, dass Rechtsextremismus häufig als Äquivalent zu Rassismus verstanden wird. Die beiden Begriffe müssen jedoch voneinander abgegrenzt werden. Zwar basiert der Rechtsextremismus auch auf der Annahme von „natürlichen“ Hierarchien zwischen unterschiedlichen „Völkern“ und „Rassen“, zielt aber auf die politische Verfasstheit der Gesellschaft ab und muss laut Rommelspacher als eine politisierte Form von Rassismus verstanden werden. Während es sich beim Rechtsextremismus also um eine politische Ideologie handelt, die ihre Vorstellungen in der Gesellschaft umzusetzen versucht, handelt es sich beim Rassismus vielmehr um ein kulturelles Phänomen, welches die Werte, Normen und Praxen der Gesellschaft beeinflusst und durchzieht. Rechtsextremismus kann folglich nicht ohne Rassismus existieren und baut auf diesem auf.69

Der dritte Mechanismus ist die „Skandalisierung von Rassismusdiagnosen“, bei dem jeglicher Versuch rassistische Missstände an- bzw. auszusprechen durch einen Skandalisierungsprozess beantwortet wird. Dabei wird nicht die Existenz von rassialisierenden Strukturen und Erfahrungsdimensionen an sich skandalisiert, sondern vielmehr wird die Benennung von und der Verweis auf die Existenz von rassistischen Ungleichheitsstrukturen zum skandalösen Gegenstand ernannt. Die abwehrenden und empörenden Reaktionen zeigen dabei, dass Rassismus in einem Zusammenhang von Schuld und Scham behandelt wird, bei dem die strukturelle Präsenz von Rassismus erahnt und die eigene Involviertheit in das System des Rassismus vermutet wird.70

Darüber hinaus sagt Rommelspacher, dass der Rassismusbegriff nicht nur aus historischen Gründen, sondern auch auf Grund seiner Komplexität und schweren Abgrenzbarkeit gemieden werde. Studien würden beispielsweise zeigen, dass Menschen, die rassistischen Äußerungen zustimmten, gleichzeitig diesen auch diametral widersprechen würden. Somit gäbe es innerhalb der Gesellschaft ambivalente Einstellungsmuster, in denen sich konkurrierende Wertsysteme und Sichtweisen, beispielsweise Nationalismus und Globalisierung oder Überfremdungssorge und Multikulturalität, wechselseitig relativieren und korrigieren würden. Somit könne aber auch gezeigt werden, dass die Existenz von rassistischen Einstellungen tief in der Bevölkerung verankert ist und die ambivalenten Einstellungsmuster dazu führen, dass sich Widerstände gegen die Thematisierung von Rassismus bilden. Folglich stünden die Menschen sowohl auf individueller, als auch gesellschaftlicher Ebene in Konflikt mit den eigenen Egalitätsvorstellungen. Die Gesellschaft verstehe sich als „demokratisches Gemeinwesen entgegen der Realität rassistischer Hierarchien und sozialer Ausgrenzung“71 und die Existenz von Rassismus würde diesem positiven Selbstbild widersprechen. Die logische Konsequenz daraus sei, dass dieser heruntergespielt bzw. tabuisiert werde.72

Auch Mecheril und Scherschel sehen den Rassismusbegriff im wissenschaftlichen Kontext zwar klar umstritten, in der Öffentlichkeit der Gesellschaft jedoch als Konsens, da Rassismus etwas repräsentiert, das von sich aus als ablehnenswert gilt. Rassismus nehme im öffentlichen Raum also eine „illegitime rhetorische Position“ ein, worin sie eine Tabuisierung von Rassismus begründet sehen.73

„Sobald Rassismus zum Gegenstand wird, wird auch immer normative Dimension virulent, die mit der Bereitschaft zum simplifizierenden Negativurteil auf der einen Seite, mit der Tendenz zu Abwehr und De- Thematisierung von Rassismus auf der anderen Seite verbunden ist. Gerade im deutschsprachigen Raum war der Modus der Nichtthematisierung von Rassismus lange Zeit vorherrschend.“74

Jedoch habe diese Tendenz der Nichtthematisierung innerhalb der Gesellschaft zur Folge, dass rassistische Verhältnisse sich keineswegs abbauen bzw. verschwinden, sondern eher konserviert werden.75 Insgesamt zeigen die aufgeführten Abwehrmechanismen, dass es in der deutschen Gesellschaft quasi Normalität ist, Rassismus zu de-thematisieren und zu tabuisieren. Auf diese Weise kann sich rassistisches Denken und Verhalten in der Gesellschaft re-/produzieren, selbst wenn es nicht gewollt ist, da Menschen in rassistischen Strukturen und Diskriminierungsverhältnissen leben, dort hineingeboren und aufgezogen werden.76 Daher lassen sich auch viele Stereotypisierungen und Homogenisierungen aus der Zeit des Kolonialismus in der aktuellen Gesellschaft finden, die sich auf „Nicht-Weiße“- Menschen auswirken und u. a. zur Ausgrenzung von Schwarzen und People of Color beitragen.77 Um also einer De-Thematisierung und Tabuisierung entgegenzuwirken und die vorherrschenden rassistischen Strukturen wahrnehmen und aufbrechen zu können, ist es unabdingbar, dass innerhalb der Gesellschaft eine kritische Auseinandersetzung mit Rassismus stattfindet.

4. Rassismuskritik

Im folgenden Kapitel soll der Gegenstand der Rassismuskritik genauer thematisiert werden. Dazu wird zu Beginn aufgezeigt, was unter dem Begriff der Rassismuskritik verstanden werden kann und welche Funktionsweisen und Ziele dabei angestrebt werden (Abschnitt 4.1). Im zweiten Schritt wird erläutert, inwieweit Rassismuskritik vom Antirassismus abgegrenzt werden muss (Abschnitt 4.2). Es folgt die Darstellung verschiedener Dilemmata, die mit der Praxis der Rassismuskritik einhergehen (Abschnitt 4.3) und der Herausforderungen der weißen Rassismuskritik (Abschnitt 4.4). Um aufzuzeigen, dass es sich bei der Rassismuskritik keineswegs um einen kritikfreien Gegenstand handelt, betrachtet der nächste Abschnitt Vorwürfe und Kritikpunkte, welche im gegenwärtigen Diskurs geäußert werden (Abschnitt 4.5). Abschließend wird der Gegenstand der Rassismuskritik einer kurzen Reflexion unterzogen (Abschnitt 4.6).

