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Modernisierung des Fürsorgewesens in der Weimarer Republik

Título: Modernisierung des Fürsorgewesens in der Weimarer Republik

Trabajo Escrito , 2005 , 25 Páginas , Calificación: 1,0

Autor:in: Dipl. Sozpäd./Sozarb. (FH) Rene Böhme (Autor)

Trabajo social
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Überblickswerk über die Sozialgesetzgebung der Weimarer Republik mit einem speziellen Teil über Leipzig (aus dem Stadtarchiv recherchiert).

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Übergangsperiode 1918-24 – Krisenmanagement und Fürsorge

2.1 Politisch-ökonomische Rahmenbedingungen der Krisenjahre 1918-23

2.2 Ausgangslage und erste Maßnahmen der Nachkriegsfürsorge

2.3 Wohlfahrtsgesetze der Länder von 1918-21

2.4 Die Verfassung von Weimar und ihre Auswirkungen auf die Fürsorge

2.5 Gesetzesinitiativen des Reiches

2.5.1 Vorläufige Sonderfürsorgen

2.5.1.1 Kriegshinterbliebenen- und Kriegsbeschädigtenfürsorge

2.5.1.2 Erwerbslosenfürsorge

2.5.1.3 Klein- und Sozialrentnerfürsorge

2.5.2 Reichseinheitliche Fürsorgegesetze

2.5.2.1 Reichsgrundschulgesetz (RGG), 1920

2.5.2.2 Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RKEG), 1921

2.5.2.3 Reichsjugendgerichtsgesetz (RJGG), 1923

2.5.2.2 Reichsjugendwohlfahrtgesetz (RJWG), 1922/24

2.6 Entstehung einer Fürsorgewissenschaft

3. Ausbauperiode 1924-28 – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

3.1 Innen- und außenpolitische Konsolidierung des Reiches 1924-29

3.2 Neuordnung der reichseinheitlichen Fürsorge

3.2.1 Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht (RFV), 1924

3.2.2 Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der Fürsorge

3.3 Herausbildung einer Ämterstruktur und Einführung von Richtsätzen

3.4 Ansätze einer Methodenentwicklung

3.5 Entstehung einer Familienfürsorge

3.6 Reichseinheitliche Erwerbslosengesetze

3.6.1 Kurzarbeiterfürsorge

3.6.2 Gesetz über die Krisenfürsorge für Erwerbslose

3.6.3 Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

4. Modernisierungen der Fürsorge in Leipzig

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, inwieweit die Weimarer Republik als eine wegweisende und innovative Phase für die Entwicklung des modernen Fürsorgewesens in Deutschland betrachtet werden kann. Dabei wird analysiert, wie aus der Not der Nachkriegszeit heraus Gesetze entstanden, die Grundstrukturen der heutigen Sozialarbeit prägten.

  • Entwicklung des Fürsorgewesens in der Weimarer Republik von 1918 bis 1928.
  • Analyse zentraler Reichsgesetze (u.a. Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht).
  • Methodische Ansätze und Professionalisierung der sozialen Arbeit.
  • Organisatorische Umsetzung und Ämterstruktur am Beispiel der Stadt Leipzig.
  • Zusammenhang zwischen politisch-ökonomischen Krisen und gesetzgeberischen Innovationen.

Auszug aus dem Buch

2.5.1.3 Erwerbslosenfürsorge

Ein dringendes Problem nach Kriegsende war es die Heimkehrer auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen. Da dies nur langsam gelingen konnte, spielte der Ausbau der Erwerbslosenfürsorge eine große Rolle. Mit der „Verordnung über wirtschaftliche Demobilmachung“ vom 13.11.1918 regelte die neue Regierung die Erwerbslosenfürsorge. Als Träger wurden die Gemeinden bestimmt. Die Verordnung war ursprünglich nur als Demobilisierungsmaßnahme gedacht und sollte nach einem Jahr wieder außer Kraft treten. Tatsächlich wurde sie aber bis zu ihrer Ablösung durch das „Gesetz über Arbeitslosenversicherung und Arbeitsnachweis“ von 1927 achtzehnmal verändert und viermal neu verkündet.

