Aus Sachsen kommen viele Rekorde: die erfolgreichste deutsche Eiskunstläuferin, das teuerste Porzellan Deutschlands und auch die meisten Verfassungen. Unter den gegenwärtig existierenden Bundesländern hält Sachsen mit vier Verfassungen den Rekord. Diese „Verfassungsinflation“ ist ein Hinweis auf die großen Brüche in der Entwicklung von Gesellschaft und Politik.
Als Ergebnis der Revolution von 1830 wurde am 04.09.1831 die „Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen“ durch König Anton und seinen Mitregenten unterzeichnet. Damit war Sachsen eine konstitutionelle Monarchie geworden und beschritt endgültig den Weg zu einem modernen Verfassungsstaat.
Nach der Abschaffung der Monarchie infolge der Novemberrevolution trat am 01.11.1920 die „Verfassung des Freistaates Sachsen“ in Kraft. Sie begründete zum ersten Mal die republikanische Staatsform und ein parlamentarisch-demokratisches Regierungssystem und verankerte dies juristisch. Die dritte Verfassung entstand nach dem Trauma der deutschen Geschichte: Nationalsozialismus und 2.Weltkrieg. Im Zuge eines Neuanfanges wurde am 28.02.1947 die „Verfassung des Landes Sachsen“ verkündet. Unter sowjetischer Besatzung wurde die Demokratisierung und Parlamentarisierung festgeschrieben und auch umgesetzt, jedoch wurden mit Beginn des Kalten Krieges, der Teilung Deutschlands und der Stalinisierung der Sowjetischen Besatzungszone bald diese Tendenzen und Errungenschaften wieder zunichte gemacht. Die vierte Verfassung ist seit dem 28.02.1992 in Kraft. Sie ist Ergebnis der friedlichen Revolution und der Neugründung des Freistaats nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten. In Rückerinnerung an 1920 heißt auch sie „Verfassung des Freistaates Sachsen“.
Über die erste und vor allem die vierte Verfassung bietet die Literatur ausreichend Material, wobei die Geschichtswissenschaften und Juristen die beiden mittleren fast ignorieren. Es ist nachvollziehbar, dass der Verfassung von 1831 als Meilenstein und Anfangspunkt der eigentlichen sächsischen Verfassungsgeschichte viel Aufmerksamkeit zuteil wurde. Auch die aktuelle Verfassung, die nun schon 15 Jahre in Kraft ist, und damit länger als ihre Vorgängerinnen von 1920 und 1947, ist gut dokumentiert. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Entstehungsgeschichte der Verfassung
- Novemberrevolution in Sachsen und die ersten Wahlen zur Volkskammer
- „Vorläufiges Grundgesetz für den Freistaat Sachsen“ vom 28.02.1919
- Der Weg zur Verabschiedung und in Kraft treten der Verfassung
- Verfassungsdiskussionen
- Die Verfassung
- Die Staatsgewalt
- Der Landtag
- Die Regierung
- Die Gesetzgebung
- Das Finanzwesen
- Schluss- und Übergangsbestimmungen
- Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit der sächsischen Verfassung von 1920, beleuchtet ihre Entstehungsgeschichte, ihren Aufbau und die Auswirkungen auf Sachsen. Sie analysiert die Entstehung der Verfassung im Kontext der Novemberrevolution und der ersten Wahlen zur Volkskammer, untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Staatsgewalt, des Landtags, der Regierung und der Gesetzgebung sowie des Finanzwesens und betrachtet die Schluss- und Übergangsbestimmungen.
- Die Rolle der Novemberrevolution in der Entstehung der sächsischen Verfassung
- Die Einführung der republikanischen Staatsform und des parlamentarisch-demokratischen Regierungssystems
- Die Struktur der Staatsgewalt und die Organisation des Landtags und der Regierung
- Die Bedeutung der Verfassung für die Entwicklung Sachsens
- Die Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Verfassung für Sachsen ergeben
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung erläutert die Entstehung der Verfassung von 1920 im Kontext der sächsischen Verfassungsgeschichte. Sie beleuchtet die Vorgeschichte der Verfassung, beginnend mit der „Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen“ von 1831, und setzt die Entwicklung der sächsischen Verfassungen bis zur aktuellen Verfassung von 1992 in einen historischen Kontext.
Das Kapitel „Entstehungsgeschichte der Verfassung“ befasst sich mit der Novemberrevolution in Sachsen und den ersten Wahlen zur Volkskammer. Es beschreibt die politische Situation in Sachsen im Jahr 1918 und die Entstehung der Arbeiter- und Soldatenräte.
Das Kapitel „Die Verfassung“ analysiert die wichtigsten Inhalte der sächsischen Verfassung von 1920. Es beleuchtet die Struktur der Staatsgewalt, die Aufgaben des Landtags und der Regierung, die Gesetzgebungsbefugnisse und die Organisation des Finanzwesens.
Der Ausblick skizziert die Bedeutung der sächsischen Verfassung von 1920 für die Entwicklung des Freistaats Sachsen und stellt die Kontinuitäten und Brüche in der sächsischen Verfassungsgeschichte dar.
Schlüsselwörter
Sächsische Verfassung, Novemberrevolution, Republik, parlamentarisch-demokratisches Regierungssystem, Staatsgewalt, Landtag, Regierung, Gesetzgebung, Finanzwesen, Geschichte Sachsens, Verfassungsgeschichte.
- Quote paper
- Christiane Arndt (Author), 2007, Die sächsische Verfassung von 1920, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118821