4.1 Auffassung von Rassismuskritik

Um im ersten Schritt den Begriff Rassismuskritik definierbar zu machen, muss zunächst der Terminus der Kritik betrachtet werden. Nach dem Kritikverständnis Foucaults kann Kritik als eine „analytische Durchdringung und Hinterfragung“ der vorherrschenden und als für selbstverständlich erachteten Gegebenheiten verstanden werden78, die darauf abzielt ,heraus [zu] finden, auf welchen Erkenntnissen, Gewohnheiten und erworbenen, aber nicht reflektierten Denkweisen die akzeptierte Praxis beruht‘79. Kritik bestehe nach Foucault außerdem aus dem Öffnen und Erhalten von Möglichkeitsräumen, sowie einer prozesshaften Distanzierung und Reflexion.80 Der Terminus Rassismus kann im Rahmen von Rassismuskritik als eine von „einem symbolischen Schema der hierarchisierenden und oppositionellen Unterscheidungen getragene Praxis, die Alltagsnormalität herstellt“81, verstanden werden. Folglich soll Rassismuskritik als Analyseinstrument kultureller, politischer und sozialer Zusammenhänge einerseits thematisieren, inwieweit Rassismen durch Selbstverständnisse, Handlungs- und Denkweisen von Individuen, Gruppen und auch Institutionen konserviert und vermittelt werden. Anderseits soll sie versuchen, die Strategien der Reproduktion sichtbar und kritisierbar zu machen82, um die rassistischen Wissensbestände innerhalb der Gesellschaft zu dekonstruieren83. Indes steht die Analyse des Extremen innerhalb der gewöhnlichen gesellschaftlichen Verhältnisse im Fokus.84 Rassismuskritik kann dabei sowohl als Haltung, als auch als „kreative, notwendig reflexive, offene, beständig zu entwickelnde, gleichwohl entschiedene Praxis“85 verstanden werden, die nach alternativen Selbstverständnissen und Handlungsweisen sowie Veränderungsperspektiven, sucht.86 Im Sinne einer kritischen pädagogischen und politischen Praxis beinhaltet Rassismuskritik stets die immerwährende Reflexion der gesellschaftlichen Realität und des eigenen Handelns im Hinblick auf Debatten, Strukturen und Dominanzverhältnisse87, um sich nicht von „rassistischen Handlungs-, Erfahrungs- und Denkformen beeinflussen zu lassen“88.

4.2 Abgrenzung zum Antirassismus

Obwohl Rassismuskritik und auch Antirassismus die Überwindung von Rassismus zum Ziel haben, muss zwischen den beiden Begriffen durchaus differenziert werden. Antirassismus kann zunächst als soziale Praxis verstanden werden, die einerseits Kritik am Rassismus übt, diesen andererseits aber auch versucht abzuschaffen.89 Dabei müsse Rassismus als ein Diskurs90 behandelt werden, der der Welt eine bestimmte Bedeutung gibt und somit in der sozialen Praxis verankert ist. Dabei dürfe er nicht nur als rein kognitives Wissen verstanden werden, da er durch die Subjekte in der sozialen Praxis wirksam wird und so zur Produktion gesellschaftlicher Machtverhältnisse beiträgt. In diesem Diskurs wird das Wissen zur Verfügung gestellt, dass sich die Menschheit in biologisch oder kulturell zu unterscheidende Gruppen einteilen lasse, wobei stets ein hierarchisiertes Verhältnis dieser Gruppen über den rassistischen Diskurs konstruiert und legitimiert werde (Vgl. Kapitel 3.1). Dieser rassistische Diskurs gehöre aktuell zum gesellschaftlich legitimen Wissen und sei fundamental für gesellschaftliche Teilhabe und die Bildung von Identitäten.91 Antirassismus kann in diesem Kontext somit auch als Versuch verstanden werden, den rassistischen Diskurs zu delegitimieren und Gegendiskurse zu initiieren. Ferner unterscheidet sich Rassismuskritik insofern, als sie einerseits, im Gegensatz zum Antirassismus, den Anspruch der Dekonstruktion der binären gesellschaftlichen Ordnung in den Fokus stellt, andererseits auch andere Differenzlinien, wie beispielsweise Klasse, Gender, Alter usw., neben den Differenzierungen nach ethnischer Zugehörigkeit oder Hautfarbe mit einschließt.92 Generell sieht Broden die Verwendung des Begriffs Antirassismus eher als problematisch an, da dieser klar verdeutliche, was es zu verändern, abzulehnen und zu bekämpfen gilt, wodurch die eigenen Verflechtungen innerhalb der rassistischen Strukturen eine adäquate Thematisierung verwehren würden. Folglich sei es schwierig die möglichen Dilemmata und Paradoxien in der eigenen institutionellen Praxis aufzuarbeiten.93

4.3 Dilemmata von Rassismuskritik

Laut Machold ergeben sich für eine rassismuskritische Praxis mehrere Dilemmata, die innerhalb unterschiedlicher Dimensionen auftreten können. Es müssen daher u. a. der Gegenstand der Kritik, das „richtige“ Wissen, die Subjekte der Kritik und die Thematisierung der Verstrickung betrachtet werden.94

Kritik muss sich immer auf einen Gegenstand beziehen, sodass als erstes der Begriff Rassismus festgelegt bzw. bestimmt werden muss, um überhaupt eine rassismuskritische Haltung hierzu einnehmen zu können. Das erste Dilemma läge darin, dass eine solche rassismuskritische Haltung als analytisches Instrument der sozialen Realität jedoch nur in Ausschnitten stattfinden könne, da Rassismus eng mit anderen Konzepten und Phänomenen verwoben sei (Vgl. Kapitel 3). Über diese Ausschnitte könne jedoch keine objektive Betrachtung der Realität stattfinden, sondern lediglich ein subjektiver Blick durch die „Rassismusbrille“ geworfen werden. Dies habe zur Folge, dass Rassismus erst festgelegt werden müsse, was zu einer Reproduktion von Wahrheiten führe. Durch die Benennung von Rassismus findet aber eine Reifikation, eine Vergegenständlichung, des Phänomens statt. Diese habe eine Zirkularität zur Folge, welche wiederum Fragen nach der Produktion von Wahrheiten und Machteffekten stelle.95