Von 1918-23 lag die Erwerbslosenfürsorge weitgehend bei den Gemeinden, die Kosten lagen dabei zu drei Sechsteln beim Reich, zu zwei Sechsteln beim Land und zu einem Sechstel bei den Gemeinden. Die Leistungen wurden arbeitsfähigen und arbeitswilligen Personen über 16 Jahren gewährt, allerdings nur, soweit Bedürftigkeit vorlag. Bedingung war die Ausübung einer 13-wöchigen versicherungspflichtigen Tätigkeit innerhalb der letzten 12 Monate vor Unterstützungsbeginn. Die Gemeinden legten die Höhe der Unterstützung selbst fest, wobei diese mindestens das Niveau eines vergleichbaren Ortslohnes erreichen musste. 1919 setzte dann das RAM Höchstgrenzen fest und passte diese später wiederholt an. Das Ziel, „die Beendigung der Erwerbslosigkeit durch Aufnahme von Arbeit“ (RAM in: Landwehr/Baron 1995, S. 95), wurde in einer Verordnung vom 15.01.1920 durch das RAM formuliert. Eine weitere Verordnung von 1920 beschränkte die Dauer der Hilfen auf maximal 26 Wochen innerhalb eines Jahres.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung steckt den zeitlichen Rahmen von 1918 bis 1928 ab und skizziert die methodische Vorgehensweise sowie die Schwerpunkte der Untersuchung.

2. Die Übergangsperiode 1918-24 – Krisenmanagement und Fürsorge: Dieser Abschnitt behandelt die politisch-ökonomischen Rahmenbedingungen und die ersten legislativen Maßnahmen des Reiches zur Bewältigung der unmittelbaren Nachkriegsfolgen.

3. Ausbauperiode 1924-28 – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Das Kapitel widmet sich der Konsolidierung und der organisatorischen Umsetzung der Fürsorgegesetze sowie der Entstehung neuer Strukturen wie der Familienfürsorge.

4. Modernisierungen der Fürsorge in Leipzig: Hier werden die spezifischen praktischen Umsetzungen und lokalen Innovationen der Fürsorge innerhalb der Stadt Leipzig analysiert.

5. Fazit: Das Fazit fasst die Bedeutung der Weimarer Republik als Fundament moderner Sozialpolitik zusammen und reflektiert die Erkenntnisse aus der Archivrecherche.

Schlüsselwörter

Weimarer Republik, Fürsorge, Wohlfahrtspflege, Sozialarbeit, Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, Familienfürsorge, Armenpflege, Arbeitslosenfürsorge, Krisenmanagement, Sozialstaat, Jugendamt, Professionalisierung, Geschichte, Leipzig, Gesetzgebung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Entwicklung des deutschen Fürsorgewesens während der Weimarer Republik, einer Phase, die als maßgeblich für die moderne soziale Arbeit gilt.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Im Zentrum stehen die gesetzgeberische Modernisierung, die Umwandlung der traditionellen Armenpflege in eine staatliche Fürsorge sowie die Professionalisierung der sozialen Arbeit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es aufzuzeigen, wie wegweisend die Weimarer Republik trotz politischer und wirtschaftlicher Krisen für die heutige Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme war.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor stützt sich auf eine Literaturanalyse sowie eine empirische Recherche im Stadtarchiv Leipzig, um die theoretischen Konzepte mit der kommunalen Praxis zu verknüpfen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Übergangsperiode mit ersten Krisenmaßnahmen und die anschließende Ausbauphase, in der eine systematische Ämterstruktur und neue Methoden entstanden.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Fürsorgegesetzgebung, Weimarer Verfassung, Sozialstaat, Jugendwohlfahrt und methodische Entwicklung geprägt.

Welche Rolle spielte das Leipziger Stadtarchiv?

Das Archiv lieferte spezifische Informationen zur lokalen Umsetzung der Gesetze, die in der überregionalen Fachliteratur kaum dokumentiert waren.

Wie bewertet der Autor den Einfluss der Weltwirtschaftskrise?

Der Autor stellt fest, dass die Krise ab 1929 das System kollabieren ließ und zu einer massiven Rücknahme der Errungenschaften der 20er Jahre führte.

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Detalles

Título
Modernisierung des Fürsorgewesens in der Weimarer Republik
Universidad
Leipzig University of Applied Sciences  (FB Sozialwesen)
Curso
Geschichte der Sozialen Arbeit
Calificación
1,0
Autor
Dipl. Sozpäd./Sozarb. (FH) Rene Böhme (Autor)
Año de publicación
2005
Páginas
25
No. de catálogo
V118391
ISBN (Ebook)
9783640210312
ISBN (Libro)
9783640210398
Idioma
Alemán
Etiqueta
Modernisierung Fürsorgewesens Weimarer Republik Geschichte Sozialen Arbeit
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Dipl. Sozpäd./Sozarb. (FH) Rene Böhme (Autor), 2005, Modernisierung des Fürsorgewesens in der Weimarer Republik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118391
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