Mindestlöhne, Lohnverhandlungen und Monopson – Theoretische Überlegungen


Bachelorarbeit, 2008

48 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1. Einleitung

2. Mindestlöhne in der Theorie
2.1. Begriffsdefinition
2.2. Neoklassisches Modell
2.2.1. Grundannahmen des Modells
2.2.2. Auswirkungen einer Mindestlohn-Einführung
2.2.3. Kritische Würdigung
2.3. Verhandlungsmodelle
2.3.1. Grundannahmen der Modelle
2.3.2. „right-to-manage“-Modell
2.3.3. Mindestlöhne im „right-to-manage“-Modell
2.3.4. Modell effizienter Verhandlungen
2.3.5. Mindestlöhne im Modell effizienter Verhandlungen
2.3.6. Kritische Würdigung beider Modelle
2.4. Monopson-Modell
2.4.1. Grundannahmen des Modells
2.4.2. Auswirkungen einer Mindestlohn-Einführung
2.4.3. Kritische Würdigung
2.5. Vergleich der Modelle
2.5.1. Gegenüberstellung der Ergebnisse
2.5.2. Grenzen der Modelle

3. Fazit

Literaturverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Neoklassisches Modell

Abbildung 2: „right-to-manage“-Modell

Abbildung 3: Mindestlöhne im „right-to-manage“-Modell

Abbildung 4: Modell effizienter Verhandlungen

Abbildung 5: Mindestlöhne im Modell effizienter Verhandlungen

Abbildung 6: Monopson-Modell

Abbildung 7: Mindestlöhne im Monopson-Modell

SYMBOLVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„No business which depends for existence on paying less than living wages to its workers has any right to continue in this country. By "business" I mean the whole of commerce as well as the whole of industry; by workers I mean all workers, the white collar class as well as the men in overalls; and by living wages I mean more than a bare subsistence level - I mean the wages of decent living.“[1]

Dieses Zitat stammt aus einer von Franklin D. Roosevelt im Jahr 1933 gehaltenen Rede, in der er sich vor dem US-Kongress u.a. für einen „fairen Lohn“ einsetzte, der jedem Beschäftigten ein bestimmtes sozio-kulturelles Existenzminimum sichern soll.

Ein solcher Lohn ist ein soziales Grundrecht, das sich in zahlreichen internationalen Vereinbarungen (z.B. Europäische Sozialcharta von 1960 oder EU-Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989)[2] wiederfindet.

Heutzutage gehört die verbindliche Festlegung von Mindestlöhnen in einer Mehrzahl der weltweiten Staaten zu den etablierten Instrumenten bei der politischen Regulierung des Arbeitsmarkts.

Ziel dieser Arbeit, ist es die grundlegende Theorie der Thematik Mindestlöhne zu analysieren und dabei verschiedenen Arbeitsmarkt-Modelle vorzustellen, die sowohl Gegnern als auch Befürwortern von Mindestlöhnen als Argumentationshilfe dienen.

Die Ausführungen beginnen mit einer Definition des Begriffs Mindestlohn und dem Aufzeigen der historischen Entwicklung der Mindestlohn- Gesetzgebung.

In Kapitel 2.2. wird das neoklassische Arbeitsmarktmodell dargestellt und die Auswirkungen einer Mindestlohn-Einführung betrachtet. Das Kapitel endet mit einer kritischen Würdigung des Modells.

Das neoklassische Modell wird in Kapitel 2.3. um eine Verhandlungssituation zwischen Unternehmen und Gewerkschaft erweitert und dabei werden zwei Verhandlungsmodelle vorgestellt: das „right-to-manage“-Modell sowie das Modell effizienter Verhandlungen. Beide Modelle werden primär auf Beschäftigungseffekte eines Mindestlohns untersucht und die jeweiligen Kritikpunkte dieser Modellierung aufgezeigt.

In Kapitel 2.4. wird das Monopson-Modell eingeführt und analog zu den anderen Modellen untersucht und kritisch gewürdigt.