Beim zweiten Dilemma richtet sich der Fokus auf den Aspekt des Wissens. Der rassismuskritische Diskurs müsse als Wissen verstanden werden, welches dem rassistischen Wissen entgegengesetzt wird, um es zu delegitimieren. In diesem Zusammenhang bestehe die Gefahr, dass über die Konstruktion des vermeintlich „politisch korrekten“ Wissens eine Art Kontroll- bzw. Machtregime entstehe. Über das Beispiel des Political-Correctness-Diskurses könne dieser Vorgang erläutert werden. Dieser zielt darauf ab, dass politisch „falsche“ Ideen und Bedeutungen demaskiert werden und versucht, diese durch „richtige“ zu ersetzen. Ein „falsches“ rassistisches Bewusstsein soll also durch ein „wahres Bewusstsein“ ersetzt werden.96

„Eine rassismuskritische Bewegung also, die Political Correctness im Sinne des Entlarvens und Denunzierens eines rassistischen Sprachgebrauchs praktiziert, führt in dieser Starrheit zu einem weiteren Regime des Regiertwerdens und erhebt Akteure dieses Political-Correctness-Diskurs in die Position Richtigeres’ Wissen zu haben und andere des Rassismus überführen zu können.“97

Eine weitere Gefahr ist, dass über einen diskursanalytischen Zugang das Wissen nicht als Wahrheit, sondern als vorherrschender Diskurs gedacht werden kann, wodurch der rassismuskritische Diskurs als Relativ zum rassistischen Diskurs wird. Um einem solchen Relativismus entgegenzuwirken, sei es notwendig, die Reifikation des rassistischen Diskurs und die Zirkularität, wie sie beim ersten Dilemma zu finden sind, stets zu berücksichtigen.98

Das dritte Dilemma nimmt die Rolle der Subjekte der Kritik und deren Legitimierung in den Blick. Da Subjektivität aus dem Diskurs selbst entspringt, muss die Frage gestellt werden, wer innerhalb des Diskurses überhaupt die Berechtigung hat, Rassismus zu identifizieren und Kritik zu äußern. Es gehe vor allem um die Rolle derjenigen, die eine kritische Haltung einnehmen, da diese sich einerseits kritisch vom Rassismus distanziert sähen, der Rassismus andererseits aber das Selbstverständnis tiefgehend beeinflusse. Dadurch entstehe die Gefahr, dass über die gesellschaftliche Position eine Reproduktion von sozialen Ungleichheiten und dem rassistischen Diskurs immanente Logiken stattfänden. Der gleiche Effekt könne auftreten, wenn festgelegt würde, dass die im rassistischen Diskurs als „Andere“ konstruierten Individuen aufgrund ihrer Rassismuserfahrungen diesen „besser“ identifizieren können. Das Dilemma läge also darin, dass die unterschiedlichen Positionen innerhalb des rassistischen Diskurses einerseits anerkannt und thematisiert werden müssen, es andererseits jedoch notwendig sei, „den starren Zugehörigkeiten durch Flexibilisierung und der Anerkennung von komplexen Identitäten zu begegnen.“99 Dieses Dilemma habe die Notwendigkeit einer kontinuierlichen (Selbst-) Reflexion zur Folge, um die eigene Position des rassismuskritischen Engagements zu verstehen.

Das vierte Dilemma bezieht sich auf die Thematisierung von Verstrickungen. In Kapitel 3.2 wurde bereits der Umgang der Gesellschaft mit Rassismus aufgezeigt. Hieraus ergibt sich, dass Rassismus zwar ein Thema ist, welches die Strukturen der Gesellschaft prägt, innerhalb dieser jedoch weitestgehend tabuisiert und de- thematisiert wird. Folglich ist auch die Thematisierung von Verstrickungen in den rassistischen Diskurs problematisch, da Rassismus zwangsläufig benannt werden müsse, dieser jedoch als strukturelles Phänomen häufig als individueller Schuldzuspruch verstanden werde und zu Schuldgefühlen, Scham, Verunsicherung und persönlicher Befangenheit führe. Diese Vorstellung führe dazu, dass sich das Subjekt innerhalb des Diskurses nicht auf eine Außenposition stellen könne, sondern seine Verstrickung in die rassistischen Machtverhältnisse als Grundannahme sehe. Um diesem Dilemma entgegenwirken zu können, sei es notwendig, das modifizierte Verständnis der Subjektivität in der pädagogischen Praxis begreifbar zu machen und bei der Thematisierung von Verstrickung besonders sensibel vorzugehen, ohne dabei die Kritik am Rassismus aus dem Fokus zu verlieren.100

