Ziel dieser Arbeit ist es dem Leser einen Überblick, über die Anknüpfungsregeln im Deliktsrecht des deutschen IPR, sowie auch über die zentralen Haftungstatbestände im deutschen Deliktsrecht zu verschaffen. Aufgrund des Titels und wegen der besseren Übersichtlichkeit bietet es sich an, diese Seminararbeit in zwei Teile zu gliedern. Im ersten Teil wird das internationale deutsche Deliktsrecht im EGBGB betrachtet, denn bei einem Fall mit Auslandsbezug stellt sich immer erst die Frage welches Recht überhaupt zur Anwendung kommt. Dafür wird erst einmal der Stand der Anknüpfungsregelungen für das internationale deutsche Deliktsrecht bis zum heutigen Tag aufgezeigt. Dieser Status quo ist von einem langen Entwicklungsprozess geprägt, besonders interessant sind dabei die Änderungen nach der letzten großen IPR Reform von 1999. Darüber hinaus soll ein kurzer Ausblick auf die wichtigsten Änderungen im internationalen deutschen Deliktsrecht gegeben werden, die ab dem 11.01.2009 durch die sog. Rom II Verordnung in Kraft treten. Im zweiten Teil werden dann die nationalen Regelungen für das Deliktsrecht im BGB betrachtet. Nach einigen Ausführungen zum Gegenstand und Begriff des Deliktsrechts, schließt sich die Betrachtung eines allgemeinen Aufbaus einer deliktischen Haftungsnorm an. Danach werden die zentralen Grundtatbestände der Verschuldenshaftung also die §§ 823 (1) + (2) und § 826 näher erläutert, da sie die größte Bedeutung im deutschen Deliktsrecht haben. Aufgrund der Vielzahl der Einzeltatbestände im deutschen Deliktsrecht wird nur auf den Fall der Gefährdungshaftung und der Haftung für Dritte näher eingehen, da diese noch von größerer Bedeutung sind. Dem angeschlossen folgen dann die Regelungen zum Schadensersatz, als Rechtsfolge der Haftung aus unerlaubter Handlung. Nach einer allgemeinen Schadensdefinition werden die Schadensarten und die verschiedenen Möglichkeiten des Schadensersatzes aufgezeigt. Nachfolgend wird kurz der Umfang der Schadensersatzleistungen und des Schmerzensgelds präzisiert. Zum Schluss folgen noch einige zusammenfassende Bemerkungen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung: Eingliederung in den Gesamtkontext
B. Erster Teil: Deliktsrecht im deutschen Internationalen Privatrecht
I. Vorbemerkungen
II. Anwendungsbereich
III. Zweck der Norm
IV. Prüfungssystematik
V. Die Tatortregel nach Art. 40 EGBGB
1. Bestimmung des Handlungsorts
a) Handlungsort bei Gefährdungshaftung
b) Handlungsort bei Unterlassung
c) Mehrzahl von Handlungsorten
2. Bestimmungsrecht des Geschädigten
3. Bestimmung des Erfolgsortes
4. Schadensort
5. Staatsfreie und exterritoriale Gebiete
6. Sonderanknüpfung nach Art. 40 (2) EGBGB
7. Ordre-public-Klausel nach Art. 40 (3) EGBGB
VI. Art. 41 EGBGB: Engere Verbindung zu einem anderen Staat
VII. Art. 42 EGBGB: Möglichkeit der Rechtswahl
VIII. Besonderheiten der Anknüpfung bei speziellen Deliktstypen
IX. Wichtige Neuregelungen nach der ROM-II Verordnung
C. Zweiter Teil: Nationale Regelungen zum Deliktsrecht im BGB
I. Gegenstand des Deliktsrechts
II. Schutzbereich des Deliktsrechts im BGB
III. Aufbau einer deliktischen Haftungsnorm
1. Tatbestand
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
IV. Grundtatbestände des Deliktsrechts
1. § 823 (1) BGB
a) Leben
b) Körper und Gesundheit
c) Freiheit
d) Eigentum
e) Sonstige Rechte
2. § 823 (2) BGB
3. § 826 BGB
V. Besondere Einzeltatbestände des Deliktsrechts
1. Haftung für Dritte nach § 831 BGB
2. Gefährdungshaftung
VI. Rechtsfolgen
1. Haftungsausfüllender Tatbestand
a) Schaden
b) Haftungsausfüllende Kausalität
2. Art und Umfang der Schadensersatzleistungen
a) Sachschäden
b) Personenschäden
c) Immaterialschäden
D. Schlussbemerkungen
Zielsetzung & Themen
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Analyse der Anknüpfungsregeln im Deliktsrecht des deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) sowie den zentralen Haftungstatbeständen des nationalen deutschen Deliktsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ziel ist es, dem Leser einen systematischen Überblick über die Bestimmung des anwendbaren Rechts bei Auslandsbezug sowie über den Aufbau und die Anwendung deliktischer Haftungsnormen zu vermitteln.
