Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess – 75 Jahre danach – Rezeption in der deutschen Gesellschaft


Seminararbeit, 2021

38 Seiten, Note: 9


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG

B. REZEPTION DES HAUPTKRIEGSVERBRECHERPROZESSES SOWIE WEITERER NS-VERFAHREN UND ENTNAZIFIZIERUNGSMAßNAHMEN IN DER DEUTSCHEN BEVÖLKERUNG
I. Reaktionen auf den Hauptkriegsverbrecherprozess
1. Pressestimmen während des Hauptkriegsverbrecherprozesses
2. Meinungsumfragen des Office ofMilitary Government for Germany...
3. Zuschriften an die Presse und den Internationalen Militärgerichtshof.
II. Reaktionen auf die Nachfolgeprozesse anhand von Umfragen des OMGUS sowie des Allensbacher Instituts für Demoskopie
III. Rezeption in den 50er und 60er Jahren
1. Reaktionen auf den Ulmer Einsatzgruppenprozess
a) Pressestimmen während des Prozesses
b) Meinungsumfragen und Zuschriften
2. Reaktionen auf den AdolfEichmann-Prozess
a) Pressestimmen während des Prozesses
b) Meinungsumfragen des Allensbacher Instituts für Demoskopie
IV. Fazit

C. AUSWIRKUNG DER BEVÖLKERUNGSREZEPTION AUF DIE DEUTSCHE NACHKRIEGSGESELLSCHAFT
I. Vergangenheitsbewältigung im Kontext des Systemwechsels
1. Konfrontation als Voraussetzung für den Systemwechsel
2. Gegenstimmen und das bundesdeutsche Gegenbeispiel
3. Fazit
II. Spuren der Verdrängung

D. SCHLUSS

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A. Einleitung

Als die Alliierten 1945 Deutschland erreichten und der nationalsozialistischen Ter­rorherrschaft ein Ende setzten, standen sie nicht nur vor der Frage, wie mit NS- Verbrechern zu verfahren sei. Vielmehr mussten sie zugleich auch einen Weg fin­den, Deutschland in eine Demokratie zu verwandeln und die Gesellschaft vom Ge­dankengut des Nationalsozialismus zu lösen.1 Denn zwei der vier erklärten Haupt­ziele der Besatzungsmächte für Deutschland lauteten „Denazifizierung“ und „De­mokratisierung“.2 Nicht nur nationalsozialistische Gesetze und Organisationen soll­ten entfernt werden, sondern die gesamte deutsche Gesellschaft sollte einen Umer­ziehungsprozess durchlaufen, um vonjeglichen nationalsozialistischen Tendenzen befreit zu werden.3 Diese „gereinigte“ Gesellschaft sollte sodann den Grundstein für den demokratischen Neuanfang Deutschlands legen.4

Um diese Reinigung des deutschen Volkes zu bewirken, verfolgten die vier Sieger­mächte mehrere Strategien.5 Hinsichtlich der Verbrechen von NS-Tätern war man sich einig, dass diese ausnahmslos verfolgt und bestraft werden sollten.6 Zu diesem Zwecke riefen sie den Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg ins Leben. Hier sollte der Hauptkriegsverbrecherprozess stattfinden. In den einzelnen Besatzungs­zonen setzten die dort herrschenden Siegermächte darüber hinaus Militärregierun­gen ein, welche weitere Verfahren gegen NS-Verbrecher durchführen sollten.7 Eine weitere Reinigungsmaßnahme bestand darin, in allen Besatzungszonen sämtliche NSDAP-Mitglieder und Sympathisanten, welche den Nationalsozialisten in irgend­einer Weise dienlich gewesen waren aus ihren Ämtern entlassen.8