4.4 Weiße Rassismuskritik

Eng verwoben mit den aufgeführten Dilemmata ist die Herausforderung, Rassismuskritik aus weißer Perspektive auszuüben. Da Individuen und Gesellschaften unterschiedlich von Rassismus betroffen sind, bedeutet Rassismuskritik nicht für alle das Gleiche. Vielmehr kommt es auf die Perspektive an, die eingenommen werden muss, um die soziale Realität zu analysieren. Vor allem für weiße Menschen sei dies äußerst schwer, da Rassismus häufig als unreflektierte Normalität Einzug in den Alltag fände und nur schwer wahrnehmbar sei (Vgl. Kapitel 3.1). Darüber hinaus seien die weißen Bemühungen gegen Rassismus mit spezifischen Herausforderungen verbunden, die es weißen Personen erschwere, sich von Rassismus zu distanzieren.101 Laut Bönkost hätten weiße Menschen sogar die besondere „Fähigkeit“, Rassismus zu reproduzieren, da sie aufgrund der unbewusst erworbenen weißen Privilegien nicht wüssten, wie sie Rassismus kritisch behandeln können und somit regelrecht zur Dominanzsicherung beitragen würden.102 Hauptvoraussetzung für eine weiße Rassismuskritik, die gesellschaftspolitische Veränderungen durch praktisches Handeln zum Ziel habe, sei vor allem die kritische Reflexion der eigenen Wahrnehmung. Es bedürfe dabei nicht nur eines eigenen Erfahrungswissens über rassistische Diskriminierung und Ausgrenzung, sondern vielmehr einer Reflexion des eigenen Weiß -Seins und der eigenen Verstrickung in Rassismus. Besonders dies sei für weiße Personen ungewohnt und stelle häufig eine psychologische Herausforderung dar (Vgl. Kapitel 4.3). Eine Reflexion des eigenen Weiß -Seins, die Anerkennung der eigenen Eingebundenheit in rassistische Strukturen, sowie eine stetige Auseinandersetzung mit dem Verständnis von Rassismus und Rassismuskritik seien daher unabdingbar, um als weiße Person dem Rassismus etwas entgegensetzen zu können. Generell bedürfe es dabei einer gewissen analytischen Schärfe, um Rassismus als komplexes soziales Konstrukt lokalisieren und die Maßstäbe der eigenen Kritik festlegen zu können. Ebenfalls müsse die mögliche Beeinflussung von Urteilsvermögen und Urteil durch das eigene Weiß -Sein stets berücksichtigt werden.103 Weiße Rassismuskritik versuche auf diese Weise, den rassistischen Strukturen so intensiv wie möglich entgegenzuwirken und könne dabei auf die eigene weiße Macht zurückgreifen, „um rassistisch marginalisierten Perspektiven Raum und Gehör zu verschaffen, sowie Ressourcen zu teilen oder abzugeben“.104 Folglich bedeutet Rassismuskritik für Bönkost auch die (Selbst-) Ermächtigung von People of Color und Schwarzen Menschen.105

4.5 Kritik an der Rassismuskritik

Die Rassismuskritik sieht sich mit einigen Vorwürfen konfrontiert, die sie als eine unprofessionelle Praxis diskreditieren und ihr Unwissenschaftlichkeit unterstellen. Ein zentraler Vorwurf ist dabei, dass Rassismuskritik als ideologisches Unterfangen zu klassifizieren sei. Diese Polemik basiere auf der Annahme eines Wissenschaftsverständnisses, welches davon ausgehe, dass Wissenschaft objektiv sein müsse und wissenschaftliches Arbeiten sich immer über eine empirische Grundlage definiere. Demnach wäre Rassismuskritik, da sie keine empirische Forschung zur Verifizierung ihrer theoretischen Grundlagen betreibe, keine Wissenschaft, sondern eine Ideologie. Diese Kritik gehe aber von einem verkürzten Verständnis von empirischer Forschung einerseits und von Rassismuskritik andererseits aus, da es belegbar sei, dass auch empirische Forschungsarbeiten von Perspektiven, Haltungen und Interessen geprägt werden und es daher Anforderung sein müsse, diese transparent zu machen. Empirie bedeute also nicht, von gesellschaftlichen Positionen unabhängig zu arbeiten.106 Außerdem wird die Kritik geäußert, dass es eine Schwäche, bzw. eine gezielte Strategie von Rassismuskritik sei, wenn diese auf Widersprüche und Dilemmata hindeute und sich für eine stetige Weiterentwicklung der eigenen Positionen und für eine selbstreflexive Praxis ausspreche. Dadurch würde sich Rassismuskritik gegen jede Form der Kritik immunisieren.107 Eine weitere Strategie der Diskreditierung ist die Bagatellisierung, wie sie beispielsweise bei der Forderung nach einer kritischen Auseinandersetzung mit rassistischen Sprechweisen auftrete. Ähnlich wie bei der Ablehnung des Political-Correctness-Diskurses wird der Rassismuskritik eine Betroffenheits- und Empörungsrhetorik angelastet. In diesem Zusammengang wird Rassismuskritik auch unterstellt, dass sie durch die Thematisierung der rassistischen Sprechweise die individuelle Freiheit einschränke, indem sie Sprachverbote erteilen und quasi vorgeben würde, welche Wörter und Wendungen aufgrund diskriminierender bzw. rassistischer Effekte nicht verwendet werden dürfen.108 Darüber hinaus wird der Rassismuskritik vorgeworfen, für die Reproduktion von rassistischen Kategorien und Denkweisen verantwortlich zu sein, die sie selbst zu kritisieren vorgibt. Es gehe dabei um den „Umbau der bestehenden Gesellschaft zu einer Gesellschaft, in der Ergebnisgleichheit nach dem Kriterium der kulturellen bzw. ethnischen Zugehörigkeit hergestellt wird“109, womit Rassismuskritik folglich selbst rassistisch wäre.110 Nach Diefenbach schaffe es Rassismuskritik daher nicht, die binären Machtkonstruktionen aufzubrechen. Vielmehr sei Rassismuskritik von Anfang an zum Scheitern verurteilt, da die Mehrheit von den Privilegien des Rassismus, wobei dieser als Strukturmerkmal der existierenden Gesellschaft verstanden werde, profitieren würde und daher kein Interesse an einer grundlegenden Veränderung bestehe. Diese Argumentation werde innerhalb der rassismuskritischen Bildungsarbeit jedoch thematisch verschoben und nicht als Kritikpunkt an der Rassismuskritik verstanden, sondern lediglich als Begründung angeführt, weshalb die Gesellschaft Rassismus de-thematisiere (Vgl. Kapitel 3.2).111 Darüber hinaus würde die Rassismuskritik nur bedingt auf andere Differenzlinien eingehen und somit nicht die geforderte Intersektionalität realisieren. Dies sei jedoch ein Hauptmerkmal, um Rassismuskritik vom Antirassismus explizit abgrenzen zu können (Vgl. Kapitel 4.2).112