Das Ende des zweiten Kapitels ist der Gegenüberstellung der Ergebnisse und der Grenzen der drei Modelle gewidmet.

Abschließend erfolgt in Kapitel 3 eine allgemeine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse.

2. Mindestlöhne in der Theorie

2.1. Begriffsdefinition

Allgemein kann der Begriff Mindestlohn wie folgt definiert werden: „Ein Mindestlohn ist im engeren Sinn eine gesetzlich, im weiteren Sinn auch eine durch Tarifvertrag festgelegte Untergrenze für den von privaten Unternehmen, öffentlichen und sonstigen Arbeitgebern zu zahlenden Lohn. Mit Mindestlöhnen wird angestrebt, eine Einkommenshöhe der Arbeitskräfte zu gewährleisten, die für eine als mindestens erforderlich erachtete (Güter-) Versorgung ausreichend ist.“[3]

Die historische Entwicklung von Mindestlöhnen beginnt 1894 mit der ersten Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Neuseeland. In Europa wurden Mindestlöhne zuerst in Großbritannien (1908) und etwas später dann in Frankreich (1915), Norwegen (1918), der Tschechoslowakei (1919), Spanien und Belgien (1923) eingeführt. Diese Regelungen galten ursprünglich allerdings nur für einen sehr geringen Teil bestimmter Berufsgruppen. In einigen Staaten der USA wurden ab 1912 Mindestlohngesetze für Frauen und Minderjährige verabschiedet, die bis 1923 auf 17 Staaten ausgeweitet wurden.[4] Während der Wirtschaftskrise und des Zweiten Weltkriegs führten immer mehr Länder gesetzliche oder kollektivvertragliche Mindestlöhne ein, die über alle Branchen hinweg ein einheitliches Mindestlohnniveau festlegten und dabei immer größere Bevölkerungsgruppen erfassten. 1938 führten erstmals die USA mit der Verabschiedung des Fair Labor Standards Act eine nationale Mindestlohn-Gesetzgebung ein.[5]

Mittlerweile existieren in den meisten OECD-Staaten sowie zahlreichen Entwicklungsländern unterschiedlich ausgestaltete Mindestlöhne, die faktisch eine sehr unterschiedliche Bindungswirkung für das tatsächliche Arbeitsmarktgeschehen haben. Gesetzliche Mindestlöhne können durch die Regierung national einheitlich (wie z.B. in Frankreich und den Niederlanden) bestimmt werden oder regional variieren (wie z.B. in den USA und Japan). Nationale Mindestlöhne können auch das Ergebnis von Kollektivvertragsverhandlungen (wie z.B. in Belgien und Griechenland) sein und nach Branchen (wie z.B. in Portugal und in gewisser Weise auch in Deutschland), Berufen (wie z.B. in Luxemburg), Alter und Erwerbsstatus der erfassten Arbeitskräfte (wie z.B. in UK) differieren. Dabei müssen gesetzliche und kollektivvertragliche Mindestlöhne keineswegs widersprüchlich sein. Einerseits können Verhandlungsprozesse gesetzlich festgelegt werden und andererseits trotz gesetzlicher Mindestlohnfestsetzung zusätzliche Lohnverhandlungen auf Branchenoder Firmenebene erfolgen.[6]

Die Idee eines nationalen gesetzlichen Mindestlohns hat sowohl eine normativ-moralische als auch ökonomische Komponente. Die normativmoralische Komponente steht für den Anspruch auf einen Lohn, der ein „anständiges Leben“ ermöglichen soll und das Existenzminimum der Beschäftigten gewährleistet. Die ökonomischen Dimension des Mindestlohns entspricht der von Keynes in seiner „Allgemeinen Theorie“ formulierten Erkenntnis, wonach der Kapitalismus zur Vermeidung größerer Wirtschaftskrisen einer Absicherung des Lohnniveaus nach unten bedarf und generell eine egalitärere Einkommensverteilung erzielt werden soll.[7] Hauptgegenstand der Analyse von Mindestlöhnen ist deren Auswirkungen auf die Beschäftigungslage.