Die Demokratisierung Deutschlands erledigte sich indes nicht allein damit, NS- Verbrecher zu bestrafen und NSDAP-Mitglieder ihren Ämtern zu entheben, was angesichts der unzähligen Parteimitglieder ohnehin ein schwieriges Unterfangen war.9 Für den Aufbau der neuen Demokratie sahen die Alliierten es als maßgeblich an, das deutsche Volk mit seiner nationalsozialistischen Vergangenheit zu konfrontieren.10 Die Menschen sollten sich mit den Gräueltaten des selbsternannten „Dritten Reiches“ auseinandersetzen und sich dadurch vonjeglichem nationalsozi­alistischen Gedankengut distanzieren.11 Der Prozess hatte demnach nicht allein auf­klärerischen Charakter, sondern sollte insbesondere auch der Konfrontation die­nen.12 In diesem Kontext ist bis heute der Begriff der Vergangenheitsbewältigung eng mit dem des „Dritten Reiches“ und der Nachkriegsgesellschaft verknüpft.13 Der Begriff kann verschieden definiert werden, umfasst im großen und ganzen aber die Aufarbeitung von Unrecht aus der Vergangenheit.14 Ergebnis der Aufarbeitungs­strategie der Alliierten sollte eine Bevölkerung sein, die sich von ihrer diktatori­schen Vergangenheit gelöst hat und bereit für eine künftige Demokratie ist.15

Im Rahmen dieser Aufarbeitung lautete die Strategie der Alliierten - insbesondere der Amerikaner- „Umerziehen mittels Recht“.16 Eine besondere Rolle kam in ihren Augen daher den Strafverfahren gegen NS-Verbrecher, insbesondere dem Nürnber­ger Hauptkriegsverbrecherprozess, zu.17 In diesem wurden nicht nur berühmte NS- Täter ihrer Strafe zugeführt, er sollte zudem die Deutschen über das volle Ausmaß des verbrecherischen Charakters des NS-Regimes aufklären.18 Das in der Bevölke­rung vorherrschende Bild des selbsternannten „Dritten Reiches“, welches von der nationalsozialistischen Propaganda fernab von der Realität geschaffen worden war, sollte durch unbestreitbare Fakten in den Prozessen wieder geradegerückt werden.19 Die Verfahren richteten sich daher nicht allein gegen die einzelnen Angeklagten, sondern sollten darüber hinaus einen entscheidenden Beitrag für die demokratische Umerziehung der deutschen Bevölkerung leisten.20 Um eine entsprechende Ausei­nandersetzung in der Bevölkerung anzustoßen, setzten die Alliierten den

Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess bewusst in der Öffentlichkeit in Szene.21 Da Presseerzeugnisse in dieser Zeit lizenzpflichtig waren und weitestgehend der Kontrolle der Militärregierungen unterlagen, konnten die Siegermächte durch die mediale Berichterstattung besonders gut Einfluss auf die deutsche Bevölkerung nehmen.22 So berichteten sämtliche Zeitungen und Tagesblätter regelmäßig und ausführlich von den Verfahren gegen die Hauptkriegsverbrecher.23

Angesichts dieses ambitionierten Ziels der Alliierten stellt sich die Frage, ob die beschriebene Strategie tatsächlich aufging und der Nürnberger Hauptkriegsverbre­cherprozess die erhoffte Auseinandersetzung in der deutschen Bevölkerung mit ih­rer NS-Vergangenheit bewirkte. Um dies zu beurteilen, werden im Folgenden die Reaktionen der Deutschen sowohl auf den Hauptkriegsverbrecherprozess und die weiteren Maßnahmen der Alliierten untersucht als auch die Rezeption von weiteren NS-Verfahren, die in den Folgejahren von der amerikanischen Militärregierung so­wie deutschen Gerichten durchgeführt wurden. Dabei soll es um die persönlichen Reaktionen und Meinungen der Menschen gehen. Untersuchungsgegenstand sind demnach die Einwohner Deutschlands, wobei die Menschen in den westlichen Be­satzungszonen, welche später die Einwohner der Bundesrepublik wurden, im Fokus stehen. Diese sind unabhängig von den Institutionen oder Organisationen, denen sie angehörten, zu betrachten, da letztere nicht Teil dieser Arbeit sein sollen.24