4.6 Reflexion

Es wird keineswegs möglich sein, die vorherrschenden strukturellen Rassismen innerhalb der Gesellschaft in absehbarer Zeit abzuschaffen. Jedoch können Gegenstrategien, wie die Rassismuskritik, einen großen Beitrag zur Veränderung leisten. Dabei muss jedoch berücksichtig werden, dass diese Strategien innerhalb eines gesellschaftlich-historischen Kontextes Gefahr laufen, in „rassistisch legitimierte und produzierte gesellschaftliche Machtverhältnisse eingebunden bzw. verstrickt zu sein und diese nicht-intentional zu (re-)produzieren.“113 Es müsse vielmehr zum Ziel gemacht werden, die Kritik von Menschen mit Rassismuserfahrungen ernst zu nehmen, sein eigenes Handeln zu analysieren und zu reflektieren, sich Erfahrungswissen anzueignen und die Verhältnisse zur Not mit kleinen Schritten zu ändern.114 Auch Bönkost vertritt diese Ansicht:

„Wenn eine vollkommen widerspruchsfreie Rassismuskritik nicht gelingen kann, dann dürfen rassismuskritische Strategien nicht auf die vollständige Vermeidung von Rassismus abzielen. Sie müssen vielmehr zum Ziel haben, Veränderungen zu begünstigen und Rassismus dabei nicht mehr als unvermeidbar zu wiederholen.“115

Durch die Erkenntnis, dass Rassismuskritik jedoch nicht kritikfrei ist, Widersprüche mit sich bringt und keiner Vorlage folgt, in der es ein richtig oder falsch gibt, wird aus ihr ein kontrovers diskutierter Gegenstand. Somit wird deutlich, dass Rassismuskritik nicht für jeden die gleiche Bedeutung hat und auch einen unterschiedlichen Stellenwert einnimmt. Rassismuskritik darf jedoch nicht ausbleiben und muss weiterhin thematisiert werden, denn ansonsten würden Voraussetzungen geschaffen, welche die Reproduktion und Normalisierung von Rassismen innerhalb der Gesellschaft begünstigen würden.116 Somit spielt Rassismuskritik auch im Kontext von Bildungsarbeit und Unterricht eine große Rolle.

5. Rassismuskritik im Kontext von Geschichtsdidaktik und Geschichtsunterricht

Wie in Kapitel 4.1 angeführt, soll Rassismuskritik als ein Analyseinstrument kultureller, politischer und sozialer Zusammenhänge verwendet werden, um einerseits rassistische Selbstverständnisse, Handlungs- und Denkweisen von Individuen, Gruppen und auch Institutionen sichtbar zu machen und andererseits Strategien der Reproduktion und die rassistischen Wissensbestände innerhalb der Gesellschaft zu dekonstruieren. Nach Machhold sei die rassismuskritische Perspektive als Analyseinstrument erlernbar und könne auf die soziale und gesellschaftliche Realität angewandt werden. Dabei sei es Ziel, rassismusrelevante Wahrheitsdiskurse wahrzunehmen und sichtbar zu machen, wobei sowohl eine Kritik nach innen, an die rassismuskritische Praxis, als auch nach außen, an die Gesellschaft, gerichtet werden 117 müsse.117

Im Rahmen dieses Kapitels soll im Kontext von Geschichtsdidaktik und Geschichtsunterricht aufgezeigt werden, welche Relevanz die Rassismuskritik einnimmt und welchen Beitrag rassismuskritische Ansätze dabei für den Prozess des historischen Lernens leisten können. Obwohl die Geschichtsdidaktik nicht als reine Schulfachdidaktik verstanden werden kann und es sich vielmehr um einen Bezugsrahmen handelt, der den gesamtgesellschaftlichen Umgang mit Vergangenheit bzw. Geschichte abdecken soll118, liegt der Fokus dieser Arbeit jedoch auf dem schulischen Raum und seinen Lehr- und Lernprozesskonzeptionen. Dies kann einerseits dadurch begründet werden, dass sich das pragmatische Arbeitsfeld der Geschichtsdidaktik primär auf das historische Lernen an Schulen bezieht und u. a. zum Ziel hat, über Lehr-Lernprozesse einen Zugewinn an ,Vernunft und Humanität’ im Geschichtsbewusstsein zu erzielen.119 Andererseits muss das Hauptziel dieser Arbeit, die Einstellungsmessung von Geschichtslehrkräften zum Gegenstand der Rassismuskritik, klar dem schulischen Raum zugeordnet werden. Daher soll auch ein Blick auf die Rolle und Bedeutung der Lehrperson geworfen werden.

5.1 Die Relevanz von Rassismuskritik für die Geschichtsdidaktik

In ihrer kritischen Analyse der pädagogischen und geschichtsdidaktischen Diskurse zum Thema Lernen in der „Migrationsgesellschaft“ konnte Fava aufzeigen, dass es innerhalb der Geschichtsdidaktik, beispielsweise über den Missbrauch der Thematik des Holocaust, zu rassialisierenden Vorgängen und Zuschreibungen kommt.120 Daher sei es einerseits Aufgabe der Geschichtsdidaktik, Rassismen innerhalb ihrer historischen Dimension zu erkennen und aufzuzeigen, andererseits aber auch zu analysieren, welches rassistische Potenzial in den Paradigmen, Prinzipien und Konzepten der Geschichtsdidaktik selbst steckt.121 Auch Ullrich ist der Auffassung, dass die Geschichtsdidaktik bisher nur ein unzureichend rassismuskritisches Potenzial entwickelt habe und eine Auseinandersetzung mit rassismuskritischem Lernen und ein kritischer Umgang mit der Kategorie „Rasse“ bzw. „race“ nur ungenügend stattfänden. Zwar würden Ansätze und Überlegungen zu rassismuskritischem Lernen, beispielsweise über diverse Ansätze zum Umgang mit Vielfalt im Prozess des historischen Lernens durch die Etablierung eines „interkulturellen“ Lernens, existieren, jedoch seien diese quasi nur ein Nebenprodukt.122 Anhand einer Auswahl zentraler Kategorien soll im Folgenden die Bedeutsamkeit und Relevanz von Rassismuskritik für die Geschichtsdidaktik aufgezeigt werden. Dazu werden die Kategorie des Geschichtsbewusstseins, das historische Lernen, sowie die Analysekategorie „race“ näher betrachtet.