Dabei werden Mindestlöhne als arbeitsmarktpolitisches Instrumentarium oft kritisiert. Gegner von Mindestlöhnen berufen sich auf die negativen Beschäftigungseffekte einer Mindestlohn-Einführung im neoklassischen Modell des Arbeitsmarktes, das im folgenden vorgestellt wird.

2.2. Neoklassisches Modell

2.2.1. Grundannahmen des Modells

Das neoklassische Arbeitsmarktmodell ist für viele Ökonomen das Referenzsystem für die Analyse der Wirkungen von Mindestlöhnen. Das Modell ist partialanalytisch und betrachtet anstatt aller Märkte einer Ökonomie nur den Arbeitsmarkt. Die Wirkungen von Mindestlöhnen auf die Beschäftigung werden komparativ-statisch analysiert, d.h. es werden zwei unterschiedliche Zustände (vor und nach der Einführung eines Mindestlohns) miteinander verglichen, ohne auf die Anpassungen von einem zum anderen Zustand einzugehen.

Die Annahme der vollkommenen Konkurrenz ist zentral und spiegelt sich wie folgt wider:

(1) Es gibt zahlreiche Arbeitsanbieter (Haushalte) und Arbeitsnachfrager (Unternehmen). Somit kann kein einzelner Arbeitgeber oder -nehmer den Lohn beeinflussen.
(2) Es gilt die Homogenitätsbedingung, d.h. es gibt keine persönlichen, sachlichen, räumlichen und zeitlichen Präferenzen. Jeder Arbeitsanbieter ist vollständig substituierbar und vollständig mobil.
(3) Es gibt keine Anpassungskosten im Sinn von Einstellungsund Entlassungskosten.
(4) Es herrscht vollständige Markttransparenz. Anbieter und Nachfrager sind stets vollständig über die Gegebenheiten des Markts informiert.
(5) Die Anbieter und Nachfrager reagieren sehr schnell auf alle Änderungen der Marktbedingungen.

Annahme (1) impliziert, dass die Firmen und Haushalte als Preisnehmer agieren und sowohl der Nominallohn w als auch der Güterpreis p exogen gegeben sind.

Der neoklassische Arbeitsmarkt ist in Abbildung 1 dargestellt:

Abb. 1: Neoklassisches Modell

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zur Vereinfachung der Darstellung wird von einer linearen Arbeitsnachfrage- und Arbeitsangebotskurve ausgegangen.

Die Arbeitsnachfragefunktion LD ergibt sich aus der Annahme, dass Firmen

nach dem Maximumprinzip handeln und ihren Gewinn G maximieren. Der Output Y eines jeden Unternehmens wird annahmegemäß nur mit dem Einsatz von Arbeit L produziert. Die Produktionsfunktion lautet:

Y = Y(L) (1)

Es wird unterstellt, dass der Verlauf der Produktionsfunktion durch das Ertragsgesetz und somit durch positive, aber abnehmende Grenzerträge bestimmt wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Erlös R des Unternehmens ergibt sich aus dem Produkt von Güterpreis p und der Anzahl der verkauften Güter, die zur Vereinfachung mit der Produktionsmenge Y(L) identisch ist.

R = pY(L) (3)

Als Kosten C werden nur die Lohnkosten betrachtet, die sich aus dem Produkt von Lohn w und Arbeitseinsatz L ergeben.

C = wL (4)

Die Unternehmen wählen das Produktionsniveau Y, das die Differenz zwischen Erlös und Kosten und somit den Gewinn π maximiert. Das Maximierungsproblem der Unternehmen formuliert sich wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Setzt man die erste Ableitung der Gewinnfunktion (5) gleich null, so erhält man als Bedingung erster Ordnung für das Gewinnmaximum

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Durch Umformen erhält man:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

bzw.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Durch die abnehmenden Grenzerträge (2b) der Produktionsfunktion ist die Bedingung zweiter Ordnung (8) erfüllt. Es handelt sich um ein globales Gewinnmaximum.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gleichung (7a) besagt, dass im Gewinnmaximum der Grenzerlös eines zusätzlich Beschäftigten gleich der Grenzkosten eines zusätzlich Beschäftigten sein muss. Der Grenzerlös entspricht hier dem Wertgrenzprodukt der Arbeit und die Grenzkosten dem Nominallohn.