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei die Jahre nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ sowie die Anfangszeit der jungen Bundesrepublik, da diese für den Wechsel hin zur Demokratie maßgeblich waren. Anhand von Meinungsum­fragen, Presseberichten und Zuschriften soll herausgearbeitet werden, wie die Men­schen, welche das Fundament der Gesellschaft bilden, die Nürnberger Prozesse und das Entnazifizierungsprogramm der Alliierten in dieser Zeit wahrgenommen haben. Zwar variiert die Quellenlage in den verschiedenen Jahren, insgesamt kann aber dennoch ein guter Überblick darüber gewonnen werden, welche Reaktionen es in der Bevölkerung gab, worüber diskutiert wurde und worüber geschwiegen wurde. Aussagekräftig sind dafür nicht nur empirische Erhebungen, sondern auch die Be­richterstattungen und Zuschriften von Zeitzeugen.

Im zweiten Teil der Arbeit soll sodann auf die Frage eingegangen werden, inwie­weit eine aufgeklärte Bevölkerung tatsächlich Voraussetzung für den Systemwech­sel von einer Diktatur hin zu einer Demokratie ist und wie der Begriff der Vergan­genheitsbewältigung in diesem Kontext einzuordnen ist.

B. Rezeption des Hauptkriegsverbrecherprozesses sowie weiterer NS-Ver- fahren und Entnazifizierungsmaßnahmen in der deutschen Bevölkerung

In den Nachkriegsjahren sah sich die deutsche Bevölkerung immer wieder mit The­men aus der NS-Vergangenheit konfrontiert. Zum einen erinnerten die Entnazifi­zierungsmaßnahmen der Alliierten an die NS-Zeit zurück. Zum anderen wurden NS-Verbrechen in Strafverfahren gegen NS-Täter neu aufgerollt.

I. Reaktionen auf den Hauptkriegsverbrecherprozess

Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess fand von seinem Beginn an bis zur Urteilsverkündung große Aufmerksamkeit in den deutschen Medien. In der deut­schen Bevölkerung stieß er auf geteilte Meinungen.

1. Pressestimmen während des Hauptkriegsverbrecherprozesses

Als wichtige Beobachter des Zeitgeschehens und der Reaktionen der Menschen stellten sich Pressevertreter heraus. Nicht nur war ihr journalistisches Interesse an der Bevölkerungsmeinung groß. Sie konnten aufgrund verschiedener Faktoren wie Leserbriefen, Absatzzahlen der Presseerzeugnisse und öffentlicher Diskussionen einen besonders guten Einblick darüber gewinnen, was in den Menschen vorging.

Die ersten Einschätzungen ausländischer Pressevertreter hinsichtlich der deutschen Bevölkerungsmeinung fielen weitestgehend negativ im Hinblick auf die Anteil­nahme an den Verfahren des Nürnberger Prozesses aus.25 So kamen amerikanische Journalisten zu dem Schluss, überall auf der Welt sei das Interesse an Nürnberg größer als in Deutschland.26 Ein Pressevertreter der Nürnberger Nachrichten äu­ßerte insoweit, es seien nirgendwo in der Prozessstadt Nürnberg diskutierende Gruppen oder Menschenansammlungen zu finden.27 Um der Sache auf den Grund zu gehen, führte die „Neue Zeitung“ im Laufe des Prozesses eine Umfrage durch, die wenige Monate später mit dem Titel „Nürnberg und kein Interesse“ veröffentlich wurde.28 Ein Großteil der Befragten gab darin zu, kein oder nur wenig Interesse für Nürnberg aufbringen zu können.29 Manche führten das mangelnde In­teresse auf die geringe Beteiligung am Prozess zurück. Zwar sei über Nürnberg be­richtet worden, die Menschen seien aber zu wenig in die Anklage und den Prozess eingebunden worden.30

In einem Bericht des Tagesspiegels stellte der Journalist Karsch fest, das Interesse an den Prozessen werde von anderen Diskussionen überschattet, wie dem Vorwurf der Deutschen gegenüber der sogenannten „Siegerjustiz“, sie führe die Prozesse gegen die Nationalsozialisten unfair oder benachteiligend durch.31 Die Bevölke­rung entwickele aus dem Grund eine zunehmend ablehnende Haltung gegenüber dem Gericht.32