5.1.1 Geschichtsbewusstsein und Rassismuskritik

Die Kategorie des Geschichtsbewusstseins nimmt nach wie vor eine zentrale Rolle in der Geschichtsdidaktik ein123 und hat auch im Hinblick auf Rassismus und Rassismuskritik eine bedeutsame Funktion. Wird von dem strukturanalytischen Verständnis Pandels ausgegangen, kann Geschichtsbewusstsein zunächst in die Dimensionen Zeitbewusstsein, Wirklichkeitsbewusstsein, Historizitätsbewusstsein, Identitätsbewusstsein, politisches Bewusstsein, ökonomisch-soziales Bewusstsein und moralisches Bewusstsein eingeteilt werden.124 Dabei müsse das Geschichtsbewusstsein nicht nur als Orientierung in der historischen Zeit, sondern vielmehr auch als eine sozial-politische Orientierung über sich wandelnde gesellschaftliche Verhältnisse verstanden werden, wobei sich die ersten drei Dimensionen als grundlegende Ebenen des Geschichtsbewusstseins herausbilden und.

[...]


1 Vgl. Tageschau.de: Nach Tod von George Floyd. Bundesweit Großdemos gegen Rassismus. 06.06.2020.

2 Vgl. Aachener Zeitung: Der Fall des Königs. Wie Belgien von seiner kolonialen Vergangenheit eingeholt wird. 29. Juni 2020. Dazu: Vgl. Nuspliger, Niklaus: Denkmalsturz in Bristol: In Grossbritannien tobt ein Kulturkampf um das verlorene Empire. Neue Zürcher Zeitung, 13.06.2020.

3 Im nachfolgenden mit SuS abgekürzt.

4 Vgl. Scharathow, Wiebke / Melter, Claus / Leiprecht, Rudolf / Mecheril, Paul: Rassismuskritik. S. 10f.

5 Vgl. Ebenda. S. 11.

6 Vgl. Leiprecht, Rudolf: Rassismus. S. 232f.

7 Vgl. Mecheril, Paul / Scherchel, Karin: Rassismus und „Rasse“. S. 41.

8 Ebenda.

9 Vgl. Leiprecht, Rudolf: Rassismus. S. 239.

10 Mecheril, Paul / Melter, Claus: Rassimustheorie und -forschung in Deutschland. Kontur eines wissenschaftlichen Feldes. S. 17 ff.

11 Vgl. Ebenda.

12 Vgl. Scharathow, Wiebke / Melter, Claus / Leiprecht, Rudolf / Mecheril, Paul: Rassismuskritik. S. 11f.

13 Fereidooni, Karim / Massumi, Mona: Rassismuskritik in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern. S. 9.

14 Vgl. Ebenda.

15 Vgl. Arndt, Susan: Rassismus. S. 38. Dazu: Vgl. Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 25. Dazu: Vgl. Richter, Regina: Rassismuskritisches Geschichtslernen oder: Wie historisch­politische Bildung dekolonialisieren. S. 1f. Dazu: Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. Rassismuskritische Perspektiven auf Biografien von Lehramts- und Jurastudentinnen. S. 67.

16 Vgl. Hall, Stuart (2000): Rassismus als ideologischer Diskurs. S. 11.

17 Miles, Robert: The Concept of Racism. S. 85.

18 Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 67. Dazu: Vgl. Arndt, Susan: Rassismus. Eine viel zu lange Geschichte. S. 34.

19 Vgl. Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 25.

20 Ebenda.

21 Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 65.

22 Vgl. Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 25f. Dazu: Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 65.

23 Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 66.

24 Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 66.

25 Vgl. Arndt, Susan: Rassismus. S. 41.

26 Vgl. Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 26.

27 Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 65.

28 Vgl. Hochman, Adam / Lipphardt, Veronika: Rasse oder Vielfalt - was sagt die Wissensforschung? Kontroverse Annäherungen an die Kategorie race. S. 22-29.

29 Vgl. Czyborra, Christian / Refai, Mohamed / Yagci, Nalan: Geschichtsunterricht als weißer Raum? Überlegungen zu Critical Whiteness in der Geschichtsdidaktik. S. 72. Dazu: Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 65.

30 Vgl Balibar, Etienne: Gibt es einen »Neo-Rassismus«? S. 28. Dazu: Vgl. Leiprecht, Rudolf: Rassismus. S. 230.

31 Vgl. Leiprecht, Rudolf: Rassismus. S. 230.

32 Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 68.

33 Mit dem Begriff „Migrationsandere“ (Vgl. Mecheril, Paul: Migrationspädagogik. Hinführung zu einer Perspektive. S. 17) sollen die Konstruktionsprozesse verdeutlicht werden, die im Rahmen von natio-ethno-kulturell strukturierten Dominanzverhältnissen Menschen als „Migrant*innen“, „Ausländer*innen“, „Zugewanderte“, „Menschen mit Migrations­geschichte“ etc. hervorbringen und diese in diesem Status gefangen halten. Der Begriff könne als kritisches wissenschaftliches Werkzeug verstanden werden, da erst im Zuge einer binären Differenzierung zwischen einem „Wir“ und „Ihr“ der Begriff „Migrant*innen“ konstruiert werden würde.

34 Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 68.

35 Vgl. Ebenda.

36 Leiprecht, Rudolf: Rassismus. S. 230.

37 Ebenda.

38 Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 68f.

39 Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 29.

40 Vgl. Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 30. Dazu: Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 63.

41 Segregation kann nach Han (Vgl. Han, Petrus: Soziologie der Migration. S. 235.) als Gegenbegriff zur Integration verstanden werden und bezieht sich auf die sozialen und territorialen Ausgrenzungen von Minderheiten, die durch die Angehörigen der dominanten Mehrheit zum Erhalt und Ausbau der eigenen Privilegien und Interessen formell oder informell vorgenommen werden.

42 Vgl. Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 30f.

43 Vgl. Ebenda. S. 31f.

44 Vgl. Bartel, Daniel / Liebscher, Doris / Remus, Juana: Rassismus vor Gericht: weiße Norm und schwarzes Wissen im deutschen Recht. S. 369. Dazu: Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 72f.

45 Vgl. Melter, Claus: Rassismusunkritische Soziale Arbeit? Zur (De-)Thematisierung von Rassismuserfahrungen Schwarzer Deutscher in der Jugendhilfe(forschung). S. 280f.

