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Forum Shopping

Der „fliegende“ Gerichtsstand bei internetbezogenen Sachverhalten

Title: Forum Shopping

Seminar Paper , 2008 , 15 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Joachim Monßen (Author)

Law - Media, Multimedia Law, Copyright
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Rechtsverletzungen im Internet, etwa im Bereich des Urheber-, Marken- und Wettbewerbs-rechts, spielen mittlerweile in der gerichtlichen Praxis eine zunehmend große Rolle. Dieser Anstieg von gerichtlichen Auseinandersetzungen hängt mit der Einfachheit, mit der Rechts-verstöße aufgespürt werden können, zusammen: Der Rechtsinhaber, Nutzungsberechtigte oder Mitbewerber, kann Verletzungen im Internet besonders leicht aufspüren. (...) Weiterhin wird eine Verfolgung durch den Rechtsinhaber durch die Tatsache erleichtert, dass eine Internetseite nahezu allgegenwärtig ist. Unabhängig vom Willen des Website-Betreibers ist der jeweilige Inhalt bundes- ja sogar weltweit abrufbar.
Aus dieser Tatsache ergibt sich die Frage, welches Gericht örtlich zuständig ist, wenn ein Un-ternehmen oder eine Privatperson auf seiner Internetseite Immaterialgüterrechte Dritter ver-letzt.
Die Gerichte erleichtern den Rechtsinhabern die Rechtsverfolgung weiter, wenn sie dem Klä-ger ermöglichen „bei sich zuhause“, also an seinem Gerichtsstand zu klagen. Die Gerichte berufen sich hierbei auf den Grundsatz des § 32 ZPO wonach der Begehungsort im Internet- unabhängig davon, ob der Verletzer ein regional, bundes- oder weltweit tätiges Unternehmen ist – überall dort sein kann, wo die Website abrufbar ist. Das bedeutet, dass an jedem sach-lich zuständigen Gericht geklagt werden kann. Kommt als Begehungsort das gesamte Verbreitungsgebiet in Frage, spricht man vom „fliegenden Gerichtsstand“. Teilweise wird der fliegende Gerichtsstand auch als „Forum Shopping“ bezeichnet, was soviel wie „Ge-richtseinkaufsbummel“ bedeutet.
Ein solches Vorgehen könnte dem Grundsatz des deutschen Zivilprozessrechts widerspre-chen, wonach gerade nicht der Sitz des Klägers, sondern der des Beklagten den Gerichtsort bestimmen soll. Zweifelhaft ist, ob dieser Grundsatz bei den Rechtsverletzungen im Internet immer gilt oder ob nicht allzu schnell von einem „fliegenden Gerichtsstand“ ausgegangen wird.
Im Rahmen dieser Seminararbeit soll dieser Frage auf den Grund gegangen werden und ge-prüft werden, welche Vorraussetzung, aber auch welche Schranken das „Forum Shopping“ hat.
Hierzu soll zunächst die Frage beantwortet werden, um was es sich beim sog. „Forum Shop-ping“ handelt und welche Vorraussetzungen es gibt, danach soll auf die Schranken des „Forum Shoppings“ eingegangen werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1) EINLEITUNG

2) FORUM SHOPPING

A) HINTERGRÜNDE DES FORUM SHOPPINGS

B) VORRAUSSETZUNGEN

3) SCHRANKEN DES „FORUM SHOPPINGS“

A) DER GERECHTIGKEITSGEDANKE DER GERICHTSSTANDSREGELUNG

B) SCHAFFUNG EINES WAHLGERICHTSSTANDS

C) BESTIMMUNGSGEMÄßE ABRUFBARKEIT

4) FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik des sogenannten „fliegenden Gerichtsstands“ bei Rechtsverletzungen im Internet. Ziel ist es, die Voraussetzungen für diesen Gerichtsstand sowie dessen verfahrensrechtliche Schranken kritisch zu analysieren, um das Spannungsfeld zwischen den Interessen des Klägers und dem Gerechtigkeitsgedanken des deutschen Zivilprozessrechts zu beleuchten.

  • Grundlagen und Hintergründe des Forum Shoppings bei Internet-Delikten
  • Rechtliche Voraussetzungen für die Bestimmung des Gerichtsstands gemäß ZPO
  • Bedeutung des Gerechtigkeitsgedankens als Schranke der Zuständigkeitswahl
  • Kriterien der „bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit“ zur Begrenzung ausufernder Gerichtsstände
  • Fallbeispiele aus der Rechtsprechung (u.a. Hotel-Maritime-Entscheidung)

Auszug aus dem Buch

b) Vorraussetzungen

Die Grundlagen für die Einschätzung, wonach mittels Internet erfolgte Schutzrechtsverletzungen stets einen bundesweiten Gerichtsstand begründen, sind im wesentlichen auf die „profil“-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1977 zurückzuführen. Seit dieser Entscheidung des BGH gilt, dass bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Presseerzeugnisse das Gericht an jedem Ort zuständig ist, an dem der Inhalt der Zeitschrift nicht bloß zufällig in Umlauf gebracht wird.

