Am 24. März 2004 verhängte die Europäische Kommission eine Rekordgeldbuße von 497 Millionen Euro gegen Microsoft . Dem amerikanischen Softwarehersteller wurde vorgeworfen, gegen Art. 82 EG verstoßen zu haben, indem er seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme missbräuchlich ausnutzte, um seine Marktanteile auf dem Markt für Server-Betriebssysteme auszubauen. Microsoft verweigerte konkurrierenden Serverbetriebssystem-Produzenten notwendige Schnittstelleninformationen zu seinem Betriebssystem Windows XP. Des Weiteren koppelte Microsoft sein Betriebssystem an den vorinstallierten und nicht deinstallierbaren Windows Media Player, um durch diese Strategie seine Marktmacht auf dem Markt für PC-Betriebssysteme auch auf den Markt der Streaming Media Player zu hebeln. Die Klage, die Microsoft gegen die Kommissionsentscheidung vor dem EuG erster Instanz in Luxemburg einlegte, wurde am 17. September 2007 nach einer spektakulären und vom Softwaregiganten minutiös durchinszenierten Anhörung, zu der Microsoft unter anderem ein sechzigköpfiges Team allein aus den Vereinigten Staaten anreisen ließ, abgewiesen . Erst jetzt setzte Microsoft die Abhilfemaßnahmen der Kommission auch wie gefordert um. Doch dieser Verzug führte schließlich dazu, dass Microsoft im Februar 2008 von den europäischen Wettbewerbshütern eine weitere Rekordgeldbuße in Höhe von diesmal gar 899 Millionen Euro auferlegt wurde.
Auch wenn die Höhe der Geldbußen im Vergleich zu bisherigen von der Kommission erhobenen Geldbußen „völlig aus dem Rahmen fallen“ , hatten sie in Relation zu einem Weltumsatz Microsofts von Juli 2002 bis Juni 2003 von über 31 Mrd. Euro und einem Gewinn im selben Zeitraum von rund 12,6 Mrd. Euro wohl doch eher symbolischen Charakter. Für weitaus mehr Diskussionsstoff sorgten die Abhilfemaßnahmen, die Microsoft auferlegt wurden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung.
- B. Fallrelevante Informationstechnologie
- I. Interoperabilität.
- II. Netzwerkeffekte.
- III. Dynamische Innovationsmärkte.
- C. Die bisherige relevante Rechtsprechung des EuGH.
- D. Der Microsoft-Fall
- I. Der US Microsoft-Fall.
- II. Der europäische Microsoft-Fall.
- 1. Zwangslizenzierung
- a) Vorbereitende Urteile
- aa) Der Fall ,,Magill“.
- bb) Die Fälle ,,Ladbroke“ und „Bronner“
- cc) Der Fall \"IMS Health\"
- b) Die Zwangslizenzierung im Fall „Microsoft“.
- c) Die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen
- aa) Das Kriterium der Unerlässlichkeit einer Lizenz.
- bb) Ausschaltung jeglichen wirksamen Wettbewerbs auf einem abgeleiteten Markt.
- cc) Verhinderung des Entstehens eines neuen Produktes mit einer potentiellen Nachfrage.
- dd) Fehlen einer objektiven Rechtfertigung.
- ee) Stellungnahme.
- ff) Stellungnahme zur Abhilfemaßnahme
- 2. Kopplungsgeschäfte.
- a) Vorbereitendes Urteil: „IBM“
- b) Kopplungspraktiken im Microsoft-Fall
- c) Die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen
- aa) Verschiedene Märkte des koppelnden und des gekoppelten Produktes.
- bb) Marktbeherrschende Stellung auf dem Markt des koppelnden Produktes.
- cc) Keine Wahlmöglichkeit des Verbraucher
- dd) Einschränkung des Wettbewerbs
- ee) Objektive Rechtfertigung
- ff) Stellungnahme.
- gg) Stellungnahme zur Abhilfemaßnahme
- E. Das Verhältnis des Immaterialgüterrechts zum Kartellrecht
- I. Grundsätzliche Überlegungen.
- II. Europäische Institutionen überhaupt zum Einschreiten berechtigt?
- III. Lösungsansätze.
- 1. Inhaltstheorie.
- 2. Lehre vom spezifischen Gegenstand.
- IV. Immaterialgüterrecht vs. Art. 81 EG.
- 1. Vertikale Gruppenfreistellungsverordnung.
- 2. Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen.
- V. Immaterialgüterrecht vs. Art. 82 EG.
- IV. Fazit
- Die Regulierung von Netzwerkeffekten und dynamischen Innovationsmärkten im europäischen Kartellrecht
- Die Anwendung des Missbrauchsverbots von Art. 82 EG auf Immaterialgüterrechte
- Der Konflikt zwischen Kartellrecht und Immaterialgüterrecht im Fall Microsoft
- Die Rechtfertigung von Zwangslizenzen im europäischen Kartellrecht
- Die Bedeutung der Interoperabilität für den Wettbewerb auf digitalen Märkten
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Bachelorarbeit untersucht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erster Instanz (EuG) im Fall Microsoft (T-201/04) im Kontext des europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts. Dabei steht der Konflikt zwischen Kartell- und Immaterialgüterrecht im Fokus. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Argumente, die das EuG im Microsoft-Fall zugrunde gelegt hat, und stellt sie in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel bietet eine Einführung in die Thematik und stellt die Relevanz des Microsoft-Falls für das europäische Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht dar. Das zweite Kapitel beleuchtet die fallrelevanten Aspekte der Informationstechnologie, insbesondere Interoperabilität, Netzwerkeffekte und dynamische Innovationsmärkte. Das dritte Kapitel analysiert die bisherige Rechtsprechung des EuGH zu den relevanten Themen.
Im vierten Kapitel wird der Microsoft-Fall im Detail betrachtet. Dabei werden sowohl der US-amerikanische als auch der europäische Fall beleuchtet. Die Zwangslizenzierung und die Kopplungsgeschäfte, die im Mittelpunkt des europäischen Microsoft-Falls stehen, werden im Detail analysiert. Das fünfte Kapitel befasst sich mit dem Verhältnis des Immaterialgüterrechts zum Kartellrecht.
Die Arbeit schließt mit einem Fazit, das die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung zusammenfasst und die Bedeutung des Microsoft-Falls für die zukünftige Entwicklung des europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts beleuchtet.
Schlüsselwörter
Europäisches Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Immaterialgüterrecht, Microsoft-Fall, Zwangslizenzierung, Kopplungsgeschäfte, Interoperabilität, Netzwerkeffekte, dynamische Innovationsmärkte, Missbrauchsverbot, Art. 82 EG, Art. 81 EG, EuGH, EuG.
- Quote paper
- B.Sc. Marcel Grein (Author), 2008, Die Mircosoft-Entscheidung des EuG - Der Konflikt zwischen Kartell- und Immaterialgüterrecht EuG, Urteil vom 17.09.2007, T-201/04, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118429