Leseprobe
INHALTSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
TABELLENVERZEICHNIS
HINWEIS ZUR GENDERGERECHTEN SPRACHE
1 Einleitung
2 Projektbeispiel zum Onlinezugangsgesetz
2.1 Das Onlinezugangsgesetz
2.2 Fiktives Projektbeispiel aus der Sicht Nordrhein-Westfalens
3 Der Stakeholder-Begriff
4 Das Stakeholder-Management
4.1 Identifikation
4.2 Analyse
4.3 Strategieentwicklung
5 Anwendung des Stakeholder-Managements auf das Projektbeispiel
5.1 Identifikation
5.2 Analyse
5.3 Strategieentwicklung
6 Fazit
Literaturverzeichnis
Anhang
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Eingliederung der Gruppe „Aufsicht über die Sozialversicherung“ in das Ministerium des Projektbeispiels. Quelle: Eigene Abbildung
Abbildung 2: Der Projektaufbauorganisation im Fallbeispiel. Quelle: Eigene Abbildung in Anlehnung an Tiemeyer 2014: 232
Abbildung 3: Überblick über mögliche interne und externe Stakeholder. Quelle: Eigene Abbildung in Anlehnung an Patzak/Rattay 2009: 97
Abbildung 4: Die drei Stufen der Stakeholder-Identifizierung. Quelle: Eigene Abbildung.
Abbildung 5: Für die Analyse und Strategiefindung relevante Stakeholder. Quelle: Eigene Abbildung
Abbildung 6: Analyseschritte beim Stakeholder-Management. Quelle: Eigene Abbildung.
Abbildung 7: Der geeignete Zeitpunkt zur aktiven Einbindung von Stakeholdem im Spannungsfeld zur Projektdauer und den Kosten von Änderungen. Quelle: Krips 2017: 8.
Abbildung 8: Übersicht über die relevanten Stakeholder für das weitere Management. Quelle: Eigene Abbildung
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Die Identifikation derrelevanten Stakeholder. Quelle: Eigene Tabelle
HINWEIS ZUR GENDERGERECHTEN SPRACHE
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Hausarbeit die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziertjedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
1 Einleitung
Im Umfeld eines Projektes existieren zahlreiche Personengruppen, die direkt oder indirekt betroffen, beteiligt oder in irgendeiner Form an ihm interessiert sind (Motzel/Möller 2017: 262). Diese Interessenten - auch Stakeholder genannt - können ein Projekt scheitern lassen, wenn deren Einfluss hoch und ihre Einstellung negativ ist (Reichert 2019: 38). Daher empfiehlt sich für die Projektleitung während der gesamten Dauer des Vorhabens ein Stakeholder-Management. Hierbei sind alle Betroffenen zu identifizieren, die einzelnen Interessenslagen aufzubereiten, Chancen und Risiken zu erkennen und anschließend ist ein Maßnahmenplan für die Einbindung der Stakeholder zu entwerfen (Motzel/Möller 2017: 262).
Nach § 1 Onlinezugangsgesetz (OZG) sind Bund und Länder verpflichtet, all ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Da bei diesem digitalen Wandlungsprozess viele Interessen zu berücksichtigen sind, ist ein gutes Stakeholder-Management bedeutsam (Fischer 2019: 241). Derzeit aktuell ist das Thema, da sich der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände zu einem IT-Planungsrat als fachübergreifendes Gremium zusammengeschlossen haben, der die Umsetzung organisiert (IT-Planungsrat 2021a). Dabei übernehmen jeweils ein Bundesministerium sowie ein Bundesland in insgesamt vierzehn The- menfeldem die Federführung.
Das Ziel dieser Hausarbeit ist die Durchführung einer Stakeholder-Analyse anhand eines Fallbeispiels einer fiktiven Projektgruppe zum OZG der Rechtsaufsicht über die Sozialversicherung in Nordrhein-Westfalen. Da das Land bei der Umsetzung des OZG in diesem Bereich nicht die Federführung hat stellt sich die Frage, wie es eigene Interessen durch ein Stakeholder-Management bestmöglich umsetzen kann. Es sollen die diversen internen und externen Interessensgruppen identifiziert, analysiert und anschießend Strategien zum Umgang mit diesen entwickelt werden.
Die Hausarbeit stellt zunächst das Online-Zugangsgesetz vor und beschreibt das Projektbeispiel, anhand dessen die Analyse in dieser Hausarbeit durchgeführt werden soll. Anschließend erfolgt eine Definition des Stakeholder-Begriffes. Sodann wird das Stakeholder-Management theoretisch aufbereitet und die hierbei gewonnen Erkenntnisse in der Analyse angewandt. Ein Resümee der Ergebnisse erfolgt abschließend in einem Fazit.
2 Projektbeispiel zum Onlinezugangsgesetz
In diesem Kapitel werden zunächst das OZG sowie der aktuelle Umsetzungssachstand im Bereich der Rechtsaufsicht der Sozialversicherungsträger dargestellt. Anschließend erfolgt die Beschreibung des Projektbeispiels für diese Hausarbeit.
2.1 Das Onlinezugangsgesetz
Im Jahr 2017 beschloss der Bundestag das OZG. Dies verpflichtet Bund und Länder bis zum Ende des Jahres 2022 zum Online-Angebot all ihrer Verwaltungsleistungen (Denkhaus 2019: 67). Zeitgleich wurden für den Bund im Grundgesetz „weitreichende Kompetenzen [...] zur Errichtung eines ebenenübergreifenden Portalverbunds von Bund und Ländern“ (ebd.: 67) geschaffen.
