Aus Sachsen kommen viele Rekorde: die erfolgreichste deutsche Eiskunstläuferin, das teuerste Porzellan Deutschlands und auch die meisten Verfassungen. Unter den gegenwärtig existierenden Bundesländern hält Sachsen mit vier Verfassungen den Rekord. Diese „Verfassungsinflation“ ist ein Hinweis auf die großen Brüche in der Entwicklung von Gesellschaft und Politik.
Als Ergebnis der Revolution von 1830 wurde am 04.09.1831 die „Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen“ durch König Anton und seinen Mitregenten unterzeichnet. Damit war Sachsen eine konstitutionelle Monarchie geworden und beschritt endgültig den Weg zu einem modernen Verfassungsstaat.
Nach der Abschaffung der Monarchie infolge der Novemberrevolution trat am 01.11.1920 die „Verfassung des Freistaates Sachsen“ in Kraft. Sie begründete zum ersten Mal die republikanische Staatsform und ein parlamentarisch-demokratisches Regierungssystem und verankerte dies juristisch. Die dritte Verfassung entstand nach dem Trauma der deutschen Geschichte: Nationalsozialismus und 2.Weltkrieg. Im Zuge eines Neuanfanges wurde am 28.02.1947 die „Verfassung des Landes Sachsen“ verkündet. Unter sowjetischer Besatzung wurde die Demokratisierung und Parlamentarisierung festgeschrieben und auch umgesetzt, jedoch wurden mit Beginn des Kalten Krieges, der Teilung Deutschlands und der Stalinisierung der Sowjetischen Besatzungszone bald diese Tendenzen und Errungenschaften wieder zunichte gemacht. Die vierte Verfassung ist seit dem 28.02.1992 in Kraft. Sie ist Ergebnis der friedlichen Revolution und der Neugründung des Freistaats nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten. In Rückerinnerung an 1920 heißt auch sie „Verfassung des Freistaates Sachsen“.
Über die erste und vor allem die vierte Verfassung bietet die Literatur ausreichend Material, wobei die Geschichtswissenschaften und Juristen die beiden mittleren fast ignorieren. Es ist nachvollziehbar, dass der Verfassung von 1831 als Meilenstein und Anfangspunkt der eigentlichen sächsischen Verfassungsgeschichte viel Aufmerksamkeit zuteil wurde. Auch die aktuelle Verfassung, die nun schon 15 Jahre in Kraft ist, und damit länger als ihre Vorgängerinnen von 1920 und 1947, ist gut dokumentiert. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Entstehungsgeschichte der Verfassung
1.1. Novemberrevolution in Sachsen und die ersten Wahlen zur Volkskammer
1.2. „Vorläufiges Grundgesetz für den Freistaat Sachsen“ vom 28.02.1919
1.3. Der Weg zur Verabschiedung und in Kraft treten der Verfassung
1.4. Verfassungsdiskussionen
2. Die Verfassung
2.1. Die Staatsgewalt
2.2. Der Landtag
2.3. Die Regierung
2.4. Die Gesetzgebung
2.5. Das Finanzwesen
2.6. Schluss- und Übergangsbestimmungen
3. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die sächsische Verfassung von 1920, ihre historische Entstehung im Kontext der Novemberrevolution, ihren inhaltlichen Aufbau als parlamentarisch-demokratisches System und ihre Auswirkungen auf das politische Geschehen in Sachsen.
- Entstehungsgeschichte und politische Rahmenbedingungen nach 1918
- Analyse des „Vorläufigen Grundgesetzes“ als Vorläufer
- Struktur der Staatsorgane nach der Verfassung von 1920
- Bedeutung von Volksentscheiden und Gesetzgebungsprozessen
- Historische Einordnung und das Ende der Verfassung
Auszug aus dem Buch
1.4. Verfassungsdiskussionen
Ehe eine Verfassung schriftlich fixiert und verkündet wird, ist ein langer Weg der Diskussionen zu bewältigen. In Sachsen sind drei verschiedene Faktoren auszumachen, die diese Diskussion beeinflussten:
(1) Die Debatte fand unter der Dominanz der MSPD und USPD, also der Arbeiterparteien, statt. Sie standen in dem Spannungsfeld einerseits unitarisch geprägt zu sein, andererseits, dass die Revolution in den Einzelstaaten stattfand und daher die Staaten ein Recht auf Weiterexistenz hatten.