46 Vgl. Leiprecht, Rudolf: Alltagsrassismus. Eine Untersuchung bei Jugendlichen in Deutschland und den Niederlanden. S. 2. Dazu: Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 73.

47 Vgl. Leiprecht, Rudolf: Alltagsrassismus. Eine Untersuchung bei Jugendlichen in Deutschland und den Niederlanden. S. 2.

48 Sue, Derald Wing / Capodilupo, Christina / Torino, Gina / Bucceri, Jennifer / Holder, Aisha / Nadal, Kevin / Esquilin, Marta: Racial Microaggressions in Everyday Life. S. 273.

49 Vgl. Richter, Regina: Zusammenhänge zwischen historischem Lernen, Postkolonialität und Rassismus. S. 11f. Dazu: Vgl. Czyborra, Christian / Refai, Mohamed / Yagci, Nalan: Geschichtsunterricht als weißer Raum? Überlegungen zu Critical Whiteness in der Geschichtsdidaktik. S. 76. Dazu: Dazu: Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S.64f.

50 Ulrich, Marc: Multi? Inter? Trans! Plädoyer für ein transkulturelles historisches Lernen unter rassismuskritischer Perspektive. S. 165.

51 Vgl. Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 28.

52 Vgl. Ebenda.

53 Leiprecht, Rudolf / Lutz, Helma: Rassismus-Sexismus-Intersektionalität. S. 180.

54 Vgl. Ransiek, Anna-Christin: Rassismus in Deutschland. Eine macht-reflexive, biographietheoretische und diskursanalytische Studie. S. 33f. Dazu: Hochman, Adam / Lipphardt, Veronika: Rasse oder Vielfalt - was sagt die Wissensforschung? Kontroverse Annäherungen an die Kategorie race. S. 21.

55 Mecheril, Paul / Scherschel, Karin: Rassismus und „Rasse“. S. 39f.

56 Vgl. Ebenda. S. 40.

57 Vgl. Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 32.

58 Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 80.

59 Vgl. Mecheril, Paul / Scherschel, Karin: Rassismus und „Rasse“. S. 40. Dazu: Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 80f.

60 Vgl. Mecheril, Paul / Scherschel, Karin: Rassismus und „Rasse“. S. 41. Dazu: Vgl. Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 33.

61 Vgl. Mecheril, Paul / Scherschel, Karin: Rassismus und „Rasse“. S. 41.

62 Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 81.

63 Vgl. Ebenda. S. 81ff.

64 Vgl. Messerschmidt, Astrid: Rassismusanalyse in einer postnationalsozialistischen Gesellschaft. S. 63. Dazu: Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 80f.

65 Vgl. Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 33. Dazu: Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 80f.

66 Vgl. Messerschmidt, Astrid: Rassismusanalyse in einer postnationalsozialistischen Gesellschaft. S. 63.

67 Vgl. Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 33.

68 Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 82.

69 Vgl. Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 30. Dazu: Vgl Scherr, Albert: Rassismus oder Rechtsextremismus? Annäherung an eine vergleichende Betrachtung zweier Paradigmen jenseits rhetorischer Scheinkontroversen. S. 77-82.

70 Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. S. 82.

71 Rommelspacher, Birgit: Was ist eigentlich Rassismus? S. 33f.

72 Vgl. Ebenda.

73 Vgl. Mecheril, Paul / Scherschel, Karin: Rassismus und „Rasse“. S. 50.

74 Ebenda.

75 Vgl. Ebenda. S. 51.

76 Vgl. Richter, Regina: Zusammenhänge zwischen historischem Lernen, Postkolonialität und Rassismus. S. 3.

77 Vgl. Czyborra, Christian / Refai, Mohamed / Yagci, Nalan: Geschichtsunterricht als weißer Raum? Überlegungen zu Critical Whiteness in der Geschichtsdidaktik. S. 77.

78 Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. Rassismuskritische Perspektiven auf Biografien von Lehramts- und Jurastudentinnen. S. 62.

79 Schäfer, Hilmar: Kritik als Praxis der Distanzierung. Zum sozialwissenschaftlichen Analysepotenzial von Michel Foucaults Spätwerk. S. 177.

80 Vgl. Ebenda. S. 177ff.

81 do Mar Castro Varela, María / Mecheril, Paul: Die Dämonisierung der Anderen. Einleitende Bemerkungen. S. 16.

82 Vgl. Linnemann, Tobias / Mecheril, Paul / Nikolenko, Anna: Rassismuskritik. Begriffliche Grundlagen und Handlungsperspektiven in der politischen Bildung. S. 11. Dazu: Vgl. Wojciechowicz, Anna Aleksandra: Erkämpfte Hochschulzugänge in der Migrationsgesellschaft. Rassismuskritische Perspektiven auf Biografien von Lehramts- und Jurastudentinnen. S. 62.

83 Vgl. Fereidooni, Karim: Rassismuskritik für Lehrer*innen und Peers im Bildungsbereich. Zwei Praxisbeispiele aus dem Schulunterricht. S. 3.

84 Vgl. Castro Varela, María do Mar / Mecheril, Paul: Die Dämonisierung der Anderen. Einleitende Bemerkungen. S. 15.

85 Linnemann, Tobias / Mecheril, Paul / Nikolenko, Anna: Rassismuskritik. Begriffliche Grundlagen und Handlungsperspektiven in der politischen Bildung. S. 11.

86 Vgl. Ebenda.

87 Vgl. Satilmis, Ayla: Dominanzkultur(en) - oder: Verstrickungen in Macht- und Dominanzverhältnisse. Konzeptionelle Überlegungen für die rassismuskritische Arbeit. S. 24.

88 Scharathow, Wiebke / Melter, Claus / Leiprecht, Rudolf / Mecheril, Paul: Rassismuskritik. S. 10.

89 Vgl. Machold, Claudia: (Anti-)Rassismus kritisch (ge-)lesen. Verstrickung und Reproduktion als Herausforderung für die pädagogische Praxis. Eine diskurstheoretische Perspektive. S. 379.