Dieser fliegende Gerichtsstand ergibt sich aus den Vorschriften der § 32 ZPO bzw. Art. 5 Nr. 3 EuGVO / LugÜ. In diesen Vorschriften ist der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung geregelt. Von § 32 ZPO werden unerlaubte Handlungen im weiteren Sinn erfasst, nicht nur solche gem. §§ 823 ff. BGB. Die Vorschrift findet grundsätzlich Anwendung auf Handlungen, die gesetzlich verboten sind und wie §§ 823 ff. BGB eine Schadensersatzpflicht auslösen. Bei Delikten die im Internet begangen werden, handelt es sich meist um die Verletzung gewerblicher Schutzrechte, wie etwa Marken-, Firmen- oder Urheberrechten. Bei Begehung solcher Delikte kann unter anderem die Herausgabe des Vorteils geltend gemacht werden. Diese Nähe zum Deliktsrecht rechtfertigt somit die Qualifizierung solcher Delikte als „unerlaubte Handlung im Sinne des § 32 ZPO.

Zusammenfassung der Kapitel

1) EINLEITUNG: Die Einleitung führt in die Problematik ein, dass Internet-Rechtsverletzungen aufgrund der technischen Ubiquität oft an fast jedem Gericht eingeklagt werden können, was den „fliegenden Gerichtsstand“ ermöglicht.

2) FORUM SHOPPING: Dieses Kapitel erläutert die Hintergründe der strategischen Wahl eines Gerichtsstands durch Kläger sowie die rechtlichen Voraussetzungen gemäß ZPO und EuGVO.

3) SCHRANKEN DES „FORUM SHOPPINGS“: Hier werden Möglichkeiten zur Begrenzung der Klägerwahl diskutiert, insbesondere durch den Gerechtigkeitsgedanken, die Vermeidung von Willkür-Wahlgerichtsständen und das Kriterium der bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit.

4) FAZIT: Das Fazit fasst zusammen, dass eine unbeschränkte Zuständigkeitswahl zu unbilligen Härten führen kann und fordert eine restriktive Anwendung der Kriterien im Sinne eines fairen Interessenausgleichs.

Schlüsselwörter

Forum Shopping, fliegender Gerichtsstand, ZPO, Internetrecht, unerlaubte Handlung, Gerichtsstand, Rechtsverletzung, Sachnähe, bestimmungsgemäße Abrufbarkeit, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, profil-Entscheidung, Zuständigkeit, prozessuale Fairness.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik der örtlichen Zuständigkeit von Gerichten bei Rechtsverletzungen, die über das Internet begangen wurden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen das „Forum Shopping“, der „fliegende Gerichtsstand“ sowie die verfahrensrechtlichen Schranken bei der Zuständigkeitswahl des Klägers.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie eine exzessive Ausnutzung des Gerichtsstands bei Internet-Delikten begrenzt werden kann, um den Gerechtigkeitsgedanken des Zivilprozessrechts zu wahren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer fundierten Auswertung von Gesetzesvorschriften (ZPO, BGB, UWG) und einschlägigen Gerichtsentscheidungen basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die historischen Grundlagen, die Voraussetzungen für den fliegenden Gerichtsstand und diskutiert kritisch die Kriterien zur Einschränkung dieses Zuständigkeitsvorteils.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Forum Shopping, fliegender Gerichtsstand, Sachnähe und die bestimmungsgemäße Abrufbarkeit von Internetinhalten.

Was besagt die „profil“-Entscheidung im Kontext dieser Arbeit?

Sie dient als historischer Ausgangspunkt für die Übertragung von Zuständigkeitsregeln von traditionellen Medien auf das Internet und begründet den fliegenden Gerichtsstand.

Welche Rolle spielt die „bestimmungsgemäße Abrufbarkeit“?

Sie fungiert als Korrektiv, um zu verhindern, dass die bloße technische Abrufbarkeit einer Website weltweit einen Gerichtsstand begründet, indem ein wirtschaftlicher Inlandsbezug gefordert wird.

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Details

Title
Forum Shopping
Subtitle
Der „fliegende“ Gerichtsstand bei internetbezogenen Sachverhalten
College
University of Applied Sciences Trier
Course
Seminar
Grade
1,3
Author
Joachim Monßen (Author)
Publication Year
2008
Pages
15
Catalog Number
V118657
ISBN (eBook)
9783640228072
ISBN (Book)
9783640229949
Language
German
Tags
Forum Shopping Seminar Gerichtsstand
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Joachim Monßen (Author), 2008, Forum Shopping, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118657
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