An anderer Stelle wurde festgestellt, die Deutschen hätten die Verhandlungen in Nürnberg nicht als den von den Alliierten beabsichtigten Läuterungsprozess wahr­genommen.33 Stattdessen seien drei verschiedene Reaktionsformen festzustellen gewesen: Ablehnung bei den Menschen, die weiterhin am Nationalsozialismus fest­hielten, Gleichgültigkeit bei denjenigen, die meinten, das Urteil stünde ohnehin schon fest und Hoffnung auf ein hartes Urteil bei den Deutschen, die dem Natio­nalsozialismus bewusst ablehnend gegenüberstanden.34 Dazu passt die Einschät­zung des Pressevertreters der Nürnberger Nachrichten, Becker, der zwei Extrempo­sitionen in der Bevölkerungsmeinung ausmachte: Solche, die auf ein schnelles Ende des Prozesses hofften und solche, die sich auf der Seite der angeklagten Haupt­kriegsverbrecher sahen.35 Insbesondere erstere dürften zu der Bevölkerungsgruppe gehört haben, für welche die Prozesse weitestgehend unerheblich war und die nicht länger damit behelligt werden wollte. Eine Pressevertreterin der Stuttgarter Zeitung machte insofern die Beobachtung, dass sich viele Deutsche komplett in ihr Privat­leben zurückzogen und die Schuld für all ihre Leiden dem NS-Regime zuschoben.36 Andere Berichte über Meinungsäußerungen deutscher Bürger proklamierten, dass generell kein einheitliches Meinungsbild in Deutschland herrschte und die Behaup­tung, es habe grundsätzliches Desinteresse bestanden, zu pauschal sei.37 So wurde den Berichten zufolge sowohl Zustimmung als auch Ablehnung gegenüber den Pro­zessen geäußert, darunter gab es auch differenzierte Ansichten, die beispielsweise die Ausführlichkeit der Anklagevertretung positiv hervorhoben. Nicht alle Deut­schen zeigten sich demnach teilnahmslos. In der Gesamtschau dürften die Interes­sierten trotzdem eine weitaus kleinere Bevölkerungsgruppe ausgemacht haben als die Desinteressierten.

Eine weitere interessante Entwicklung stellten Pressevertreter im Hinblick auf Ge­rüchte fest, welche sich hinsichtlich der Nürnberger Prozesse in der Bevölkerung entwickelten: So munkelte man, der sowjetische Hauptankläger Rudenko habe im Gerichtssaal auf Herman Göring geschossen, weil dieser Stalin als Kriegsverbre­cher bezeichnet habe.38 Weiterhin kursierte über Göring das Gerücht, er sei in ei­nem Militärkrankenhaus an einem Herzinfarkt gestorben.39 Krösche führt die En- stehung dieser Gerüchte darauf zurück, dass die Menschen von den Nürnberger Prozessen verunsichert gewesen seien.40 Dies könne ein Grund für die Distanzie­rung und Interessenlosigkeit der Menschen sein: Wer verunsichert ist, distanziert sich oftmals lieber, anstatt sich mit einem angstbehafteten Thema auseinanderzu­setzen.

Die Wahrnehmung der Pressevertreter änderte sich zumindest teilweise mit der An­bahnung der Verkündung eines Prozessurteils. Zu diesem Zeitpunkt stellten einige eine intensivere Diskussion in der Bevölkerung fest.41 Während der Prozessbe­obachter der Süddeutschen Zeitung, Süskind, die Bevölkerungsreaktion 1946 noch als geringschätzend und gleichmütig beschrieb, stellte er eine größere Akzeptanz des Internationalen Militärgerichtshofs fest, je näher die Urteilsverkündung rückte.42 Vermehrt wurde festgestellt, dass die Todesurteile in der deutschen Öf­fentlichkeit zwar akzeptiert wurden, viele die Gefängnisstrafen und Freisprüche aber als zu mild ansahen.43 Dies zeuge von der weit verbreiteten Auffassung der Deutschen, mit der Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher solle die Schuld des NS- Regimes endgültig gesühnt und ein Schlussstrich unter das Kapitel des Nationalso­zialismus gezogen werden.44 Teilweise wurde auch beobachtet, dass Menschen es als ungerecht empfanden, sich selbst den Entnazifizierungsmaßnahmen stellen zu müssen, während NS-Verbrecher wie Papen, Schacht und Fritzsche freigesprochen wurden.45