(2) Trotz Dominanz der Arbeiterparteien gab es ein ähnliches Kräfteverhältnis zwischen dem sozialistischen und dem bürgerlichen Lager. Daraus entstanden Konfliktfelder mit gewisser Sprengkraft, insbesondere das Sozialismusproblem und die energische laizistische Auffassung zu kulturpolitischen Fragen.
(3) Starke Bezüge zur Weimarer Reichsverfassung beherrschten die Diskussion. Weiter kam die unitarische Struktur des Reiches hinzu, das heißt Bestrebungen, einen nicht föderalistischen Einheitsstaat zu errichten. Wie unter 1.1. ausgeführt, gab es während der Novemberrevolution Ansätze, Sachsen zugunsten des Reiches aufzulösen. Das Gemeinwesen war hoch angesehen, die sächsischen Akteure wollten dazugehören und bekannten sich auch dazu.
Zu diesen Faktoren kamen noch die politischen und/oder gesellschaftlichen Lager hinzu, die die Diskussion zu ihren Gunsten bestimmen wollten: Arbeiter, Bürgerliche, Protestanten, Liberale, Konservative, Sozialisten und Nationale. Die auf Reichsebene starken Katholiken sind in Sachsen fast bedeutungslos (3,6% der sächsischen Bevölkerung waren römisch-katholisch), was auch an den Wahlergebnissen ablesbar ist. Auf Reichsebene war die Zentrumspartei immer eine Pufferpartei. Da diese in Sachsen fehlte, stießen die Kontrahenten immer direkt aufeinander, was die politische Kultur Sachsens und den Prozess der Verfassungsgebung prägte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Entstehungsgeschichte der Verfassung: Beschreibt den revolutionären Umbruch in Sachsen von 1918, die Rolle der Arbeiter- und Soldatenräte sowie den Übergang zum „Vorläufigen Grundgesetz“.
2. Die Verfassung: Analysiert den Aufbau der Staatsorgane, die Machtbefugnisse von Landtag und Regierung sowie die spezifischen Regelungen des Verfassungswerkes von 1920.
3. Ausblick: Beleuchtet die krisenhafte Phase der Verfassung, ihre Aushebelung durch die Nationalsozialisten und die historische Entwicklung Sachsens bis zur Wiedervereinigung.
Schlüsselwörter
Sachsen, Verfassung 1920, Freistaat Sachsen, Novemberrevolution, Parlamentarismus, Landtag, Gesamtministerium, Volkskammer, Gesetzgebung, Demokratie, Weimarer Republik, Volksentscheid, Landesgeschichte, Minderheitsregierung, Gewaltenteilung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die sächsische Verfassung von 1920, ihre Entstehung nach dem Ende der Monarchie sowie ihre praktische Anwendung und Bedeutung für den Freistaat.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Arbeit behandelt die revolutionären Ereignisse in Sachsen, den Gesetzgebungsprozess, die Struktur der Staatsorgane und die politischen Spannungsfelder jener Zeit.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Ziel ist es, den Entstehungsprozess, den Aufbau und die Auswirkungen der sächsischen Verfassung von 1920 detailliert aufzuarbeiten und historisch einzuordnen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewandt?
Es handelt sich um eine rechts- und verwaltungsgeschichtliche Arbeit, die primär auf der Auswertung historischer Quellen und verfassungsrechtlicher Texte basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Entstehungsgeschichte (einschließlich des Vorläufigen Grundgesetzes) und eine detaillierte Analyse der einzelnen Kapitel der Verfassung von 1920.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die zentralen Schlagworte umfassen Sächsische Verfassung, Novemberrevolution, Freistaat, Parlamentarismus und historische Verwaltungsgeschichte.
Welche Rolle spielte der "Rat der Volksbeauftragten" bei der Entstehung der Verfassung?
Dieser fungierte als Übergangsregierung nach der Abdankung des Königs und bildete die Basis für die weitere Entwicklung zum parlamentarisch-demokratischen Freistaat.
Warum wird die Verfassung von 1920 in der Arbeit als "Rumpfverfassung" bezeichnet?
Da sie sich primär auf die Organisation der Staatsorgane konzentrierte und die Grund- und Menschenrechte sowie soziale Fragen weitgehend der Weimarer Reichsverfassung überließ.
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- Christiane Arndt (Author), 2007, Die sächsische Verfassung von 1920, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118821