90 Diskurs kann nach Hall (Vgl. Hall, Stuart: Rassismus und Kulturelle Identität. Ausgewählte Schriften 2. S. 150) als eine Gruppe von Aussagen verstanden werden, durch die ein bestimmtes Wissen zur Verfügung gestellt wird, um einen Gegenstand zu thematisieren. Über Diskurse wird bestimmt was bzw. wer zum Gegenstand wird und wie über diesen Gegenstand gesprochen wird.

91 Vgl. Machold, Claudia: (Anti-)Rassismus kritisch (ge-)lesen. Verstrickung und Reproduktion als Herausforderung für die pädagogische Praxis. Eine diskurstheoretische Perspektive. S. 381.

92 Vgl. Diefenbach, Heike: Rassismus und Rassismuskritik. Kritische Anmerkungen zum neuen Rassismusdiskurs in der deutschsprachigen Öffentlichkeit und Sozialwissenschaft. S. 842. Dazu: Vgl. Broden, Anne: Rassismuskritische Bildungsarbeit. Herausforderungen- Dilemmata-Paradoxien. S. 826.

93 Vgl. Broden, Anne: Rassismuskritische Bildungsarbeit. Herausforderungen-Dilemmata- Paradoxien. S. 827.

94 Vgl. Machold, Claudia: (Anti-)Rassismus kritisch (ge-)lesen. Verstrickung und Reproduktion als Herausforderung für die pädagogische Praxis. Eine diskurstheoretische Perspektive. S. 390-394.

95 Vgl. Ebenda. S. 390.

96 Vgl. Ebenda. S. 390f.

97 Ebenda. S. 391.

98 Vgl. Ebenda.

99 Ebenda. S. 391f.

100 Vgl. Ebenda. S. 392ff.

101 Vgl. Bönkost, Jule: Rassismuskritik aus weißer Perspektive. Praxis plus Reflexion. S. 98.

102 Vgl. Ebenda. S. 98.

103 Vgl. Ebenda. S. 96ff.

104 Ebenda. S. 98.

105 Vgl. Ebenda.

106 Vgl. Dirim, inci / Castro Varela, María do Mar / Heinemann, Alisha / Khakpour, Natascha / Pokitsch, Doris / Schweiger Hannes: Nichts als Ideologie? Eine Replik auf die Abwertung rassismuskritischer Arbeitsweisen. S. 88. Dazu: Vgl. Diefenbach, Heike: Rassismus und Rassismuskritik. Kritische Anmerkungen zum neuen Rassismusdiskurs in der deutschsprachigen Öffentlichkeit und Sozialwissenschaft. S. 843f.

107 Vgl. Diefenbach, Heike: Rassismus und Rassismuskritik. Kritische Anmerkungen zum neuen Rassismusdiskurs in der deutschsprachigen Öffentlichkeit und Sozialwissenschaft. S. 848.

108 Vgl. Dirim, inci / Castro Varela, María do Mar / Heinemann, Alisha / Khakpour, Natascha / Pokitsch, Doris / Schweiger Hannes: Nichts als Ideologie? Eine Replik auf die Abwertung rassismuskritischer Arbeitsweisen. S. 89.

109 Diefenbach, Heike: Rassismus und Rassismuskritik. Kritische Anmerkungen zum neuen Rassismusdiskurs in der deutschsprachigen Öffentlichkeit und Sozialwissenschaft. S. 843f.

110 Vgl. Ebenda. S. 843-846.

111 Vgl. Ebenda. S. 846.

112 Vgl. Ebenda.

113 Vgl. Machold, Claudia: (Anti-)Rassismus kritisch (ge-)lesen. Verstrickung und Reproduktion als Herausforderung für die pädagogische Praxis. Eine diskurstheoretische Perspektive. S. 379.

114 Vgl. Detzner, Milena / Seng, Sebastian Der Versuch, aus weißer Perspektive eine rassismuskritische Broschüre herauszugeben. S. 113.

115 Bönkost, Jule: Rassismuskritik aus weißer Perspektive. Praxis plus Reflexion. S. 98.

116 Vgl. Mecheril, Paul: Einführung in die Migrationspädagogik. S. 204.

117 Vgl. Machold, Claudia: (Anti-)Rassismus kritisch (ge-)lesen. Verstrickung und Reproduktion als Herausforderung für die pädagogische Praxis. Eine diskurstheoretische Perspektive. S. 389.

118 Vgl. Schönemann, Bernd: Geschichtsdidaktik, Geschichtskultur, Geschichtswissenschaft. S. 11f.

119 Vgl. Ebenda. S. 14f.

120 Vgl. Brüning, Christina / Deile, Lars / Lücke, Martin: „Let’s talk about race!“ S. 13.

121 Vgl. Ebenda.

122 Vgl. Ullrich, Marc: Multi? Inter? Trans! Plädoyer für ein transkulturelles historisches Lernen unter rassismuskritischer Perspektive. S. 163.

123 Vgl. Jeismann, Karl-Ernst: Geschichtsbewußtsein als zentrale Kategorie der Geschichtsdidaktik. S. 1-24. Dazu: Vgl. Schönemann, Bernd: Geschichtsbewusstsein - Theorie. S. 98-111. Dazu: Vgl. Ammerer, Heinrich: Geschichtsbewußtsein als grundlegende Kategorie der Geschichtsdidaktik. S. 3-8.

124 Vgl. Lücke, Martin / Messerschmidt, Astrid: Diversität als Machtkritik. Perspektiven für ein intersektionales Geschichtsbewusstsein. S. 60.

Ende der Leseprobe aus 128 Seiten

Details

Titel
Ist Rassismuskritik Aufgabe des Geschichtsunterrichts? Exemplarische Analyse zur Einstellung und Sichtweise von Lehrkräften
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel
Note
2,7
Jahr
2020
Seiten
128
Katalognummer
V1183438
ISBN (eBook)
9783346616623
ISBN (Buch)
9783346616630
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rassismuskritik, Geschichtsunterricht, Lehrkräfte, Qualitative Inhaltsanalyse, Rassismus, Geschichte, Didaktik
Arbeit zitieren
Anonym, 2020, Ist Rassismuskritik Aufgabe des Geschichtsunterrichts? Exemplarische Analyse zur Einstellung und Sichtweise von Lehrkräften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1183438

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