In der Zusammenschau zeigt sich, dass die Berichterstattung der Pressevertreter zwar nicht völlig einheitlich ist, insgesamt aber dennoch ein weitestgehend homo­genes Bild der Bevölkerungsmeinung wiedergibt. Wenn auch die Menschen Nürn­berg und dem Internationalen Militärgerichtshof gegenüber verschiedene Ansich­ten vertraten, so war die hauptsächlich wahrnehmbare Grundstimmung dennoch Desinteressierte - angefangen bei denjenigen, die sich mit der Thematik überhaupt nicht befassen mochten, zu denen, die der Sache ein schnelles Ende bereiten und nach vorne blicken wollten.46 In beiden Fällen war den Menschen hauptsächlich daran gelegen, nicht länger mit der NS-Vergangenheit konfrontiert zu werden. Zu einer aktiveren Debatte führte dann die Urteilsverkündung, die insbesondere zum Ausdruck brachte, dass viele Menschen die Angeklagten als die allein Hauptschul­digen für die NS-Verbrechen ansahen. In diesem Kontext zeigt sich, dass viele Deutsche die Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher als eigene Entlastung wahrnah­men.

2. Meinungsumfragen des Office of Military Government for Germany

Ein aussagekräftiger Indikator für die Stimmung in der deutschen Bevölkerung, sind von der amerikanischen Militärregierung durchgeführten Meinungsumfra­gen.47 Während der Besatzungszeit befragte die amerikanische Information Control Devision des Office of Military Government for Germany (OMGUS) vielfach die Menschen in der amerikanischen Besatzungszone, um unter anderem den Wandel der nationalsozialistischen Einstellung in der Bevölkerung nachzuvollziehen. So führten sie bereits in den Jahren 1945 und 1946 sowie in den Folgejahren Mei­nungsumfragen in Bezug auf den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess durch. Nicht nur der Kenntnisstand der Menschen über Kriegsverbrechen sollte so über­prüft werden, die Amerikaner wollten insbesondere herausfinden, welche Einstel­lung die Deutschen gegenüber den Prozessen und ihrem Inhalt hatten.

Hinsichtlich der Informationskampagne der Alliierten ergaben die Auswertungen der Befragungen weitestgehend eine positive Einstellung der Deutschen zu den Nürnberger Prozessen.48 Im November 1945 gaben 65 % der Befragten an, aus den Nürnberger Prozessen Dinge erfahren zu haben, die ihnen bis dahin nicht bekannt waren. Später waren es sogar 85 %. Insbesondere von der Massenvernichtung der Juden wussten viele Menschen laut der Umfrage zuvor nichts. So hörten bei der zweiten Befragung 57 % der Befragten laut eigener Angabe zum ersten Mal von Konzentrationslagern. Wenngleich nicht feststeht, ob dies tatsächlich der Wahrheit entspricht, lässt sich hieraus dennoch zumindest die Erkenntnis gewinnen, dass die Umfrageteilnehmer die Prozesse inhaltlich mitverfolgten und sich Gedanken über die gewonnenen Erkenntnisse machten.

Auch bezüglich der Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher war die Resonanz in der Bevölkerung positiv.49 Zunächst 75 %, später sogar 80 % der Befragten ga­ben an, ein faires Verfahren zu erwarten. Lediglich 4 % waren der Meinung, der Prozess würde unfair verlaufen. Dies zeugt von einer positiven Grundhaltung und Akzeptanz der Menschen gegenüber Nürnberg und dem Internationalen Militärge­richt.

