In dieser Arbeit werden die Begriffe Unternehmenszusammenschlüsse und Business Combinations synonym verwendet. Nicht nur der auf den Erwerber entfallende und somit der tatsächlich erworbene Goodwill wird aus-
gewiesen, sondern auch der den Minderheiten fiktiv zuzurechnende. 1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Ziel dieser Arbeit ist es, die geplanten Änderungen zur Goodwill-Bilanzierung durch Phase II nach ED IFRS 3 aufzuzeigen, welche momentan überarbeitet werden.
Dabei wird zunächst auf den aktuellen Stand des Projektes „Business Combinations” nach IFRS 3 eingegangen, um im Anschluss die geplanten Änderung der Phase II aufzeigen zu können. Aufgrund des Umfanges der Thematik der Goodwill-Bilanzierung wird nur auf ausgewählte Änderungen durch Phase II eingegangen.
Im Anschluss an die Einleitung werden in Kapitel 2 und 3 die Entstehung eines Geschäfts- oder Firmenwertes und der Anwendungsbereich des IFRS 3 dargestellt.
In Kapitel 3 wird auch darauf eingegangen, welche Kriterien für einen Unternehmenszusammenschluss vorliegen müssen.
Im darauf folgenden Kapitel 4 wird die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen bei der Erstkonsolidierung einschließlich der Bilanzierung und Bewertung des Goodwill dargestellt.
Die Folgebilanzierung des Goodwill wird in Kapitel 5 aufgezeigt, wobei hier kurz auf den aktuellen Stand eingegangen wird, da nur wenige geplante Änderungen vorliegen.
Bevor eine Zusammenfassung und eine Betrachtung der Zukunftsperspektiven den Schluss bilden, werden die geplanten Änderungen durch Phase II in Kapitel 6 aufgezeigt, die sich durch die Verabschiedung des aktuellen Standardentwurfs ergeben würden. Hier werden die Änderungen im Anwendungsbereich des ED IFRS 3, die des Unternehmenszusammenschlusses und der damit zusammenhängenden Anschaffungskosten erläutert. Auf den geplanten Ausweis des vollen Goodwill (Full-Goodwill-Methode), sowie der geplanten Folgebilanzierung des Goodwill wird ebenfalls in diesem Kapitel eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Thema der Arbeit
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
2. Entstehung eines Geschäfts- oder Firmenwertes
3. Anwendbarkeit des IFRS 3
3.1 Anwendungsbereich des IFRS 3
3.2 Vorliegen eines Unternehmenszusammenschlusses
4. Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen bei der Erstkonsolidierung nach IFRS 3
4.1 Erwerbsmethode (Purchase-Methode)
4.2 Ermittlung des Erwerbers und des Erwerbszeitpunktes
4.3 Ermittlung der Anschaffungskosten
4.4 Aufteilung der Anschaffungskosten (Kaufpreisallokation)
4.4.1 Ansatz von Vermögenswerten
4.4.2 Ansatz von Schulden
4.4.3 Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden
4.5 Behandlung und Bilanzierung eines Goodwill
4.5.1 Bilanzierung eines positiven Unterschiedsbetrags (Goodwill als Residualgröße)
4.5.2 Behandlung eines negativen Unterschiedsbetrags
4.5.3 Behandlung der Minderheitenanteile
5. Folgebewertung des Goodwill
6. Geplante Änderungen der Goodwillbilanzierung nach ED IFRS 3
6.1 Änderungen des Anwendungsbereichs und zum Vorliegen eines Unternehmenszusammenschlusses
6.2 Änderungen durch Phase II bei Unternehmenszusammenschlüssen der Erstkonsolidierung
6.3 Änderungen der Ermittlung der Anschaffungskosten
6.4 Änderungen zur Bewertung und Bilanzierung des Goodwill
6.5 Änderungen zur Folgebilanzierung
7. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Bilanzierung des Goodwills nach dem aktuellen IFRS 3 Standard sowie den durch das IASB geplanten Änderungen im Rahmen der "Phase II" des Projekts "Business Combinations". Das primäre Ziel ist es, die Auswirkungen der geplanten Anpassungen, insbesondere die Einführung der Full-Goodwill-Methode, auf die Erst- und Folgekonsolidierung aufzuzeigen.
- Aktueller Stand der Goodwill-Bilanzierung nach IFRS 3
- Kaufpreisallokation und Identifizierung des Geschäfts- oder Firmenwertes
- Geplante Änderungen durch den Entwurf ED IFRS 3
- Einführung der Full-Goodwill-Methode
- Auswirkungen auf die Folgebilanzierung und Werthaltigkeitsprüfung
Auszug aus dem Buch
4.4.1 Ansatz von Vermögenswerten
Beim Ansatz von Vermögenswerten ist zwischen materiellen und immateriellen Vermögenswerten zu unterscheiden.
