Rechtsverletzungen im Internet, etwa im Bereich des Urheber-, Marken- und Wettbewerbs-rechts, spielen mittlerweile in der gerichtlichen Praxis eine zunehmend große Rolle. Dieser Anstieg von gerichtlichen Auseinandersetzungen hängt mit der Einfachheit, mit der Rechts-verstöße aufgespürt werden können, zusammen: Der Rechtsinhaber, Nutzungsberechtigte oder Mitbewerber, kann Verletzungen im Internet besonders leicht aufspüren. (...) Weiterhin wird eine Verfolgung durch den Rechtsinhaber durch die Tatsache erleichtert, dass eine Internetseite nahezu allgegenwärtig ist. Unabhängig vom Willen des Website-Betreibers ist der jeweilige Inhalt bundes- ja sogar weltweit abrufbar.
Aus dieser Tatsache ergibt sich die Frage, welches Gericht örtlich zuständig ist, wenn ein Un-ternehmen oder eine Privatperson auf seiner Internetseite Immaterialgüterrechte Dritter ver-letzt.
Die Gerichte erleichtern den Rechtsinhabern die Rechtsverfolgung weiter, wenn sie dem Klä-ger ermöglichen „bei sich zuhause“, also an seinem Gerichtsstand zu klagen. Die Gerichte berufen sich hierbei auf den Grundsatz des § 32 ZPO wonach der Begehungsort im Internet- unabhängig davon, ob der Verletzer ein regional, bundes- oder weltweit tätiges Unternehmen ist – überall dort sein kann, wo die Website abrufbar ist. Das bedeutet, dass an jedem sach-lich zuständigen Gericht geklagt werden kann. Kommt als Begehungsort das gesamte Verbreitungsgebiet in Frage, spricht man vom „fliegenden Gerichtsstand“. Teilweise wird der fliegende Gerichtsstand auch als „Forum Shopping“ bezeichnet, was soviel wie „Ge-richtseinkaufsbummel“ bedeutet.
Ein solches Vorgehen könnte dem Grundsatz des deutschen Zivilprozessrechts widerspre-chen, wonach gerade nicht der Sitz des Klägers, sondern der des Beklagten den Gerichtsort bestimmen soll. Zweifelhaft ist, ob dieser Grundsatz bei den Rechtsverletzungen im Internet immer gilt oder ob nicht allzu schnell von einem „fliegenden Gerichtsstand“ ausgegangen wird.
Im Rahmen dieser Seminararbeit soll dieser Frage auf den Grund gegangen werden und ge-prüft werden, welche Vorraussetzung, aber auch welche Schranken das „Forum Shopping“ hat.
Hierzu soll zunächst die Frage beantwortet werden, um was es sich beim sog. „Forum Shop-ping“ handelt und welche Vorraussetzungen es gibt, danach soll auf die Schranken des „Forum Shoppings“ eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Forum Shopping
- Hintergründe des Forum Shoppings
- Vorraussetzungen
- Schranken des „Forum Shoppings“
- Der Gerechtigkeitsgedanke der Gerichtsstandsregelung
- Schaffung eines Wahlgerichtsstands
- Bestimmungsgemäße Abrufbarkeit
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem "Forum Shopping" im Kontext von Rechtsverletzungen im Internet. Sie analysiert die Hintergründe und Vorraussetzungen dieses Phänomens und untersucht die Schranken, die dem "Forum Shopping" gesetzt werden.
- Der "fliegende Gerichtsstand" bei internetbezogenen Sachverhalten
- Die Vorraussetzungen für das "Forum Shopping" im Internet
- Die Schranken des "Forum Shoppings" im Hinblick auf den Gerechtigkeitsgedanken
- Die Schaffung eines Wahlgerichtsstands im Internet
- Die Bedeutung der Bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit von Internetseiten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Relevanz von Rechtsverletzungen im Internet dar, insbesondere im Bereich des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts. Sie erläutert, wie die Ubiquität des Internets die Rechtsverfolgung erleichtert, aber auch die Frage nach der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte aufwirft.
Das Kapitel "Forum Shopping" beleuchtet die Hintergründe dieses Phänomens im Kontext von Streudelikten und Distanzdelikten. Es wird erläutert, dass die Ubiquität des Internets dem Kläger ein Wahlrecht eröffnet, wodurch sich ein "fliegender Gerichtsstand" ergibt. Die historische Entwicklung des "Forum Shoppings" wird ebenfalls betrachtet.
Das Kapitel "Schranken des 'Forum Shoppings'" geht auf die Kritik am "fliegenden Gerichtsstand" ein und untersucht, ob dieser mit dem Grundsatz des deutschen Zivilprozessrechts vereinbar ist. Es werden die Schranken des "Forum Shoppings" im Hinblick auf den Gerechtigkeitsgedanken, die Schaffung eines Wahlgerichtsstands und die Bedeutung der Bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit von Internetseiten betrachtet.
Schlüsselwörter
Die Seminararbeit beschäftigt sich mit dem "Forum Shopping" im Internet, also der strategischen Wahl eines Gerichtsstands durch den Kläger. Dabei werden die Hintergründe und Vorraussetzungen des "Forum Shoppings" im Kontext von Rechtsverletzungen im Internet, insbesondere im Bereich des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts, analysiert. Die Arbeit untersucht auch die Schranken des "Forum Shoppings" im Hinblick auf den Gerechtigkeitsgedanken, die Schaffung eines Wahlgerichtsstands und die Bedeutung der Bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit von Internetseiten.
- Quote paper
- Joachim Monßen (Author), 2008, Forum Shopping, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118657