Mit 70 % vertrat die große Mehrheit der Befragten darüber hinaus die Auffassung, die Angeklagten seien schuldig und zu verurteilen.50 9 % teilten diese Meinung nicht vollständig, sondern nannten einzelne Angeklagte, die ihrer Auffassung nach unschuldig waren. Auch die Anklage der verbrecherischen Organisationen, wie der SS, SA oder Gestapo, befanden immerhin 60 % der Befragten für gerechtfertigt. Insgesamt standen die Menschen 1945 der Anklage und Verurteilung des NS-Re- gimes somit durchaus zugewandt gegenüber.

Hinsichtlich der Frage der sogenannten „Kollektivschuld“ der Deutschen - gemeint ist der Vorwurf an die gesamte Gemeinschaft, die zwar nicht aktiv an den Verbre­chen des NS-Regimes mitgewirkt hat, aufgrund ihrer Solidarität mit den Tätern und ihren Verbrechen aber (Mit-)Verantwortung für deren Schuld trägt51 - zeigten die Befragungen ein recht eindeutiges Bild: Eine große Mehrheit von 74 % gab an, die Deutschen seien nicht verantwortlich für den Krieg.52 41 % davon waren der Auf­fassung, sie hätten nichts tun können und allein das NS-Regime trage die Schuld an allem. „We couldn’t do anything about it“, „The little people had no say“, „What could we do?“, „The leaders are the guilty ones“, waren Aussagen, welche die

[...]


1 Vollnhals, Entnazifizierung, S. 8 f.; Zu der Frage, wie ein neues Staatswesen aus einer moralisch diskreditierten Gesellschaft aufgebaut werden kann siehe Bergmann, Vergangenheitsbewältigung am Ende des zwanzigsten Jahrhunderts, S. 398 ff.

2 Die vier Politikgrundsätze „Denazifizierung, Demilitarisierung, Demokratisierung und Dezentra­lisierung“ legten die vier Besatzungsmächte im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 fest, siehe Weinke, Die Verfolgung von NS-Tätem im geteilten Deutschland, S. 26; Werle/Vormbaum, Transitional Justice, S. 232.

3 Zu demBegriff derEntnazifizierung; Vollnhals, Entnazifizierung, S.7f.

4 Brochhagen, NachNümberg, S. 175.

5 Vollnhals, Entnazifizierung, S. 9.

6 Vollnhals, Entnazifizierung, S.7f.

7 Die meisten Verfahren wurden von den amerikanischen Militärgerichten durchgeführt, siehe Frei, Vergangenheitspolitik, S. 135; Raim, NS-Prozesse und deutsche Öffentlichkeit, S. 34; Vollnhals, Entnazifizierung, S. 9.

8 Brochhagen, NachNümberg, S. 175; Görtemaker/Safferling, Die AkteRosenburg, S. 66.

9 Vollnhals, Entnazifizierung, S. 59.

10 Krösche, NS-Prozesse und deutsche Öffentlichkeit, S. 94; Weinke, Die Verfolgung von NS-Tätem imgeteiltenDeutschland, S. 26.

11 Insbesondere die Amerikaner erhofften sich, durch die Konfrontation der Deutschen den Aufbau einer neuen politischen Kultur zu ermöglichen, siehe Weinke, Die Verfolgung von NS-Tätem im geteiltenDeutschland, S. 26.

12 Krösche, ZwischenVergangenheitsdiskursundWiederaufbau, S. 9; Weinke, Die Verfolgung von NS-Tätem im geteilten Deutschland, S. 26.

13 Über den Begriff der Vergangenheitsbewältigung in diesem Kontext siehe von Baer, Die Rolle der Vergangenheitsbewältigung im Systemwechsel, S. 33; Denker, KritV 1990, S. 229 (310); König, Vergangenheitsbewältigung am Ende des zwanzigsten Jahrhunderts, S. 371.