- Anknüpfungssystematik im internationalen Deliktsrecht nach EGBGB
- Regelungen der Rom-II-Verordnung und ihr Einfluss auf die Tatortregel
- Struktur deliktischer Haftungsnormen (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld)
- Die Grundtatbestände des deutschen Deliktsrechts (§§ 823, 826 BGB)
- Rechtsfolgen bei unerlaubten Handlungen und Grundsätze des Schadensersatzes
Auszug aus dem Buch
1. Bestimmung des Handlungsorts
Als Handlungsort wird der Ort angenommen, an dem jemand eine unerlaubte Handlung selbst ganz oder teilweise ausführt, des Weiteren auch der Ort an dem jemand durch andere, unerlaubte Handlungen ganz oder teilweise ausführen lässt, für die er nach dem Recht dieses Ortes haftet. Es wird somit eine willensgesteuerte Handlung ausgeführt, die eine Gefährdung eines rechtlich geschützten Interesses darstellt, also eine Außenwirkung hat. Durch die Anknüpfung an den Handlungsort wird auf der einen Seite die Person des Täters durch eine Schadensersatzpflicht bestraft und erzogen. Auf der anderen Seite führt diese Anknüpfung an den Handlungsort in der Praxis aber auch zu einer übermäßigen Begünstigung von riskanten Unternehmungen, durch evtl. an diesem Ort geltende Haftungsausschlussgesetzte.
Es stellt sich dann die Frage, was genau alles zu der eigentlichen unerlaubten Handlung gehört. Die Tat an sich kann dabei auch aus mehreren Teiltätigkeiten bestehen, die Abgrenzung erfolgt in der Form, als dass bloße Vorbereitungshandlungen nicht relevant sind. Die Unterscheidung zwischen Vorbereitungshandlung und Ausführungshandlung richtet sich nach der Frage, ob an dem jeweiligen Ort der Deliktstatbestand für das geschützte Rechtsgut durch die unerlaubte Handlung schon erfüllt wurde. Falls ja, wird das Recht des Ausführungsortes als Deliktsstatut angewandt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Eingliederung in den Gesamtkontext: Einleitung in die Themenbereiche des internationalen und nationalen Deliktsrechts sowie Erläuterung der Struktur der Seminararbeit.
B. Erster Teil: Deliktsrecht im deutschen Internationalen Privatrecht: Analyse der Kollisionsnormen und Anknüpfungsprinzipien bei außervertraglichen Schuldverhältnissen nach dem EGBGB.
C. Zweiter Teil: Nationale Regelungen zum Deliktsrecht im BGB: Untersuchung des materiellen deutschen Deliktsrechts, insbesondere der Haftungstatbestände des BGB und der Rechtsfolgen bei unerlaubten Handlungen.
D. Schlussbemerkungen: Zusammenfassende Bewertung des gesetzgeberischen Spagats zwischen Handlungsfreiheit und Verhaltenssteuerung durch Generalklauseln und Einzeltatbestände.
Schlüsselwörter
Internationales Privatrecht, Deliktsrecht, EGBGB, Tatortregel, Rom-II-Verordnung, BGB, Haftungstatbestände, Rechtswidrigkeit, Schuld, Schadensersatz, Naturalrestitution, Schmerzensgeld, Gefährdungshaftung, Verschuldenshaftung, Deliktsstatut
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für unerlaubte Handlungen im Kontext des deutschen Rechts, wobei sowohl das internationale Privatrecht (IPR) als auch das nationale Deliktsrecht des BGB analysiert werden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Anknüpfungsregeln des IPR bei grenzüberschreitenden Fällen, der Aufbau deliktischer Haftungsnormen sowie die Bestimmung von Schadensersatzansprüchen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, dem Leser einen fundierten Überblick über die Anknüpfungsregeln im deutschen IPR zu geben und die wesentlichen Haftungstatbestände des BGB sowie deren Rechtsfolgen strukturiert darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Seminararbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse sowie der Auswertung aktueller gesetzlicher Bestimmungen und der Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Betrachtung des internationalen Deliktsrechts (EGBGB) sowie eine systematische Analyse der nationalen Deliktsregeln (BGB), einschließlich Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe wie Internationales Privatrecht, Deliktsrecht, Tatortregel, Haftungstatbestände, Schadensersatz und Gefährdungshaftung stehen im Fokus der Arbeit.
Wie unterscheidet sich die neue Rom-II-Verordnung von der bisherigen Rechtslage?
Die Rom-II-Verordnung sieht einen Systemwechsel vor, bei dem an den Schadensort anstatt an den bisherigen Handlungsort angeknüpft wird, um eine einheitlichere Anknüpfung zu erreichen.
Warum ist das Wahlrecht des Geschädigten bei der Bestimmung des Tatorts relevant?
Das Wahlrecht dient der Flexibilität und ermöglicht es dem Geschädigten, innerhalb bestimmter Grenzen das Recht des Erfolgsortes zu wählen, was insbesondere bei Distanzdelikten für den Opferschutz von Bedeutung ist.
Welche Funktion hat das Schmerzensgeld im deutschen Recht?
Das Schmerzensgeld erfüllt nach neuerer Auffassung primär eine Ausgleichsfunktion für erlittene Schmerzen, während die ursprüngliche Genugtuungsfunktion heute weitgehend in den Hintergrund gerückt ist.
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- Maik Dickhäuser (Author), 2008, Internationales Privatrecht und Deliktsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118438