Auch die Rechtsaufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger sind vom Onlinezugangsgesetz betroffen. Denn das Petitionsrecht aus Artikel 17 GG eröffnet jedermann die Möglichkeit, sich mit seinem Anliegen an die Stellen zu wenden, die über dessen Inhalt eine Entscheidung treffen können (Gröpl et al. 2019: 310). Bei Aufsichtsbeschwerden im Bereich der Sozialversicherung sind das die bei Bund und Ländern angesiedelten Aufsichtsbehörden (Marburger 2019: 41). Ob der Bund oder ein Land zuständig ist, hängt von der Größe der Sozialversicherungsträgerab (ebd.: 2019: 41).
Der Bund und die Länder haben ca. 575 Antragsarten identifiziert, die online angeboten werden müssen (MWIDE NRW 2021). Diese teilen sich in vierzehn Themen- bzw. Projektfelder auf, für die jeweils ein Bundesland und der Bund die Federführung übernehmen (ebd.). Für den Bereich Gesundheit sind dies das Land Niedersachen und das Bundesministerium für Gesundheit. Hierunter fällt auch die Aufgabe ,Beschwerde über Sozialversiche- rungsträgerf Auf der Aufsichtsbehördentagung des Bundes und der Länder hat das Land Niedersachsen einen ersten Entwurf des Online-Verfahrens für Beschwerden vorgestellt (Anhang). Es ist davon auszugehen, dass dieses Thema auch künftig behandelt wird und die anderen Länder Umsetzungsvorschläge unterbreiten können.
2.2 Fiktives Projektbeispiel aus der Sicht Nordrhein-Westfalens
Da dem Land Nordrhein-Westfalen Bürgemähe wichtig ist, soll ein möglichst großer Einfluss auf die Gestaltung des Online-Verfahrens genommen werden. Die zuständige Ministerin möchte innerhalb der Gruppe „Aufsicht über die Sozialversicherung“ eine Projektgruppe installieren. Abbildung 1 zeigt den regulären Aufbau der Gruppe innerhalb des Ministeriums.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Eingliederung der Gruppe „Aufsicht über die Sozialversicherung“ in das Ministerium des Projektbeispiels. Quelle: Eigene Abbildung.
Ziel der Projektgruppe ist es, eigene Vorschläge an das Land Niedersachsen und den Bund heranzutragen, die möglichst umgesetzt werden sollen. Dabei ist es der Ministerin wichtig, Verbündete für die eigenen Ideen zu gewinnen, da dies aus ihrer Sicht eine Umsetzung wahrscheinlicher macht. Die Leitung des Projektes obliegt der Gruppenleitung. Mitglieder der Projektgruppe sind zwei Mitarbeitende pro Referat, die für die Dauer des Projekts nicht von ihrer originären Aufgabe entbunden werden. Der Projektaufbau soll zweigliedrig ohne Lenkungsgruppe organisiert werden. Die Projektleitung entschließt sich, die Projektgruppe in zwei Teilgruppen zu unterteilen. Eine befasst sich mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur
Umsetzung des OZG, die andere mit dem Stakeholder-Management im Rahmen des Projektes. Die Durchführung soll in drei Phasen erfolgen. Die Gliederung der Projektgruppe wird in Abbildung 2 dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Der Projektaufbauorganisation im Fallbeispiel. Quelle: Eigene Abbildung in Anlehnung an Tiemeyer 2014: 232.
3 Der Stakeholder-Begriff
Ein Projekt kann sich nicht selbst umsetzen bzw. vollenden. Daher ist sein Erfolg wesentlich vom Projektumfeld abhängig, das es zu ergründen gilt. Ein relevanter Bestandteil einer solchen Umweltanalyse ist die Betrachtung von Stakeholdem (Bea et al. 2011:100 f.).
Der Begriff ,Stakeholder‘ stammt aus dem Englischen und bezeichnet Personen, Gruppen oder Organisationen, die ein berechtigtes Interesse an einem Projekt haben (Wiesner 2021: 48). In der deutschen Sprache werden häufig die Synonyme ,Anspruchsgruppe(n)‘ und ,In- teressensgruppe(n)‘ verwendet(Braun/Sydow2019: 135).
Stakeholder können sowohl intern als auch extern sein. Interne stammen unmittelbar aus der projektdurchführenden Organisation, Externe von außerhalb (Patzak/Rattay 2009: 97). Dem Auftraggeber kommt hierbei die Besonderheit zu, dass er sowohl interner als auch externer Stakeholder sein kann. Das ist abhängig davon, ob das Projekt aus der Organisation heraus oder von außen beantragt wird (Motzel/Möller 2017: 191). Abbildung 3 gibt einen nicht abschließenden Überblick über im Regelfall relevante interne und externe Anspruchsgrup-
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Überblick über mögliche interne und externe Stakeholder. Quelle: Eigene Abbildung in Anlehnung an Patzak/Rattay2009: 97.
Stakeholder könnenje nach Projektart different sein. Einfluss hierauf nimmt, ob das Projekt in der öffentlichen Verwaltung oder in der freien Wirtschaft durchgeführt wird. Auch das Themenfeld eines Projektes kann sich auf die Arten von Stakeholdem auswirken.
4 Das Stakeholder-Management
Da die in Kapitel 3 beschriebenen Projektinteressentenje nach Einfluss und Macht negativ auf ein Projekt einwirken können, empfiehlt sich während der gesamten Projektdurchführung das sogenannte Stakeholder-Management (Schelle 2009: 99). Ziel dabei ist, die Stakeholder mit ihren für das Projekt relevanten Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, Spannungsfelder ausfindig zu machen und diese Erkenntnisse für das Projekt zu gestalten und zu nutzen (Oswald et al. 2017: 134).
[...]
- Arbeit zitieren
- Simon Winzer (Autor:in), 2021, Stakeholder-Management in einem Projekt zum Onlinezugangsgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1190829
Kostenlos Autor werden
Kommentare