14 von Baer, Die Rolle der Vergangenheitsbewältigung im Systemwechsel, S. 33; Denker, KritV 1990, S. 229 (310).

15 Vgl. Krösche, Zwischen Vergangenheitsdiskurs und Wiederaufbau, S. 9; Weinke, Die Verfolgung vonNS-TätemimgeteiltenDeutschland, S. 26.

16 Weinke, DieNümbergerProzesse, S. 101.

17 Krösche, Zwischen Vergangenheitsdiskurs und Wiederaufbau, S. 9; Weinke, Die Verfolgung von NS-Tätem im geteilten Deutschland, S. 26.

18 Krösche, Zwischen Vergangenheitsdiskurs und Wiederaufbau^. 9, 58 ff.; Weinke, Die Verfol­gung von NS-Tätem im geteilten Deutschland, S. 26.

19 Görtemaker/Safferling, Die Akte Rosenburg, S. 38 f.

20 Krösche, Zwischen Vergangenheitsdiskurs und Wiederaufbau, S. 371; Weinke, Die Verfolgung von NS-Tätem im geteilten Deutschland, S. 26; Darüber hinaus wird den Urteilen eine symbolträch­tige Bedeutung zugesprochen, indem die Verurteilung nicht nur die einzelnen Angeklagten betraf, sondemdas gesamte NS-Regime, vgl. Safferling, JZ 2015, S. 1061(1061).

21 Krösche, NS-Prozesse und deutsche Öffentlichkeit, S. 94 f.; Weinke, Die Verfolgung von NS- Tätem im geteilten Deutschland, S.26f.

22 Krösche, ZwischenVergangenheitsdiskursundWiederaufbau, S.58ff; Weinke, DieVerfolgung von NS-Tätem im geteilten Deutschland, S. 26 f.

23 Krösche, Zwischen Vergangenheitsdiskurs und Wiederaufbau, S. 58 ff.; Trotzdem gab es Defizite bei der Einbindung der Deutschen in den Prozess, unter anderem wegen Papiermangels bei den Zeitungen, siehe Krösche, ZwischenVergangenheitsdiskursundWiederaufbau, S. 365.

24 So wird beispielsweise nicht auf die Rolle der Kirche in der Rezeptionsgeschichte von Nürnberg eingegangen, wenngleich diese bei der Wahrnehmung und Bewertung des Nürnberger Kriegsver­brecherprogramms eine nicht unbedeutende Rolle spielte, siehe hierzu Weinke, Die Nürnberger Pro­zesse, S. lOlff.

25 Krösche, Zwischen Vergangenheitsdiskurs und Wiederaufbau, S. 150.

26 Vgl. O’Donnel, Deutsche auf der Straße: Was für Kriegsverbrecher-Prozesse?, Newsweek vom 10. Dezember 1945, S. 140, wiedergegeben in Krösche, Zwischen Vergangenheitsdiskurs und Wie­deraufbau, S. 150.

27 Meldungsduplikat der DANA vom 26. November 1945. Staatsarchiv Nürnberg Rep. 501 KV­Prozesse Generalia P-6, wiedergegeben in Krösche, Zwischen Vergangenheitsdiskurs und Wieder­aufbau, S. 157.

28 Nürnberg und kein Interesse, Neue Zeitung vom 8. Februar 1946, S. 3, wiedergegebenen in Krö­sche, ZwischenVergangenheitsdiskursundWiederaufbau, S. 152.

29 Dass die Bevölkerung insgesamt wenig Interesse an den Prozessen zeigte, ist nach der Einschät­zung von Krösche auch heute noch Konsens unter Historikern, siehe Krösche NS-Prozesse und deut­sche Öffentlichkeit, S. 96.

30 Vgl. Becker, Rache?, Nürnberger Nachrichten vom 8. Dezember 1945, S. 3, wiedergegeben in Krösche, ZwischenVergangenheitsdiskursundWiederaufbau, S. 159.