Es herrscht eine Grenzproduktivitätsentlohnung, da laut Gleichung (7b) Unternehmen nur so lang zusätzliche Arbeitskräfte einstellen, wie ihr Reallohn unter dem Grenzerlös der Arbeit liegt. Die abnehmenden Grenzerträge der Produktionsfunktion führen zu einem fallenden Verlauf der Arbeitsnachfragekurve.

Aus dem Nutzenmaximierungsproblem der Haushalte ergibt sich die Arbeitsangebotsfunktion LS. Jeder Haushalt erzielt Nutzen aus Freizeit und Konsum. Der Nutzen wird unter der Nebenbedingung maximiert, dass die zur Verfügung stehende Zeit nur für Arbeit oder Freizeit aufgewendet werden kann und der Wert des Konsums das Einkommen des Haushalts nicht überschreiten darf. Bei geringen Reallöhnen ziehen es die Arbeiter vor, Freizeit zu „konsumieren“, da die Opportunitätskosten im Sinn der Löhne gering sind. Vorausgesetzt, dass bei Reallohnänderungen der Substitutionseffekt den Einkommenseffekt überwiegt, steigt das Arbeitsangebot LS mit höherem Reallohn.[8] Mit steigenden Reallöhnen steigen die Opportunitätskosten der Freizeit und mehr Haushalte sind bereit, Arbeit anzubieten. Dies erklärt den steigenden Verlauf der Arbeitsangebotskurve.

Im Schnittpunkt von Arbeitsangebotsfunktion LS und Arbeitsnachfragefunktion LD stellt sich das Gleichgewicht von Arbeitnachfrage und Arbeitsangebot beim Gleichgewichtslohn w* und der Beschäftigung L* ein. Nach neoklassischer Auffassung herrscht im Gleichgewicht Vollbeschäftigung, da jeder, der bereit ist zum Gleichgewichtslohn w* zu arbeiten, auch eine Arbeitsstelle findet. Arbeitskräfte, die den ansteigenden Teil der Arbeitsangebotskurve ab dem Gleichgewichtspunkt G symbolisieren, sind freiwillig arbeitslos (Lmax – L*). Somit ergibt sich grundsätzlich immer ein Vollbeschäftigungsgleichgewicht, sofern nicht von außen in den Marktmechanismus eingegriffen wird. Die Einführung eines Mindestlohns stellt einen solchen Eingriff da und soll im nachfolgenden Kapitel analysiert werden.

2.2.2. Auswirkungen einer Mindestlohn-Einführung

Auf dem neoklassischen Arbeitsmarkt wird nun für alle Beschäftigten ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn eingeführt, der für alle Unternehmen verbindlich ist. Der Mindestlohn ist dabei gleichbedeutend mit einem starren Nominallohn, der den Preismechanismus nach unten hin außer Kraft setzt.[9]

Je nach Höhe des Mindestlohns lassen sich zwei Situationen beschreiben. Wird ein Mindestlohn wM unterhalb des Gleichgewichtslohns w* festgesetzt (wM < w*), ist er unwirksam. Es entstehen keinerlei Lohnund Beschäftigungseffekte, da sich über den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt wieder ein Gleichgewicht zum Lohnsatz w* einstellen würde.

Ein Mindestlohns wM, der über dem Gleichgewichtslohn w* liegt, senkt, wie in Abbildung 1 gezeigt, die Arbeitsnachfrage der Unternehmen und führt zu einem Rückgang der Beschäftigung von L* auf LM. Die Mindestlohn-Einführung erhöht die Grenzkosten des Unternehmens (wM > w*). Die Grenzkosten sind damit höher als das Wertgrenzprodukt der Arbeit, und die Bedingung einer Gewinnmaximierung (7a) wird verletzt. Der Unternehmer muss als Gewinnmaximierer seine Nachfrage nach Beschäftigung reduzieren, bis das Wertgrenzprodukt wieder identisch mit den Grenzkosten ist.