Liegen materielle Vermögenswerte vor, so müssen diese gesondert angesetzt werden, wenn der wirtschaftliche Nutzen wahrscheinlich ist und sein Fair Value verlässlich bewertet werden kann.30
Bei erworbenen immateriellen Vermögenswerten lassen sich die Ansatzvoraussetzungen schwieriger prüfen als bei materiellen Vermögenswerten. Nach IFRS 3.45 sind immaterielle Vermögenswerte dann gesondert auszuweisen, wenn sie die Definitionsmerkmale des IAS 38 aufweisen und ihr Fair Value verlässlich bewertet werden kann.31
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der Unternehmensakquisitionen und die Bedeutung der Goodwill-Bilanzierung im Rahmen des IASB-Projekts "Business Combinations".
2. Entstehung eines Geschäfts- oder Firmenwertes: Erläuterung der ökonomischen und bilanziellen Entstehung eines derivativen Goodwills als Differenz zwischen Ertragswert und Nettovermögen.
3. Anwendbarkeit des IFRS 3: Abgrenzung des Anwendungsbereichs und Definition der Kriterien für einen Unternehmenszusammenschluss.
4. Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen bei der Erstkonsolidierung nach IFRS 3: Detaillierte Beschreibung der Purchase-Methode, der Kaufpreisallokation sowie der Bilanzierung von Goodwills und Minderheitenanteilen.
5. Folgebewertung des Goodwill: Darstellung des jährlichen Werthaltigkeitstests (Impairment Test) zur Überprüfung des Buchwerts des Goodwills.
6. Geplante Änderungen der Goodwillbilanzierung nach ED IFRS 3: Analyse der geplanten Neuerungen durch Phase II, insbesondere der Full-Goodwill-Methode und der Änderungen bei der Ermittlung der Anschaffungskosten.
7. Zusammenfassung: Resümee der bisherigen Entwicklung und Ausblick auf die Auswirkungen der geplanten Standardanpassungen.
Schlüsselwörter
Goodwill, IFRS 3, Unternehmenszusammenschluss, Purchase-Methode, Kaufpreisallokation, Fair Value, ED IFRS 3, Full-Goodwill-Methode, Erstkonsolidierung, Folgebewertung, Werthaltigkeitstest, Impairment Test, IASB, Business Combinations, Bilanzierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten (Goodwill) bei Unternehmenszusammenschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS).
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Themen sind die aktuelle Bilanzierung nach IFRS 3 sowie die geplanten Änderungen durch den Standardentwurf ED IFRS 3 im Rahmen der zweiten Phase des "Business Combinations"-Projekts.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Darstellung der Änderungen in der Erstkonsolidierung und Folgebilanzierung, um zu verdeutlichen, wie sich die Bilanzierung des Goodwills zukünftig verändern könnte.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine deskriptive Analyse auf Basis der bestehenden IFRS-Standards, offizieller IASB-Entwürfe und relevanter Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Status quo der Goodwill-Bilanzierung, die technischen Prozesse der Kaufpreisallokation und eine detaillierte Gegenüberstellung der geplanten Änderungen durch den ED IFRS 3.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Goodwill, Fair Value, Full-Goodwill-Methode und Erstkonsolidierung charakterisiert.
Was ist der Unterschied zwischen einem positiven Unterschiedsbetrag und einem Badwill?
Ein positiver Unterschiedsbetrag entsteht, wenn der Kaufpreis das neubewertete Nettovermögen übersteigt (Goodwill), während ein negativer Betrag einen Badwill darstellt, dessen Bilanzierung nach IFRS 3 in der Regel nicht zulässig ist.
Wie definiert das IASB eine "Geschäftseinheit"?
Eine Geschäftseinheit ist laut Definition eine integrierte Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten, die darauf ausgerichtet ist, Erträge oder einen wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen.
Was besagt die geplante "Full-Goodwill-Methode"?
Bei der Full-Goodwill-Methode wird der Goodwill nicht mehr nur auf Basis des erworbenen Anteils berechnet, sondern es wird ein Goodwill für das gesamte Unternehmen (inklusive der Minderheitenanteile) angesetzt.
Warum sind laut Autor Anschaffungsnebenkosten nach ED IFRS 3 anders zu behandeln?
Nach dem Entwurf sollen diese Kosten nicht mehr zu den Anschaffungskosten zählen, sondern direkt als Aufwand in der Periode erfasst werden, in der sie anfallen.
- Quote paper
- Dorothea Bailleu (Author), 2007, Geplante Änderungen zur Goodwillbilanzierung nach IFRS 3, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118455