31 Andoor, ZJS 2015, S. 473 (475 ff.).

32 Karsch, Wiedersehen nach drei Jahren, Der Tagesspiegel vom 8. Dezember 1945, S. 4, wiederge- gebenin Krösche, ZwischenVergangenheitsdiskursundWiederaufbau, S. 169.

33 Döblin, Ich kannte die Deutschen, S. 386 f., wiedergegeben in Krösche, Zwischen Vergangen­heitsdiskurs und Wiederaufbau, S. 153ff.

34 Brandt, Verbrecher und andere Deutsche. Ein Bericht aus Deutschland 1946, S. 130, wiedergege­ben in Krösche Zwischen Vergangenheitsdiskurs und Wiederaufbau, S. 154.

35 Becker, Rache? Nürnberger Nachrichten vom 8. Dezember 1945, S. 3, wiedergegeben in Krösche, Zwischen Vergangenheitsdiskurs und Wiederaufbau, S. 160.

36 Neuhäuser, Nürnberg mit und ohne Prozess, Stuttgarter Zeitung vom 14. März 1946, wiederge- gebenin Krösche, ZwischenVergangenheitsdiskursundWiederaufbau, S. 155.

37 Krösche, Zwischen Vergangenheitsdiskurs und Wiederaufbau, S. 165.

38 Krösche, ZwischenVergangenheitsdiskursundWiederaufbau, S. 163.

39 Krösche, ZwischenVergangenheitsdiskursundWiederaufbau, S. 163.

40 Krösche, Zwischen Vergangenheitsdiskurs und Wiederaufbau, S. 164.

41 Das Urteil, Die Welt vom 4. Oktober 1956, S. 2, wiedergegeben in Krösche, Zwischen Vergan­genheitsdiskurs und Wiederaufbau, S. 166.

42 Süskind, Vor den Augen der Welt, Süddeutsche Zeitung vom 27. September 1946, S. 1, wieder- gegebenin Krösche, ZwischenVergangenheitsdiskursundWiederaufbau, S. 176.

43 Das Urteil, Die Welt vom 4. Oktober 1946, S. 2, wiedergegeben in Krösche, Zwischen Vergan­genheitsdiskurs und Wiederaufbau, S. 166.

44 Ähnlich dazu auch Vollnhals, Entnazifizierung, S. 59, der einen äußerst schmalen gesellschaftli­chen Minimalkonsens in der Bestrafung der NS-Prominenz sieht.

45 Berthold, Das Nürnberger Urteil im Echo der Straße, Süddeutsche Zeitung vom 4. Oktober 1946, S. 3,wiedergegebenin Krösche, ZwischenVergangenheitsdiskursundWiederaufbau, S. 177.

46 So auch das Resümee von Krösche, NS-Prozesse und deutsche Öffentlichkeit, S. 104 f.

47 Eine gekürzte Zusammenfassung der Umfragen findet sich in Merrit/Merrit, Public Opinion in Occupied Germany; Merrit/Merritt, Public Opinion in Semisovereign Germany.

48 Merrit/Merrit, Public OpinioninOccupied Germany, S. 93.

49 Merrit/Merrit, Public Opinion in Occupied Germany, S.93f.

50 Merrit/Merrit, Public OpinioninOccupied Germany, S. 94.

51 Schiink, Vergangenheitsbewältigung am Ende des zwanzigsten Jahrhunderts, S. 437.

52 Merrit/Merrit, Public OpinioninOccupied Germany, S. 103 ff., 149.

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess – 75 Jahre danach – Rezeption in der deutschen Gesellschaft
Hochschule
Universität Münster
Veranstaltung
Seminar "Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess – 75 Jahre danach"
Note
9
Autor
Jahr
2021
Seiten
38
Katalognummer
V1187789
ISBN (eBook)
9783346620712
ISBN (Buch)
9783346620729
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nürnberger Prozesse Völkerstrafrecht Vergangenheitsbewältigung Nationalsozialismus
Arbeit zitieren
Leila Posth (Autor:in), 2021, Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess – 75 Jahre danach – Rezeption in der deutschen Gesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1187789

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