Das Arbeitsangebot hingegen steigt von L* auf L1. Der höhere Lohn als in der Ausgangslage lässt die Opportunitätskosten der Freizeit wachsen und wesentlich mehr Arbeitskräfte sind bereit zu arbeiten. Durch den Mindestlohn entsteht somit ein Anreiz zu einem höheren Arbeitsangebot. Unter der Annahme, dass sich Arbeitslose nicht vom Arbeitsmarkt zurückziehen („discouragement effect“) beträgt der Anstieg der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit (L1 – L*). Es handelt sich dabei um strukturelle Arbeitslosigkeit, die durch institutionelle Regeln und Mechanismen bedingt ist.[10] Der Anstieg der Arbeitslosigkeit (L1 – L*) ist größer als der Rückgang der Beschäftigung (L* - LM).

Die Einführung eines wirksamen Mindestlohns (wM > w*) verändert den Verlauf der Arbeitsangebotskurve. Sie wird im Bereich wM-E horizontal und nimmt ab E wieder den Verlauf der Ausgangslage an. Die resultierende Beschäftigungsmenge wird durch die Arbeitsnachfragekurve bestimmt. Dabei hängt der negative Beschäftigungseffekt von drei Faktoren ab.

Betrachtet man den Abstand zwischen dem Mindestlohn und dem Gleichgewichtslohn, zeigt sich: Je höher der Mindestlohn im Verhältnis zum Gleichgewichtslohn ist, desto stärker ist die Reduktion der Beschäftigung.

Der negative Effekt ist ebenfalls umso stärker, je mehr der reale Mindestlohn (wM/p) die Grenzproduktivität der Arbeit übersteigt.[11]

Der Beschäftigungsrückgang ist zudem von der Steigung der Arbeitsnachfragekurve abhängig. Diese kann durch die Lohnelastizität der Arbeitsnachfrage abgebildet werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Lohnelastizität der Arbeitsnachfrage (9) gibt an, um wie viel Prozent sich die Beschäftigungsnachfrage ändert, wenn sich der Nominallohn um ein Prozent ändert. Je flacher die Arbeitsnachfragefunktion verläuft, sprich je elastischer die Arbeitsnachfrage auf Lohnänderungen reagiert, desto größer ist der negative Beschäftigungseffekt des Mindestlohns.[12]

[...]


[1] Roosevelt, F. (1933)

[2] vgl. Schulten, T/Bispinck, R./Schäfer, C. (2006), S.7

[3] Meyers Lexikon 2007

[4] vgl. Ragacs, C. (2003), S.5

[5] vgl. Schulten, T/Bispinck, R./Schäfer, C. (2006), S.14

[6] vgl. Ragacs, C. (2003), S.5

[7] vgl. Schulten, T/Bispinck, R./Schäfer, C. (2006), S.7

[8] vgl. Hubert, F. (2006), S.653

[9] vgl. Hubert, F. (2006), S.653

[10] vgl. Hubert, F. (2006), S.653

[11] vgl. Hagen, T. (2008), S.90

[12] vgl. Hagen, T. (2008), S.90

Ende der Leseprobe aus 48 Seiten

Details

Titel
Mindestlöhne, Lohnverhandlungen und Monopson – Theoretische Überlegungen
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
2,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
48
Katalognummer
V118932
ISBN (eBook)
9783640221776
ISBN (Buch)
9783640223619
Dateigröße
1038 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mindestlöhne, Lohnverhandlungen, Monopson, Theoretische
Arbeit zitieren
Michaela Paul (Autor:in), 2008, Mindestlöhne, Lohnverhandlungen und Monopson – Theoretische Überlegungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118932

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